Bericht und Beschluss des Bundesvorstands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur zukünftigen Aufstellung unserer Ombudsstrukturen

Der Bundesvorstand dankt den Rechtsanwält*innen Anne Lütkes und Jerzy Montag für ihre intensive und gründliche Arbeit, den vorgelegten Bericht sowie die Handlungsempfehlungen für die Zukunft und nimmt dazu wie folgt Stellung:
Zur Betrachtung des Prozesses bis zum 20. Januar:
Der Bundesvorstand war noch keine vier Wochen im Amt und intensiv mit der Erarbeitung der Wahlkampagne und des Bundestagswahlprogramms befasst, als die Bundesvorsitzenden von den Berliner Landesvorsitzenden informiert wurden, dass im Rahmen eines digitalen linken Flügeltreffens am 9. Dezember, wenige Tage vor der Listenaufstellung im Berliner Landesverband, Vorwürfe gegenüber Stefan Gelbhaar geäußert wurden. Ebenso wurden sie darüber informiert, dass die Sitzungsleitung dieses Treffens ihrerseits auf „die Ombudsstelle“ als Ansprechpartnerin für derlei Beschwerden hinwies und die Gerüchte wie ein Lauffeuer durch den Landesverband liefen.
Mit Blick auf die Aufstellung der ehrenamtlichen und mit politischen Amts- und Mandatsträger*innen besetzten Ombuds- bzw. Beschwerdestrukturen des Landesverbandes wurde der informierte Teil des Bundesvorstands gebeten, dem Berliner Landesverband die „Nutzung“ der professionalisierten Ombudsstrukturen in der Bundesgeschäftsstelle anzubieten. Dem wurde entsprochen – in der Hoffnung, einen geordneten Umgang mit einer politisch wie menschlich heiklen Situation zu ermöglichen. Insofern fand – für Ombudsverfahren unüblich – in diesem Fall zunächst eine Information der politischen Ebene statt und erst im Anschluss eine Einschaltung der Ombudsstrukturen.
Der informierte Teil des Bundesvorstands kannte zu diesem Zeitpunkt nicht die Identität der Person, die im Flügeltreffen die Vorwürfe vorgebracht und in einen Zusammenhang zur Listenaufstellung gesetzt hatte, und hatte auch keinen Kontakt zu meldenden Personen, gab lediglich den Kontakt der Ombudspersonen an die Berliner Verantwortlichen weiter. Daraufhin gingen viele Meldungen bei der Ombudsstelle des Bundes ein, auch mit dem Hinweis, dass man auf diesen Kontakt hingewiesen wurde.
Im Nachgang stellt sich die Frage, ob mit Blick auf die parteiöffentlich vorgebrachten Aussagen überhaupt die Grundlage für ein Ombudsverfahren im klassischen Sinne bestand, da ein Ombudsverfahren seinerseits auf Vertraulichkeit und Rufschutz setzt. Die gut gemeinte und im Grundsatz richtige Aufforderung der Sitzungsleitung – und auch die im Nachgang erfolgte Information, dass die Ombudsstrukturen der Bundesgeschäftsstelle für die Bearbeitung der Meldungen ansprechbar seien, konnte zum einen als Hinweis verstanden werden, dass eine solche niedrigschwellige Anlaufstelle existiert – als Hilfestellung für Menschen, die Unterstützung und Begleitung im Umgang mit den eigenen Erlebnissen suchen. Zum anderen wurde mit diesem Hinweis gleichzeitig, wenn auch ungewollt, der Eindruck vermittelt: Wer Einfluss auf die Listenaufstellung zu Lasten von Stefan Gelbhaar nehmen wolle, müsse sich an die Ombudsstelle wenden. Damit ist eine Institution, die auf Vertraulichkeit, Rufschutz und die Wiederherstellung eines guten Miteinanders ausgerichtet ist, schon vor ihrer Einschaltung ungewollt zum Objekt möglicher politischer Instrumentalisierung geworden.
