Positionspapier

Wie Geld für den Klimaschutz arbeitet

Blick auf das Gebäude der Europäischen Zentralbank mit einem großen Eurozeichen und Europasternen davor.
© Getty Images / Stephan Behnes

Die richtige Finanzpolitik ist ein entscheidender Faktor, ob Europa seine Klimaschutzziele erreichen kann und in der globalen Konkurrenz der Märkte der Zukunft mithalten kann. Die Transformation wird nur gelingen, wenn auch privates Kapital für sie arbeitet, schreiben Robert Habeck und Sven Giegold in einem Positionspapier zu grüner Finanzpolitik.

Märkte haben eine gewaltige Macht, ein großes Innovationspotential, sie bündeln Kreativität und Ideen – entscheidend ist, dass sie richtig eingesetzt wird. Dafür braucht es eine gestaltende Finanzpolitik, die ihre politische Aufgabe darin sieht die Prozesse gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklung in Richtung Nachhaltigkeit und klimagerechten Wohlstand zu lenken. Denn Finanzmärkte können nur finanzieren, was sich ökonomisch rechnet. Aber ökologische Politik ist auch zentral für Sustainable Finance. Denn die Klimakrise birgt auch große Risiken für die Stabilität unseres Finanzsystems.

Entsprechend gilt es für solch eine gestaltende Finanzpolitik das weite Tableau finanz- und geldpolitischer Möglichkeiten zu nutzen. Über ein Greening der Finanzpolitik zu Wohlstand, gute Arbeit und den Schutz unserer natürlichen Umwelt beizutragen. .

Dafür sind folgende Maßnahmen geeignet. Sie umreißen das Handlungsfeld einer zukünftigen Finanzpolitik.

1. Eine glaubwürdige Taxonomie mit allen Umweltbereichen, außerdem schnellstmögliche Erweiterung auf andere Ziele (Soziales, Menschenrechte) und ein Nachhaltigkeitsrating für alle Finanzprodukte

Die Taxonomie gibt an, was unter grünen Investitionen zu verstehen ist. Sie ist somit ein entscheidendes Lenkungskriterium für Kapitalströme. Die Taxonomie wurde im Juni 2020 durch das EP verabschiedet. Allerdings werden die wichtigen Spezifizierungen durch die Kommission als delegierter Rechtsakt verabschiedet und die Kommission liegt hier in ihrem Zeitplan etwas zurück. Einen Teil der Kriterien für den Bereich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel hat die Kommission im April vorgestellt. Der delegierte Rechtsakt soll noch im Lauf des Jahres um Kriterien bezüglich der Nutzung von Atomkraft und fossilem Gas sowie Landwirtschaft ergänzt werden. Die Kriterien für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel treten dann Ende dieses Jahres in Kraft. Die Kriterien für die anderen vier Umweltziele der Taxonomie (nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme) sollen bis Ende des Jahres vorliegen und dann ab 2023 gelten. Die Kommission hatte festgelegt, dass 100 gr CO2/kWh nicht überschritten werden dürfen, um noch als Übergangstechnologie zu gelten. Wir setzen uns dafür ein, dass der Entwurf der Kommission nicht verwässert wird.

2. Zweiten Aktionsplan zu Sustainable Finance unterstützen

Klimarisiken sollten im Finanzsystem gemessen und berücksichtigt werden (z.B. auch bei den Stresstests für Banken und Versicherungen; gerade bei den Rückversicherern können Naturkatastrophen massive Auswirkungen haben). Die Kommission plant im Sommer einen 2. Aktionsplan zu Sustainable Finance vorzulegen. Dieser 2. Aktionsplan ist eine sinnvolle Weiterentwicklung der bisherigen Maßnahmen und umfasst eine soziale Taxonomie, eine Definition des „braunen" Bereichs, einen Green Bond Standard, die Entwicklung eines EU-Ecolabels, etc. Eine neue Bundesregierung sollte diesen Aktionsplan unbedingt unterstützen.

3. Grüne Bundesanleihen

Unmittelbar wirksam wäre die Taxonomie bei der Platzierung von Bundesanleihen. Deutschland sollte (sobald verfügbar) den taxonomiebasierten EU Green Bond Standard anwenden und so dessen Marktakzeptanz fördern. Die Finanzagentur hat für Deutschland Anfang September und Anfang November die ersten grünen Bundesanleihen am Markt platziert. Das Gesamtvolumen liegt damit bei 11,5 Mrd. Euro. Wegen der hohen Nachfrage vieler institutioneller Anleger haben diese Green Bonds nochmals einen leichten Zinsvorteil. Der Spread zur konventionellen Zwillingsanleihe beträgt 5 Basispunkte. Über eine Reform der Schuldenbremse und eine Investitionsregel wird die Möglichkeit erweitert, Grüne Anleihen auszugeben.

Darüber hinaus wären Impact-Fonds aufzulegen (Investitionen mit ökologischem und/oder sozialem Mehrwert) und diese auch über blended finance (Mischung aus öffentlicher und privater Finanzierung) zu finanzieren. Damit sollen wirkungsorientierte Finanzanlagen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen und die KMU-Finanzierung verbessert werden. So kann sich der Bund stärker als bisher über die KfW mit Eigenkapital an jungen Unternehmen beteiligen. Bei den anstehenden Reformen der EU zur Regulierung der Rating-Agenturen müssen klare Vorgaben geschaffen werden, dass und wie ökologisch-soziale Risiken konsequent berücksichtig werden.

