Inhalt der Urabstimmung
In der anstehenden Urabstimmung entscheiden im Juni 2026 alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über zentrale Reformen unserer Satzung. Sie regelt, wie wir zusammenarbeiten, wählen und entscheiden und bildet das Fundament unserer innerparteilichen Demokratie. Nun wollen wir Bewährtes sichern und zugleich unsere Strukturen so weiterentwickeln, dass sie unserem Wachstum und den Anforderungen der kommenden Jahre gerecht werden.
Hier findest du den Beschluss des Bundesvorstands und des Parteirats zur Urabstimmung vom 2. März 2026.
1. Debattenräume als Schlüssel für Orientierung und Entscheidungskraft
Mitgliederrat: Wo Mitglieder Positionen entwickeln
Wir wollen einen Mitgliederrat einführen, der einen innovativen Debattenraum schafft, in dem Mitglieder gemeinsam politische Positionen klären und Orientierung entwickeln sowie Zielkonflikte einordnen. In Anlehnung an Bürgerräte werden die Mitglieder per Los aus der gesamten Mitgliedschaft bestimmt, um die Vielfalt der Partei abzubilden und unterschiedliche Perspektiven systematisch einzubeziehen. So entsteht ein Ort, der Menschen jenseits von Hierarchien und Netzwerken zusammenbringt.
Der Mitgliederrat befasst sich mit konfliktbehafteten, gesamtgesellschaftlich relevanten Fragestellungen. Ziel ist es, Debatten zu vertiefen, Positionen zu klären und daraus Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Zudem erhält der Mitgliederrat das Recht, Anträge an die Bundesdelegiertenkonferenz zu stellen. Durch die Möglichkeit, jährlich einen Mitgliederrat einzuberufen, ergänzen diese Räte die bestehenden Entscheidungsstrukturen gezielt, ohne sie zu ersetzen.
Über die Einführung des Mitgliederrats entscheiden die Mitglieder im Rahmen der Urabstimmung zu Satzungsänderungen. Ziel der Satzungsänderung ist es einen Debattenraum, ähnlich wie einen Bürgerrat, zu schaffen, indem geloste Mitglieder Handlungsempfehlungen für in der Partei und Gesellschaft kontrovers diskutierte Themen erarbeiten. Die Zustimmung zu der Satzungsänderung führt zu einer Einführung dieses neuen Instrumentes in die Satzung.
Parteitage als Orte politischer Entscheidungsfindung
Parteitage sind das wichtigste Gremium unserer demokratischen Entscheidungsfindung. Mit der Reform des Antragswesens wollen wir Verfahren vereinfachen, transparenter machen und Beteiligung stärken. In den vergangenen Jahren ist unsere Partei stark gewachsen. Zugleich hat die Online-Antragstellung es erleichtert, eigene Vorschläge einzubringen – ein positives Zeichen aktiver Beteiligung. Gleichzeitig führt dies dazu, dass auf Parteitagen inzwischen eine sehr hohe Zahl an Anträgen vorliegt (mit einem Höchststand von 2.532 Anträgen im Jahr 2021), was Diskussionen zunehmend unübersichtlich macht.
Mit dem Reformvorschlag sollen Anträge künftig transparenter, verständlicher und besser aufeinander abgestimmt sein. Anliegen können so früher diskutiert, Änderungen klarer vorbereitet und Entscheidungen besser nachvollzogen werden. Das entlastet das Antragsverfahren und unterstützt Mitglieder und Delegierte bei einer fundierten Entscheidungsfindung.
Die Abstimmung über Anträge aus der Mitte der Partei unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ werden wir weiterentwickeln. Dass Delegierte vor Beginn des Parteitages mitentscheiden, welche Anträge sie debattiert und abstimmen wollen, ist für uns ein zentraler Aspekt demokratischer Beteiligung, den wir weiter stärken werden.