Den Mitarbeiter*innen der Bundesgeschäftsstelle – ob in den Ombudsstrukturen oder anderen Funktionen, etwa in der Pressestelle oder dem Justiziariat – ist seitens des Bundesvorstands kein Vorwurf zu machen. Im Gegenteil: Trotz der herausfordernden Lage im beginnenden Bundestagswahlkampf – die Mitarbeiter*innen waren in Programm- und Kampagnenerstellung genauso eingebunden wie der Bundesvorstand – kümmerten sich alle Beteiligten im Rahmen ihrer Möglichkeiten sensibel und sorgfältig um die Behandlung der Meldungen. Festzustellen ist, dass die Meldungen auf eine Organisation einprasselten, die trotz der professionalisierten Strukturen nicht mit ausreichend Ressourcen ausgestattet war und deren über eine lange Zeit im Auftrag von und unter Beteiligung von Vorständen und Geschäftsführungen auf Bundes- und Landesebene entwickelte Handlungskonzepte noch keine ausreichende politische Legitimierung und Verankerung in den Statuten hatte. Gleichzeitig musste sie – unter dem Zeitdruck mit Blick auf die nahende Listenaufstellung – einen konkreten Umgang mit dieser politisch wie menschlich heiklen Situation finden.
Um eine Einschätzung zur politischen Sprengkraft dieses Vorganges zu bekommen, hat der zu diesem Zeitpunkt vorinformierte Teil des Bundesvorstandes die Ombudspersonen gebeten, Informationen über die Anzahl und eine grobe Einordnung der Meldungen zu erhalten, aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht jedoch über den konkreten Inhalt oder gar die Identität der meldenden Personen informiert zu werden.
Eine politische Instrumentalisierung der Meldungen wurde von Anbeginn auch als möglich mitgedacht, konnte aber in der Risikoabwägung mit Blick auf ein bereits beim Bund bekanntes Ombudsverfahren und aufgrund der Zahl und Bandbreite der in den Meldungen enthaltenen Vorwürfe nicht allein handlungsleitend sein, zumal damals noch nicht bekannt war, dass sich darunter auch einzelne Meldungen befanden, die später gegenüber dem RBB als Vorwürfe unter falscher Identität abgegeben werden würden.
Die politisch Verantwortlichen auf den Ebenen Kreisvorstand, Landesvorstand und Bundesvorstand haben stets nach bestem Wissen und Gewissen und auf Basis der ihnen jeweils vorliegenden Informationen gehandelt. Sie hatten und haben auch die Aufgabe, in solchen Situationen zwischen unterschiedlichen schlechten Optionen abzuwägen und Schaden von der Partei und im konkreten Fall vom Wahlkampf auf Kreis-, Landes- und Bundesebene abzuwenden.
Nach Veröffentlichungen des RBB standen nicht nur die Mitglieder des Kreisverbands Pankow, sondern auch Landes- und Bundesvorstand unter dem Eindruck einer falschen und verantwortungslosen Berichterstattung. Die Diskussion darüber, ob Vorstände oder Mitglieder ohne diese falsche Berichterstattung anders gehandelt hätten, ist müßig – faktisch war der Einfluss der Berichterstattung des RBB bei allen Akteuren ein relevanter.
Insofern stellte sich nach Aufdeckung der unter falscher Identität dem RBB zugespielten Meldungen bzw. Eidesstattlichen Versicherungen der Organisation BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Tat eine Vielzahl an Fragen, sowohl zum zukünftigen Umgang mit Ombudsverfahren an sich als auch zu der Verknüpfung dieser Verfahren mit Ebenen politischer Verantwortung, möglichen Interventionen, etc.
