Corona

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Mann sitzt im Bus mit FFP2-Maske und schaut aus dem Fenster
© Getty Images / Drazen Zigic

Wir brauchen nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ein verfassungsrechtlich und gesetzlich solides Fundament, um der sich verschärfenden Corona-Lage mit notwendigen Maßnahmen begegnen zu können. Das schaffen GRÜNE, SPD und FDP mit einer Übergangsregelung, die das parlamentarische Verfahren stärkt und den Pandemieschutz auf festen Boden stellt.

Die epidemische Lage von nationaler Tragweite läuft in ihrer jetzigen Form am 25. November 2021 aus. Parallel zu den Koalitionsverhandlungen haben GRÜNE, SPD und FDP einen Vorschlag entwickelt, der für die Zeit danach eine neue verbindliche Grundlage für die nötigen Maßnahmen herstellt und besseren Schutz für diejenigen bedeutet, die geschützt werden müssen: vor allem Kinder und Jugendliche und Menschen auf Intensivstationen und in Pflegeheimen.

Die Grüne Bundestagsfraktion hat sich bei der letzten Abstimmung Ende August gegen eine Verlängerung der epidemischen Lage ausgesprochen, weil sich die Lage durch das Vorhandensein von Corona-Impfstoffen geändert hatte. Mit dem Steigen der Impfquote werden die weitgehenden Ausnahmebefugnisse der Exekutive und die weitreichenden Möglichkeiten für Einschränkungen aufgrund der Annahme einer epidemischen Notlage von nationaler Tragweite rechtlich angreifbar. Zugleich ist die Impfquote längst nicht hoch genug. Impfangebote müssen ausgeweitet und zu den Menschen gebracht werden.

Die aktuelle Situation – mit stark ansteigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen, einer stagnierenden Impfkampagne und überlasteten Intensivstationen – erfordert weiterhin Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, zum Schutz von vulnerablen Gruppen und zur Abwendung sozialer Härten. Was mit der epidemischen Lage galt, reicht nicht aus. Mit einem neuen, bundesweit einheitlichen Maßnahmenkatalog wird der Pandemieschutz jetzt auf festen Boden gestellt. Diese Maßnahmen können unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis zum 19. März 2022 durch die Länder und Kommunen zur Anwendung kommen und bei Bedarf um drei weitere Monate verlängert werden.

Ein starkes Infektionsschutzgesetz - neuer Maßnahmenkatalog

Bundesweit

  • 3G (“geimpft, genesen oder getestet”) am Arbeitsplatz und in Zügen
  • Homeofficepflicht, wo möglich
  • Pflicht zur Berücksichtigung der besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen
  • Testpflicht in Alten- und Pflegeeinrichtungen

In den Ländern

  • 2G (“geimpft oder genesen”), 2G+ (“geimpft oder genesen” und getestet) oder 3G, je nach Infektionsgeschehen
  • Obergrenze für Veranstaltungen weiterhin möglich
  • Kontaktbeschränkungen weiterhin möglich
  • Modifizierte Länderöffnungsklausel durch die die Länder weiter reichende Maßnahmen nach Beschluss des jeweiligen Landesparlaments anwenden können, soweit und so lange die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung von Corona im Bundesland besteht

Mit den verschärften Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz werden Regelungen auf der Höhe der Zeit geschaffen, die rechtlich möglich und wissenschaftlich sinnvoll sind. Den Ländern steht nun ein guter und abgesicherter Instrumentenkasten zur Verfügung, den sie je nach Infektionslage nutzen können und sollen. Voraussetzung dafür ist jeweils eine Mehrheit des jeweiligen Landtages. So lässt sich einerseits regional unterschiedliches Infektionsgeschehen sehr gezielt bekämpfen, andererseits wird die Verantwortung von der Exekutive zurück in die Parlamente verlagert. Zu tiefe Eingriffe wie die pauschale Ausgangssperre gibt es dennoch nicht.

Darüber hinaus soll der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung sowie die Sonderregelung zum Kinderkrankentagegeld, des Entschädigungsanspruchs bei Verdienstausfall wegen Quarantäne und die Aussetzung der jährlichen Mindesteinkommensgrenze in der Künstlersozialversicherung bis 2022 verlängert werden. Fortgesetzt werden sollen zudem die Schutzschirme für Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, die Erleichterung der Zugänge zu Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit, Familienpflegezeit sowie zu BaföG-Leistungen für diejenigen, die bei der Bekämpfung der Pandemie im medizinischen Bereich helfen. Um eine bessere Datenlage zu intensivmedizinisch behandelten Menschen zu erhalten, soll das DIVI IntensivRegister erweitert werden.