Künftig sollen sich die Anliegen der Mitgliedschaft in einer handhabbaren Zahl entscheidungsrelevanter Anträge bündeln. So sind Delegierte frühzeitig informiert, können fundiert debattieren und auf Parteitagen klare politische Entscheidungen treffen.
In der Urabstimmung entscheiden unsere Mitglieder zur Bundesversammlung konkret über folgende Aspekte:
Grundmandat
Ziel der Satzungsänderung ist es, einen fairen und rechtssicheren Ausgleich für Kreisverbände mit nur einem Delegiertenplatz zu schaffen, die durch die geltenden Regelungen keine Möglichkeit zur Öffnung dieses Platzes haben. Mit Zustimmung zu dieser Änderung wird es den Kreisverbänden ermöglicht ihren Delegiertenplatz einmalig für eine Bundesversammlung zu öffnen. Der Delegiertenplatz bleibt danach jedoch wieder ein Frauenplatz. Diese Öffnungsklausel wird gestaffelt nach dem Namen der Kreisverbände über drei Jahre eingeführt, damit die Mindestquotierung der Bundesversammlung gesichert bleibt. Das Frauenstatut selbst bleibt unverändert und abgesichert durch Vetorechte und Frauenvotum.
Information zu Sonder-BDKn
Ziel der Satzungsänderung ist es, den Initiator*innen einer Initiative zur Einberufung einer Sonder-BDK – auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder der Bundespartei, eines Zehntels der Kreisverbände oder von mindestens drei Landesverbänden – das satzungsmäßige Recht einzuräumen, alle Mitglieder über diese Initiative über die parteiinternen Verteiler zu informieren.
Fristen
Ziel der Satzungsänderung ist es, die Frist für die Einreichung von Anträgen um zwei Wochen vorzuverlegen und somit den Verhandlungszeitraum bis zum Parteitag für Antragsteller*innen und Antragskommission zu verlängern. Außerdem wird die postalische Verschickung der Anträge an die Kreisverbände abgeschafft. Dazu legt die Satzungsänderung fest, dass bei einer kurzfristig einberufenen Sonder-BDK die Fristen zur Antragstellung verkürzt werden können.
Antragsrecht Ortsverbände
Die Satzungsänderung hat zum Ziel, die Antragstellung durch Kreisverbände zu stärken. Bei Zustimmung zur Satzungsänderung sind Ortsverbände nicht mehr antragsberechtigt auf einer Bundesversammlung.
Einzelantragstellung
Die Satzungsänderung hat zum Ziel, den Gremienweg zur Antragstellung zu stärken, die Anzahl der (Änderungs-)Anträge auf den Parteitagen zu reduzieren und somit die Debatten und Abstimmungen für die Delegierten transparenter und verständlicher zu machen. Die Zustimmung zur Satzungsänderung bedeutet, dass es in Zukunft 0,05 % der Mitglieder braucht, um einen Antrag an den Parteitag zu stellen.
Mindestquorum bei Antragsstellung
Die Satzungsänderung hat zum Ziel, das Prinzip der gleichberechtigten Teilhabe weiterzuentwickeln: Mindestens 50 % der erforderlichen Unterstützer*innen müssen zukünftig Frauen sein.
Antragstellung
Die Satzungsänderung hat zum Ziel die Anzahl der Anträge auf einer Bundesversammlung eingrenzen zu können, um somit die Debatten und Abstimmungen für die Delegierten transparenter und verständlicher zu machen. Die Zustimmung zu dieser Satzungsänderung ermöglicht dem Parteitag in seiner Geschäftsordnung eine Höchstzahl an (Änderungs-)Anträgen für eine Bundesversammlung festzulegen, die ein Gremium oder Mitglied an die Bundesversammlung stellen kann.
