Wir gestalten unser Einwanderungsland

Vier Menschen sitzen in Arbeitskleidung auf einem Holzbalken und essen.
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Wir gestalten unser Einwanderungsland

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Und Deutschland ist auf Einwanderung angewiesen. Menschen, die zum Studium, zur Ausbildung oder zum Arbeiten zu uns kommen, sollen nicht jahrelang auf ihr Visum warten müssen. Deshalb wollen wir eine einladende Einwanderungspolitik, die sich nicht nur auf ökonomische Beweggründe stützt, sondern mit einem fairen Punktesystem die Interessen und Talente der einwandernden Menschen berücksichtigt. Wir gestalten eine chancengerechte Einwanderungsgesellschaft und erleichtern Einbürgerungen von Menschen, die hier leben.

Deutschland ist auf Einwanderung angewiesen, doch bis heute fehlen eine aktive Einwanderungspolitik und ein Einwanderungsrecht, das Einwanderung tatsächlich fördert und nicht komplizierter macht. Wir wollen ein modernes Einwanderungsgesetz beschließen, das neue Zugangswege für Bildungs- und Arbeitsmigration schafft und das transparente, unbürokratische und faire Verfahren bietet. Dafür soll auf Basis des jährlichen Arbeitskräftebedarfs eine punktebasierte Talentkarte eingeführt werden.

Integration ist der erste Schritt auf dem Weg zu gleichen Teilhabechancen. Das Ankommen in einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft stellt sowohl Anforderungen an die, die zu uns kommen, als auch an alle, die schon länger hier leben und gelingt nur, wenn alle zusammenkommen und einen gemeinsamen Weg einschlagen. Für das Zusammenleben sind die Werte des Grundgesetzes die Grundlage. Das Erlernen der deutschen Sprache ist essentiell, deshalb ist Zugang zu und Teilnahme an Sprachkursen so wichtig.

Das haben wir vor: So gestalten wir Einwanderung

  • Wir stehen für eine aktive, faire und transparente Einwanderungspolitik. Deshalb wollen wir Visaverfahren und die Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse beschleunigen. Außerdem gründen wir eine Einwanderungskommission, die flexibel auf die Bedarfe des Arbeitsmarktes in Deutschland, aber auch in den Herkunftsstaaten reagiert. Sie soll dem Bundestag jährlich die Anzahl von punktebasierten Talentkarten vorschlagen, mit denen Menschen zu uns kommen können. Auf Basis des jährlichen Arbeitskräftebedarfs schaffen wir so Zugangswege auch im gering- oder unqualifizierten Bereich. Durch Stipendien und Ausbildungsvisa stärken wir die Bildungsmigration.
  • Weil das Erlernen der deutschen Sprache für die Integration essentiell ist, wollen wir, dass alle Migrant*innen und Geflüchteten von Anfang an ein Recht auf kostenfreie, gut erreichbare Sprach- und Integrationskurse haben. Genauso wichtig für eine gelingende Integration sind eine dezentrale Unterbringung, ein breites Beratungsangebot gerade auch für Familien sowie der unterschiedslose Zugang zu Gesundheits- und Sozialleistungen sowie zu Kitas, Bildungseinrichtungen, Ausbildung und Arbeit. Zudem wollen wir auf europäischer Ebene einen kommunalen Integrationsfonds auflegen, um EU-weit das Ankommen in den Kommunen direkt zu unterstützen.
  • Die mehr als 200.000 Geduldeten in Deutschland, darunter viele Kinder und Jugendliche, leben ohne sicheres Bleiberecht über viele Jahre in einem Zustand der Perspektivlosigkeit. Wir wollen die Anzahl der Menschen, die sich von Duldung zu Duldung hangeln müssen, deshalb möglichst auf null reduzieren. Für diese Menschen wollen wir bereits nach fünf statt erst nach acht Jahren Aufenthalt ein sicheres Bleiberecht. Heranwachsende, Jugendliche und Familien mit minderjährigen Kindern sollen bereits nach drei Jahren einen Aufenthaltstitel bekommen.
  • Wir wollen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, wer in Deutschland geboren wird und wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt hier hat. Menschen, die hier jahrelang leben und Teil dieser Gesellschaft geworden sind, wollen wir schneller einbürgern. Nach fünf Jahren legalem Aufenthalt in Deutschland sollen alle einen Antrag auf Einbürgerung stellen können. Den Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht wollen wir abschaffen und Mehrstaatigkeit anerkennen.

Fragen und Antworten

Wie wird dafür gesorgt, dass Deutschland anderen Ländern nicht deren Fachkräfte abwirbt und dort eine Lücke entsteht?

Weil diese Gefahr besteht, haben wir in unserem Einwanderungsgesetzentwurf einen Nachhaltigkeitsgrundsatz verankert: Unser Konzept sieht vor, dass Staatsangehörige von Ländern, denen die UN einen „kritischen Mangel“ etwa an Gesundheitspersonal bescheinigt, vorläufig keine „Talentkarte“ erhalten. Ein entsprechendes Monitoring der Fachkräfte-Anwerbung soll die von uns geplante Einwanderungskommission übernehmen.

Wodurch unterscheiden sich Asylrecht und Einwanderungsrecht?

Den Unterschied zwischen Einwanderungsrecht und Asylrecht wollen wir nicht aufgeben. Im Gegensatz zu humanitären Aufenthaltsgründen (Asyl, humanitäre Visa, Duldung) geht es bei der Talentkarte darum, Menschen fair und selbstbestimmt nach bestimmten Kriterien einen Aufenthaltstitel für Arbeit, Studium oder Ausbildung zu ermöglichen.

Beim sogenannten Spurwechsel handelt es sich um die Frage, wann und ob der Zweck des Aufenthalts gewechselt werden kann, etwa von der Asylantragsstellung zur Ausbildung. Um qualifizierte Arbeitskräfte an Deutschland zu binden, macht die Flexibilisierung eines solchen Wechsels Sinn. Wir wollen jedoch, dass der Spurwechsel aus dem Asylverfahren heraus nur nach individueller Prüfung stattfindet. Es soll dafür also keinen Automatismus geben. Es geht insbesondere um Menschen, die die Voraussetzungen anderer Aufenthaltstitel erfüllen, etwa aufgrund eines im Heimatland oder in Deutschland erworbenen Berufsabschlusses.

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