Teilnahmebedingungen Grüner Klima-Zukunftspreis 2025
Ein Wettbewerb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bundesverband.
1. Veranstalterin
Veranstalterin des Wettbewerbs ist der
Bundesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Platz vor dem Neuen Tor 1, 10115 Berlin.
2. Gegenstand des Wettbewerbs
Mit dem Grünen Klima-Zukunftspreis 2025 würdigt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Projekte, Initiativen, Vereine, Unternehmen, Gliederungen oder Einzelpersonen, die durch ihr Engagement, ihre Kreativität und Wirkung einen besonderen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Die Preisverleihung findet im Rahmen der Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) 2025 in Hannover statt.
3. Teilnahme und Nominierung
3.1. Teilnahmeberechtigung
Teilnehmen können Privatpersonen, Initiativen, Vereine, Unternehmen, kommunale Projekte sowie Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Sitz oder Wirkungsort in Deutschland. Die Teilnahme ist kostenfrei und freiwillig. Ein Anspruch auf Teilnahme oder Preisvergabe besteht nicht.
3.2 Vorschlagsberechtigung
Die Teilnahme erfolgt über das Online-Formular auf der Kampagnenseite gruene.de.
Vorschläge können eingereicht werden von: natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Organisationen, Vereinen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Initiativen (oder Kommunen), sowie von Dritten, die ein Projekt oder eine Initiative für preiswürdig halten. In diesem Fall muss eine öffentlich einsehbare Kontaktemailadresse, bspw. von einer Webseite oä. angegeben werden.
Selbstbewerbungen sind ausdrücklich zulässig.
3.3 Ausgeschlossen von der Teilnahme
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitglieder der Jury, Mitarbeiter*innen der Veranstalterin sowie deren Angehörige. Projekte, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen oder diskriminierenden Zwecken dienen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
3.5 Einreichungsfrist für Vorschläge zur Nominierung
Vorschläge müssen bis zum [Datum einsetzen] eingegangen sein. Später eingehende Einsendungen können nicht berücksichtigt werden.
3.6 Einreichungsform und Inhalt des Nominierungsvorschlags
3.6.1 Jeder Vorschlag muss enthalten: eine kurze Beschreibung des Projekts bzw. der Initiative (max. 2 DIN-A4-Seiten), Angaben zur verantwortlichen Person bzw. Organisation, eine gültige Kontaktadresse (E-Mail und/oder Postanschrift), ggf. unterstützendes Material (z. B. Fotos, Berichte, Links).
3.6.2 Die Einreichung erfolgt per E-Mail oder über das bereitgestellte Online-Formular innerhalb der in der Ausschreibung genannten Frist.
3.6.3 Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für verloren gegangene, unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen sowie für technische Störungen während der Übermittlung.
3.6.4 Mehrere Vorschläge pro Person/Organisation sind möglich. Ein Projekt kann jedoch nur pro Person/Organisation einmal eingereicht werden.
4. Auswahlverfahren und Jury
Die Auswahl der Preisträger*innen erfolgt zweistufig:
1. Vorauswahl auf Arbeitsebene durch die Bundesgeschäftsstelle von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
2. Endbewertung durch den Bundesvorstand anhand der Kriterien Wirkung, Engagement & Motivation sowie Kreativität & Vorbildcharakter (jeweils 1–5 Punkte).
Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unanfechtbar. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme, Nominierung oder Auszeichnung besteht nicht.
5. Preise
Die folgenden Preise werden vergeben (Angaben vorbehaltlich Anpassung):
1. Preis: Ein E-Lastenrad (Wert zwischen ca. 2.500 € und 4.000 €). Das E-Lastenrad wird an die Gewinneradresse innerhalb Deutschlands versandt.
2. Preis: Balkonkraftwerk (Wert zwischen ca. 1.000 € und 2.000 €). Versand und Installation erfolgen nach Absprache.
3. Preis: Zwölf Deutschlandtickets (Gesamtwert 756 €), die an Dritte weitergegeben werden können.
Die Preisträger*innen werden im Rahmen der BDK bekannt gegeben.
Mit der Teilnahme erklären sich die Einreichenden damit einverstanden, dass die prämierten Projekte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. auf der Website, in Pressemitteilungen und sozialen Medien) vorgestellt werden dürfen.
Alle Preise gehen in das Eigentum der Gewinner*innen über.
Die Veranstalterin übernimmt keine Verantwortung dafür, wie die Preise anschließend verwendet oder weitergegeben werden.