Antragskommission
Die Satzungsänderung hat zum Ziel, die Aufgaben der Antragskommission zu klären und ihr effektive Instrumente an die Hand zu geben, um die Debatten und Abstimmungen auf der Bundesversammlung für die Delegierten zu strukturieren und somit verständlicher zu machen. Eine Zustimmung zu dieser Satzungsänderung ermöglicht es der Antragskommission, dem Parteitag rechtssichere Empfehlungen über das Antragsverfahren zu machen. Außerdem wird eine Frist zur Veröffentlichung von Verfahrensvorschlägen der Antragskommission eingeführt, die ebenfalls zu einer besseren Übersichtlichkeit der Antragslage auf dem Parteitag führen soll.
Vielfalt als strukturelle Stärke der Partei
Eine starke Partei misst sich daran, ob sie die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegelt. Repräsentation ist Voraussetzung für demokratische Legitimität.
Der Deutsche Bundestag ist strukturell nicht vielfältig genug: Akademische und privilegierte Lebensläufe dominieren, während unter anderem Menschen mit Migrationsgeschichte, Arbeiter*innen, Alleinerziehende, ostdeutsche und ländliche Perspektiven sowie Menschen mit prekären Lebensrealitäten unterrepräsentiert bleiben. Diese Schieflage ist Ergebnis politischer Strukturen. Bündnis 90/Die Grünen haben darauf reagiert. Mit dem Vielfaltstatut sind wir weiter als andere Parteien, Vielfalt wird systematisch gefördert. Das zeigt Wirkung: Die grüne Bundestagsfraktion hat heute den höchsten Anteil an Abgeordneten mit Migrationsgeschichte.
Gleichzeitig bleibt politische Teilhabe ungleich verteilt. Repräsentation entsteht nicht von selbst, sondern muss weiter aktiv ermöglicht werden.
In der Urabstimmung entscheiden die Mitglieder, wie das Monitoring weiterentwickelt wird, um Vielfalt gezielt zu fördern und strukturelle Ungleichgewichte wirksamer abzubauen.
2. Parteigremien reformieren
Neue Regeln für die Wahl des Bundesvorstandes
Wer für den Bundesvorstand kandidiert, übernimmt Verantwortung für eine Partei mit rund 180.000 Mitgliedern. Diese Aufgabe erfordert politische Erfahrung, Rückhalt in der Partei und die Fähigkeit, unterschiedliche Interessen zusammenzuführen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie Kandidaturen besser vorbereitet und den Mitgliedern frühzeitig bekannt gemacht werden können.
Künftig soll daher ein Votum aus der Partei Voraussetzung für eine Kandidatur zum Bundesvorstand sein, etwa durch einen Landesvorstand, drei Kreismitgliederversammlungen oder durch 10 % Unterstützungsstimmen aus den Reihen der Delegierten. Ein solches Votum macht Rückhalt frühzeitig sichtbar und stärkt die Legitimität von Kandidaturen innerhalb der Partei. Eine Zustimmung zu dieser Satzungsänderung hat eine Einführung dieser Zugangsvoraussetzungen zur Folge.
Damit sich Mitglieder ein fundiertes Bild machen können, gilt nun eine umfassende Transparenzpflicht: Kandidat*innen für den Bundesvorstand müssen in ihrer Bewerbung ihre bezahlten und unbezahlten Tätigkeiten offenlegen. Neu ist außerdem, dass diese Offenlegung auch für bereits gewählte Vorstandsmitglieder verpflichtend ist. Erstmals werden darüber hinaus klare Regeln für Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht bei der Wahrnehmung von Ämtern, Funktionen und Mandaten geschaffen. Das Nähere wird für die Bundes- und Europaebene definiert.
Gleichzeitig wollen wir die mögliche Zusammensetzung des Bundesvorstands weiterentwickeln. Vielfalt und Repräsentation sind neben Erfahrung ebenso wie breite Beteiligungsmöglichkeiten zentrale Voraussetzungen für eine starke Parteiführung. Das Grundprinzip der Vermeidung von Machtkonzentration bleibt dabei bestehen, um die Unabhängigkeit parteipolitischer Entscheidungen zu sichern. Zugleich eröffnet die vorgeschlagene Weiterentwicklung die Möglichkeit, zusätzliche Perspektiven in den Bundesvorstand einzubeziehen, ohne das bestehende Trennungsprinzip grundsätzlich infrage zu stellen.
