Wir Grüne wollen eine bessere Verfolgung und Sanktionierung von Straftaten, die aus Unternehmen heraus begangen werden. Der Rechtsstaat misst sich schließlich nicht zuletzt daran, wie er mit den Verfehlungen der Starken und den Rechten der Schwachen umgeht. Auch ist es nachweislich schlecht für den Wirtschafts- und für den Rechtsstandort Deutschland, wenn strafwürdiges Verhalten in großem Stil nicht verfolgt wird, denn Wirtschaftsstraftaten machen einen Großteil der polizeilich erfassten finanziellen Schädigungen aus. Bei Rechtsverstößen werden wir Unternehmen deshalb künftig wirksamer zur Rechenschaft ziehen. Ziel ist, die bereits verstreut bestehenden Regelungen in einem eigenständigen Gesetz gegen Wirtschaftskriminalität zusammenzufassen und zu ergänzen.
Um zu verhindern, dass Rechtsverstöße von Unternehmen wegen organisierter Unverantwortlichkeit nicht geahndet werden können, soll künftig auch an das Organisationsverschulden angeknüpft werden können. Wichtig ist vor allem, dass unrechtmäßig erlangte Gewinne nicht bei den Täter*innen verbleiben, zum Beispiel, indem unrechtmäßiger Gewinn bei der Abschöpfung geschätzt werden darf.