Klimaneutrale Bundesgeschäftsstelle

Wir als Partei übernehmen aktiv Verantwortung für das Klima. Daher erfassen wir seit 2020 den CO2-Fußabdruck unserer Bundesgeschäftsstelle und gleichen ihn aus. Hier findest Du alle Infos dazu.

Logo mit Blättern und der Aufschrift "Bundesgeschäftsstelle B90/DIE GRÜNEN  klimaneutral durch CO2-Ausgleich

Wir GRÜNE erfassen seit 2020 den CO2-Fußabdruck unserer Bundesgeschäftsstelle nach Scope eins, zwei und drei (vollumfänglich) gemäß den Vorgaben des GHG-Protokolls. Unseren Fußabdruck gleichen wir durch verschiedene durch VCS REDD+ / CCBS und Gold Standard zertifizierte Projekte aus und unterstützen zusätzlich ein Waldökologieprojekt im Schwarzwald.

Weitere Infos über die Projekte, unseren Fußabdruck und unserem Engagement erfährst Du hier.

Hier kannst Du unsere CO2-Bilanz ab 2020 einsehen:

Ein paar generelle Infos zum CO2-Ausgleich:

  1. GHG-Protokoll steht für „Greenhouse Gas“, also Treibhausgas-Protokoll. Es basiert auf dem Kyoto-Protokoll von 1997 und schafft umfassende, globale und standardisierte Rahmenbedingungen zur Messung und Verwaltung von Treibhausgasemissionen.
  2. Das GHG-Protokoll gliedert Emissionen in drei Bereiche, die sogenannten Scopes. Diese geben Hinweis auf Möglichkeiten von Emissionsvermeidung und -reduktion. Scope 1 bezeichnet alle von der Partei selbst ausgestoßenen Emissionen, Scope 2 alle indirekt erzeugten Emissionen durch eingekauften Strom, Dampf oder Wärme, und Scope 3 beschreibt alle sonstigen Emissionen, die zum Beispiel durch den Einkauf von Produkten wie Flyern, durch Veranstaltungen unserer Bundesdelegiertenkonferenzen, etc. anfallen. Das Reduktions- und Vermeidungspotential ist für Emissionen in Scope 1 und 2 am höchsten, wohin gegen Emissionen innerhalb des Scope 3 oft nur schwierig zu reduzieren sind. Wir reduzieren Scope 1 und Scope 2 Emissionen so weit wie möglich. Der größte Teil unserer Emissionen liegt allerdings in Scope 3, wo die Hebel zur Vermeidung oder Reduktion begrenzt sind. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, diese Emissionen auszugleichen.
  3. Der Mechanismus zum CO2-Ausgleich ist im Kyoto-Protokoll definiert und wird durch das Pariser Klimaabkommen ergänzt. Hierfür werden die zu berücksichtigenden Treibhausgase benannt und nach ihrer Klimaschädlichkeit in CO2-Equivalente umgerechnet und anschließend nach Tonne kompensiert.