Deshalb entschied sich der Bundesvorstand auf Initiative der Bundesvorsitzenden am 20. Januar dafür, dass durch die Vertrauensbrüche verschiedener Seiten desavouierte Ombudsverfahren zunächst auszusetzen und im Sinne einer offenen Lernkultur die Rechtsanwält*innen Anne Lütkes und Jerzy Montag damit zu beauftragen, das bisherige Verfahren zu begutachten, Einschätzungen zu den Meldungen zu geben und Vorschläge für die zukünftige Aufstellung der Ombudsarbeit zu machen.
Zur Einordnung der Meldungen:
Vorab: Nach Einsetzung der Kommission aus Anne Lütkes und Jerzy Montag sahen sich der Bundesvorstand und auch die Kommission selbst vielfältigen Erwartungen aus der Partei heraus, aber auch in der Öffentlichkeit, ausgesetzt. Je nach Perspektive auf die bis dahin bekannten Vorgänge wurde der Wunsch einer Rehabilitierung bzw. Entkräftung oder aber „Sanktionen“ an den Bundesvorstand herangetragen. Jedoch so, wie das Ombudsverfahren kein Ermittlungs- oder gar Strafrechtsverfahren mit den entsprechenden Ermittlungsbefugnissen ist, ist es auch die Kommissionsarbeit nicht. In anderen Worten: Die Kommission konnte den Anspruch, eine finale „Einordnung“ der Meldungen und ihres Wahrheitsgehaltes vorzunehmen, genauso wenig erfüllen, wie das Ombudsverfahren dazu in der Lage gewesen wäre. Dieser unerfüllbaren Erwartung an das Ombudsverfahren hätten wir frühzeitiger und klarer entgegentreten müssen und die Grenzen des bestehenden Ombudsverfahrens zur Lösung des Konflikts in dieser Situation eher erkennen müssen.
Der folgende Versuch einer Sachverhaltsklärung basiert auf dem Kommissionsbericht, aber auch medialer Berichterstattung etwa in der Süddeutschen Zeitung.
- Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind die der Ombudsstelle geschilderten Darstellungen strafrechtlich relevanten Inhalts unter falschen Identitäten abgegeben worden und auf die Person zurückzuführen, die mit ihrer Meldung im linken Flügeltreffen den Vorgang überhaupt erst ausgelöst hat. Wir wissen bis heute nicht, welche Motive damit verfolgt wurden. Klar ist: Erheblicher Schaden ist für alle Beteiligten entstanden, nicht zuletzt für Stefan Gelbhaar, darüber hinaus aber auch für das Anliegen von Ombudsverfahren. Ein solches Verhalten, das von krimineller Energie geprägt ist, hat in unserer Partei keinen Platz.
- Mit einigen der Meldungen ist nach Bewertung der Kommission offenkundig auch das Ziel verbunden gewesen, Einfluss auf die Listenaufstellung und die Direktkandidatur zur Bundestagswahl zu nehmen, was jedoch nichts über den Wahrheitsgehalt dieser Meldungen aussagt. Die Organisation dieser Meldungen wird seitens der Kommission wohl innerhalb oder im Umfeld der Grünen Jugend Berlin verortet. Auf eine medial vereinzelt vermutete gezielte strömungspolitisch motivierte Intrige des linken Flügels, gar zur Bevorteilung eines anderen Kandidaten, gibt es jedoch keine Hinweise.
- Gleichzeitig haben sich sowohl gegenüber der Ombudsstelle als auch später gegenüber der Kommission Frauen – aus beiden Flügeln, mit und ohne Bezug zur Grünen Jugend – gemeldet und von Erfahrungen und Beobachtungen berichtet, die nicht strafrechtlich relevant sind, aber als grenzverletzend, unangemessen oder übergriffig wahrgenommen wurden. Diese Frauen verbinden mit ihren Schilderungen in der Mehrzahl kein konkretes Ziel mit Blick auf Personalentscheidungen der Berliner Grünen und erwarten auch keine Fortsetzung dieses Ombudsverfahrens, sehr wohl aber eine Anerkennung ihres Erlebens.
