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Gemeinsam anpacken und solidarisch handeln

Internationale Konflikte und Krieg: Menschen fliehen überall auf der Welt vor Bomben, Gewalt und Verfolgung. Die meisten suchen innerhalb ihres eigenen Landes oder in einem Nachbarstaat Schutz. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat derweil die größte Fluchtbewegung in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst. Zusätzlich beantragen aktuell mehr Menschen Asyl in Deutschland.

Vor diesem Hintergrund hat der beispiellose Krafteinsatz in Bund, Ländern und Kommunen – nicht zuletzt auch der vielen Ehrenamtlichen – entscheidend dazu beigetragen, dass die Menschen schnell versorgt und untergebracht werden konnten. Ihnen allen gebührt unser großer Dank.

Das gilt umso mehr, als die Herausforderungen erheblich sind. In vielen Städten und Kommunen ist der Wohnraum knapp, es fehlen Lehrkräfte und Kinderbetreuungsplätze, die Behörden stehen unter Druck. Diesen Druck verspüren auch die vielen Engagierten in den Nachbarschaftshilfen, die freiwilligen Integrationslots*innen und Hilfsorganisationen. Die Größe der Aufgabe und die Leistung aller, die zu ihrer Lösung beitragen, erkennen wir vollumfänglich an. Dank reicht da nicht aus. Wir wollen handeln.

Und wir sind überzeugt: Wenn Bund, Länder und Kommunen solidarisch zusammenarbeiten, finden sie gemeinsame Wege. Wir wollen den aktuellen Herausforderungen deshalb mit wirksamen Ansätzen und großem Engagement begegnen. Gemeinsam stehen wir für eine menschenrechtsorientierte und humanitäre Geflüchtetenpolitik ein: Wir sorgen für geordnete Verfahren, geben den Kommunen Rückhalt, bieten geflüchteten Menschen Schutz, stehen ein gegen Menschenfeindlichkeit und verteidigen das Recht auf Asyl. Wir stellen den Menschen in den Mittelpunkt und wollen dafür sorgen, dass Geflüchtete in Deutschland – unabhängig davon, woher sie kommen – sicher sind.

1. Mit solider Finanzierung: Kommunen entlasten

Die Kommunen und Städte in unserem Land haben bei der Aufnahme der Geflüchteten geradezu Unglaubliches geleistet. Sie wollen wir zielgerichtet und schnell unterstützen, damit sie ihre Aufgaben weiter erfüllen können. Das bedeutet konkret, eine faire und dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung dieser Aufgaben sowie eine verlässliche Planung sicherzustellen. Sie sind Grundvoraussetzungen einer funktionierenden Politik, die Vertrauen schafft.

Dazu gehört auch, dass der Bund gezielt mehr finanzielle Verantwortung übernimmt, als bislang zugesagt wurde – insbesondere dort, wo die Herausforderungen am größten sind. Hierfür braucht es auch eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten für Integrationsmaßnahmen. Die Länder unterstützen die Kommunen finanziell mit Bundes- und Landesmitteln bei Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten. Wir treten ein für eine solidarische und verlässliche Unterstützung, die vor Ort ankommt.

2. Unterbringung gut organisieren und Kapazitäten in den Kommunen schaffen

Die Unterbringung von geflüchteten Menschen gehört zu den dringlichsten Herausforderungen, vor denen die Kommunen stehen. Dabei müssen kurzfristig Kapazitäten geschaffen und gleichzeitig langfristige Ziele im Blick behalten werden. Die Länder sind ebenso wie die Kommunen aufgefordert, am Aufbau weiterer Unterbringungsmöglichkeiten zu arbeiten. Dazu muss auch der Bund weiter nach geeigneten und kurzfristig verfügbaren Liegenschaften suchen. Wer bei Familienangehörigen oder Freund*innen unterkommen darf, wird mit den zum Teil furchtbaren traumatischen Erlebnissen – etwa der Trennung von Eltern, Geschwistern und Partner*innen – besser fertig werden als in einer zentralen Unterkunft; das gilt insbesondere für Kinder. Bei der Wohnsitzsauflage für Asylsuchende setzen wir uns für spürbare Erleichterungen ein, damit diese z.B. bei Familienangehörigen und Freund*innen unterkommen können. Damit entlasten wir kurzfristig den Wohnungsmarkt und fördern Integration vom ersten Tag an.

Wir sind überzeugt: Es müssen neue Unterkünfte zügig und vereinfacht gebaut werden, um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Dabei setzen wir möglichst auf kleine und dezentrale Einheiten. Hierfür braucht es auch eine vorausschauende Planung und Finanzierung von Vorhaltekosten durch den Bund, um im Bedarfsfall handlungsfähig zu sein.

Menschen, die Geflüchtete bei sich aufnehmen und im Alltag unterstützen, wollen wir von Bürokratie entlasten und kompetente Ansprechpartner*innen in den Behörden zur Seite stellen.

3. Integration vom ersten Tag an: lohnenswerte Investition in den Zusammenhalt

Im Sinne einer gelebten Verantwortungsgemeinschaft muss das Thema Integration genauso in den Fokus gerückt werden wie die Fragen der akuten Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten. Es braucht jetzt eine Integrationsoffensive.

Gute und schnelle Integration und Sprachförderung helfen allen. Sie schaffen die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe, tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort bei und investieren in die Zukunft unserer Gesellschaft. Integrations- und Sprachkurse sind die Voraussetzung dafür, dass sich Menschen schnell bei uns einleben und zurechtfinden. Wer den Zugang zu Integrationssprachkursen von Anfang an erhält, kann unsere Sprache schneller erlernen. Dafür müssen die Kurse flächendeckend ausgebaut und zuverlässig finanziert werden. Wir nehmen die besonderen Anforderungen etwa an Integrationskursen mit Kinderbeaufsichtigung in den Blick, damit auch Sorgeberechtigte an den Kursen teilnehmen können. Auch Erst-Orientierungskurse müssen in ausreichender Zahl angeboten werden. Dem hohen Bedarf an zusätzlichen Kita- und Schulplätzen gilt es, Rechnung zu tragen. Dazu wollen wir mit Lehrer*innen sowie Assistenzkräften, die als Sprach- und Integrationsmittler*innen agieren, unterstützen.

Frühzeitige, uneingeschränkte Zugänge zum Gesundheitswesen wollen wir unbürokratisch gewährleisten. Damit entlasten wir die Behörden und stellen eine medizinische Versorgung sicher. So kann auch eine psychotherapeutische Versorgung gewährleistet werden.

4. Verfahren modernisieren und Behörden entlasten

Die Entbürokratisierung und Digitalisierung von Prozessen ist eine wichtige Stellschraube, um Verfahren bei Einwanderungs- und Ausländerbehörden, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie bei den Verwaltungsgerichten zu beschleunigen. Dadurch werden nicht nur Mitarbeitende in Behörden entlastet. Auch die Schutzsuchenden und Migrant*innen erhalten schneller die Unterstützung, die sie brauchen.

Wir wollen Verwaltungsverfahren in den Bundesländern vereinfachen und angleichen. Dafür ist eine einheitliche und digitale Aktenführung entscheidend. Für Visa zur Erwerbs- und Bildungsmigration wollen wir zudem die Geltungsdauer verlängern. Das berücksichtigen wir in den laufenden Gesetzgebungsverfahren im Migrationsbereich – etwa, indem wir den Vorschlägen des Deutschen Städtetages entsprechend Rechnung tragen.

Auch die Dauer von Aufenthaltserlaubnissen wollen wir verlängern. So entlasten wir die Behörden von unnötiger Bürokratie. Die Einwanderungs- und Ausländerbehörden gehören personell besser aufgestellt, um Engpässe zu beheben. Dafür braucht es zusätzliche Mittel.

5. Arbeitsmarktzugang erleichtern, Wirtschaft und Mittelstand stärken

Deutschland sucht händeringend nach Arbeits- und Fachkräften. Gleichzeitig wollen viele Geflüchtete arbeiten, aber dürfen es nicht. Das muss sich ändern. Für die Wahrung unseres Wohlstands und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, gerade auch der vielen mittelständischen Unternehmen in Deutschland, liegt hier erhebliches Potenzial, das wir heben wollen. Hinzu kommt: Ein frühzeitiger Zugang zum Arbeitsmarkt sichert Teilhabe, fördert Integration und sorgt dafür, dass Menschen einen eigenen Beitrag zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten leisten können.

Deshalb wollen wir den Arbeitsmarkt öffnen und Arbeitsverbote aufheben. Verfahren zur Anerkennung von Berufsabschlüssen wollen wir vereinfachen und beschleunigen, Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote ausweiten. Den sogenannten Spurwechsel in die Arbeitsmigration wollen wir vereinfachen. Das neu eingeführte Chancen-Aufenthaltsgesetz kann hierfür beispielgebend sein, weitere Reformen müssen folgen.

