Wir sorgen für lebenswerte Kommunen

Eine Häuserreihe auus alten Fachwerkhäusern in der Innenstadt mit blauuem Himmel.
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Wir sorgen für lebenswerte Kommunen

Menschen beurteilen die Demokratie nach den Erfahrungen, die sie vor Ort machen. Wir wollen gute Lebensbedingungen für alle Menschen – überall in Deutschland. In jeder Gemeinde und in jeder Stadt sollen die Menschen eine intakte Umwelt und gute Schulen und Kitas vorfinden, gesund leben und sich politisch beteiligen können. Die öffentlichen Einrichtungen müssen für alle Menschen gut erreichbar sein. Das zu gewährleisten ist die Aufgabe von Kommunalpolitik. Sie braucht dafür Handlungsspielräume und eine solide Finanzausstattung.

In Deutschland gibt es seit Jahren große Unterschiede bei den Lebensbedingungen. Es gibt arme und reiche Städte, arme und reiche Gemeinden. Durch die Corona-Pandemie drohen sich diese Unterschiede zu verstärken.

Wir wollen gleichwertige Lebensbedingungen überall. Es darf nicht vom Wohnort abhängen, ob Kinder gute Schulen und Kitas und ein gesundes Umfeld vorfinden, und so einen guten Start ins Leben haben oder nicht. Auch, wenn nicht in jeder Gemeinde oder in jedem Ortsteil Schwimmbäder, Büchereien oder Theater vorhanden sein können, so muss doch gewährleistet sein, dass solche Orte des Zusammenlebens leicht erreichbar sind. Dafür braucht es auch einen gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr und gut ausgebaute Radwege.

Wir wollen, dass individuelle Entfaltung und gesellschaftliches und politisches Engagement überall im Land möglich sind. Eine inklusive und solidarische Gesellschaft braucht Orte des Miteinanders und Orte gegen Einsamkeit und Vereinzelung.

All das sind Aufgaben der Kommunalpolitik. Sie braucht die gesetzlichen, planerischen und finanziellen Mittel, um die Schulen gut auszustatten und die Schuldächer zu reparieren. Sie braucht diese Mittel, um einen attraktiven und verlässlichen öffentlichen Personennahverkehr anzubieten, um Grünflächen anzulegen und zu pflegen, um Radwege zu bauen und zu unterhalten, um Begegnungsorte für Familien und alte Menschen zu schaffen, um kulturelle Einrichtungen oder Sportanlagen zu betreiben und um Menschen die demokratische Teilhabe zu ermöglichen.

Da die Kommunen nur wenig Einfluss auf ihre Einnahmen haben, sind Bund und Länder gefordert, Städte, Gemeinden und Landkreise auskömmlich auszustatten und bei der Gesetzgebung die Situation der Kommunen mit in den Blick zu nehmen.

Das haben wir vor: So sorgen wir für lebenswerte Kommunen

  • Wir wollen gemeinsam mit Bund und Ländern eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Daseinsvorsorge“ im Grundgesetz verankern. Regionen, die heute mit großen Problemen konfrontiert sind, sollen so die Möglichkeit erhalten, ihre Zukunft wieder selbst gestalten zu können. Anhand von nachvollziehbaren Kriterien sollen in allen Bundesländern verstärkt Finanzmittel in bisher strukturschwache Regionen fließen. Es ist entscheidend, dass die Mittelvergabe nicht mehr nur nach wirtschaftlicher Stärke, sondern auch nach Infrastrukturausstattung und sozialen Kriterien erfolgt. Zudem ist uns eine kommunale Zusammenarbeit innerhalb dieser Regionen wichtig.
  • Regionalbudgets sollen Bürger*innen und Akteur*innen vor Ort die finanziellen Mittel und damit die Möglichkeit geben, in Eigenverantwortung für die Region wichtige und sinnvolle Projekte anzugehen. Für zentrale Versorgungsbereiche wie zum Beispiel Gesundheit, Mobilität und Breitband wollen wir Mindeststandards entwickeln und mit einer Bundesstrategie „Orte des Zusammenhalts“ überall in Deutschland Orte des sozialen Miteinanders wie Marktplätze, Gemeindezentren und Sportstätten fördern. Wir wollen gezielt Forschungsinstitute und Bundeseinrichtungen in strukturschwache Regionen vor allem in Ostdeutschland bringen. So können dort Arbeitsplätze geschaffen werden und die Regionen werden attraktiv auch für junge Familien.
  • Wir wollen für die Kommunen eine solide und auskömmliche Finanzausstattung sicherstellen. Nur so können sie die ihnen zugewiesenen Aufgaben bewältigen und ihre Zukunft entwickeln. Nur so können sie investieren, Bürger*inneninitiativen unterstützen, soziale Einrichtungen und Angebote im Sport- oder Kulturbereich finanzieren.
  • Dafür wollen wir, dass Bund und Länder die Städte und Gemeinden bei der Tilgung ihrer Altschulden fair unterstützen. Die gemeindlichen, Corona-bedingten Steuerausfälle der Kommunen müssen von Bund und Ländern ausgeglichen werden, damit Städte und Gemeinden handlungsfähig bleiben. Kommunen sollen künftig stärker von der Wertschöpfung vor Ort profitieren.
  • Förderprogramme, die sich an Kommunen richten, müssen einfacher und unbürokratischer werden. Die Hürden für finanzschwache Kommunen, diese Gelder abzurufen, müssen gesenkt werden. Eine Kompetenzagentur soll die Kommunen beim Abruf der Mittel unterstützen. Mittelfristig braucht es eine höhere Grundfinanzierung der Kommunen, damit vor Ort entschieden werden kann, welche Ausgaben priorisiert werden.

