Unsere Flüchtlingspolitik gründet sich auf das Grundgesetz, die europäische Grundrechtecharta und die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK).
Auch 70 Jahre nach Verabschiedung der GFK fliehen Menschen vor politischer Unterdrückung, wegen Bürgerkrieg und willkürlicher Gewalt und sind auf den Schutz von Aufnahmeländern angewiesen. Der UNHCR schätzt ihre Zahl derzeit auf rund 80 Millionen Menschen weltweit. Die meisten finden Aufnahme in Nachbarländern, die ihrerseits zu den ärmsten Ländern der Welt zählen.
Statt legale Möglichkeiten für die sichere Einreise von Schutzsuchenden zu eröffnen, errichtet Europa immer höhere Hürden, auch mit Hilfe von angrenzenden Drittstaaten wie der Türkei. Es ist kaum noch möglich, Europa auf sicherem Weg zu erreichen. Geflüchtete gehen lebensgefährliche Risiken ein, um Schutz in der EU zu finden. Menschen ertrinken im Mittelmeer auf der Flucht vor Menschenrechtsverletzungen, Gewalt und Armut.
Dies erfordert Antworten, die sich an Humanität und Menschenrechten orientieren. Wir wollen die Einhaltung menschenrechtlicher Verpflichtungen auch auf hoher See und die konsequente Umsetzung der GFK. Das bedeutet in der Praxis, den Zugang zu Schutz und Asylverfahren sicherzustellen. Grenzschutzmaßnahmen müssen in Einklang mit internationalem Recht stehen. Es darf keine gewaltsamen Zurückschiebungen von Schutzsuchenden geben, wie sie immer wieder etwa an der kroatisch-bosnischen oder der griechisch-türkischen Grenze stattfinden. Abschottung darf nicht die europäische Antwort auf humanitäre Notlagen sein. Es kann nicht sein, dass auf griechischen Inseln Zustände wie in einem Katastrophengebiet herrschen.
Ziel unserer Politik ist europäischer Zusammenhalt und europäische Solidarität, gerade in der Flüchtlingspolitik. Zugleich hängt die Glaubwürdigkeit der EU davon ab, dass die eigenen Gründungsprinzipien und die internationale Rechtsordnung eingehalten werden.