4. Bei Beteiligungen des Bundes Divestment oder ein Engagement (Einwirkung auf Unternehmenspolitik)

„Divestment“ meint, dass Investitionen aus fossilen Energien abgezogen werden und grün umgeschichtet werden. Dieser Weg soll weiter verfolgt werden. Da, wo das nicht kurzfristig möglich oder sinnvoll ist, soll entsprechend des Vorschlags des Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung eine Engagement-Strategie erfolgen: Der Bund nutzt seine Anlagen in Sondervermögen (Versorgungsfonds) in nicht divestierten Unternehmen. Seine Beteiligung übt Einfluss auf die Unternehmensführung aus. Das Versorgungsrücklagengesetz wird entsprechend durch den Anlagegrundsatz der Nachhaltigkeit ergänzt.

5. Nachhaltigkeitsziele bei Kreditgarantien und Exportkreditgarantien

Bei Kreditgarantien und Exportkreditgarantien soll der Bund Nachhaltigkeitsziele berücksichtigen. Der Bund soll keine Garantien mehr gewähren, die diesen Zielen entgegenlaufen. Fossile Investitionen im Ausland werden vom Bund nicht mehr abgesichert. Dies gilt auch für die Kreditvergaben der KfW bei ihren Projekten im Ausland und bei Bürgschaften. Die KfW soll Investition in fossiles Gas und Öl beenden und auch nicht länger beratend begleiten. Ebenso muss die zweite Förderbank des Bundes, die Landwirtschaftliche Rentenbank, sich an Sustainable Finance Zielen ausrichten. Die KfW und die Landwirtschaftliche Rentenbank sollen sich als Vorbild an der Europäischen Investitionsbank orientieren, die bereits ihre gesamte Geschäftstätigkeit an Nachhaltigkeit ausrichtet und z.B. die Profitabilität von Projekten bereits mit CO2-Schattenpreisen berechnet.

6. Bankenfinanzierung mit einbeziehen

Eine grüne Strategie sollte nicht nur den Kapitalmarkt in den Blick zu nehmen, sondern auch die Bankfinanzierung. Wesentlich erfolgt Finanzierung von Unternehmen in Deutschland über Bankkredite und nicht über den Kapitalmarkt. Daher sind die Banken unverzichtbar, um Sustainable Finance durchzusetzen. Sie finanzieren die kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland. Das sind 99% der Unternehmen, in denen mehr als 55% der Beschäftigten arbeiten. Daher wird der nächste wichtige Schritt sein, Berichtspflichten zu entwickeln, die für die KMU und ihre Hausbanken einfach und handhabbar sind. So wird der Mittelstad gestärkt und verhindert, dass durch ambitionierten Klimaschutz KMU gegenüber Konzernen benachteiligt werden, weil sich ihre Finanzierungsbedingungen relativ gesehen verschlechtern. Ökologische und soziale Risiken von Kreditinstituten wie von Versicherern sollten schon heute mit Eigenkapital unterlegt werden. Nachhaltige Investitionen sind allerdings nicht automatisch weniger risikoreich als andere. Die Bemessung des vorzuhaltenden Eigenkapitals muss sich weiter strikt an dem abzusichernden Risiko inklusive ökologischer Risiken ausrichten.

7. Nachhaltiger Bürgerfonds

Wir sprechen uns für die Einführung eines Bürgerfonds aus, über den die Menschen stärker an der Wertsteigerung der Volkswirtschaft beteiligt werden sollen. Die Anlagen dieses Bürgerfonds und die öffentliche Förderung in der zweiten Säule der Rentenversicherung wäre an Nachhaltigkeitskriterien zu knüpfen. Der Bürgerfonds kann so langfristig orientierte Wachstumsfinanzierung von nachhaltigen Unternehmen in Deutschland und Europa stärken.

8. Die Geldpolitik begrünen

Die Klimakrise hat massive Rückwirkungen auf unsere Volkswirtschafte, es ist sinnvoll und notwendig, dass die Geldpolitik den Einfluss der Klimakrise auf die Geldwertstabilität berücksichtigt. Wir begrüßen deshalb die Debatte in der EZB über die Bedeutung des Klimaschutzes im Rahmen einer neuen geldpolitischen Strategie. Denn die Stabilität der Finanzmärkte benötigt die vorausschauende Einbeziehung ökologischer und sozialer Risiken.

Die EZB ist ausdrücklich mandatiert, die allgemeine Wirtschaftspolitik der EU zu unterstützen, solange dies das zentrale Ziel der Preisstabilität nicht beeinträchtigt. Die Unabhängigkeit der Zentralbank muss dabei unangetastet bleiben. Ihr obliegt die Entscheidung, wie die Unterstützung des Green Deal und die Einbeziehung von Klimarisiken ausgestaltet werden.

Denkbar wäre, dass Anleihen für fossile Investments von Kreditinstituten künftig nicht mehr in gleichem Maße als Sicherheiten eingereicht werden können, um Liquidität zu erhalten. Der Abschlag auf den Wert der Sicherheit wird auch daran bemessen, wie die Investments den Nachhaltigkeitskriterien genügen. Umgekehrt können bei längerfristigen Refinanzierungsgeschäften für nachhaltige Investitionen öffentlichen wie privaten Banken besonders günstige Bedingungen eingeräumt werden. Nachhaltige Investments würden so spürbar geringere Refinanzierungskosten aufweisen als nicht nachhaltige.