Fragen und Antworten

Sind nicht alleine die Bundesländer für ihre Kommunen zuständig?

Verfassungsrechtlich sind die Länder für die Kommunen zuständig. Allerdings ist die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse eine bundesweite Aufgabe, für die auch der Bund zuständig ist. Sichtbar wurde diese Zuständigkeit, als die Bundesregierung eine Kommission zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland eingesetzt hat. Leider wurden deren Ergebnisse aber nicht oder nur sehr unzulänglich umgesetzt.

Der Bund beschließt die Gesetze. Oft sind es jedoch die Kommunen, die die Gesetze umsetzen müssen. Und meist kostet das Geld, häufig viel Geld. Als Beispiel sei der geplante Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter genannt. Diese sinnvolle und längst überfällige Aufgabe ist für die zuständigen Städte und Gemeinden sehr teuer. Hier braucht es dringend finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder. Alleine können die Kommunen diese und andere ihnen neu übertragenen Aufgaben nicht schultern. Wenn der Bund solche zusätzlichen Angebote beschließt, so muss er auch dafür sorgen, dass sie finanziert werden.

Was hat der Bund in den letzten Jahren für die Kommunen getan?

Der Bund hat die Kommunen in den letzten Jahren immer wieder unterstützt. So war zum Beispiel die höhere Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Bezieher*innen hilfreich für Kommunen, die durch diese Kosten stark belastet wurden. Auch der Ausgleich der Corona-bedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer durch Bund und Bundesländer im Jahr 2020 war eine gute und notwendige Hilfe.

Allerdings sind die Städte, Gemeinden und Landkreise durch die Corona-Krise stark belastet. Sie müssen neue Aufgaben in den Gesundheits- und Ordnungsämtern bewältigen. Sie hatten Einnahmeausfälle nicht nur bei der Gewerbesteuer, sondern auch bei der Einkommensteuer oder durch die wegfallenden Kitagebühren, mussten auch die geringere Auslastung von Bussen und Bahnen verkraften. Außerdem mussten sie viele Einrichtungen lange Zeit schließen, wie zum Beispiel Bäder oder Büchereien. Die Einnahmen sind in dieser Zeit weggefallen, aber viele Fixkosten wie etwa Personal- und Heizkosten fielen dennoch an.

Städte und Gemeinden in touristisch attraktiven Regionen, mit vielen gastronomischen Betrieben und Hotels wurden durch die Coronakrise besonders hart getroffen. Durch die Schließung des Einzelhandels werden alle Innenstädte eine grundlegende Wandlung erleben.

Um die Coronakrise bewältigen zu können, müssen Städte und Gemeinden investieren können. Sie sind immerhin für 55 Prozent der öffentlichen Investitionen verantwortlich und haben schon vor der Krise einen immensen Investitionsstau in Höhe von ca. 150 Milliarden Euro vor sich hergeschoben.

Um einer Verödung der Innenstädte vorzubeugen, müssen die Städte und Gemeinden neue Ideen entwickeln, neue Möglichkeiten erhalten, die Innenstädte als öffentliche Orte weiterzuentwickeln. Auch hierfür brauchen sie finanzielle Mittel. Dafür wollen wir einen Städtebau-Notfallfonds auflegen.

Aus diesen Gründen müssen Bund und Länder auch für die Jahre 2021 und 2022 die Corona-bedingten Steuermindereinnahmen der Kommunen ausgleichen. Der Bund muss Investitionsprogramme auflegen, die den Städten und Gemeinden unbürokratisch bei ihrer Investitionstätigkeit helfen. Nur so kommen die Städte und Gemeinden glimpflich aus der Krise.

Für die Altschulden sind nur die Länder zuständig, in denen die Kommunen mit den hohen Schuldenständen liegen. Ist das nicht ungerecht?

Die Bundesländer, deren Kommunen hohe Altschuldenbestände angesammelt haben, müssen ihren hoch verschuldeten Kommunen helfen. Allerdings können sie dies nicht alleine bewältigen. Gründe für hohe Altschulden sind der Strukturwandel in den Regionen und die Bundesgesetzgebung, vor allem im Sozialbereich. Deshalb ist auch der Bund verantwortlich für die Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik. In den ostdeutschen Bundesländern liegt das Altschuldenproblem bei den Wohnungsunternehmen. Auch hier muss der Bund beim Abbau der Altschulden helfen.

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