Wir stärken die Demokratie

Viele Menschen gehen auf einer Demo durch die Straßen. Die Menge ist von hinten fotografiert. Außerdem ist ein aufgeschlagenes Buch in Übergröße zu erkennen.

Wir stärken die Demokratie

Wir stärken unser demokratisches Fundament und die Rechte der Bürger*innen. Denn nur so können wir gemeinschaftlich unsere Zukunft verhandeln und über die unser Leben betreffenden Belange entscheiden. Unser demokratisches Zusammenleben in Deutschland und Europa ist ein Versprechen, das wir immer wieder neu erfüllen müssen. Zuhören, den Dialog suchen, inhaltlich ringen – so haben wir als demokratische Gesellschaft die Herausforderungen der letzten Jahrzehnte gemeistert. Wir wollen mit voller Gleichberechtigung, Transparenz und mehr Beteiligung unsere liberale Demokratie stärken und unsere Institutionen fit machen für die Aufgaben dieses Jahrzehnts.

Den Bundestag als zentralen Ort für öffentliche Debatten und Entscheidungen unserer Demokratie wollen wir stärken und seine Arbeitsfähigkeit sicherstellen. Für gute Gesetzgebung braucht es ausreichende Beratung und eine Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments Auch wollen wir eine Verkleinerung des Bundestags und ein faires Wahlrecht, bei dem jede Stimme gleich viel zählt.

Wir setzen uns für eine saubere Politik ein und für klarere gesetzliche Regelungen zur Lobbyarbeit und Parteienfinanzierung, um intransparenter Einflussnahme insbesondere von finanzstarken Playern entgegenzuwirken.

Beteiligungsmöglichkeiten wollen wir ausbauen, Bürger*innen-Expertise Raum geben und die demokratische Mitbestimmung gerade auch junger Menschen stärken.

Staat und Verwaltung sind für die Menschen da, nicht umgekehrt. Durch die Vorlage eines Bundestransparenzgesetzes werden wir staatliche Datenbestände der Allgemeinheit nach den Prinzipien der Open Data zur Verfügung stellen. So heben wir den Schatz von mit öffentlichen Mitteln erwirtschafteten, nicht-personenbeziehbaren Daten.

Wir streiten für das Recht auf Privatheit und einen umfassenden Datenschutz. Die informierte Einwilligung muss hierbei im Mittelpunkt bleiben. Wir werden Verbesserungen des Datenschutzniveaus schaffen, uns für eine Gesetzgebung einsetzen, die den Datenschutz ganzheitlich mitdenkt und die Datenschutzaufsicht stärken, um Beratung der Bürger*innen, wirtschaftliches Handeln und den Gesetzesvollzug abzusichern.

Wir setzen uns gegen die anlasslose und sicherheitspolitisch kontraproduktive Massenüberwachung von Bürger*innen ein. Für die Befugnisse der Nachrichtendienste werden wir den rechtsstaatlichen Goldstandard anlegen und für eine verbesserte Kontrolle auf Augenhöhe sorgen. Das gibt den Nachrichtendiensten auch die Chance, Vertrauen in ihre Arbeit zurückzugewinnen.

Das haben wir vor: So sorgen wir für mehr Demokratie

  • Das gesetzliche Lobbyregister wollen wir nachschärfen. Mit einem legislativen Fußabdruck wird die Einflussnahme bei der Entstehung von Gesetzentwürfen umfassend und nachvollziehbar offenlegt. Ausnahmen im Lobbyregister wollen wir abschaffen und die Karenzzeiten für wirtschaftliche Lobbytätigkeit ausscheidender Regierungsmitglieder auf 2 Jahre ausweiten. Den bisher wirkungslosen Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung wollen wir härter machen.
  • Mit einer Wahlrechtreform, die u.a. eine Reduzierung der Wahlkreise vorsieht, wollen wir eine wirksame Verkleinerung des Bundestages erreichen und gleichzeitig dafür sorgen, dass jede Stimme gleich viel wert ist. Frauen sollen überall gleichberechtigt vertreten sein, auch im Parlament. Deshalb treiben wir Parität per Gesetz voran und suchen dafür verfassungsfeste Lösungen. Um die Mitbestimmung junger Menschen zu stärken, wollen wir das Wahlalter in der nächsten Legislaturperiode auf 16 Jahre senken.
  • Direkte Beteiligungsmöglichkeiten bereichern die Demokratie und stärken die Repräsentanz. Mit Bürger*innenräten schaffen wir die Möglichkeit, bei ausgewählten Themen die Alltagsexpertise von Bürger*innen direkter in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Das Petitionsrecht wollen wir zu einem leicht zugänglichen Instrument für bessere Mitwirkung am demokratischen Prozess ausbauen.
  • Parteispenden sollen auf natürliche Personen beschränkt und auf einen jährlichen Höchstbetrag von 100.000 Euro je Spender gedeckelt werden. Transparenzregelungen wollen wir strikter machen, und auch das Parteisponsoring regeln: hier sollen Zuwendungen ab dem ersten Euro veröffentlicht werden.
  • Das Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) wollen wir zu einem Transparenz-Gesetz reformieren um die bestehenden Auskunftsansprüche auszuweiten. Die Prinzipien von Open Data wollen wir gesetzlich verankern.
  • Statt immer neuer Befugnisse für Sicherheitsbehörden wollen wir die Forderung des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, die Summe aller Überwachungsmöglichkeiten (so genannte „Überwachungsgesamtrechnung") zu überprüfen und für Verhältnismäßigkeit sorgen. Gegen Vorratsdatenspeicherungen, flächendeckende Videoüberwachung wie auch biometrische Gesichtserkennung gibt es glasklare verfassungsrechtliche Grenzen.
  • Den Einsatz biometrischer Identifizierung im öffentlichen Raum, wie beispielsweise Gesichtserkennung, lehnen wir ebenso wie die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, generelle Hintertüren in digitalen Geräten und Anwendungen oder das Infiltrieren von technischen Geräten (Online-Durchsuchung bzw. Quellen-TKÜ) ab.

