Faire Mieten: Wir brauchen stärkeren Mieter*innenschutz

Die Mieten bei Neuvermietungen steigen gerade in Ballungszentren trotz der existierenden Mietpreisbremse immer stärker an. Hohe Mieten werden für viele Menschen zur existenziellen Belastung. Hinzu kommen Verdrängung und Wohnraummangel. Zwar wurde die bestehende Mietpreisbremse auch durch den Druck von uns GRÜNEN verlängert, aber das reicht nicht aus, um dieses akute Problem an der Wurzel zu beheben. Unsere Vorschläge für faire Mieten liest du hier.
Bei Abschluss eines Mietvertrages zahlte man im Jahr 2025 in Frankfurt am Main 15 Prozent mehr Miete als 2022. In Berlin musste man sogar fast ein Viertel mehr Miete bezahlen (23 Prozent) als noch drei Jahre zuvor. Steigende Mieten zwingen Familien in zu kleine Wohnungen, Paare müssen teilweise über die Hälfte ihres Einkommens aufwenden und junge Erwachsene bleiben unfreiwillig im Elternhaus. Für einige bleibt am Ende gar kein Zuhause mehr.
Mietpreisbremse entfristen und Ausnahmen einschränken
Es reicht nicht aus, die bisherige Mietpreisbremse mit all ihren Ausnahmen einfach zu verlängern. Wir wollen die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten dauerhaft verankern und somit langfristige Rechtssicherheit schaffen. Ausnahmen von der Mietpreisbremse, wie möblierte Wohnungen oder befristete Mietverträge wollen wir einschränken. In möblierten Wohnungen muss der Möblierungszuschlag klar und nachvollziehbar ausgewiesen werden. Der Zuschlag muss sich am tatsächlichen Zeitwert der Möbel orientieren, statt pauschal oder überhöht angesetzt zu werden. Wohnungen, die nach 2014 gebaut wurden, waren bisher von der Mietpreisbremse ausgenommen. Diese Wohnungen sind inzwischen zwölf Jahre alt und somit keine Neubauten mehr. Deswegen wollen wir die Ausnahme nur noch für neue Mietwohnungen gelten lassen, die tatsächlich im letzten Jahr neu auf den Markt gekommen sind.
Mieter*innen besser vor Kündigung wegen Eigenbedarf schützen
Viele Mieter*innen verlieren ihr Zuhause durch Eigenbedarfskündigungen, doch oft ziehen berechtigte Familienangehörige gar nicht ein. Vielmehr wird ein Eigenbedarf angemeldet, um Mieter*innen mit alten Verträgen und relativ günstigen Mieten aus ihren Wohnungen zu drängen. Um solche vorgeschobenen Eigenbedarfsfälle einzudämmen, wollen wir den berechtigten Personenkreis bei Eigenbedarfsanmeldungen klarer auf Verwandte ersten Grades begrenzen – also Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner und deren Kinder. Außerdem wollen wir Mieter*innen dabei unterstützen, ihre Rechte mit der Mietpreisbremse geltend zu machen, ohne anschließend eine Kündigung wegen Eigenbedarf fürchten zu müssen. Wenn also Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstoßen und Mieter*innen erfolgreich dagegen klagen, wollen wir eine 5-jährige Sperrfrist für Eigenbedarfskündigung einführen. Vermieter*innen, die sich an die Mietpreisbremse halten, schränkt das nicht ein, denn diese können weiterhin mit den bisherigen Fristen Eigenbedarf geltend machen, sofern sie welchen haben.
Die Änderungen, die die Bundesregierung bisher am Mietrecht vorgenommen hat, reichen nicht aus, um Mieter*innen angemessen zu schützen. Wohnen ist ein Grundrecht – es darf kein Luxus sein.

