FAQ zum Gebäudeenergiegesetz

Das neue Heizungsgesetz (GEG) kommt!

Der Deutsche Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Es soll mit dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das ist ein Meilenstein für den Klimaschutz und die Wärmewende, denn so stellen wir die Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebereich und schaffen Planungssicherheit für Bürger*innen und Unternehmen.

Auf dem Weg zur Verabschiedung des GEG haben wir das Gesetz noch besser, pragmatischer und sozialer gemacht. Das Ergebnis zeigt deutlich: Die Ampel findet auch in unbestreitbar komplizierten Gemengelagen einen guten Weg für unser Land und seine Menschen.

Wenn das GEG im Januar 2024 in Kraft tritt, wird sich für die meisten Menschen nichts ändern. Wer eine funktionierende Heizung hat, muss erstmal nichts weiter tun. Selbstverständlich können Gas- und Ölheizungen solange betrieben und repariert werden, bis sie irreparabel defekt sind.

Aber: Fossile Energieträger werden absehbar spürbar teurer. Mit dem Gebäudeenergiegesetz schützen wir deshalb Menschen vor dieser Kostenfalle und sorgen dafür, dass die Wohnung warm und die Heizung bezahlbar bleibt. Fakt ist: Wenn endgültig eine neue Heizung her muss, lohnt es sich, auf erneuerbare und klimafreundliche Technologien umzusteigen. Damit das auch allen möglich ist, unterstützen wir eine Neuanschaffung mit einer Förderung von bis zu 70 Prozent. Auch wird es eine Härtefallregelung geben. Und Mieterinnen und Mieter schützen wir vor zu hohen Kostensteigerungen.

So verhindern wir, dass Menschen von Investitionskosten überfordert werden – und stellen sicher, dass Wärmewende und sozialer Ausgleich miteinander einhergehen.

Ich lege großen Wert darauf, dass wir die Bürger*innen bei der Investition in eine neue Heizung unterstützen. Wir setzen uns für einen starken sozialen Ausgleich ein, möglichst gestaffelt nach Einkommen.
Ricarda Lang

Konkret bedeutet das Folgendes:

  • Die kommunale Wärmeplanung soll spätestens 2028 in allen Kommunen abgeschlossen sein. Vielerorts wird es aber deutlich schneller gehen. In Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg etwa gibt es längst entsprechende Pläne.
    In der Zwischenzeit bleibt es zwar möglich, fossile Heizungen einzubauen, Verbraucherinnen und Verbraucher sind jedoch gut beraten, auch vorher auf fossile Experimente zu verzichten und gleich auf planungssichere und klimaschonende Alternativen zu setzen. In den meisten Fällen wird das die Wärmepumpe oder die Fernwärme sein.
  • Dabei sollen Haushalte nicht nur sinnbildlich, sondern sprichwörtlich gut beraten sein: Ab 1.1.2024 soll es eine verbindliche Beratung durch Expert*innen geben – mit dem Ziel, kurzfristigen Fehlinvestitionen möglichst vorzubeugen und die Menschen nicht in die Kostenfalle laufen zu lassen.
  • Bis spätestens 2028 dürfen auch Gasheizungen eingebaut werden, die Wasserstoff-ready sind. Das kann ein Weg sein, die 65 Prozent zu erreichen.
  • Auch hier dürften die meisten Haushalte aber besser damit fahren, lieber gleich auf Nummer sicher zu gehen. Und Nummer sicher bedeutet in diesem Fall: von Beginn an auf den Einbau versorgungssicherer klimafreundlicher Systeme zu setzen.

Das GEG schafft die nötige Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Kommunen. Die Wärmewende bleibt praktikabel. Klimaschutz wird konkret umgesetzt. Das Signal für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen ist klar.

Wir wollen und werden niemanden damit allein lassen. Die Koalition hat sich geeinigt, dass wir bis weit in die Mitte der Gesellschaft fördern wollen.
Omid Nouripour

Weitere Fragen beantworten wir in unserem FAQ

Muss ich ab Januar 2024 meine bestehende Heizung austauschen?

Nein. Eine ordnungsgemäß funktionierende Heizung kann noch für viele Jahre genutzt und selbstverständlich auch repariert werden. Wenn jedoch eine neue Heizung installiert werden muss – zum Beispiel, weil das bisherige Gerät irreparabel ist – ist es nur sinnvoll, in eine zukunftsfähige und klimafreundliche Heizung zu investieren. Heizungen werden für lange Zeiträume angeschafft. Zugleich wollen und müssen wir 2045 klimaneutral sein. Und in den kommenden Jahren werden die Preise fossiler Energieträger absehbar weiter steigen. Klimaschonendes Heizen schafft somit auch Schutz vor Preissprüngen.

Welcher Vereinbarung haben die Koalitionspartner nun  konkret getroffen?

Ab dem 1.1.2024 soll nach dem Gesetzentwurf für jede neu installierte Heizung in Neubauten eine Mindestanforderung von 65% erneuerbarer Energie gelten. Im Bestand gilt das GEG ab dem Zeitpunkt, zu dem eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Spätestens aber 2028.