Fragen und Antworten

Was bedeuten die Einschränkungen während der Corona-Pandemie für Bürgerrechte und Demokratie?

Die Verfassung mit ihren Grundwerten der Menschenwürde, dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Gleichheit und Diskriminierungsverboten sowie staatlichen Gewährleistungs- und Schutzpflichten gilt uneingeschränkt, auch in der Pandemie-Lage. Die Einschränkungen für unseren Alltag durch die Pandemie waren und sind zum Teil noch schwerwiegend. Darum müssen alle Maßnahmen vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse beurteilt und fortlaufend auf ihre Rechtsstaatlichkeit hin überprüft werden. Eingriffe in die Bürgerrechte müssen sich auf das unbedingt Notwendige beschränken, für den jeweils konkret zu benennenden legitimen Zweck geeignet und erforderlich sein und dürfen nicht länger aufrechterhalten werden als zwingend notwendig. Die grundlegenden Entscheidungen müssen im Parlament gefällt werden und dürfen nicht allein Regierungsverordnungen überlassen werden. Darauf haben wir im Bundestag seit Beginn der Pandemie laufend gedrängt. Und der Rechtsstaat funktioniert: Wo eingreifende Maßnahmen nicht ausreichend gerechtfertigt sind, werden sie von Gerichten auf Klagen der Betroffenen hin aufgehoben.

Wie stehen die Grünen zur Direkten Demokratie?

Wir sind für mehr Beteiligung und mehr Demokratie. Eine vielfältige Demokratie braucht Einmischung, Repräsentanz, Lust zur Auseinandersetzung und Kompromissfähigkeit. Deshalb setzen wir uns für Bürger*innenräte auf Bundesebene ein. Mit Bürger*innenräten schaffen wir die Möglichkeit, bei ausgewählten Themen die Alltagserfahrung von Bürger*innen in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Auf Initiative der Regierung, des Parlaments oder eines Bürger*innenbegehrens beraten zufällig ausgewählte Menschen in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete Fragestellung. Sie erarbeiten Handlungsempfehlungen und geben Impulse für die öffentliche Auseinandersetzung und die parlamentarische Entscheidung. So können sich Menschen frei, gleich und fair eine Meinung bilden, unbeeinflusst von Lobbyinteressen. Das ist gerade in Zeiten starker Polarisierung und Pluralisierung wichtig, um unterschiedliche gesellschaftliche Perspektiven wieder miteinander ins Gespräch zu bringen. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass richtig gemachte Bürger*innenräte gesellschaftliche Gräben überwinden, aufgehitzte Debatten versachlichen und so großen Einfluss auf politische Debatten und Entscheidungen nehmen. Volksabstimmungen auf Bundesebene drohen dagegen, gesellschaftliche Spannungen zu verschärfen, weil sie nur eine Debatte über zwei Alternativen zulassen und damit polarisieren. Außerdem folgen sie dem Prinzip „The Winner takes it all“, was gerade bei knappen Entscheidungen nicht zu einer gesellschaftlichen Klärung in einer Sachfrage führt.

Warum wollen die Grünen keine Videoüberwachung oder Vorratsdatenspeicherung?

Bei der Videoüberwachung sehen auch wir Grüne in einigen Fällen sinnvolle Einsatzbereiche, etwa an neuralgischen Punkten in U-Bahnen und Bahnhöfen. Also überall dort, wo es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, diese aufzuklären.

Mit Videokameras an jeder Ecke drohen Formen der Massenüberwachung. Das wäre nicht verhältnismäßig und nicht rechtsstaatlich. In einer Demokratie müssen sich Menschen frei im öffentlichen Raum bewegen können. Die Massenüberwachung stellt Bürger*innen anlasslos unter Generalverdacht. Zudem fehlt der Nachweis der Effektivität von flächendeckender Videoüberwachung bis heute, nicht nur für Deutschland. Von der Flut von Daten, deren Auswertung zumeist noch nicht einmal etwas bringt, werden Sicherheitsbehörden von wichtigen anderen Aufgaben abgehalten.