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Artikel

Grüne Urabstimmung: Erneuerung, die uns stärker macht

Was ist die Überabstimmung und warum machen wir das?

Informationen im Überblick

  1. Allgemeine Informationen und Ablauf

    Wer, wie, wann, wieso? Antworten auf diese Fragen findest du hier. Mehr erfahren ↓

  2. Inhalt der Urabstimmung

    Worüber stimmen die Mitglieder ab? Infos dazu findest du hier. Mehr erfahren ↓

  3. Stellungnahmen und Reader

    Fragen rund um Stellungnahmen beantworten wir hier. Mehr erfahren ↓

  4. Stimmabgabe, Auszählung und Ergebnisverkündung

    Hier findest du alles rund um den Prozess der Stimmabgabe, Auszählung und Ergebnisverkündung. Mehr erfahren ↓

  5. Kontakt

    Sonst noch Fragen? So erreichst du uns. Mehr erfahren ↓

Allgemeine Informationen und Ablauf

Eine Urabstimmung ist eine basisdemokratische Entscheidung, bei der alle Mitglieder der Partei über wichtige Fragen abstimmen können. Sie wird eingesetzt, wenn Themen von besonders großer Bedeutung anstehen, etwa grundlegende Reformen der innerparteilichen Ordnung. 

Was ist eine Urabstimmung und wie läuft eine Urabstimmung bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab?

Der Prozess einer Urabstimmung ist in unserer Satzung & Urabstimmungsordnung geregelt. Grundsätzlich kann über alle Fragen der Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, über unsere Programme sowie die Satzung urabgestimmt werden.

Berechtigt zur Einleitung einer Urabstimmung sind zunächst alle Mitglieder, Gliederungen und Gremien, wobei es bestimmte Bedingungen über die Anzahl an Unterstützer*innen und Fristen gibt.

Wenn eine Urabstimmung eingeleitet wird, ist die politische Geschäftsführerin auf Bundesebene verpflichtet, die Mitglieder über den Inhalt und Zeitplan zu informieren. Vor der Abstimmung haben alle Mitglieder die Möglichkeit, sich über die Urabstimmung auszutauschen und zu ihren Inhalten Stellung zu beziehen.

Bei der Abstimmung ist jedes Mitglied stimmberechtigt.  

Warum findet die Urabstimmung statt?

Der Länderrat hat im April 2025 beschlossen, eine Satzungskommission einzusetzen, die sich mit der Erneuerung unserer Satzung beschäftigt. In der Kommission arbeiten Vertreter*innen aus verschiedenen Ebenen und Gremien der Partei zusammen. Sie wurden ernannt und aus der Mitgliedschaft gelost. Aufgabe der Kommission ist es, Vorschläge zur Weiterentwicklung unserer Strukturen, Organe und Prozesse zu erarbeiten, um die Partei zukunftsfähiger, transparenter und schlagkräftiger zu machen.

Anfang März 2026 haben der Parteirat und der Bundesvorstand gemeinsam beschlossen, die Empfehlungen der Satzungskommission in einer Urabstimmung den Mitgliedern vorzulegen. Mit diesen Beschlüssen startet nach unserer Urabstimmungsordnung der Urabstimmungsprozess, in dem die Mitglieder nun aufgerufen sind, sich einzubringen und ihre Stimme abzugeben. 

Wer führt die Urabstimmung durch?

Der Bundesvorstand hat als Initiator der Urabstimmung zwei Vertreterinnen benannt: Pegah Edalatian, politische Bundesgeschäftsführerin, und Lana Wittig, organisatorische Bundesgeschäftsführerin.

Zudem wurden zwei Vertrauenspersonen bestimmt: Anna von Notz und Helge Limburg. Gemäß der Urabstimmungsordnung haben sie Katja Keul als dritte Vertrauensperson ausgewählt. Alle drei Vertrauenspersonen verfügen über einen juristischen Hintergrund und gewährleisten die Unabhängigkeit des Verfahrens. Insbesondere achten sie auf eine ausgewogene Darstellung der Debatte im Reader (siehe Punkt „Stellungnahmen und Reader“).

