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Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Hier findest du die Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels CSD.

Die Teilnahme an der Verlosung ist kostenlos. Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft bleiben davon unberührt.

  1. Die Prämierung findet im Namen des Bundesverbandes Bündnis90/Die Grünen in Zusammenarbeit mit seinen Gliederungen statt.
  2. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Teilnahmezeitraum ist vom 23. Juni 2026 bis zum 24. Juni 2026. Unter allen teilnahmeberechtigten Personen werden die Prämien per Zufall ausgelost.
  3. Es wird gemäß der nachfolgenden Teilnahmebedingungen einmalig eine Prämie in Form eines Aufenthalts auf dem grünen CSD-Truck von Bündnis 90/Die Grünen Bayern für den Christopher Street Day-Umzug am 28. Juni 2026 in München (Veranstaltung) an zweimal zwei Personen verlost.
  4. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die (a) ihren Wohnsitz in München bzw. im "Einzugsgebiet" München (+ 30 km) inne haben, (b) das 18. Lebensjahr vollendet haben, (c) geschäftsfähig sind (d) spätestens bis zum 22. Juni 2026 dem Action-Network-Verteiler von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beigetreten sind. Nicht teilnahmeberechtigt an der Prämierung sind alle an der Konzeption und Umsetzung der Prämierung beteiligten Personen und Mitarbeiter*innen von Bündnis 90/Die Grünen sowie deren Verwandte ersten Grades. Bündnis90/Die Grünen behalten sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Solche Gründe liegen insbesondere vor, wenn Zweifel an der Identität oder Redlichkeit der Teilnehmenden bestehen.
  5. Die Ermittlung der prämierten Personen erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Ende des Teilnahmezeitraums. Prämienempfänger*innen werden zeitnah per Email über die Prämierung informiert.
  6. Prämierte Teilnehmer*innen an der Veranstaltung nehmen vorbehaltlich des Hausrechts im Hinblick auf den CSD-Truck ausgeübt durch den Kreisverband München teil.
  7. Erfolgt von Teilnehmenden nach Aufforderung per Email innerhalb einer Frist von 24 Stunden keine Rückmeldung hinsichtlich der Prämie, erlischt der Prämienanspruch der sich nicht zurückmeldenden Teilnehmenden. Der Prämienanspruch erlischt ferner, wenn die Teilnahmeberechtigung zum Zeitpunkt der Prämierung nicht mehr vorliegt.
  8. Die Prämierung erfolgt ausschließlich persönlich an Teilnehmende. Ein Umtausch, eine Aufteilung, eine Übertragung, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung der Prämie ist nicht möglich. Bündnis90/Die Grünen kann Prämienempfänger*innen eine angemessene Ersatzprämie bspw. in Form eines Teilnahme anderer politischer Veranstaltungen zur Verfügung stellen.
  9. Bündnis 90/Die Grünen behält es sich vor, den Teilnahmezeitraum der Prämierung jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen und ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden bzw. zu ändern, wenn es aus technischen Gründen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung der Prämierung zu garantieren. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  10. Die Prämienempfänger*innen werden aus Datenschutz-Gründen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung nicht öffentlich genannt. Die Datenschutzbestimmungen von Bündnis90/Die Grünen finden Anwendung (www.gruene.de/datenschutz).
  11. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestandteile dieser Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.