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Parteistruktur und Gremien

Abstimmung Diversitätsrat
© Elias Keilhauer

Was macht ein Bundesvorstand? Wie sind die GRÜNEN aufgebaut? Wozu gibt es den Bundesfrauenrat? Hier gibt es einen Überblick, wie die grüne Partei funktioniert.

Bundesvorstand

Der Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertritt die Partei nach innen und außen. Der aktuelle Bundesvorstand wurde im November 2023 von den grünen Delegierten auf dem Parteitag in Karlsruhe für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Hier findest Du alle Beschlüsse des Bundesvorstands seit 2002.

Parteirat

Der grüne Parteirat - Das beratende Gremium setzt sich aus 16 SpitzenpolitikerInnen zusammen und berät, koordiniert und entwickelt grüne Inhalte.

Der Parteirat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN berät den Bundesvorstand, koordiniert die Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden. Er entwickelt und plant gemeinsame Initiativen. In der Regel trifft er sich in den Sitzungswochen des Deutschen Bundestags und arbeitet ehrenamtlich.

Von den 16 Mitgliedern werden 13 auf der Bundesdelegiertenkonferenz in den Parteirat gewählt. Die beiden Bundesvorsitzenden sowie die Politische Bundesgeschäftsführerin bzw. der Politische Bundesgeschäftsführer gehören dem Gremium aufgrund ihres Amtes an.

Die Mitglieder des Parteirats sind (gewählt auf dem Parteitag in Karlsruhe am 26.11.2023):

Hier findest Du alle Beschlüsse des Parteirats seit 2002.

Bundesdelegiertenkonferenz

Die Bundesversammlung (Bundesdelegiertenkonferenz, BDK) bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entspricht dem Parteitag der anderen Parteien. Sie ist das oberste Organ.

Allgemeine Informationen zu Bundesdelegiertenkonferenzen

Letzte Bundesdelegiertenkonferenz

Die 50. Bundesdelegiertenkonferenz fand vom 15. bis 17. November 2024 in Wiesbaden statt. Hier findest Du alle Berichte und Infos zur vergangenen Bundesdelegiertenkonferenz.

Alle vorläufigen Beschlüsse findest du hier

Aufgaben

Die Bundesversammlung entscheidet über Programm, Satzung, Beitragsordnung, Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien. Die Bundesversammlung wählt den Bundesvorstand, die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts und die BundesrechnungsprüferInnen.

Zusammensetzung

Die Bundesversammlung findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Die Delegierten werden auf der Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung des Kreisverbandes gewählt. Die Kreisverbände werden aufgefordert, bei den Delegierten die Mindestquotierung von Frauen zu wahren. Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes wird mit 750 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Bundesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl gerundet wird. Diese Zahl ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall mindestens 1 betragen muss (Grundmandat). Maßgeblich sind die dem Bundestagspräsidenten im letzten Jahresrechenschaftsbericht vorgelegten, geprüften Mitgliederzahlen.

Beschlüsse

Hier findest Du alle Beschlüsse der Bundesdelegiertenkonferenz seit 2002.

Geschäftsordnung der Bundesversammlungen (PDF)

Geschlechtergerechte Sprache

Die BDK in Halle hat 2015 einen Beschluss zur geschlechtergerechten Verwendung von Sprache gefasst. Für die praktische Umsetzung haben wir diese Handreichung zu geschlechtergerechtem Formulieren erstellt

FAQ Antragsstellung

Fragen und Antworten für Mitglieder rund um die Antragsstellung finden sich hier.

Länderrat

Der Länderrat ist das oberste beschlussfassende Organ zwischen den Bundesversammlungen (BDKen).

Allgemeine Informationen zum Länderrat

Aufgaben

Der Länderrat beschließt über die Richtlinien der Politik zwischen den Bundesversammlungen und koordiniert die Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden

Zusammensetzung

Dem Länderrat gehören die Mitglieder des Parteirates an, Delegierte aus den Landesverbänden, die SprecherInnen und der/die parlamentarische GeschäftsführerIn der Bundestagsfraktion, Mitglieder der Gruppe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Europaparlament, Mitglieder des Bundesverbandes der GRÜNEN JUGEND und Delegierte der Bundesarbeitsgemeinschaften

Beschlüsse

Hier findest Du alle Beschlüsse des Länderrats seit 2002.