Der Bundesvorstand kann und will vor diesem Hintergrund dem Wunsch nach einer eindeutigen und finalen Klärung im Sinne einer Rehabilitation oder Sanktionen nicht gerecht werden. Die geschilderten Erfahrungen berühren Fragen des gleichberechtigten Miteinanders, des Respekts vor den Grenzen anderer, die Reflexion von aus politischen Positionen erwachsenden Machtverhältnissen, zu denen eine Organisation sich verhalten muss. Dies kann allerdings weder eine Ombudsstelle, noch eine Kommission und auch kein Vorstand auf welcher Ebene auch immer stellvertretend für die Organisation tun. Die Entscheidung über Personalaufstellungen obliegt immer den jeweiligen Wahlversammlungen.
Zum weiteren Vorgehen:
Der Bundesvorstand erkennt an, dass die Organisation mit diesem Fall – in seiner zeitlichen Nähe zur Bundestagswahl, in seiner von Anfang an und im weiteren Prozess von unterschiedlichen Seiten die Grundsätze von Vertraulichkeit und Rufschutz verletzenden Form und vor allem seiner (teils falschen) medialen Begleitung – strukturell überfordert war. Leidtragende sind Stefan Gelbhaar, ebenso meldende Personen, denen nach Aufdeckung der falschen Identität einer anderen Meldung zunächst nicht mehr ausreichend Vertrauen in ihre Schilderungen geschenkt wurde. Die Organisation ist damit ihrer Verantwortung gegenüber allen Beteiligten nicht gerecht geworden.
Politisch sei erlaubt, eines festzustellen. Der durch die mutmaßlichen Falschaussagen und gefälschten Identitäten ausgelöste Vorgang, insbesondere die daraus folgende falsche Berichterstattung des RBB, hat die politische und gesellschaftliche Diskussion über den richtigen Umgang mit Vorwürfen von Grenzverletzungen verändert. Die Hürden – insbesondere für Frauen –, solches Verhalten zu melden, anzuzeigen oder in einer Organisation zu thematisieren, sind auch dadurch deutlich gestiegen. So ist nicht nur für die in diesem Verfahren beteiligten Personen, sondern für das Anliegen eines angemessenen Umgangs mit Grenzverletzungen allgemein großer Schaden entstanden.
Die Ombudsstrukturen wurden in der Partei nach Aufarbeitung der Fälle sexuellen Missbrauchs in Strukturen und Umfeld der westdeutschen Grünen in den 1980er Jahren etabliert. Sie haben in den vergangenen Jahren unter professioneller Anleitung eine allein auf Bundesebene mittlere zweistellige Zahl an Ombudsverfahren begleitet und abgeschlossen und damit zur Rufschutz und Vertraulichkeit wahrenden Konfliktbeilegung beigetragen und Betroffenen einen Raum für ihr Anliegen geöffnet. Dafür gebührt den daran beteiligten und von der Partei angestellten sowie beauftragten Ombudspersonen - die ihrerseits nicht einmal alle Mitglieder der Partei sind - unser Dank, unsere Anerkennung und Respekt.
Es ist und bleibt richtig, dass sich unsere Partei und ihre Mitglieder kritisch damit auseinandersetzen, wo Machtverhältnisse missbraucht werden für Grenzverletzungen, wie wir alle dafür Verantwortung übernehmen, dass sich Menschen wohl und sicher in unserer Partei fühlen, egal welche Funktion sie ausüben. Dieser Prozess ist nicht abgeschlossen, sondern er ist immer wieder neuer Aushandlung unterworfen. Er braucht Räume, idealerweise um Missverständnisse oder unterschiedliche Wahrnehmungen über die jeweiligen Grenzen ausräumen zu können, um voneinander zu lernen. Es braucht ein Signal des Schutzes für diejenigen, die sexualisierte Gewalt erleben, ihre Grenzen übergangen sehen oder sich eingeschüchtert fühlen. Es braucht aber auch Schutzmechanismen gegen Missbrauchsrisiken und faire, transparente, mit ausreichend Ressourcen ausgestattete Verfahren. Als feministische Partei werden wir den schwierigen Weg weitergehen und dabei auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre aufbauen.
