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Grundstein für digitale Verwaltung gelegt - das Onlinezugangsgesetz 2.0.

Eine Frau sitzt zuhause am Laptop und kann online Verwaltungsleistungen beantragen.
Getty Images

Mit dem neuen Onlinezugangsgesetz 2.0. sparen wir den Bürger*innen und Unternehmen in Zukunft vor allem Zeit. Verwaltungsdienstleistungen wie die Anmeldung des Wohnorts oder die Beantragung persönlicher Dokumente wie des Personalausweises sollen in Zukunft online erledigt werden können. Die wichtigsten Elemente aus dem Gesetz haben wir hier einmal zusammengefasst.

Mit dem neuen Onlinezugangsgesetz haben wir einen rechtlichen Rahmen geschaffen, um die Verwaltung digitaler, einfacher und komfortabler zu machen. Als Grüne haben wir uns dafür stark gemacht, dass das Gesetz die Möglichkeiten von Open Source, die Perspektive von Nutzer*innen, die IT-Sicherheit und den Datenschutz im Fokus hat. Den Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen sollen Bürger*innen ab Januar 2029 geltend machen können. Der digitale Zugang ist nicht mehr nur Kür, sondern etwas, dass Bürger*innen einfordern können. Im März muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen.

Gleicher Standard für Bund, Länder und Kommunen

Die Grundpfeiler des Gesetzes bilden die Vorgabe einheitlicher Standards und offener Schnittstellen. Bund, Länder und Kommunen nutzen oft unterschiedliche Online-Verwaltungsportale, mit denen Nutzer*innen ihre Behördengänge erledigen können. Mithilfe einer technischen Verknüpfung der Portale von Bund und Ländern werden verbindliche Standards geschaffen, die der Bund innerhalb von zwei Jahren den Ländern und Kommunen zentral vorgibt. Alle drei Ebenen sind nun dazu aufgerufen, sich an einen Tisch zu setzen und gute, funktionierende und sichere Standards für die digitale Verwaltung zu etablieren.

Public Money, Public Code

Die Verwendung von Open-Source-Lösungen wird künftig den Regelfall darstellen. So werden die Kosten langfristig gesenkt, da Open Source Software keine Nachnutzungsgebühren oder Vertragskosten mit Drittanbietern nach sich zieht. Außerdem stellen wir auf diese Weise sicher, dass die digitale Infrastruktur in Behörden nicht von IT-Konzernen abhängig ist. Eine zentrale Veröffentlichung verfügbarer Standards sorgt erst einmal für einen Überblick über verfügbare Angebote bei Bund, Ländern und Kommunen.

Dabei sollen die Anwendungen bestmöglich für Bürger*innen funktionieren, weshalb wir sie zur Bewertung und Erhöhung der Nutzungsfreundlichkeit und Barrierefreiheit stärker einbinden. Zur Sicherheit der Anwender*innen sieht das Gesetz zudem eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des Nutzer*innenkontos vor.

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