Bundesfrauenrat

Der Bundesfrauenrat koordiniert die frauenpolitische Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er entwickelt und plant politische Initiativen und beschließt die Richtlinien der Frauenpolitik der Partei zwischen den Bundesversammlungen.

Aktuelle Termine

Der zweite Bundesfrauenrat 2024 findet am 19.-20. Oktober in Berlin statt.

Das Präsidium des Bundesfrauenrates

Das Präsidium des Frauenrates koordiniert die Arbeit des Gremiums, bereitet die Sitzungen vor und leitet sie. Die Bundesfrauenreferentin sowie die Frauenreferentinnen der Bundestagsfraktion und der Landesverbände gehören dem Frauenrat mit beratender Stimme an. Das derzeitige Präsidium des Bundesfrauenrates bilden:

  • Ricarda Lang
  • Mareike Engels
  • Bahar Haghanipour
  • Lucie Hammecke
  • Julia Woller

Zusammensetzung des Bundesfrauenrates

Mit Votum der Frauen der jeweiligen Landesverbände und der Landesarbeitsgemeinschaften Frauenpolitik delegieren die Länder sowie der Bundesvorstand, die Bundestags- und Europafraktion und die Bundesarbeitsgemeinschaften Frauen- und Lesbenpolitik Vertreterinnen in den Frauenrat, mindestens zwei Delegierte je Land und Gremium.

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Bundesfrauenrates

Beschlüsse

Hier findest Du alle Beschlüsse des Frauenrats seit 2002.


Kontakt:

Claudia Schlenker
Bundesfrauenreferentin
Platz vor dem Neuen Tor 1
10115 Berlin
030 28442152
frauen@gruene.de

Bundesfinanzrat

Der Bundesfinanzrat berät die Partei in allen Finanzfragen.

Aufgaben

Der Bundesfinanzrat berät die Partei in allen Finanzfragen, er fasst Beschlüsse und dient der Vernetzung der Finanzverantwortlichen. Er entwickelt und plant Maßnahmen zur finanziellen Leistungsfähigkeit aller Ebenen der Partei.

Zusammensetzung

Der Bundesfinanzrat setzt sich zusammen aus dem Bundesschatzmeister bzw. der Bundesschatzmeisterin und einer bzw. einem weiteren Delegierten des Bundesverbandes, gewählt durch den Bundesvorstand. Jeweils zwei Delegierten pro Landesverband, davon in der Regel ein Landesvorstandsmitglied und ein sachverständiges Mitglied. Die Wahl der Mitglieder aus den Landesverbänden sowie ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter regeln die Landessatzungen. Außerdem sind zwei Personen von der GRÜNEN JUGEND delegiert, die durch den Bundesvorstand der GRÜNEN gewählt werden.

Jeder der genannten Verbände bzw. Gremien bestimmt auch stellvertretende Delegierte. Die Amtszeit der Mitglieder des Bundesfinanzrates beträgt in der Regel zwei Jahre. Alle Delegierten sind mindestquotiert zu wählen. Das volle Stimmrecht (zwei Stimmen) im Bundesfinanzrat erhalten nur die mindestquotiert entsandten Delegationen.

Bundesschiedsgericht

Das Bundesschiedsgericht (BSchG) ist die höchste Gerichtsbarkeit von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Das Bundesschiedsgericht entscheidet

- als Eingangsinstanz bei

  • Auseinandersetzungen zwischen dem Bundesverband und den Gebietsverbänden oder Vereinigungen, zwischen den Landesverbänden, zwischen Gebietsverbänden, die nicht demselben Landesverband angehören sowie zwischen Organen der genannten Verbände
  • Anfechtung von Wahlen und Entscheidungen der Bundesorgane
  • Der Bestimmung eines Landesschiedsgerichts im Einzelfall, wenn das an sich zuständige Landesschiedsgericht nicht ordnungsgemäß besetzt ist

- als Beschwerdeinstanz bei Beschwerden gegen Entscheidungen der Landesschiedsgerichte

Die Zulässigkeitsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 4, 5 der Bundesschiedsgerichtsordnung.

Das Bundesschiedsgericht besteht aus einem*r Vorsitzende*n, eine*r Stellverteter*in und zwei Beisitzern*innen, die für zwei Jahre von der Bundesdelegiertenversammlung gewählt werden. Die Mitglieder dürfen weder in einem Vorstand einer Parteigliederung noch im Parteirat sein. Es darf auch kein finanzielles oder berufliches Abhängigkeitsverhältnis zur Partei bestehen.

Die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts sind zurzeit:

Dagmar Richter (KV Saarpfalz) (Vorsitzende*r)
Dieter Lauinger (KV Erfurt) (stellvetretende*r Vorsitzende*r)
Kimberly D'Amico (KV Lübeck) (Beisitzer*in)
Sinthiou Buszewski (KV Berlin-Neukölln) (stellvetretende*r Beisitzer*in)
Stefanie Killinger (KV Hannover) (stellvetretende*r Beisitzer*in)
Nils Janson (KV Freiburg) (stellvetretende*r Beisitzer*in)
Michael Servatius (KV Berlin-Mitte) (stellvetretende*r Beisitzer*in)

Anträge (unter Beachtung der inhaltlichen Form) und Anfragen können per Mail an folgende Adresse gesandt werden: bundesschiedsgericht@gruene.de

oder postalisch an:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bundesschiedsgericht
Platz vor dem Neuen Tor 1
10115 Berlin

Weitere Informationen zum Bundesschiedsgericht für Mitglieder findet ihr im Wissenswerk.

Eine Übersicht der Entscheidungen des Bundesschiedsgericht finden Mitglieder in diesem Artikel.

Rechtsextremismuskommission

Der Einsatz gegen alltäglichen und institutionell verankerten Rassismus und andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit ist ein Kernanliegen GRÜNER Politik.

Die Aufdeckung und Aufarbeitung der NSU-Morde sowie die Proteste von PEGIDA oder der Einzug der AfD in verschiedene Parlamente führen uns vor Augen, wie weit rechtes Gedankengut und Rassismus in unserer Gesellschaft verbreitet sind. Dem treten wir entschlossen entgegen. Wir engagieren uns für eine bunte und demokratische Gesellschaft, die Werte wie Toleranz und Weltoffenheit verteidigt.

Wir verstehen uns als Teil der Bewegung, die sich deutlich gegen jede Form von Rechtsextremismus stellt und jegliche Diskriminierung entschieden ablehnt. In der Kommission erarbeiten und diskutieren wir deshalb neue Herausforderungen und Strategien im Kampf gegen Rechts.

Die Kommission tagt i.d.R. drei Mal im Jahr. Sie ist zusammengesetzt aus zur Thematik arbeitenden grünen Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie externen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft.

Folgende Themen wurden u.a. bereits behandelt: Erstarken rechter Kräfte bei Kommunal- und Europawahlen; NSU – Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern; Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit; AfD; Pegida, HoGeSa und Co.; Antiziganismus und Antisemitismus; Islamfeindlichkeit.

Heiko Knopf und Emily Büning leiten die Rechtsextremismuskommission.

Berichte

Beschlüsse


Diversitätsrat

Am 6.1.2025 von 20 bis 22 Uhr findet ein digitaler Diversitätsrat statt.

Antragsschluss für eigenständige Anträge: 23.12.2024, 20:00 Uhr

Antragsschluss für Änderungsanträge: 5.1.2025, 20:00 Uhr

Der Diversitätsrat berät und beschließt über Angelegenheiten der Diversitätspolitik der Partei zwischen den Bundesversammlungen und befasst sich mit Angelegenheiten, die die Bundesversammlung an ihn delegiert. Der Diversitätsrat kontrolliert die Einhaltung und die Umsetzung des Vielfaltsstatuts und koordiniert die Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden.

Zusammensetzung des Diversitätsrates

Dem Diversitätsrat gehören zwei Delegierte pro Landesverband, ein Mitglied des Bundesvorstands, ein Mitglied der Bundestagsfraktion und ein Mitglied der Gruppe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Europaparlament an. Außerdem entsenden die Bundesarbeitsgemeinschaften Migration & Flucht, Behindertenpolitik, Frauenpolitik, Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie Bildung je eine*n Delegierte*n und die Dachstruktur QueerGrün zwei Delegierte. Die GRÜNE JUGEND, die Grünen Alten und das (Empowerment-)Netzwerk Bunt-Grün sind im Diversitätsrat mit jeweils eine*m delegierten Mitglied vertreten. Die Viefaltsreferent*innen aus Bund und Ländern gehören dem Rat als beratende Mitglieder an.

Das Präsidium des Diversitätsrates

Das Präsidium des Diversitätsrates koordiniert die Arbeit des Gremiums, bereitet die Sitzungen vor und leitet sie. Das derzeitige Präsidium des Diversitätsrates bilden: Djenabou Diallo-Hartmann, Tenko Saphira Bauer, Ellen Beck und Atahan Demirel.