Schon vor dem Auftreten des in Rede stehenden Verfahrens sind seitens der Ombudspersonen Anforderungen an die Weiterentwicklung ihrer Arbeit formuliert worden. Wünsche nach verstärkter personeller Ausstattung sind in der Vergangenheit nicht priorisiert und umgesetzt worden. Die bereits begonnene Arbeit an einem Fürsorgekonzept zur Klärung des Umgangs mit den Verfahren konnte, auch auf Grund des vorzeitigen Endes der Amtszeit des letzten Bundesvorstands, nicht abgeschlossen werden.
Die genaue Betrachtung der Verfahren hat ein Spannungsfeld aufgezeigt – das zwischen dem berechtigten Wunsch nach niedrigschwelliger, betroffenenorientierter Ombudsarbeit zur vertraulichen Bearbeitung und ggf. Beilegung von Konflikten in der Organisation und dem (manchmal gleichzeitigen) Wunsch nach Sanktionen oder Konsequenzen parteienrechtlicher oder sonstig politischer/personeller Natur. Parteien stehen dabei vor besonderen Herausforderungen, die sich von denen anderer Organisationen unterscheiden. Das Spannungsfeld zwischen „Betroffenenorientierung/ -gerechtigkeit“ einerseits und der notwendigen Achtung rechtsstaatlicher Prinzipien wie der Unschuldsvermutung andererseits muss im gesamten Prozess empathisch, aber grundrechtsschonend bearbeitet werden, um der Komplexität der Thematik und einer sich sowohl feministisch als auch rechtsstaatlich verstehenden Partei gerecht zu werden. Versuche, dies einseitig zu tun und nur die eine oder aber nur die andere Perspektive zu sehen, leisten dies nicht.
Dem Bundesvorstand ist daher wichtig, die Strukturen auch zukünftig so aufzustellen und zu stärken, dass beides respektiert und garantiert wird und damit jeweils gestärkt wird. Aus den Erfahrungen dieses Verfahrens zu lernen, heißt, die Strukturen für die Zukunft zu stärken.
Beschluss des Bundesvorstandes:
Der Bundesvorstand beschließt deshalb, auf Basis der Empfehlungen der Kommission einen Prozess zur Verankerung von Ombudsstrukturen in der Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ihren Statuten aufzusetzen. Handlungsleitend sollen dafür sowohl Rechtsstaatlichkeit, demokratische Legitimation als auch feministische Anforderungen, um der Perspektive Betroffener gerecht zu werden, sein. Widersprüche müssen grundrechtsschonend aufgelöst werden und die Anforderungen des Parteiengesetzes sind zu beachten.
Dafür setzt der Bundesvorstand eine Arbeitsgruppe ein, die Vorschläge für eine Satzungsimplementierung, sowie konkrete Umsetzungsvorschläge für die begleitende Arbeit erarbeitet.
Der Bundesvorstand beschließt darüber hinaus die schnellstmögliche Einrichtung einer hauptamtlichen Stelle, die die beschriebenen Prozesse in Abstimmung mit dem Bundesvorstand, den Landesvorständen und den bestehenden bundesweiten Ombudsstrukturen koordiniert und dem Bundesvorstand berichtet.
Die Verankerung in der Satzung soll auf der Bundesdelegiertenkonferenz im November 2025 erfolgen und die Grundlage für die daraus folgenden Ableitungen und Prozesse auf Bundes- und Landesebene sein.
Über den Umgang mit eingehenden Meldungen bis zur Satzungsimplementierung wird der Bundesvorstand zeitnah mit den Landesvorständen beraten.
Das Ombudsverfahren im Fall Stefan Gelbhaar wird nicht fortgesetzt.
Hier geht es zur Zusammenfassung der Kommission: