Kinderrechte ins Grundgesetz: Wirksame Rechte statt Symbolpolitik

Gemeinsame Erklärung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Artikels 6 des Grundgesetzes.

Kinderrechte müssen absolut gelten. Sie gehören in die Verfassung – und zwar stark. Die Pandemie hat gezeigt, dass Kinderrechte in politischen Entscheidungen mit bedacht werden, aber nicht die herausragende Stellung einnehmen, die den besonderen Entwicklungsbedarfen der Kinder gerecht wird.

Das muss sich ändern.

Wir haben als Gesellschaft die Verantwortung, Kinder und Jugendliche zu stärken, ihre Entwicklung zu ermöglichen und zu fördern und ihre Rechte zu schützen. Kinder und Jugendliche gehören ins Zentrum der Politik. Wir stärken sie durch zusätzliche Rechte im Grundgesetz. Das Grundgesetz schützt die Rechte des Einzelnen. Wenn wir es ändern und zusätzliche Kinderrechte aufnehmen, legt dies die Grundlage für die Demokratiefähigkeit, einen umfassenden Schutz und die Teilhabe von mehr als 13 Millionen Kindern und Jugendlichen in Deutschland.

Deshalb schlagen wir vor:

  • die Gewährleistung des besonderen Schutzes der staatlichen Ordnung für Kinder und Jugendliche ausdrücklich im Grundgesetz hervorzuheben;
  • die Achtung der Persönlichkeit und die wachsende Selbständigkeit der Kinder und Jugendlichen bei der elterlichen Pflege und Erziehung zu ergänzen, um dem allmählichen Hineinwachsen in die Selbstbestimmungs- und Selbstverantwortungsfähigkeit Rechnung zu tragen;
  • das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Förderung ihrer Entwicklung und ihr Recht auf Beteiligung in allen sie betreffenden Angelegenheiten entsprechend Alter und Reife zu verankern;
  • das Kindeswohl und den Kindeswillen im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention vorrangig zu berücksichtigen.

Das Grundgesetz wird nicht alle paar Monate geändert. Wir haben also die Pflicht, es jetzt richtig zu machen – das heißt, besser als die Bundesregierung. Deren Vorschlag ist keine Antwort auf das Problem, gleicht einer lieblosen Abarbeitung von Koalitionsvereinbarungen, verschlechtert im schlimmsten Fall die Ausgangsposition von Kindern und Jugendlichen und ist daher für uns so nicht akzeptabel.

Anstatt die Rechte von Kinder und Jugendlichen durch das Grundgesetz wirksam zu stärken, fällt die vorgeschlagene Ergänzung des Artikels 6 Absatz 2 Grundgesetz hinter bereits bestehendes Recht zurück. Der Gesetzesentwurf widerspricht den Zwecken und Zielen:

  • der UN-Kinderrechtskonvention,
  • des Artikel 24 Absatz 2 der EU-Grundrechtecharta,
  • des bestehendes Familien-, Kinder-und Jugendhilferechts und seiner Ausformung durch die Rechtsprechung, auch des Bundesverfassungsgerichts.

Denn durch den Gesetzesentwurf wird

  1. die Berücksichtigung des Kindeswohls geschwächt statt gestärkt,
  2. der Kindeswillen und die wachsende Selbstbestimmung der Kinder nicht geregelt,
  3. das Beteiligungsrecht für Kinder und Jugendliche nicht vorgesehen,
  4. das Recht auf Förderung der Kindesentwicklung nicht verankert und
  5. durch Wiederholung bestehenden Rechts die Verfassungslage verunklart, Rechtsanwendung und -auslegung erschwert.

Im Einzelnen:

  1. Die schwache Regierungsformulierung, das Wohl des Kindes lediglich „angemessen“ zu berücksichtigen, kann durch den Geltungsvorrang des Grundgesetzes die Intention der [im Rang eines (einfachen) Bundesgesetzes geltende] UN-Kinderechtskonvention gefährden, deren Artikel 3 Absatz 1 wie auch Artikel 24 Absatz 2 EU-Grundrechtecharta verlangt, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen, das Wohl des Kindes ein „vorrangig“ zu berücksichtigender Gesichtspunkt ist. Zugleich schwächt der Vorschlag die Vorgaben zur Maßgeblichkeit des Kindeswohls im bestehenden Familien-, Kinder-und Jugendhilferecht.
  2. Der Kindeswille und die wachsende Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen werden entgegen der Intention des Artikels 12 der UN-Kinderrechtskonvention und der Rechtsprechung des Bundes-verfassungsgerichts nicht gestärkt. Maßstab bleibt allein das Elternrecht.
  3. Ein Recht von Kindern und Jugendlichen, bei allen sie betreffenden Angelegenheiten, entsprechend ihres Alters und Reifegrades beteiligt zu werden, fehlt gänzlich. Selbst bei direkter Betroffenheit, sei es in Aspekten der Städteplanung, wie z.B. Spiel- und Sportplätzen oder der Ausgestaltung von kinderfreundlicher Mobilität, haben Kinder und Jugendliche keinen Einfluss.
  4. Ein Recht von Kindern und Jugendlichen auf Förderung ihrer Entwicklung fehlt ebenso. Dies erscheint angesichts der vielerorts defizitären Bildungsgerechtigkeit in Deutschland völlig unangemessen.
  5. Der Regierungsentwurf bezieht Kinder und Jugendliche nicht ausdrücklich und akzentuiert in den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung des Artikels 6 Absatz 1 Grundgesetz ein und beschränkt sich auf symbolisches Wiederholen bestehender Rechte. Kinder und Jugendliche sind selbstverständlich Grundrechtsträger. Die zusätzlichen Erwähnungen ihrer bereits bestehenden verfassungsmäßigen Rechte wie auch einer „Erstverantwortung der Eltern“ neben dem bestehenden Elternrecht dienen erkennbar dem Koalitionskompromiss und werden nur zu unüberschaubaren Anwendungs- und Auslegungsproblemen führen.

Wir zeigen, wie es gehen kann. Mit dem Gesetzentwurf der Bundestagfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ergänzung des Artikels 6 GG zur Stärkung der Kinderrechte“ liegt ein Vorschlag vor, der die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention in Artikel 6 des Grundgesetzes wirksam verankert. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass die Kinderrechte in unserem Land endlich ein starkes verfassungsrechtliches Fundament erhalten.

Berlin, den 21. Februar 2021

Katrin Göring-Eckardt
(Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Annalena Baerbock
(Parteivorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ekin Deligöz
(Kinder-und familienpolitische Sprecherin Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Katja Keul
(Rechtspolitische Sprecherin Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Manne Lucha
(Minister für Soziales und Integration Baden-Württemberg)

Dirk Behrendt
(Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin)

Anja Stahmann
(Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Freie Hansestadt Bremen)

Anna Gallina
(Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz Freie und Hansestadt Hamburg)

Kai Klose
(Minister für Soziales und Integration Hessen)

Anne Spiegel
(Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz)

Katja Meier
(Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Freistaat Sachsen)

Dirk Adams
(Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Freistaat Thüringen)