Wohnen darf kein Luxus sein: Wir fordern stärkeren Mieter*innenschutz

Die Mieten bei Neuvermietungen steigen gerade in Ballungszentren trotz der existierenden Mietpreisbremse immer stärker an. Hohe Mieten werden für viele Menschen zur existenziellen Belastung. Hinzu komen Verdrängung und Wohnraummangel. Die geplante Verlängerung der bestehenden Mietpreisbremse durch die Bundesregierung reicht nicht aus, um dieses akute Problem an der Wurzel zu beheben. Unsere Vorschläge für faire Mieten liest du hier.
Bei Abschluss eines Mietvertrages zahlte man im Jahr 2024 in Frankfurt am Main 12,4 Prozent mehr Miete als 2022. In Leipzig waren es 14,1 Prozent und in Berlin musste man sogar fast ein Viertel mehr Miete bezahlen (22,2 Prozent) als noch zwei Jahre zuvor. Steigende Mieten zwingen Familien in zu kleine Wohnungen, Paare müssen teilweise über die Hälfte ihres Einkommens aufwenden und junge Erwachsene bleiben unfreiwillig im Elternhaus. Für einige bleibt am Ende gar kein Zuhause mehr.
Mietpreisbremse besser machen und entfristen
Es reicht nicht aus, die bisherige Mietpreisbremse mit all ihren Ausnahmen einfach zu verlängern, wie es die Bundesregierung unter Friedrich Merz plant. Wir wollen die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten dauerhaft verankern und somit langfristige Rechtssicherheit schaffen. Aktuell wird für die ortsübliche Vergleichsmiete als Basis für Mieterhöhungen nur der Zeitraum der vergangenen sechs Jahren betrachtet, wodurch stark gestiegene Neuvermietungen die Preisspirale automatisch antreiben. Wir wollen den Zeitraum auf 20 Jahre ausweiten, um ältere, günstigere Mieten einzubeziehen und den Anstieg zu bremsen. Weiterhin wollen wir Mieterhöhungen bei Bestandsmietverträgen in angespannten Märkten auf neun Prozent in drei Jahren begrenzen. Somit sorgen wir dafür, dass für rund 26 Millionen Bestandsmieter*innen die Mieten nicht mehr sprunghaft steigen.
Einschränkung von Eigenbedarfskündigungen
Viele Mieter*innen verlieren ihr Zuhause durch Eigenbedarfskündigungen, doch oft ziehen berechtigte Familienangehörige gar nicht ein. Vielmehr wird ein Eigenbedarf angemeldet, um Mieter*innen mit alten Verträgen und relativ günstigen Mieten aus ihrer Wohnung zu drängen. Diese Form des Missbrauchs ist zwar gesetzlich verboten, lässt sich für die Betroffenen jedoch kaum belegen. Um solche Schein-Eigenbedarfsfälle einzudämmen, wollen wir den berechtigten Personenkreis bei Eigenbedarfsanmeldungen klarer begrenzen. Außerdem setzen wir uns dafür ein, Eigenbedarfskündigungen für fünf Jahre auszuschließen, nachdem eine Wohnung in neues Eigentum übergeht. So schützen wir Mieter*innen davor, kurz nach einem Eigentümer*innenwechsel ihr Zuhause zu verlieren.
Transparente Mieten auch bei möblierten Wohnungen
Durch die Vermietung möblierten Wohnraums besteht derzeit die Möglichkeit, die Mietpreisbremse zu umgehen.Somit wird der Mieter*innenschutz nicht mehr ausreichend gewährleistet. Wir finden, bei möblierten Wohnungen muss der Möblierungszuschlag klar und nachvollziehbar ausgewiesen werden. Der Zuschlag muss sich am tatsächlichen Zeitwert der Möbel orientieren, statt pauschal oder überhöht angesetzt zu werden. So wird der tatsächliche Mietpreis der Wohnung deutlich erkennbar und kann zuverlässig auf die Einhaltung der Mietpreisbremse überprüft werden.