Zum Seiteninhalt springen
Artikel

Teilnahmebedingungen für die Werbung von Neumitgliedern

Hier findest du die Teilnahmebedingungen Mitglieder-Tandem-Werbung mit Prämierung eines Berlin-Wochenendes während des Prämierungszeitraums zwischen dem 01.12.2023 und 15.01.2024.

Die Teilnahme an der Verlosung ist kostenlos. Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft bleiben davon unberührt.

  1. Die Prämierung findet im Namen des Bundesverbandes Bündnis90/Die Grünen in Zusammenarbeit mit seinen Gliederungen statt.
  2. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Teilnahmezeitraum ist vom 01.12.2023 bis zum 15.01.2024. Es nehmen Mitglieder an der Prämierung teil, die im Teilnahmezeitraum ein neues Mitglied geworben haben (online oder via Mitgliedsantrag bei der Partei Bündnis 90/Die Grünen). Das werbende Mitglied sowie das geworbene Mitglied müssen in folgendem Monday Formular (LINK) als Werbende und Geworbene eingetragen werden (im Folgenden “Tandem”). Die Eintragung des Tandems erfolgt durch die geworbene Person. Die geworbene Person muss zum Verlosungszeitpunkt (01.03.2024) durch die zuständige Gliederung (§ 5 Satzung-BV) als Mitglied in die Partei aufgenommen worden sein. Unter allen teilnahmeberechtigten Personen werden die Prämien per Zufall ausgelost.
  3. Es wird gemäß der nachfolgenden Teilnahmebedingungen einmalig eine Prämie in Form eines Aufenthalts in Berlin inkl. zwei Übernachtungen (Freitag-Sonntag) sowie Hin- und Rückreise per Zug (2. Klasse) für zwei Personen inklusive Besuch der Bundesgeschäftsstelle verlost. Die Prämie erhalten beide Personen eines Tandems jeweils in vollem Umfang.
  4. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Sollten Teilnehmende in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, so bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Nicht teilnahmeberechtigt an der Prämierung sind alle an der Konzeption und Umsetzung der Prämierung beteiligten Personen und Mitarbeiter*innen von Bündnis 90/Die Grünen sowie deren Verwandte ersten Grades. Bündnis90/Die Grünen behalten sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Solche Gründe liegen insbesondere vor, wenn Zweifel an der Identität oder Redlichkeit der Teilnehmenden bestehen.
  5. Die Ermittlung der prämierten Tandems erfolgt innerhalb von 20 Wochen nach Ende des Teilnahmezeitraums. Prämienempfänger*innen werden zeitnah per Email über die Prämierung informiert.
  6. Erfolgt von einem Mitglied des Tandems nach zweifacher Aufforderung per Email innerhalb einer Frist von 3 Wochen keine Rückmeldung, erlischt der Prämienanspruch nur des sich nicht zurückmeldenden Tandem-Mitglieds. Der Prämienanspruch erlischt ferner, wenn die Teilnahmeberechtigung zum Zeitpunkt der Prämierung nicht mehr vorliegt, insbesondere die werbende oder geworbene Person aus der Partei ausgetreten ist, in ihren Mitgliedsrechten beschränkt ist oder aus der Partei ausgeschlossen wurde bzw. ein Parteiausschlussverfahren vor einem Schiedsgericht anhängig ist.
  7. Die Prämierung erfolgt ausschließlich persönlich an Teilnehmende oder an den gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger oder eingeschränkt geschäftsfähiger Teilnehmender. Ein Umtausch, eine Aufteilung, eine Übertragung, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung der Prämie ist nicht möglich. Ganz oder teilweise technische Aufzeichnungen der Prämie sind unzulässig. Bündnis90/Die Grünen kann Prämienempfänger*innen eine angemessene Ersatzprämie bspw. in Form eines Aufenthalts in Berlin mit dem Besuch anderer politischer Veranstaltungen.
  8. Bündnis 90/Die Grünen behält es sich vor, den Teilnahmezeitraum der Prämierung jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen und ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden bzw. zu ändern, wenn es aus technischen Gründen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung der Prämierung zu garantieren. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  9. Die Prämienempfänger*innen werden aus Datenschutz-Gründen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung nicht öffentlich genannt. Die Datenschutzbestimmungen von Bündnis90/Die Grünen finden Anwendung (www.gruene.de/datenschutz). einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestandteile dieser Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Teilen: