Wir schützen Flüchtlinge und machen eine Politik gegen Fluchtgründe

Viele Menschen in Schwimmwesten sitzen und stehen auf einem überfüllten Schlauchboot auf dem Meer.
© Erik Marquardt

Wir schützen Flüchtlinge und machen eine Politik gegen Fluchtgründe

Wir stehen für eine Flüchtlingspolitik, bei der jeder einzelne Mensch zählt. Wir verteidigen das Grundrecht auf Asyl, setzen uns für faire, qualifizierte und effiziente Verfahren auf nationaler und europäischer Ebene ein, genauso wie für eine nachhaltige Integrationspolitik. Das Asylgrundrecht ist Teil unserer Verfassung und eine Lehre aus der Verfolgungs- und Vernichtungspolitik des Nationalsozialismus. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass dieses Grundrecht an den Außengrenzen der Europäischen Union nicht weiter missachtet wird und das Sterben im Mittelmeer endet.

Unsere Flüchtlingspolitik gründet sich auf das Grundgesetz, die europäische Grundrechtecharta und die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK).

Auch 70 Jahre nach Verabschiedung der GFK fliehen Menschen vor politischer Unterdrückung, wegen Bürgerkrieg und willkürlicher Gewalt und sind auf den Schutz von Aufnahmeländern angewiesen. Der UNHCR schätzt ihre Zahl derzeit auf rund 80 Millionen Menschen weltweit. Die meisten finden Aufnahme in Nachbarländern, die ihrerseits zu den ärmsten Ländern der Welt zählen.

Statt legale Möglichkeiten für die sichere Einreise von Schutzsuchenden zu eröffnen, errichtet Europa immer höhere Hürden, auch mit Hilfe von angrenzenden Drittstaaten wie der Türkei. Es ist kaum noch möglich, Europa auf sicherem Weg zu erreichen. Geflüchtete gehen lebensgefährliche Risiken ein, um Schutz in der EU zu finden. Menschen ertrinken im Mittelmeer auf der Flucht vor Menschenrechtsverletzungen, Gewalt und Armut.

Dies erfordert Antworten, die sich an Humanität und Menschenrechten orientieren. Wir wollen die Einhaltung menschenrechtlicher Verpflichtungen auch auf hoher See und die konsequente Umsetzung der GFK. Das bedeutet in der Praxis, den Zugang zu Schutz und Asylverfahren sicherzustellen. Grenzschutzmaßnahmen müssen in Einklang mit internationalem Recht stehen. Es darf keine gewaltsamen Zurückschiebungen von Schutzsuchenden geben, wie sie immer wieder etwa an der kroatisch-bosnischen oder der griechisch-türkischen Grenze stattfinden. Abschottung darf nicht die europäische Antwort auf humanitäre Notlagen sein. Es kann nicht sein, dass auf griechischen Inseln Zustände wie in einem Katastrophengebiet herrschen.

Ziel unserer Politik ist europäischer Zusammenhalt und europäische Solidarität, gerade in der Flüchtlingspolitik. Zugleich hängt die Glaubwürdigkeit der EU davon ab, dass die eigenen Gründungsprinzipien und die internationale Rechtsordnung eingehalten werden.

Das haben wir vor: So verwirklichen wir eine humane Flüchtlingspolitik

  • Wir wollen in Europa und in Deutschland ankommenden Schutzsuchenden den Zugang zu einem zügigen und fairen Asylverfahren ermöglichen. Dazu wollen wir ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem schaffen, das Asylsuchende nach einer kurzen Registrierungsphase in den Staaten an den Außengrenzen auf die Mitgliedsstaaten der EU verteilt – unter Berücksichtigung persönlicher Umstände und zunächst nach dem Prinzip der Freiwilligkeit. Reichen die Aufnahmeplätze nicht aus, greifen verpflichtende Mechanismen für die Aufnahme oder für finanzielle Beiträge. Das Asylverfahren findet im aufnehmenden Mitgliedstaat statt. Vorgezogene Asylverfahrensprüfungen an den Außengrenzen lehnen wir ab.
  • Wir wollen mehr sichere und legale Zugangswege durch einen Ausbau von humanitärer Aufnahme, z.B. durch Bundes- oder Landesaufnahmeprogramme, aber auch durch ein Patenschaftsprogramm oder die Erteilung humanitärer Einzelvisa (z.B. für politisch bedrohte Menschen aus Belarus).
  • Wir sind dem besonderen Schutz der Familie nach dem Grundgesetz verpflichtet, daher wollen wir Familiennachzug zu Schutzberechtigten entbürokratisieren und auch Geschwisternachzug ermöglichen.
  • Völkerrechtswidrige Zurückschiebungen („Pushbacks“), von nationalen Grenzpolizeien oder der EU-Grenzschutzagentur Frontex begangen, müssen rechtlich und politisch geahndet werden. Das Monitoring durch die EU-Grundrechteagentur wollen wir ausbauen und eine enge parlamentarische Kontrolle von Frontex-Einsätzen.
  • Wir streiten weiter für eine zivile und flächendeckende, europäisch koordinierte und finanzierte Seenotrettung.
  • Wir wollen in Deutschland und Europa ein faires Asylverfahren inklusive unabhängiger und kostenfreier Asylverfahrensberatung. Wir wollen dafür sorgen, dass es zügig zu einer Entscheidung über den Aufenthaltstitel kommt, damit Menschen früh verbindliche Gewissheit haben, ob sie bleiben können oder nicht. Die verlängerte Verweildauer von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf mögliche 18 Monate werden wir wieder auf drei Monate rückgängig machen. Die dezentrale Unterbringung sollte immer Vorrang haben. Anlasslose Widerrufsprüfungen des Schutzstatus lehnen wir ab. Wir wollen das Recht von Kindern, unabhängig von der Bleibeperspektive, auf Zugang zu Bildungsangeboten garantieren.
  • Mit der Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes beenden wir eine verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Geflüchteten.
  • Wir wollen die Ausbildungsduldung in ein Ausbildungsbleiberecht umwandeln und so Sicherheit für Geflüchtete wie für Betriebe schaffen.
  • Menschen mit Duldung, die fünf (bei Jugendlichen und Familien mit minderjährigen Kindern drei) Jahre hier leben, sollen schneller einen Aufenthaltstitel bekommen.
  • Abschiebungen in Kriegs- und Krisenländer wollen wir beenden, den Abschiebestopp nach Syrien und Afghanistan wieder einsetzen.