Mehr Flexibilität erweitert den Kreis möglicher Kandidat*innen und stärkt damit sowohl die Entscheidungsspielräume der Delegierten als auch die Chancen auf eine vielfältig zusammengesetzte Parteiführung.
Deshalb schlagen wir vor, den Mitgliedern in der Urabstimmung zur Entscheidung zu stellen, ob die Kandidatur für den Bundesvorstand durch ein Votum weiter legitimiert werden soll, wie viele Personen mit einem Mandat für den Bundesvorstand kandidieren können und dass umfassendere Transparenzpflichten für Bundesvorstandesmitglieder eingeführt werden. Ziel ist es, den Bundesvorstand breiter aufzustellen, Vielfalt zu stärken und zugleich die Handlungsfähigkeit der Parteiführung zu sichern.
Generalsekretär*in
Die Partei entscheidet im Rahmen einer Urabstimmung darüber, ob die bisherige Bezeichnung „Politische Geschäftsführung“ künftig durch die Bezeichnung „Generalsekretär*in“ ersetzt werden soll. Beide Bezeichnungen stehen für eine zentrale politische Leitungs- und Steuerungsfunktion im Bundesvorstand. Die Bezeichnung „Generalsekretärin“ betont die politische Funktion der Position. Mit der Urabstimmung wird die Frage der Bezeichnung bewusst in die Entscheidung der Partei gelegt.
Ziel der Satzungsänderung ist es, durch eine allgemein verständliche Rollenbezeichnung die Einordnung im politischen Betrieb zu erleichtern, Erklärungsbedarf über Aufgaben und Funktion zu vermeiden und die institutionelle Gleichwertigkeit in interparteilichen sowie öffentlichen Kontexten zu stärken. Eine Zustimmung zur Satzungsänderung führt zur Umbenennung der Position der politischen Geschäftsführung hin zur*zum Generalsekretär*in.
Der neue Länder- und Parteirat: Starke Koordination für eine handlungsfähige Partei
Künftig wird der Länderrat neben gewählten Delegierten auch zentrale Funktionsträger*innen der Partei umfassen. So bringen wir politische Verantwortung, fachliche Expertise und strategische Perspektiven enger zusammen. Entscheidungs- und Verantwortungsebenen werden besser verzahnt – transparent und strukturell abgesichert.
In der Parteiarbeit haben sich über die Jahre verschiedene Abstimmungsrunden entwickelt, in denen politische Linien vorbereitet und strategische Fragen vorberaten werden. Diese Praxis ist für unsere Handlungsfähigkeit zentral – bislang jedoch formell wenig geregelt. Das ändern wir jetzt.
Wir entwickeln den Parteirat zu einem bundespolitischen Beratungsgremium weiter, in dem Entscheidungsträger*innen aus allen Ebenen der Partei, aus den Fraktionen sowie aus Regierungen mit grüner Beteiligung zusammenkommen. So stärken wir die gemeinsame Koordination in politisch anspruchsvollen Zeiten.
Aus der Mitte des reformierten Länderrats wird künftig dieser koordinierende Parteirat gewählt. In ihm erfolgt ein strategischer Informationsaustausch zu zentralen Fragen und zur strategischen politischen Ausrichtung.
Mit der Reform schaffen wir transparente, gewählte und satzungsrechtlich verankerte Strukturen. Das stärkt die demokratische Legitimation und den strategischen Austausch grüner Akteur*innen zwischen Partei, Fraktionen, und Regierungen auf Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene.
In der Urabstimmung entscheiden die Mitglieder darüber, ob der Parteirat künftig aus der Mitte des Länderrats gewählt wird.