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Ein modernes Staatsangehörigkeitsgesetz für eine vielfältige Gesellschaft!

Zwei Hände mit Peace-Zeichen
© unsplash/PriscillaDuPreez

Du zahlst Steuern. Du gehst jeden Morgen zur Arbeit. Du bist im Tischtennisverein und kümmerst Dich ehrenamtlich um die Organisation von Turnieren. Du bist in Deutschland geboren und zur Schule gegangen. Aber: Wählen darfst Du nicht. Denn Du hast keinen deutschen Pass. Wir ändern das. Und zwar so.

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In Deutschland lebt aktuell jede*r achte Einwohner*in ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Das sind mehr als 11 Millionen Menschen. 1,5 Millionen von ihnen haben keinen deutschen Pass – obwohl sie hier geboren sind. Sie arbeiten, zahlen Steuern und bringen sich ein. Trotzdem dürfen sie zum Beispiel nicht wählen gehen – einfach nur, weil ihre Eltern nicht in Deutschland geboren sind. Das ist ein Problem für unsere Demokratie.

In Deutschland leben viele Menschen mit diversen Perspektiven, Geschichten, Erfahrungen und Identitäten zusammen. Wir finden: Auch die Gesetzgebung muss einem modernen Einwanderungsland gerecht werden. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes garantieren wir politische Teilhabe, stärken unsere Demokratie und sichern den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Und zwar so:

Deutsche Staatsbürgerschaft nach 5 statt nach 8 Jahren

Mit der Anpassung des Staatsangehörigkeitsrechts ermöglichen wir es Menschen, die ihren Lebensunterhalt sichern können, gute Sprachkenntnisse haben und sich zum Grundgesetz bekennen, bereits nach fünf statt nach acht Jahren Aufenthalt die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Ehrenamtliches Engagement honorieren

Wir finden, dass sich besondere Leistungen und Engagement lohnen sollen. Deshalb wollen wir ehrenamtliches Engagement, sowie besondere schulische oder berufliche Leistungen honorieren - mit einer Verkürzung der Frist von fünf auf drei Jahre.

Anerkennung der Lebensleistung von sogenannten Gastarbeiter*innen

Wir wollen zudem die wirtschaftliche und gesellschaftliche Lebensleistung der sogenannten Gastarbeiter*innen würdigen, die in der Vergangenheit nur wenige Integrationsangebote erhalten haben. Deshalb werden wir für Menschen ab 67 Jahren die Einbürgerung erleichtern, zum Beispiel durch die Einführung eines mündlichen statt eines schriftlichen Sprachtests.

Weg frei für Mehrstaatlichkeit

Bisher wurde Mehrstaatlichkeit verhindert. Viele Menschen müssen ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft abgeben, um die deutsche zu erhalten, was mit einem großen finanziellen und bürokratischen Aufwand verbunden ist. In einer globalisierten Welt ist es schon lange Normalität, mehr als eine Heimat zu haben. Diese Realität erkennen wir an und machen den Weg frei für Mehrstaatlichkeit. So sollen zum Beispiel Kinder von Eltern mit ausländischem Pass, die sich seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, sowohl die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern als auch die deutsche erhalten können.

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