Fragen und Antworten

Was sagen die Grünen zu Freizügigkeit innerhalb und außerhalb der EU?

Wir stehen wir für eine geordnete, rechtsstaatsbasierte und menschenrechtsorientierte Einwanderungs- und Migrationspolitik. Dazu gehört, dass die EU ein gemeinsamer Raum der Freizügigkeit und ohne Binnengrenzen bleibt und wir innerhalb Europas von einem Land ins nächste ohne Grenzkontrollen reisen können. Das Schengener Abkommen, das den Abbau der stationären Grenzkontrollen zwischen den meisten Ländern Europas besiegelt hat, hat unser Leben reicher und unser Reisen einfacher gemacht. Doch ein solcher gemeinsamer Raum ohne Grenzen braucht zur selben Zeit auch kontrollierte Außengrenzen, um ihn vor Terror und Organisierter Kriminalität zu schützen. Für uns sind Grenzen jedoch nur dann rechtsstaatlich kontrolliert, wenn auch die Menschenrechte an diesen Grenzen geschützt werden und der Zugang zum Recht auf Asyl gesichert ist. Das Asylrecht ist eine seit 70 Jahren völkerrechtlich in der Genfer Flüchtlingskonvention festgeschriebene Pflicht. Es regelt in einem rechtsstaatlichen Verfahren, wer in Deutschland einen Schutzstatus erhält und wer nicht und somit auch wieder ausreisen muss. Gleichzeitig setzen wir uns für eine aktive Einwanderungspolitik ein, um dem Arbeits- und Fachkräftemangel bei uns entgegenzuwirken. Dafür soll auf Basis des jährlichen Arbeitskräftebedarfs eine punktebasierte Talentkarte eingeführt werden.

Wie stehen die Grünen zu Abschiebungen?

Wir stehen für eine geordnete, rechtsstaatsbasierte und menschenrechtsorientierte Einwanderungs- und Migrationspolitik. Demnach müssen Menschen zügig wieder ausreisen, die nach sorgfältiger Prüfung der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen sowie nach Ausschöpfung aller Rechtsschutzmöglichkeiten kein Aufenthaltsrecht bekommen und bei denen keine Abschiebehindernisse entgegenstehen. Uns ist jedoch klar: Jede Abschiebung ist mit großen menschlichen Härten verbunden. Abschiebungen sind für uns daher das letzte Mittel, wenn die Rückkehr verweigert wird. Freiwillige Ausreisen haben immer Vorrang. Abschiebungen in Kriegs- und Krisenländer wollen wir beenden, den Abschiebestopp nach Syrien und Afghanistan wieder einsetzen.

Warum sind Grüne gegen die Benennung von „sicheren Herkunftsstaaten“?

Die Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“ schränkt die Rechte von Schutzsuchenden im Asylverfahren massiv ein. Wir Grüne machen dagegen sehr viel bessere und konkretere Vorschläge, wie Asylverfahren schneller, effizienter und dennoch rechtsstaatlich fair zu organisieren sind – etwa durch eine Qualitätsoffensive BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und die Einführung einer unabhängigen und realistischen Rechtsberatung. Eine Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“ erleichtert auch nicht die Abschiebungen in solche Länder. Entscheidend ist die Bereitschaft des jeweiligen Staates, seine Bürger zurückzunehmen und Dokumente auszustellen. Dafür schlagen wir menschenrechtskonforme Rückübernahmeabkommen vor. Wir wollen denjenigen Ländern, die ihren Staatsbürger*innen nach einer Rückkehr Sicherheit effektiv garantieren, im Gegenzug über Visaerleichterungen oder Ausbildungspartnerschaften verlässliche Aussicht auf eine geordnete Migration eröffnen.

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