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Schriftlizenzbedingungen

Lizenzvereinbarung für die Nutzung der Schriftart GrueneType Neue

1. Lizenzgewährung

1.1 Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare Lizenz zur Nutzung der Schriftart GrueneType Neue („Font“) unter den nachfolgenden Bedingungen.

1.2 Die Lizenzgewährung richtet sich an Parteifreunde und Funktionsträger*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

2. Nutzungsrechte

Der*die Lizenznehmer*in darf die Font nur für politische Zwecke im Einklang mit den Grundwerten der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für nicht kommerzielle Zwecke verwenden, sofern nicht anders angegeben.

3. Eigentums- und Schutzrechte

3.1 Die Schriftart bleibt ausschließliches Eigentum des Urhebers. Sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Schutzrechte an der Schrift sowie an allen zugehörigen Dateien, Zeichensätzen und deren Derivaten verbleiben beim Urheber.

3.2 Dem*der Lizenznehmer*in werden lediglich die in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten Nutzungsrechte eingeräumt. Eine weitergehende Nutzung, Verbreitung, Veränderung oder Übertragung der Schrift – in Teilen oder als Ganzes – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Urhebers unzulässig.

3.3 Diese Lizenz stellt keinen Verkauf der Schrift dar, sondern gewährt dem Lizenznehmer lediglich ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen.

4. Erlaubte Nutzung

Die Nutzung der Schrift ist unter folgenden Bedingungen gestattet:

  • Desktop-Lizenz: Nutzung für Social Media, Printmedien, Veröffentlichungen, Plakate, Flyer, interne Dokumente, Merchandise sowie für Bilder auf Webseiten.
  • Webfont-Lizenz: Einbindung der Schrift in Überschriften oder Textblöcken auf Webseiten.
  • Digitale Werbung: Nutzung in Werbebannern und Social-Media-Anzeigen.
  • Video & Rundfunk: Verwendung in Video-Inhalten (z. B. Blogging, YouTube, Online- und Offline-Übertragungen).

5. Einschränkungen der Nutzung

Der Lizenznehmer darf die Schrift nicht:

  • Weiterverkaufen, weitergeben oder unterlizenzieren
  • Modifizieren, dekompilieren oder in andere Formate konvertieren, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
  • In Anwendungen oder Webseiten einbetten, die einen Download oder eine unautorisierte Nutzung der Schrift ermöglichen.
  • In Software-Anwendungen für iOS, Android, Windows, Linux oder andere Betriebssysteme integrieren.
  • In Videospielen verwenden.
  • In eBooks einbinden.
  • Auf Servern hosten, um die Schrift für Dritte bereitzustellen.

6. Haftung und Gewährleistung

4.1 Der Lizenzgeber schließt jede Haftung für direkte, indirekte, zufällige oder Folgeschäden aus, die durch die Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Schrift entstehen können. Dies gilt insbesondere für Schäden durch Inkompatibilitäten, Datenverlust oder Betriebsunterbrechungen.

4.2 Der Lizenznehmer nutzt die Schrift auf eigene Gefahr.

4.3 Der Lizenzgeber stellt die Schrift in ihrem aktuellen Zustand bereit und übernimmt keine Gewährleistung für deren Fehlerfreiheit oder zukünftige Kompatibilität mit Betriebssystemen, Software oder Hardware. Insbesondere wird keine Verpflichtung zur Bereitstellung von Updates oder Upgrades übernommen.

5. Kündigung und Beendigung der Lizenz

5.1 Der Lizenzgeber kann die Lizenzvereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:

  • der Lizenznehmer gegen die Bestimmungen dieser Lizenz verstößt,
  • Zahlungen ausbleiben (sofern anwendbar),
  • die Schrift unautorisiert weitergegeben oder verändert wird.

5.2 Nach Beendigung der Lizenz ist der Lizenznehmer verpflichtet:

  • die Nutzung der Schrift sofort einzustellen,
  • sämtliche Kopien der Schrift unwiderruflich zu löschen,
  • die Schrift von allen Webseiten, Dokumenten und anderen Medien zu entfernen.

5.3 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten, falls eine unerlaubte Nutzung festgestellt wird.

6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

6.1 Diese Lizenzvereinbarung unterliegt dem Recht des Landes, in dem der Lizenzgeber seinen Sitz hat.
6.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Lizenzvereinbarung ergeben, ist das zuständige Gericht am Sitz des Lizenzgebers maßgeblich.