Das neue Heizungsgesetz (GEG) kommt!
Der Deutsche Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Es soll mit dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das ist ein Meilenstein für den Klimaschutz und die Wärmewende, denn so stellen wir die Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebereich und schaffen Planungssicherheit für Bürger*innen und Unternehmen.
Auf dem Weg zur Verabschiedung des GEG haben wir das Gesetz noch besser, pragmatischer und sozialer gemacht. Das Ergebnis zeigt deutlich: Die Ampel findet auch in unbestreitbar komplizierten Gemengelagen einen guten Weg für unser Land und seine Menschen.
Wenn das GEG im Januar 2024 in Kraft tritt, wird sich für die meisten Menschen nichts ändern. Wer eine funktionierende Heizung hat, muss erstmal nichts weiter tun. Selbstverständlich können Gas- und Ölheizungen solange betrieben und repariert werden, bis sie irreparabel defekt sind.
Aber: Fossile Energieträger werden absehbar spürbar teurer. Mit dem Gebäudeenergiegesetz schützen wir deshalb Menschen vor dieser Kostenfalle und sorgen dafür, dass die Wohnung warm und die Heizung bezahlbar bleibt. Fakt ist: Wenn endgültig eine neue Heizung her muss, lohnt es sich, auf erneuerbare und klimafreundliche Technologien umzusteigen. Damit das auch allen möglich ist, unterstützen wir eine Neuanschaffung mit einer Förderung von bis zu 70 Prozent. Auch wird es eine Härtefallregelung geben. Und Mieterinnen und Mieter schützen wir vor zu hohen Kostensteigerungen.
So verhindern wir, dass Menschen von Investitionskosten überfordert werden – und stellen sicher, dass Wärmewende und sozialer Ausgleich miteinander einhergehen.
Ich lege großen Wert darauf, dass wir die Bürger*innen bei der Investition in eine neue Heizung unterstützen. Wir setzen uns für einen starken sozialen Ausgleich ein, möglichst gestaffelt nach Einkommen.
Konkret bedeutet das Folgendes:
- Die kommunale Wärmeplanung soll spätestens 2028 in allen Kommunen abgeschlossen sein. Vielerorts wird es aber deutlich schneller gehen. In Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg etwa gibt es längst entsprechende Pläne.
In der Zwischenzeit bleibt es zwar möglich, fossile Heizungen einzubauen, Verbraucherinnen und Verbraucher sind jedoch gut beraten, auch vorher auf fossile Experimente zu verzichten und gleich auf planungssichere und klimaschonende Alternativen zu setzen. In den meisten Fällen wird das die Wärmepumpe oder die Fernwärme sein. - Dabei sollen Haushalte nicht nur sinnbildlich, sondern sprichwörtlich gut beraten sein: Ab 1.1.2024 soll es eine verbindliche Beratung durch Expert*innen geben – mit dem Ziel, kurzfristigen Fehlinvestitionen möglichst vorzubeugen und die Menschen nicht in die Kostenfalle laufen zu lassen.
- Bis spätestens 2028 dürfen auch Gasheizungen eingebaut werden, die Wasserstoff-ready sind. Das kann ein Weg sein, die 65 Prozent zu erreichen.
- Auch hier dürften die meisten Haushalte aber besser damit fahren, lieber gleich auf Nummer sicher zu gehen. Und Nummer sicher bedeutet in diesem Fall: von Beginn an auf den Einbau versorgungssicherer klimafreundlicher Systeme zu setzen.
Das GEG schafft die nötige Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Kommunen. Die Wärmewende bleibt praktikabel. Klimaschutz wird konkret umgesetzt. Das Signal für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen ist klar.
Wir wollen und werden niemanden damit allein lassen. Die Koalition hat sich geeinigt, dass wir bis weit in die Mitte der Gesellschaft fördern wollen.