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Artikel

Lizenzbedingungen Grundlagen-Design

Hier findest du alles, was du zu den Lizenzbedingungen des Grünen Grundlagen-Designs wissen musst.

Die in der Designvorlage verwendeten Graphiken sind als beim DPMA eingetragene Marken (u.a. Registernummer 302016209260 und 302016209584) durch das Markenrecht sowie durch Namens- und Kennzeichnungsrechte geschützt. Grundsätzlich bedarf es einer Erlaubnis die eingetragenen Schutzrechte zu verwenden (Lizenz).

Hinsichtlich des Verwendungszwecks sind Lizenzen auf die politische Arbeit im Interesse und Einklang des satzungsmäßigen Zwecks beschränkt. Der Bundesverband räumt ausschließlich einfache Lizenzen ein, das heißt, kein Lizenznehmer vermag andere Lizenznehmer aus der Nutzung zu „verdrängen“. Grundsätzlich sind alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten (Flyer, Website etc.) gestattet. Lizenznehmer stellen den Bundesverband jedoch von Ansprüchen aufgrund dieser Markennutzung frei.

Der Bundesverband selbst ist berechtigt, die Marken uneingeschränkt zu nutzen. Die Lizenz für Gliederungen ist beschränkt auf ihre Gebiete unbefristet bis zu einem Widerruf. Gliederungen ist es erlaubt, Unterlizenzen im Rahmen des oben genannten Zwecks den von ihnen anerkannten Untergliederungen (konkludent) einzuräumen, wobei dem Bundesverband in Einzelfall ein Widerrufsrecht zusteht. Gebietsverbänden ist es erlaubt, aus eigenem Recht zu klagen.

Gebietsverbänden ist es erlaubt, Lizenzen zum Zweck der eigenen Präsentation auch Kandidat*innen mit der Einschränkung einzuräumen, dass der Anschein eigene Meinungen und Äußerungen seien Positionen des Bundesverbandes oder anderer Gebietsverbände vermieden werden muss. Auch hier besteht ein Widerrufsvorbehalt zugunsten des Bundesverbandes.

Lizenzgebühren fallen im Rahmen dieser Nutzung selbstverständlich nicht an.

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