  • Bestehende Heizungen können natürlich weiterhin genutzt werden, sofern sie ordnungsgemäß funktionieren, und Reparaturen sind weiterhin möglich.
  • Die vorgesehene Regelung ist bei alledem technologieoffen, erlaubt etwa auch den Einsatz von Holzheizungen oder Gasheizungen, sofern diese mit 65% grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Es wird also zahlreiche Möglichkeiten geben, die Vorgabe für das Heizen mit erneuerbaren Energien zu erfüllen.

Wie werden Mieter*innen vor hohen Betriebskosten geschützt?

Im Gesetzentwurf sind Maßnahmen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter bei der Heizungserneuerung vorgesehen.

Mieter*innen schützen wir vor hohen Kosten, indem wir die Modernisierungsumlage beim Heizungstausch auf 50 Cent pro Quadratmeter deckeln. Damit ist sichergestellt, dass durch sinkende Verbrauchskosten mehr eingespart wird, als die Kaltmiete steigt. So profitieren Mieter*innen immer vom Einbau einer klimafreundlichen Heizung.

Klimaschutz ist wichtig, aber wie sollen Bürgerinnen und Bürger das bewerkstelligen – in der Praxis und bei den Kosten?

Um den Umstieg auf erneuerbare Energien finanzierbar zu machen, wird eine finanzielle Förderung bereitgestellt. Konkret soll der Umstieg durch passende Fördermaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) begleitet und sozial flankiert werden. Ziel der Förderung ist es sicherzustellen, dass die Kosten etwa einer Wärmepumpe auch von Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen getragen werden können.

Für alle Bürgerinnen und Bürger im selbst genutzten Wohneigentum wird es wie bisher eine Grundförderung von 30 Prozent für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung geben. Zusätzlich gibt für Einkommen bis 40.000 nochmals 30 Prozent Förderung.

Wer bis 2028 umsteigt, bekommt nochmals bis zu 20 Prozent Förderung. Ab 2028 sinkt diese Fördermöglichkeit um 3 Prozentpunkte alle 2 Jahre.

Insgesamt ist die Maximalförderung auf 70 Prozent begrenzt.

Darüber hinaus werden weitere Effizienzmaßnahmen wie bisher gefördert. Ergänzend werden Förderkredite mit Ausfallgarantien für den Heizungstausch angeboten, um die finanziellen Belastungen zeitlich zu strecken. Dieses Kreditprogramm können alle Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen. Ausnahmeregelungen für ältere Personen sind somit nicht notwendig.

Auch die Kreditmöglichkeiten sollen nach sozialen Kriterien ausgerichtet werden. HIER gibt es alle Infos.

Wie genau sehen die Optionen zum Heizen mit erneuerbaren Energien aus? Sind die Regelungen technologieoffen gestaltet?

Es wird auch weiterhin viele Möglichkeiten zum Heizen geben. Es können verschiedene Technologien genutzt werden:

  • Anschluss an ein Wärmenetz: Der Ausbau der Fernwärmenetze ist ein entscheidender Hebel für die Wärmewende, da verschiedene erneuerbare Wärmequellen gut miteinander kombiniert werden können.
  • Einbau einer elektrischen Wärmepumpe: Die Wärmepumpe nutzt zum großen Teil kostenlose und erneuerbare Umweltwärme – und erfüllt somit ebenfalls die Anforderungen an erneuerbare Energien. Eine Dämmung des Gebäudes oder eine Flächenheizung sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.
  • Stromdirektheizung: In sehr gut gedämmten Gebäuden mit geringem Heizbedarf können Stromheizungen genutzt werden. Bis 2035 soll der Strom in Deutschland vollständig erneuerbar sein.
  • Eine Möglichkeit ist auch der Einbau einer Biomasseheizung, zum Beispiel einer Holz- oder Pelletheizung.
  • Falls eine Wärmepumpe allein nicht ausreicht, um die Heizlastspitzen im Winter zu decken, kann sie durch einen fossil betriebenen Wärmeerzeuger ergänzt werden, der nur an besonders kalten Tagen zur Unterstützung eingesetzt wird. Expertinnen und Experten sprechen hier von Hybridheizungen. Insbesondere in noch nicht gedämmten Mehrfamilienhäusern kann eine solche Hybridheizung eine gute Option sein, um nach der Sanierung den Einsatz eines fossilen Heizkessels zu vermeiden.

Wer außer Deutschland stellt die Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien um?

Frankreich ist in Europa führend mit etwa 4,25 Millionen installierten Wärmepumpen. Norwegen deckt bereits rund 60 Prozent seines Wärmebedarfs mit Wärmepumpen, während es in Schweden und Finnland etwa 40 Prozent sind. Bis 2030 soll fast ein Drittel der Fernwärme in Dänemark durch Groß-Wärmepumpen erzeugt werden.

Der Wärmepumpenmarkt in Polen wuchs 2022 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 100 Prozent. Neben Deutschland unterstützen auch Österreich und die Tschechische Republik Privathaushalte bei der Umstellung auf nachhaltigere Anlagen wie Wärmepumpen. Außerhalb Europas wird ein starkes Wachstum des Marktes für Wärmepumpen erwartet, wie die Internationale Energieagentur (IEA) schätzt.