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Mehr Freiheit für trans, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen: Das Selbstbestimmungsgesetz kommt!

Eine trans Flagge über einer Menschenmenge.
gettyimages/Cunaplus_M.Faba

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz ersetzt die Ampel-Regierung das veraltete sogenannte Transsexuellengesetz. Als Partei machen wir uns seit vielen Jahren dafür stark. Jetzt ist es so weit: Mit dem Gesetz schafft die Regierung mehr persönliche Freiheit für trans, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.

Seit Jahren steht das sogenannte Transsexuellengesetz in der Kritik – und das aus guten Gründen. Es zwingt transgeschlechtliche Personen dazu, auf eigene Kosten zwei Gutachter*innen zu beauftragen, die sie als psychisch krank diagnostizieren. Nur nach dieser Diagnose können Geschlechtseintrag und Vornamen geändert werden. Soweit ein Gericht dem zustimmt. Personen, die dieses Verfahren durchlaufen, werden mit den intimsten und zum Teil entwürdigenden Fragen konfrontiert. Sie müssen hohe Kosten auf sich nehmen. Und all das für einen ungewissen Ausgang.

Die Ampel-Regierung beendet mit dem Selbstbestimmungsgesetz die Praxis dieser Gerichtsverfahren und Zwangsgutachten. Sie stärkt die persönliche Freiheit aller. Denn:

Jede Person in unserem Land verdient es, frei und selbstbestimmt leben zu können.
Ricarda Lang

Als Teil der Ampel-Koalition bestätigen wir politisch einmal mehr, wofür die übergroße Mehrheit in diesem Land steht und einsteht: für eine offene und demokratische Gesellschaft, in der Menschen in ihrer Individualität anerkannt werden.

Das ändert sich für trans, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen:

  • Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen soll für trans, intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Personen einheitlich geregelt werden.
  • Die Änderung des Geschlechtseintrags und Namens ist für alle ab 18 Jahren beim zuständigen Standesamt möglich – ohne Zwangsgutachten.
  • Es soll ein einfaches und einheitliches Verfahren geben statt Gerichtsverfahren mit intimen und entwürdigenden Fragen.
  • Für Minderjährige bis 14 Jahren können Sorgeberechtigte die Änderungserklärung abgeben.
  • Jugendliche ab 14 Jahren können die Erklärung selbst mit Zustimmung der Sorgeberechtigten abgeben.

Ein ausführliches FAQ gibt's HIER.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz macht die Ampel deutlich: trans, intergeschlechtliche und nicht-binären Personen sind selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft. Ihre Rechte sind Menschenrechte. Ihre Würde ist unantastbar.

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