Gemeinsam bilden diese fünf Personen das politische Urabstimmungsbüro. Zudem wurde gemäß der Urabstimmungsordnung ein Urabstimmungsbüro in der Bundesgeschäftsstelle eingerichtet, welches sich um alle organisatorischen Belange rund um die Urabstimmung kümmert. 

Wie ist der Zeitplan der Urabstimmung?

Den zeitlichen Ablauf einer Urabstimmung regelt die Urabstimmungsordnung. Für die anstehende Abstimmung gilt folgender Zeitplan:

2. März 2026: Die Urabstimmung wird mit den Beschlüssen des Bundesvorstands sowie des Parteirats eingeleitet.  

Bis 31. März 2026: Stellungnahmen zu den Inhalten der Urabstimmung können über ein Online-Formular sowie per Mail und Post eingereicht werden.  

Bis Ende April 2026: Die eingegangenen Stellungnahmen werden gesichtet und ein Reader erstellt, der den Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird.

Mitte Mai 2026: Verschickung der Wahlbenachrichtigungen.

09. Juni bis 30. Juni 2026: Alle Mitglieder können entweder digital oder per Brief über die Satzungsänderungen abstimmen.

Nach dem Ende der Abstimmung werden die abgegebenen Stimmen ausgezählt. Anfang Juli 2026 endet die Urabstimmung mit der Verkündung des Ergebnisses.

Inhalt der Urabstimmung

Worüber stimmen die Mitglieder ab? Ausführliche Informationen zum Inhalt der Urabstimmung findest du hier: https://www.gruene.de/service/inhalt-der-urabstimmung

Stellungnahmen und Reader

Die Urabstimmungsordnung sieht einen organisierten Diskussionsprozess innerhalb der Partei vor. Dabei werden Stellungnahmen aus der Partei gesammelt und in einem Reader zusammengestellt, auf dessen Grundlage die Mitglieder sich eine eigene Meinung bilden können, bevor sie ihre Stimme abgeben.   

Wer kann Stellungnahmen einreichen?

Stellungnahmen zu den Inhalten der Urabstimmung können bis einschließlich 31. März 2026 von jedem Parteimitglied sowie von Gliederungen und Gremien eingereicht werden.  

Wie kann ich meine Stellungnahme einreichen?

Stellungnahmen können im Grünen Netz über folgendes Onlineformular eingereicht werden: https://umfragen.gruene.de/index.php/474842?lang=de-informal.Bitte nutze nach Möglichkeit dieses Formular für eure Stellungnahmen.  

Solltest du dein Passwort zum Grünen Netz vergessen haben, kannst du unter https://netz.gruene.de ein neues Passwort anfordern, das dir per E-Mail zugesendet wird. Falls du dich noch nie ins Grüne Netz eingeloggt hast oder deine Zugangsdaten nicht mehr findest, kannst du mit einer E-Mail an netz@gruene.de neue Zugangsdaten anfordern. Bitte beachte, dass die Zusendung neuer Zugangsdaten nur an Werktagen bearbeitet wird.

Alternativ ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail an urabstimmung@gruene.de oder postalisch unter der folgenden Adresse bei der Bundesgeschäftsstelle einzureichen:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Urabstimmungsbüro 
Platz vor dem Neuen Tor 1, 10115 Berlin 

Was passiert mit meiner Stellungnahme?

Alle Stellungnahmen werden vom Urabstimmungsbüro gesammelt und sortiert. Ausgewählte Stellungnahmen werden anonym in einem Reader veröffentlicht. Zudem werden alle eingegangenen Stellungnahmen mitgliederöffentlich im Grünen Netz einsehbar sein. 

Wer wählt die Stellungnahmen für den Reader aus?

Über die Auswahl der Stellungnahmen für den Reader entscheiden die beiden Vertreterinnen der Initiator*innen der Urabstimmung, Pegah Edalatian und Lana Wittig, gemeinsam mit den Vertrauenspersonen Anna von Notz, Helge Limburg und Katja Keul. Sie gewährleisten eine ausgewogene Darstellung der eingereichten Stellungnahmen im Reader  

Stimmabgabe 

Wer darf bei der Urabstimmung abstimmen?

Alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Mitmachen kann jede Person, die spätestens bis zum 30. April 2026 Parteimitglied geworden ist, unabhängig von ihrem Alter, Wohnort und Staatszugehörigkeit. Damit stellen wir sicher, dass alle Mitglieder, die sich in die Debatte einbringen konnten, auch über das Ergebnis entscheiden. Diese Urabstimmung gehört allen, denn unsere Satzung gehört allen.

Hier kannst du Mitglied werden. 

Kann ich abstimmen, wenn ich das aktive Wahlrecht in Deutschland nicht besitze, aber Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bin?

Ja, du darfst bei der Urabstimmung auch abstimmen, wenn du das aktive Wahlrecht nicht besitzt (also z.B. nicht an den Landtags- oder Bundestagswahlen teilnehmen darfst), denn laut Satzung ist jedes Mitglied stimmberechtigt. 

Was muss ich machen, um an der Abstimmung teil zu nehmen?

Wir senden dir rechtzeitig alle Informationen zur Abstimmung sowie deine Wahleinladung und ggf. die Briefwahlunterlagen zu.

Damit wir dich erreichen können, überprüfe bitte zeitnah, ob uns deine persönlichen Daten korrekt und aktuell vorliegen. Achte insbesondere darauf, dass eine aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt ist, damit du auch alle Informationen erhältst. Falls du die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchtest, brauchen wir unbedingt eine korrekte postalische Anschrift von dir.

So kannst du deine Daten überprüfen und ggf. aktualisieren:

Logge dich ins Grüne Netz ein und klicke oben rechts auf deinen Namen, um in dein Profil zu gelangen. Scrolle anschließend zu „Meine Mitgliedsdaten“ und klicke auf „Mitgliedsdaten ändern“.

Wenn du dort Änderungen vornimmst, wird im System „Sherpa“ automatisch eine Änderungsmitteilung erstellt. Diese muss anschließend von deinem Orts- oder Kreisverband bearbeitet und bestätigt werden.

Solltest du dein Passwort zum Grünen Netz vergessen haben, kannst du unter https://netz.gruene.de ein neues Passwort anfordern, das dir per E-Mail zugesendet wird. Falls du dich noch nie ins Grüne Netz eingeloggt hast oder deine Zugangsdaten nicht mehr findest, kannst du mit einer E-Mail an netz@gruene.de neue Zugangsdaten anfordern. Bitte beachte, dass die Zusendung neuer Zugangsdaten nur an Werktagen bearbeitet wird. 

Wie kann ich abstimmen?

Jedes Mitglied kann entweder online oder per Briefwahl abstimmen. Für jede vorgeschlagene Satzungsänderung gibt es eine eigene Abstimmung, bei der du jeweils mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen kannst. Nach der Abstimmung werden Enthaltungen bei der Berechnung der erforderlichen Mehrheit mitgezählt. Das heißt, eine Enthaltung wirkt sich im Ergebnis wie eine Ablehnung der jeweiligen Satzungsänderung aus.

Wann kann ich abstimmen?

Die Stimmabgabe bei der Urabstimmung ist im Zeitraum vom 09. Juni bis 30. Juni 2026 möglich. Alle Mitglieder können entweder digital oder per Brief über die Satzungsänderungen abstimmen. Weitere Informationen dazu erhältst du rechtzeitig vorab.  

Onlinewahl

Wie bereits bei der Urwahl 2021 werden wir auch dieses Mal eine online-gestützte Urabstimmung durchführen und so die Hürden für eine Teilnahme so gering wie möglich halten. Informationen dazu, wie du digital abstimmen kannst, folgen in den nächsten Wochen. Bitte überprüfe deshalb regelmäßig deine E-Mails und achte auf die Ankündigungen deines Kreisverbands. Alle aktuellen Informationen findest du auch auf dieser Seite.

Damit dich alle Informationen sicher und rechtzeitig erreichen, stelle außerdem sicher, dass in deinem Account im Grünen Netz eine aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt ist.

So kannst du deine Daten überprüfen und ggf. aktualisieren: 
Logge dich ins Grüne Netz ein und klicke oben rechts auf deinen Namen, um in dein Profil zu gelangen. Scrolle anschließend zu „Meine Mitgliedsdaten“ und klicke auf „Mitgliedsdaten ändern“.

Wenn du dort Änderungen vornimmst, wird im System „Sherpa“ automatisch eine Änderungsmitteilung erstellt. Diese muss anschließend noch von deinem Orts- oder Kreisverband bearbeitet und bestätigt werden.

