Zum Seiteninhalt springen
Artikel

Endlich Schluss mit Konzernklagen gegen Klimaschutz

Kohlebagger im Kohletagebau Garzweiler I, im Hintergrund Windkraftanlagen
Getty Images Milos Ruzicka

Heute wird ein Meilenstein für den Klimaschutz gesetzt, für den wir GRÜNE während unserer bündnisgrünen Regierungszeit in der Bundesregierung und in Europa jahrelang gekämpft haben: Die EU hat ihren Rücktritt aus dem Energiecharta-Vertrag erklärt – heute, genau ein Jahr später, wird dieser Rücktritt wirksam. Damit ist jetzt Schluss mit Konzernklagen gegen den Klimaschutz vor privaten Schiedsgerichten.

Seit seiner Einführung im Jahr 1998 ist der Energiecharta-Vertrag das weltweit führende Investitionsschutzabkommen und bildet die Grundlage für die überwiegende Anzahl von Klagen vor privaten Schiedsgerichten. Durch den Schutz von Investitionen in fossile Brennstoffe vor solchen Gerichten verhindert der Vertrag ganz konkrete Schritte für mehr Klimaschutz oder macht diese für die Staaten extrem teuer. Nachdem das Europäische Parlament im November 2023 für einen Austritt aus dem Vertrag gestimmt hat, hat im März 2024 auch der Rat der Europäischen Union zugestimmt. Damit ist ein Meilenstein für den Klimaschutz erreicht, für den wir GRÜNE in der Bundesregierung und in Europa jahrelang gekämpft haben. Konzerne mit fossilen Geschäftsmodellen nutzten bisher die Charta, um Entschädigungen in Milliardenhöhe zu erklagen – zu Lasten der öffentlichen Haushalte, die für Investitionen in ganz Europa dringend gebraucht werden.

Ein kleiner Schritt für die EU – ein großer Schritt für den Klimaschutz

Dieser Schritt war überfällig. Der Energiecharta-Vertrag verhinderte Schritte hin zu mehr Klima- und Umweltschutz und für die Energiewende, indem fossile Investoren die EU-Mitgliedstaaten vor privaten Schiedsgerichten verklagen konnten, wenn diese politische Entscheidungen ihre Investitionen bedrohten. So wurden die Niederlande für ihren Kohleausstieg, Italien für das Verbot von Ölbohrungen und Deutschland für den Atomausstieg verklagt. Damit ist der Vertrag weder mit dem Klimaabkommen von Paris noch dem Europäischen Green Deal vereinbar und schränkt zudem die Rechte der demokratischen Selbstbestimmung der nationalen Parlamente in den einzelnen europäischen Mitgliedstaaten ein. Auch der Europäische Gerichtshof hat die Unvereinbarkeit von europäischem Recht und Schiedsverfahren von Investoren aus der EU und EU-Mitgliedstaaten bestätigt.

Was sollte der Energiecharta-Vertrag und warum wurde er zum Knebelvertrag?

Das Investitionsschutzabkommen wurde einstmals mit dem Ziel gestartet, internationale Investitionen im Energiesektor zu fördern und damit fossile Energieinvestitionen der Länder des früheren Osteuropas zu schützen. Seit 1998 hat kein anderes Abkommen mehr Investorenklagen ausgelöst als der Energiecharta-Vertrag. Es schützt fossile Projekte in Höhe von über 344 Milliarden Euro allein in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in Großbritannien und in der Schweiz. Derzeit läuft beispielsweise eine Klage des deutschen Energiekonzerns RWE in Höhe von 1,4 Milliarden Euro gegen die Niederlande für ihren beschlossenen Kohleausstieg bis 2030. Mit dem Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag setzt die EU ein starkes Zeichen für eine zukunftsfähige, klimafreundliche Energiepolitik. Jetzt gilt es, diese Entscheidung mit konsequenten Schritten hin zur Energiewende und zum weiteren Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen in ganz Europa zu untermauern.

Teilen: