Wir fördern die Gleichberechtigung von LSBTIQ*

Zwei junge Frauen gehen Arm in Arm und tragen gemeinsam die Pride-Flagge
© Getty Images/pixelfusion3d

Wir fördern die Gleichberechtigung von LSBTIQ*

Wir setzen uns ein für ein Zusammenleben, in dem Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*-, Inter*- und queere Menschen (LSBTIQ* oder queer) selbstbestimmt und diskriminierungsfrei ihr Leben leben und gleichberechtigt teilhaben können. In einer demokratischen Gesellschaft haben alle das Recht, jederzeit und an jedem Ort ohne Angst sie selbst sein zu können. Die weiterhin bestehenden Benachteiligungen und Barrieren wollen wir beseitigen. Anfeindungen gegen LSBTIQ* treten wir entschieden entgegen.

Freiheit schützen, gleiche Rechte vollenden, Diskriminierung bekämpfen und Akzeptanz stärken sind unsere Ziele. Wir werden den Schutz und die Rechte von Menschen aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität sicherstellen.

Die Akzeptanz von LSBTIQ* ist auch dank des vielfältigen Engagements zivilgesellschaftlicher Organisationen und jedes einzelnen Coming Outs in Deutschland kontinuierlich gestiegen.

Dennoch bestehen einige diskriminierende Regelungen bis heute fort. Denn jahrzehntelange rechtliche Kriminalisierung, Diskriminierung, Ausgrenzung und Demütigung haben zur gesellschaftlichen Abwertung von LSBTIQ* beigetragen. Bevormundung, Benachteiligung bis hin zu Gewalt, prägen heute noch das Leben vieler LSBTIQ*. Gegen gesetzliche Diskriminierungen, sowie Benachteiligungen, Hasskriminalität und Anfeindungen im Alltag setzen wir ein starkes Signal.

Wir berücksichtigen die besonderen Bedarfe von LSBTIQ* in verschieden Politikbereichen. Wir wollen, dass queere Menschen sich in ihrer Umgebung akzeptiert fühlen, dass sie ohne Angst Hand in Hand spazieren gehen können, sich in der Schule offen zeigen dürfen, auf dem Sportplatz nur nach sportlicher Leistung bewertet werden und im Senior*innenheim selbstverständlich von ihrer liebsten Person erzählen können.

Das haben wir vor: So schaffen wir gleiche Rechte

  • Den fortbestehenden gesetzlichen Diskriminierungen wollen wir mit der Ergänzung der „sexuellen Identität“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes entgegentreten. Wir werden einen bundesweiten Aktionsplan „Vielfalt leben!“ für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vorlegen mit dem Ziel, LSBTIQ* gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu garantieren. Dazu gehört auch eine langfristige Strukturförderung der LSBTIQ*-Verbände, -Organisationen und - Stiftungen.
  • Gegen LSBTIQ* gerichtete Hasskriminalität werden wir entschieden bekämpfen und ahnden. Das diskriminierende Blutspendeverbot für homo- und bisexuelle Männer sowie für transgeschlechtliche Personen wollen wir aufheben. Um queere Jugendliche insbesondere auch im ländlichen Raum zu schützen und zu stärken, wollen wir eine bundesweite Aufklärungskampagne für junge Menschen starten. Wir werden uns gemeinsam mit den Ländern dafür einsetzen, dass sich geschlechtliche Vielfalt und Diversität in den Lehr- und Bildungsplänen wiederfinden.
  • Mit einem Selbstbestimmungsgesetz werden wir dafür sorgen, dass das überholte Transsexuellengesetz endlich aufgehoben wird und die Berichtigung des Geschlechtseintrages und des Namens unkompliziert vorgenommen werden kann. Den Anspruch auf Kostenübernahme für medizinische körperangleichende Maßnahmen wollen wir gesetzlich verankern.
  • Alle medizinisch nicht notwendigen Operationen und Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern wollen wir lückenlos verbieten.
  • Mit der Weiterentwicklung des „kleinen Sorgerechts“ hin zu einer elterlichen Mitverantwortung, die auf Antrag beim Jugendamt auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann, geben wir allen Beteiligten mehr Sicherheit. Zwei-Mütter-Familien sollen nicht mehr das Stiefkindadoptionsverfahren durchlaufen müssen. Deshalb wollen wir das Abstammungsrecht so reformieren, dass die Co-Mutter analog zu Vätern in heterosexuellen Ehen automatisch als zweites rechtliches Elternteil gilt. Bei Kinderwunsch sollen alle Paare die Möglichkeit einer Kostenerstattung für die künstliche Befruchtung erhalten. Mit dem Pakt für das Zusammenleben werden wir eine neue Rechtsform schaffen, die das Zusammenleben zweier Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen, unabhängig von der Ehe rechtlich absichert.
  • Wir werden außenpolitisch für die weltweite Umsetzung der Yogyakarta-Prinzipien zum Schutz von LSBTIQ* eintreten. In der Entwicklungspolitik wollen wir hier einen neuen Fokus setzen. Innerhalb der EU streben wir gemeinsame Mindeststandards an, die den Schutz von Minderheiten gewähren.

Fragen und Antworten

Warum muss sich Politik mit sexuellen oder geschlechtlichen Minderheiten beschäftigen?

Trotz großer gesellschaftlicher und rechtlicher Fortschritte bestehen Anfeindungen und Ausgrenzung von LSBTIQ* nach wie vor. So machen immer noch 82 Prozent der lesbischen, schwulen und bisexuellen Jugendlichen und 96 Prozent der transgeschlechtlichen Jugendlichen Diskriminierungserfahrungen aufgrund ihrer sexuellen bzw. geschlechtlichen Identität. Laut der im Mai 2020 von der EU-Grundrechte-Agentur veröffentlichten Studie berichten 13 Prozent queerer Menschen in Deutschland, dass sie in den letzten fünf Jahren gewalttätig angegriffen wurden, weil sie LSBTIQ* sind. 45 Prozent der Befragten vermeiden oft oder immer, sich mit ihrem Partner* bzw. ihrer Partnerin* in der Öffentlichkeit an der Hand zu halten. Besonders groß wird die Bedrohung durch Anfeindungen auf der Straße und im Öffentlichen Personennahverkehr erlebt. Damit können wir als Gesellschaft nicht zufrieden sein. Deshalb wollen wir einen breit angelegten bundesweiten Aktionsplan für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und gegen Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt.

Diskriminierung hat schwerwiegende Auswirkungen auf die psychische und körperliche Gesundheit, sodass LSBTIQ* öfter von Depressionen oder Angststörungen betroffen sind. Im Ergebnis ist das Suizidrisiko homosexueller Jugendlicher gegenüber heterosexuellen Altersgenoss*innen signifikant – nämlich um das Vier- bis Sechsfache – erhöht. Studien belegen zudem, dass unter obdachlosen Jugendlichen besonders viele queere Jugendliche, nämlich rund 25 Prozent, zu finden sind.

Was bedeutet „Gleiche Rechte und gleiche Teilhabe“

Gleiche Rechte und gleiche Teilhabe bedeutet, dass Minderheiten auch Gehör finden, auch innerhalb der Mehrheitsgesellschaft. Das hat mit Dominanz noch lange nichts zu tun, ist aber für viele noch ungewohnt. Aber nur so nehmen wir unser Grundgesetz wirklich ernst. Denn die Würde aller Menschen ist unantastbar, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und niemand darf diskriminiert und ausgeschlossen werden. So wird unsere Demokratie wirklich vollständig und robust, weil sie niemanden ausgrenzt und niemanden bevorzugt. Das führt natürlich auch zu Konflikten, Interessensgegensätzen und damit zu notwendigen Aushandlungsprozessen. Aber genau das macht eine starke Demokratie aus.

Wie hoch ist die Gefahr von unüberlegten „Geschlechtswechsel“ bei Kindern und Jugendlichen?

Das grüne Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht ab der Vollendung des 14. Lebensjahres die Berichtigung des Geschlechtseintrages und die Änderung der Vornamen auch ohne Mitwirken der Eltern. Ab diesem Alter werden Jugendliche beispielsweise auch straf- oder religionsmündig. Etwas ganz anders sind medizinische Maßnahmen, wie Operationen oder Hormonbehandlungen, die nicht wieder rückgängig gemacht werden können. Über sie entscheiden stets Ärzt*innen. Medizinische Fachgesellschaften verabschieden dazu autonom Richtlinien.

Außerdem sind wir überzeugt: Niemand unternimmt solche gravierende Veränderungen unüberlegt oder „aus Spaß“. Das bestätigen Studien aus den Ländern, wo bereits seit Jahren transgeschlechtliche Menschen unbürokratisch ihren falschen Geschlechtseintrag berichtigen dürfen.

Was bedeutet das Selbstbestimmungsesetz für Frauenrechte und Frauenschutz?

Vollkommen klar ist, dass Gewaltschutz von Frauen ohne Wenn und Aber gelten muss. Frauen müssen sich sicher und diskriminierungsfrei im öffentlichen Raum bewegen können. Dies schließt selbstverständlich auch trans* Frauen ein. Deshalb sollen Schulen, Sportvereine, Schwimmbäder und ebenso Einrichtungen für Geflüchtete oder Unterkünfte für Obdachlose ihre Angebote so gestalten, dass Gewaltschutz für alle Frauen gewährleistet wird.

Fälle, in denen Menschen mit trans- oder intergeschlechtlicher Geschichte die Angebote von Schutzräumen missbräuchlich genutzt haben, sind nach Angaben der Frauenhauskoordinierung (diese vertritt ca. 2/3 der Frauenhäuser in Deutschland) nicht bekannt.