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Teilnahmebedingungen Zukunftspreis 2026

Ein Wettbewerb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bundesverband.

1. Veranstalterin

Veranstalterin des Wettbewerbs ist der 
Bundesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 
Platz vor dem Neuen Tor 1, 10115 Berlin.

2. Gegenstand des Wettbewerbs

Mit dem Zukunftspreis 2026 würdigt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN feministische Initiativen/Vereine/Organisationen, die mit ihrem Wirken feministische Anliegen in der Gesellschaft stärken und oft ehrenamtlich oder mit geringen Mitteln Großes bewirken.  

Die Preisverleihung findet im Rahmen der Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) 2026 in Berlin statt. 

3. Teilnahme und Nominierung

3.1. Teilnahmeberechtigung  

Teilnehmen können Privatpersonen, Initiativen, Vereine, Unternehmen, kommunale Projekte mit Sitz oder Wirkungsort in Deutschland. Die Teilnahme ist kostenfrei und freiwillig. Ein Anspruch auf Teilnahme oder Preisvergabe besteht nicht. 

3.2 Vorschlagsberechtigung

Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über Typeform auf der Kampagnenseite gruene.de.

Vorschläge können eingereicht werden von: natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Organisationen, Vereinen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Initiativen (oder Kommunen), sowie optional und zusätzlich von Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. In jedem Fall muss eine öffentlich einsehbare Kontaktemailadresse, bspw. von einer Webseite oä. angegeben werden.  

Selbstbewerbungen von Initiativen sind ausdrücklich zulässig. 

3.3 Ausgeschlossen von der Teilnahme

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitglieder der Jury, Mitarbeiter*innen der Veranstalterin sowie deren Angehörige. Projekte, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen oder diskriminierenden Zwecken dienen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.  

3.5 Einreichungsfrist für Vorschläge zur Nominierung

Vorschläge müssen bis zum 15. November 2026 eingegangen sein. Später eingehende Einsendungen können nicht berücksichtigt werden.   

3.6 Einreichungsform und Inhalt des Nominierungsvorschlags

3.6.1 Jeder Vorschlag muss enthalten: eine kurze Beschreibung des Projekts bzw. der Initiative (max. 1000 Zeichen), Angaben zur verantwortlichen Person bzw. Organisation, eine gültige Kontaktadresse (E-Mail und/oder Postanschrift), ggf. unterstützendes Material (z. B. Fotos, Berichte, Links).  

3.6.2 Die Einreichung erfolgt ausschließlich über das bereitgestellte Typeform innerhalb der in der Ausschreibung genannten Frist.  

3.6.3 Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für verloren gegangene, unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen sowie für technische Störungen während der Übermittlung.  

3.6.4 Mehrere Vorschläge pro Person/Organisation sind möglich. Ein Projekt kann jedoch nur pro Person/Organisation einmal eingereicht werden. 

4. Auswahlverfahren und Jury

Die Auswahl der Preisträger*innen erfolgt dreistufig:

  1. Vorauswahl auf Arbeitsebene durch die Bundesgeschäftsstelle von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
  2. Endbewertung durch den Bundesvorstand anhand der Kriterien Wirkung, Engagement sowie Kreativität.
  3. Informieren der ausgewählten Initiativen über den Gewinn zwischen dem 24. November und dem 3. Dezember.

Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unanfechtbar. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme, Nominierung oder Auszeichnung besteht nicht. 

5. Preise

5.1 Preisvergabe 

Die folgenden Preise werden vergeben (Angaben vorbehaltlich Anpassung):

   1. Preis: Förderbudget in Höhe von bis zu 2.000 €

   2. Preis: Förderbudget in Höhe von bis zu 1.000 €

   3. Preis: Förderbudget in Höhe von bis zu 500 €

Die Preisträger*innen werden im Rahmen der BDK bekannt gegeben.  

Die Preise sind nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Veranstalterin auf Dritte übertragbar.

Mit der Teilnahme erklären sich die Einreichenden damit einverstanden, dass die prämierten Projekte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. auf der Website, in Pressemitteilungen und sozialen Medien) vorgestellt werden dürfen. 

5.2 Bedingungen zum Abruf des Budgets

Die Preise sind zweckgebundene Förderbudgets. Sie werden nicht bar oder pauschal ausgezahlt.  

Sie können ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen abgerufen werden:

5.2.1 Förderfähige Ausgaben  

Förderfähig sind Ausgaben, die unmittelbar der Umsetzung des eingereichten und prämierten Projekts dienen. Für andere Projekte der Preisträgerinnen kann das Budget nur verwendet werden, wenn die Veranstalterin vorher in Textform zugestimmt hat. Dafür reichen die Preisträgerinnen eine kurze Projektbeschreibung ein. Die Veranstalterin entscheidet nach eigenem Ermessen, ob das Projekt den Zielen des Wettbewerbs entspricht.  

Nicht förderfähig sind:

  • Ausgaben, die bereits von Dritten erstattet wurden.
  • Die Veranstalterin ist berechtigt, eingereichte Rechnungen zu prüfen und ergänzende Nachweise anzufordern. Belege, die nicht förderfähig sind, kann sie zurückweisen. Wurden Zahlungen aufgrund unrichtiger Angaben geleistet, kann die Veranstalterin sie zurückfordern.