6. Sichere und legale Wege zur geordneten Einwanderung stärken

Der beste Weg, um irreguläre Migration einzuschränken, ist die Schaffung regulärer und sicherer Migrationswege. Diese Bundesregierung hat klargemacht: Deutschland ist ein Einwanderungsland.

Wir brauchen Fachkräfte – in der Industrie, im Gesundheitswesen, in der Gastronomie. Dafür werben wir weltweit um die besten Köpfe. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz öffnen wir wichtige Möglichkeiten für Menschen, die in Deutschland arbeiten wollen. Wir ermöglichen qualifizierte Zuwanderung gerade in den Branchen, in denen der Bedarf groß ist, und stärken so unseren Wirtschaftsstandort. Damit begegnen wir auch dem Fach- und Arbeitskräftemangel in Deutschland.

Bei ihrem Amtsantritt hat die Bundesregierung gesetzliche Grundlagen der Visavergabe vorgefunden, die vor allem Migration verhindern sollte. Entsprechend sind die Visaverfahren komplex und mit einer Vielzahl zu beteiligender Behörden gestaltet. Das wollen wir angehen und Visaverfahren schaffen, die ein modernes Einwanderungsland Deutschland braucht.

Wir setzen deshalb auf Mobilitäts- und Migrationsabkommen mit Staaten außerhalb der EU, die vor allem Wege zur Bildungs- und Arbeitsmigration eröffnen. Hierzu muss auch über konkrete Zahlen und Verfahren gesprochen werden. Das schafft Planbarkeit – für die Betroffenen ebenso wie für die Kommunen, ihre Behörden und die Menschen vor Ort.

Der besonderen Verantwortung gegenüber ehemaligen Ortskräften sowie besonders gefährdeten Afghan*innen und ihren Familien werden wir z.B. durch humanitäre Aufnahme und die konsequente Umsetzung des Bundesaufnahmeprogramms gerecht. Die Sicherheitsüberprüfungen durch die Bundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz müssen nun schnellstmöglich durchgeführt werden.

Internationalen Vereinbarungen zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen kommen wir nach. Unter anderem unterstützen wir das Resettlement-Programm des UNHCR mitsamt seinen geordneten und planbaren Verfahren.

7. Rechtsstaatliche Verfahren bei Rückführungen einhalten

Nicht jeder Mensch, der zu uns kommt, kann bleiben. Aber jeder Mensch, der bei uns Schutz sucht, hat Anrecht auf ein rechtsstaatliches Verfahren mit individueller Prüfung. Wer nach sorgfältiger Prüfung der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen sowie nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel kein Aufenthaltsrecht erhalten hat, muss zügig wieder ausreisen – insofern dem keine Abschiebehindernisse entgegenstehen.

Duldungen bedeuten einen Zustand in der Schwebe, fortdauernde Unsicherheit und Perspektivlosigkeit. Ein solcher Ausnahmezustand muss Ausnahme sein. Wenn Menschen bereits in der Gesellschaft verwurzelt sind, muss es Möglichkeiten geben, einen sicheren Aufenthalt zu erhalten. Sie brauchen ein sicheres Bleiberecht. Das eröffnet Teilhabe für die Menschen ebenso wie Chancen für Unternehmen und Betriebe.

Wir brauchen tragfähige Migrationsabkommen, die legale Wege der Zuwanderung aufweisen und gleichzeitig die Rücknahmebereitschaft in den Herkunftsländern erhöhen. Wir erwarten daher, dass der neue Sonderbevollmächtige der Bundesregierung für Migrationsabkommen baldige und umfassende Vereinbarungen mit Herkunftsländern abschließt. Sie sollen ein Gesamtkonzept bieten – mitsamt dem Ausbau von wirtschaftlicher Zusammenarbeit, Technologie-Transfers, Visa-Erleichterungen, Qualifizierungsmaßnahmen für den deutschen Arbeitsmarkt und Jobbörsen. Genauso gehört die Zusammenarbeit bei der Rückkehr abgelehnter Asylsuchender zu diesen Abkommen.

Am Ende rechtsstaatlicher Verfahren kann die Ausreise stehen. Dabei setzen wir vor allem anderen auf die freiwillige Rückkehr. Kooperation mit den Herkunftsstaaten ist hierbei entscheidend. Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete verbieten sich. Die Menschen, die schwere Straftaten begangen haben, müssen nach Verbüßung ihrer Strafe prioritär zurückgeführt werden. Dabei müssen zu jedem Zeitpunkt ihre Menschenrechte gewahrt werden.