Briefwahl

Allen Mitgliedern steht neben der digitalen Stimmabgabe auch die Möglichkeit der Briefwahl offen. Informationen dazu, wie du die Briefwahlunterlagen beantragen kannst, folgen in den nächsten Wochen. Bitte überprüfe deshalb regelmäßig deine E-Mails und achte auf die Ankündigungen deines Kreisverbands. Alle aktuellen Informationen findest du auch auf dieser Seite. 

Auszählung und Ergebnisverkündung 

Wann und wo findet die Auszählung statt?

Die Auszählung der Briefwahlunterlagen findet an mehreren Tagen Anfang Juli in Berlin statt. Die Auszählung der online abgegebenen Stimmen erfolgt automatisch. 

Ist die Auszählung öffentlich?

Die Auszählung der Briefwahl ist für Parteimitglieder zugänglich. Wenn du bei der Auszählung zuschauen möchtest, melde dich bitte dafür an. Das Datum der Auszählung veröffentlichen wir spätestens 2 Wochen vorher im Wissenswerk (LINK). Die Auszählung findet in der Bundesgeschäftsstelle in Berlin statt.  

Schick uns zur Anmeldung bis zum 28. Juni bitte eine E-Mail mit deinem Namen und der Angabe deines Kreisverbands an urabstimmung@gruene.de. 

Wann wird das Ergebnis verkündet?

Das Ergebnis der Urabstimmung wird nach der Auszählung in der Woche vom 06. Juli 2026 verkündet. 

Gibt es bei der Urabstimmung eine Mindestanzahl an Mitgliedern, die abstimmen muss?

Die Urabstimmungsordnung schreibt kein Mindestquorum vor, formal zählt also jede Stimme, unabhängig von der Anzahl der Abstimmenden.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass sich möglichst viele Mitglieder an der Abstimmung beteiligen. Denn je mehr Stimmen abgegeben werden, desto besser spiegelt das Ergebnis die Perspektiven der gesamten Partei wider. Jede Stimme trägt dazu bei, unsere Satzung mitzugestalten und sicherzustellen, dass Entscheidungen von einer breiten Basis getragen werden. Deshalb rufen wir alle Mitglieder dazu auf, sich aktiv zu beteiligen. 

Wann ist eine vorgeschlagene Satzungsänderung angenommen?

Eine Satzungsänderung gilt als beschlossen, wenn sie bei der Urabstimmung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht.  

Müssen die Ergebnisse auf der Bundesdelegiertenkonferenz bestätigt werden?

Eine weitere Bestätigung der Ergebnisse der Urabstimmung durch die BDK ist nicht erforderlich.  

Was passiert nach der Ergebnisverkündung?

Das Ergebnis der Urabstimmung tritt unmittelbar nach der Verkündung in Kraft. Sollte es durch die Urabstimmung zu Änderungen an der Satzung kommen, wird eine entsprechend geänderte Version der Satzung erstellt und unter gruene.de/satzung veröffentlicht. 

Kontakt

An wen kann ich mich bei Fragen zur Urabstimmung wenden?

Für alle Fragen rund um die Urabstimmung steht dir das Urabstimmungsbüro zur Verfügung. Du erreichst uns per Mail unter urabstimmung@gruene.de.  

Während des Abstimmungszeitraums wird es außerdem eine telefonische Erreichbarkeit geben, über diese Möglichkeit werden wir euch rechtzeitig an dieser Stelle informieren. 

Ich habe Fragen oder Anmerkungen zur Arbeit der Satzungskommission. An wen kann ich mich wenden?

Uns ist es wichtig, eure Anliegen zu Satzungsfragen auch über die Urabstimmung hinaus zu berücksichtigen. Deshalb trifft sich die Satzungskommission weiterhin regelmäßig, um auch zukünftig über mögliche Anpassungen unserer Satzung zu beraten und sicherzustellen, dass unsere grünen Regeln auf der Höhe der Zeit sind und mit unserem Mitgliederwachstum Schritt halten.

Deine Anregungen kannst du gerne über den digitalen Briefkasten der Satzungskommission einreichen: https://gruenede.typeform.com/to/OSNjayzv 

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