5.2.2. Abruf des Budgets

Das Budget wird abgerufen, indem prüffähige Rechnungen per E-Mail an buchhaltung@gruene.de eingereicht werden. Aus jeder Rechnung müssen Rechnungsausstellerin, Rechnungsdatum, Leistung und Betrag hervorgehen. Das Budget kann in mehreren Teilen abgerufen werden. Die Preisträgerinnen reichen eine bereits bezahlte Rechnung zusammen mit einem Zahlungsnachweis ein. Die Veranstalterin erstattet den Betrag auf das benannte Konto der Preisträger*innen.  
Initiativen ohne eigene Rechtspersönlichkeit benennen bei Annahme des Preises eine verantwortliche Ansprechperson und eine Bankverbindung. Zahlungen an dieses Konto erfolgen mit befreiender Wirkung. 

Für die etwaige steuerliche Behandlung der Förderung sind die Preisträger*innen selbst verantwortlich.

Die Veranstalterin zahlt in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.  

Rechnungen müssen bis spätestens 31.12.2027 bei der Veranstalterin eingegangen sein. Danach erlischt der Anspruch auf Abruf des Budgets. Nicht abgerufene Beträge, auch geringe Restbeträge, verfallen ersatzlos. 

6. Einladung und Reisekostenregelung

Die Gewinner*innen (Platz 1 – 3) werden zur Preisverleihung auf der BDK 2025 nach Hannover eingeladen. 
Für jede prämierte Einreichung übernimmt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Reisekosten für bis zu zwei Personen.

  • Die Anreise soll vorzugsweise mit der Deutschen Bahn oder öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen.
  • Fahrtkosten werden gegen Vorlage der Belege erstattet.
  • Erstattungsfähig sind ausschließlich Fahrten mit Abfahrtsorten innerhalb Deutschlands und ausschließlich Tickets für die 2. Klasse.
  • Eine Anreise mit dem Pkw ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Veranstalterin zulässig.
  • Übernachtungskosten werden nicht erstattet.
  • Die Belege müssen bis spätestens 31.01.2027 per E-Mail an buchhaltung@gruene.de eingereicht werden.

7. Veröffentlichung und Öffentlichkeitsarbeit

Mit der Einreichung erklären sich die Teilnehmenden bzw. vorgeschlagenen Personen oder Organisationen damit einverstanden, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum KlimaAward Informationen über das eingereichte Projekt veröffentlicht werden dürfen. Dies umfasst insbesondere:  

den Namen des Projekts bzw. der Initiative,  

den Namen der verantwortlichen Person oder Organisation,  

eine Kurzbeschreibung des Projekts,  

sowie ggf. Bilder, Logos oder andere eingereichte Materialien, soweit diese von den Einreichenden freiwillig zur Verfügung gestellt wurden.  

Die Veröffentlichung kann erfolgen auf den Webseiten, in Social-Media-Kanälen, Pressemitteilungen, Publikationen, Veranstaltungen und sonstigen Kommunikationskanälen der Veranstalterin des KlimaAward. Die Veröffentlichung erfolgt insbesondere auch im Rahmen der Online-Karte „Deutschland kann Klima!“, die beispielhafte Klimaschutzprojekte aus ganz Deutschland sichtbar macht. 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN behalten sich vor, eingereichte Projekte redaktionell aufzubereiten (z. B. Kürzung, Formatierung oder leichte sprachliche Anpassung).

Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Die Entscheidung über Umfang, Art und Dauer der Veröffentlichung liegt im Ermessen der Veranstalterin

Die Urheberrechte an Texten, Bildern und sonstigen Materialien verbleiben bei den Einreichenden. Diese räumen der Veranstalterin/dem Veranstalter jedoch ein einfaches, unentgeltliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur Verwendung der im Rahmen des KlimaAward übermittelten Inhalte für die Zwecke der Berichterstattung, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit ein.  

Die Einreichenden versichern, dass sie über die entsprechenden Nutzungsrechte an den eingereichten Materialien verfügen und dass durch deren Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollte es dennoch zu Ansprüchen Dritter kommen, stellen die Einreichenden die Veranstalterin/den Veranstalter des KlimaAward von etwaigen Ansprüchen frei.  

8. Haftungsausschluss

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften sie nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird, und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Alle Angaben zum Gewinnspiel erfolgen ohne Gewähr; ein Anspruch auf Durchführung oder Preisvergabe besteht nur nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen.

Alle Angaben im Rahmen der Preisvergabe erfolgen ohne Gewähr. 
Ein Anspruch auf die tatsächliche Durchführung der Preisverleihung oder die Vergabe eines Preises besteht nicht.

9. Datenschutz

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:  

Bundesverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Platz vor dem Neuen Tor 1, 10115 Berlin  

Die Datenschutzbedingungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN finden Sie unter https://www.gruene.de/service/datenschutz  

Im Rahmen der Teilnahme am KlimaAward werden personenbezogene Daten (Name, Kontaktdaten, ggf. Projektinformationen) erhoben und ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs verarbeitet.  

Die Daten werden:  

zur Kontaktaufnahme mit den Teilnehmenden,  

zur Jurierung und Auswahl der Preisträger,  

sowie zur Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Preis verwendet.  

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Preisvergabe oder Berichterstattung erforderlich ist. Nach Abschluss des Verfahrens werden personenbezogene Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.  

Betroffene Personen haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).  

Anfragen hierzu richten Sie bitte an: info@gruene.de  

Datenschutzbeauftragter: SCO-CON:SULT, Hauptstraße 27, 53604 Bad Honnef; datenschutz@gruene.de; Tel.: 02224/988290

10. Schlussbestimmungen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN behalten sich das Recht vor, den Wettbewerb aus wichtigem Grund (z. B. bei technischen Problemen oder höherer Gewalt) zu ändern, zu verschieben oder abzusagen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.