6. Einladung und Reisekostenregelung
Die Gewinner*innen (Platz 1 – 3) werden zur Preisverleihung auf der BDK 2025 nach Hannover eingeladen.
Für jede prämierte Einreichung übernimmt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Reisekosten für bis zu zwei Personen.
- Die Anreise soll vorzugsweise mit der Deutschen Bahn oder öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen.
- Fahrtkosten werden gegen Vorlage der Belege erstattet.
- Erstattungsfähig sind ausschließlich Fahrten mit Abfahrtsorten innerhalb Deutschlands.
- Eine Anreise mit dem Pkw ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Veranstalterin zulässig.
- Übernachtungskosten werden nicht erstattet.
- Die Belege müssen bis spätestens 31.01.2026 per E-Mail an buchhaltung@gruene.de eingereicht werden.
7. Veröffentlichung und Öffentlichkeitsarbeit
Mit der Einreichung erklären sich die Teilnehmenden bzw. vorgeschlagenen Personen oder Organisationen damit einverstanden, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum KlimaAward Informationen über das eingereichte Projekt veröffentlicht werden dürfen. Dies umfasst insbesondere:
den Namen des Projekts bzw. der Initiative,
den Namen der verantwortlichen Person oder Organisation,
eine Kurzbeschreibung des Projekts,
sowie ggf. Bilder, Logos oder andere eingereichte Materialien, soweit diese von den Einreichenden freiwillig zur Verfügung gestellt wurden.
Die Veröffentlichung kann erfolgen auf den Webseiten, in Social-Media-Kanälen, Pressemitteilungen, Publikationen, Veranstaltungen und sonstigen Kommunikationskanälen der Veranstalterin des KlimaAward. Die Veröffentlichung erfolgt insbesondere auch im Rahmen der Online-Karte „Deutschland kann Klima!“, die beispielhafte Klimaschutzprojekte aus ganz Deutschland sichtbar macht.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN behalten sich vor, eingereichte Projekte redaktionell aufzubereiten (z. B. Kürzung, Formatierung oder leichte sprachliche Anpassung).
Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Die Entscheidung über Umfang, Art und Dauer der Veröffentlichung liegt im Ermessen der Veranstalterin
Die Urheberrechte an Texten, Bildern und sonstigen Materialien verbleiben bei den Einreichenden. Diese räumen der Veranstalterin/dem Veranstalter jedoch ein einfaches, unentgeltliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur Verwendung der im Rahmen des KlimaAward übermittelten Inhalte für die Zwecke der Berichterstattung, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit ein.
Die Einreichenden versichern, dass sie über die entsprechenden Nutzungsrechte an den eingereichten Materialien verfügen und dass durch deren Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollte es dennoch zu Ansprüchen Dritter kommen, stellen die Einreichenden die Veranstalterin/den Veranstalter des KlimaAward von etwaigen Ansprüchen frei.
8. Haftungsausschluss
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften sie nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird, und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Alle Angaben zum Gewinnspiel erfolgen ohne Gewähr; ein Anspruch auf Durchführung oder Preisvergabe besteht nur nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen.
Alle Angaben im Rahmen der Preisvergabe erfolgen ohne Gewähr.
Ein Anspruch auf die tatsächliche Durchführung der Preisverleihung oder die Vergabe eines Preises besteht nicht.
9. Datenschutz
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Bundesverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Platz vor dem Neuen Tor 1, 10115 Berlin
Die Datenschutzbedingungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN finden Sie unter https://www.gruene.de/service/datenschutz
Im Rahmen der Teilnahme am KlimaAward werden personenbezogene Daten (Name, Kontaktdaten, ggf. Projektinformationen) erhoben und ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs verarbeitet.
Die Daten werden:
zur Kontaktaufnahme mit den Teilnehmenden,
zur Jurierung und Auswahl der Preisträger,
sowie zur Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Preis verwendet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Preisvergabe oder Berichterstattung erforderlich ist. Nach Abschluss des Verfahrens werden personenbezogene Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Betroffene Personen haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Anfragen hierzu richten Sie bitte an: info@gruene.de
Datenschutzbeauftragter: SCO-CON:SULT, Hauptstraße 27, 53604 Bad Honnef; datenschutz@gruene.de; Tel.: 02224/988290
10. Schlussbestimmungen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN behalten sich das Recht vor, den Wettbewerb aus wichtigem Grund (z. B. bei technischen Problemen oder höherer Gewalt) zu ändern, zu verschieben oder abzusagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.