Darüber hinaus kann der Diversitätsrat vier Mitglieder kooptieren.

Die Geschäftsordnung des Diversitätsrat findest Du hier.

Kontakt:

Naima Shali
Vielfaltsreferentin
Platz vor dem Neuen Tor 1
10115 Berlin
030 28442146
vielfalt@gruene.de

Grüne Jugend

Wir haben uns am 15. Januar 1994 in Hannover gegründet. Damals nannten wir uns GAJB (Grün-Alternatives Jugendbündnis), fast hätten wir Rosa-Luxemburg-Jugend geheißen. Von Berlin sind wir nach Bonn, dann für längere Zeit nach Frankfurt und schlussendlich wieder nach Berlin gezogen. 2000 änderten wir unseren Namen in GRÜNE JUGEND und 2001 wurden wir offizielle Teilorganisation von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir verstehen uns dennoch als ein eigenständiger, kritischer und unabhängiger Verband. Der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen wir nahe, kritisieren die GRÜNEN aber auch für einige Aspekte ihrer Politik und nehmen immer wieder andere inhaltliche Positionen ein.

Bei uns machen junge Menschen Politik für eine soziale, ökologische, demokratische und gewaltfreie Welt, ohne den Spaß am Leben zu vergessen. Dazu kämpfen wir für unsere Inhalte und Forderungen in der Grünen Partei, auf der Straße, in den Bewegungen, manchmal auch im zivilen Ungehorsam.

GRÜNE JUGEND Bundesverband
Hessische Straße 10
10115 Berlin
buero@gruene-jugend.de

Weitere Informationen auf https://gruene-jugend.de/

Europäische Grüne Partei

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Mitglied der Europäischen Grünen Partei. Die Europäische Grüne Partei (EGP) ist eine europäische politische Partei, die 39 grüne Parteien aus 34 europäischen Staaten umfasst. Sie wurde am 21. Februar 2004 in Rom gegründet und ist einer der vier Regionalverbände der Global Greens.

Mehr Informationen zur Europäischen Grünen Partei

Grüne Alte

Wir GRÜNEN ALTEN vertreten die Themen der älteren Bevölkerungsgruppen innerhalb des grünen Spektrums und setzen uns für einen Dialog der Generationen ein.

Die Motivation, bei den Grünen ALTEN mitzuarbeiten, ist so bunt und vielseitig, wie die Interessen von anderen Mitgliedern der Bündnisgrünen. Wir GRÜNE ALTE sind regional und als bundespolitischer Zusammenschluss organisiert. Die meisten von uns sind schon seit Jahrzehnten Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und teilen die Ziele der grünen Bewegung. Wir treten insbesondere für eine lebenswerte Zukunft für alle Generationen in einer intakten Umwelt ein.

In den letzten Jahren sind zahlreiche Projekte entstanden, die zum Teil generationsübergreifend nach Lebensformen jenseits der Heimversorgung und der traditionellen ambulanten Wohnform in der eigenen Häuslichkeit suchen. Selbstbestimmung, Teilhabe und die Unterstützung auf Gegenseitigkeit kennzeichnen die meisten dieser Initiativen; wir teilen solche Werte und nicht wenige dieser Gruppen erwarten von uns Bündnisgrünen, dass wir ihre Vorreiterrolle unterstützen und dazu beitragen, die Versorgungs- und Finanzierungsstrukturen diesen Wünschen anzupassen.

GRÜNE ALTE Bundesverband
Platz vor dem Neuen Tor 1
10115 Berlin

gruene.alte@gruene.de

Weitere Informationen auf http://gruenealte.de/

Ombudspersonen im Themenfeld Sexualisierte Gewalt

Menschen in unseren Strukturen vor sexualisierter Gewalt zu schützen, ist die gemeinsame Aufgabe in unserer Partei, auch aufgrund des bedrückenden Kapitels in unserer Parteigeschichte und der in den Anfangsjahren geführten Debatte über die Straffreiheit pädosexueller Handlungen. Deshalb wurden, auch auf Empfehlung der AG Aufarbeitung, in den Landesverbänden und in der Bundesgeschäftsstelle Ombudspersonen benannt und geschult. Die Ombudspersonen sind Ansprechpartner*innen für alle Fälle von sexualisierter Gewalt (altersunabhängig), die in grünen Zusammenhängen vorkamen oder vorkommen. Das heißt, sie sind Ansprechpartner*innen für Fälle von Mitgliedern untereinander, aber auch für Übergriffe von Grünen Mitgliedern auf andere Menschen, z.B. im Umfeld grüner Veranstaltungen und innerhalb grüner Strukturen.

Dies ist ein wichtiger Beitrag nicht nur zur akuten Hilfe von Betroffenen, sondern auch zur Prävention solcher Vorkommnisse in unserer Organisation. Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind ein Angriff auf die körperliche und seelische Gesundheit von Menschen.

Grundlage unserer Arbeit ist der vom Bundesvorstand beschlossene Kodex zum Umgang bei Grenzverletzung gegen die sexuelle Selbstbestimmung und/oder bei sexualisierter Gewalt.


Darin heißt es:

  1. Wir setzen uns dafür ein, dass in unserer Partei keine Grenzverletzungen und keine sexualisierte Gewalt möglich sind.
  2. Wir legen sehr viel Wert auf einen respektvollen Umgang, Wertschätzung und Vertrauen. Wir achten die Persönlichkeit und Würde unserer Mitmenschen.
  3. Wir ergreifen aktiv Partei gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges, verbales oder nonverbales Verhalten. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert.
  4. Wir gewährleisten einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz. Die individuellen Grenzen und die Intimsphäre der Anderen werden von uns respektiert.
  5. Die Verhaltensregeln gelten zwischen allen Parteimitgliedern, hauptamtlich Beschäftigten in unserer Partei und Besucher*innen. Wir nehmen Grenzüberschreitungen durch andere bewusst wahr und vertuschen diese nicht.
  6. Als Partei haben wir Ombudspersonen im Themenfeld „Sexualisierte Gewalt“ benannt und geschult und werden deren Arbeit auf Bundes- und Landesebene verstetigen. Wir suchen den Kontakt zu professionellen Institutionen und Beratungsstellen, um Betroffenen gezielte fachliche Hilfe vermitteln zu können.

Wie wir arbeiten:


Als Ombudspersonen sind wir Ansprechpartner*innen für Fälle sexualisierter Gewalt, gerade auch vor dem Hintergrund der Aufarbeitung pädokrimineller Strömungen in unserer Partei.

  • Wir verstehen uns als Anlaufstelle für Vorfälle sexualisierter Gewalt im grünen Kontext. Das bedeutet, dass „Betroffene“ oder „Verdächtige“ direkten Bezug zur Partei haben.
  • Wir sind Ansprechpartner*innen für Menschen, die sexualisierte Gewalt in diesem Kontext erfahren haben.
  • Wir sind auch Ansprechpartner*innen für Menschen, die Vorfälle beobachtet haben oder den Verdacht hegen, dass es zu Vorfällen gekommen ist.
  • Wir stellen die Betroffenengerechtigkeit in den Vordergrund. Die Perspektive der Betroffenen ist für uns handlungsleitend.
  • Wir übernehmen Verantwortung und stellen ein Krisenteam zusammen, um betroffenengerecht handeln zu können.
  • Wir bieten einen geschützten Raum.
  • Wir sichern Vertraulichkeit in einem individuell vereinbarten Rahmen zu.
  • Je nach Verdacht leiten wir geeignete Schritte ein.
  • Wir begleiten den Prozess so lange es notwendig ist.
  • Wir leisten keine inhaltliche (fachliche, therapeutische oder juristische) Beratung.
  • Wir organisieren externe Begleitung (fachlich und juristisch).
  • Wir haben eine koordinative Rolle zwischen den Beteiligten.
  • Wir helfen bei der Suche nach therapeutischer Hilfe für Betroffene.
  • Zum Abschluss erstellen wir eine Fallanalyse.
  • Wir befördern die offensive Sensibilisierung für das Thema.
  • Alle Ombudspersonen sind vernetzt und bilden sich regelmäßig fort.

Die Ombudspersonen sind postalisch oder per E-Mail unter

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ombudsstelle

Platz vor dem Neuen Tor 1

10115 Berlin

E-Mail: ombudspersonen@gruene.de

Unser Hinweisgeber*innen-System

Mit dem Hinweisgeber*innen-System können Unregelmäßigkeiten in der Finanzverwaltung in den Gliederungen schnell und einfach gemeldet werden. Hier findest Du mehr dazu.