8. Gemeinsam und europäisch handeln

Aktuell sind die Geflüchteten innerhalb der Europäischen Union sehr ungleich auf die Mitgliedsstaaten verteilt. Deutschland trägt einen wesentlichen Anteil bei der Aufnahme von Geflüchteten. Wir treten für eine faire und gesteuerte Verteilung der Menschen auf die Mitgliedstaaten ein. Um zu verhindern, dass einzelne Staaten überfordert werden, ist eine Reform des Europäischen Asylsystems dringend notwendig.

Gerade Staaten mit Außengrenzen und solche, die viele Menschen aus der Ukraine aufgenommen haben, sind auf eine geordnete Verteilung und Unterstützung der EU sowie auf europäische Solidarität beim rechtstaatlichen Grenzschutzmanagement angewiesen. Dazu zählt auch Deutschland. Eine verbindliche und faire Verteilung ist zudem die Grundlage für die Durchführung rechtsstaatlicher Verfahren und eine frühzeitige Integration.

Es muss eine europäische Kraftanstrengung geben, um die Fluchtursachen statt Geflüchtete zu bekämpfen. Es kann nicht unser Ziel sein, dass Menschen aus Kriegs- und Krisenregionen erst nach Europa fliehen müssen, um in Sicherheit zu sein und eine Zukunft für sich und ihre Kinder zu haben. Deswegen wollen wir sicherstellen, dass diejenigen, die aus Krisenregionen in Nachbarregionen oder innerhalb ihres Landes fliehen, frühzeitig echte Perspektiven und eine gute Versorgung erhalten.

9. Humanität und Sicherheit an den EU-Außengrenzen

Die humanitäre Situation an den zu schützenden Außengrenzen der EU muss schnellstmöglich verbessert werden. Eine immer stärkere Abschottung kann dabei nicht die Lösung sein. Die Kontrolle der Außengrenzen muss vielmehr mit rechtsstaatlichen Mitteln und unter Einhaltung der Menschenrechte geschehen. Wir setzen uns dafür ein, dass die EU-Kommission nachdrücklich gegen völkerrechtswidrige Push-Backs von Schutzsuchenden vorgeht. Menschen, die die EU erreichen, müssen die Möglichkeit haben, Asyl zu beantragen sowie menschenwürdig untergebracht und versorgt zu werden.

Wir stehen ein für die inhaltliche Prüfung der Asylanträge in der EU. Dafür ist es notwendig, dass die Menschen schnell und zuverlässig registriert werden. Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen benötigen jederzeit Zugang zu den Geflüchteten und den Grenzregionen. Die Versorgung mit medizinischen Gütern und Lebensmittel muss stets sichergestellt sein. Vulnerablen Gruppen sowie Kindern und Jugendlichen gebührt besonderer Schutz.

Die EU muss sicherstellen, dass Menschenrechte an den Außengrenzen gewahrt und Verstöße sanktioniert werden. Dazu braucht es ein Menschenrechtsmonitoring an den Außengrenzen, parlamentarische Kontrolle der EU-Agenturen und ein konsequentes Eingreifen der EU-Kommission gegenüber Mitgliedstaaten, die illegale Push-Backs vornehmen.

10. Seenotrettung stärken

Nach wie vor gilt das Mittelmeer als tödlichste Grenze der Welt. Dass jedes Jahr über 1.000 Geflüchtete, darunter immer wieder auch Kinder, im Mittelmeer ertrinken, ist und bleibt ein unerträglicher Zustand.

Hinzu kommt: Seenotrettung ist völkerrechtliche Pflicht. Wir nehmen deshalb nicht hin, dass Seenotretter*innen tagtäglich in ihrer Arbeit behindert und kriminalisiert werden – dafür, dass sie versuchen, Menschenleben zu retten. Wir treten für eine zivile, flächendeckende und europäisch koordinierte Seenotrettung ein – samt ausreichender Finanzierung.

Die europäischen Staaten sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass zivile Seenotrettungsorganisationen gefahrlos ihre Einsätze absolvieren können. Menschen, die von Seenotrettungsschiffen aufgenommen werden, müssen die Möglichkeit haben, Asyl zu beantragen. Eine faire Verteilung auf die Mitgliedsstaaten sollte selbstverständlich sein. Die Kooperation mit libyschen Milizen lehnen wir ab. Die EU darf sich nicht an Menschenrechtsverbrechen in Libyen oder anderswo beteiligen.

Omid Nouripour, Bundesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Britta Haßelmann, Vorsitzende der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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