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Kapitel 5: Zusammen leben

Eine junge Frau sitzt im Zug und sieht aus dem Fenster
© gruene.de

Wir setzen uns für eine starke Demokratie ein, in der das friedliche Zusammenleben von unterschiedlichen Menschen in Selbstbestimmung möglich ist. Das ist nicht utopisch, sondern realistisch. Und demokratisch. Dafür fördern wir Initiativen und Verbände in ihrem Engagement für die Demokratie, setzen uns dafür ein, die Vielfalt unserer Gesellschaft auch in staatlichen Institutionen abzubilden und verschlanken die Verfahren für Planungsbehörden und Gerichte. Und arbeiten für einen bürger*innennahen, effektiven und modernen Staat. Hier findest Du ausgewählte Projekte des fünften Kapitels im grünen Bundestagswahlprogramm 2021.

  • Planungs- und Investitionsbeschleunigung: Für eine Planungsbeschleunigung schaffen wir mehr öffentliche Planungskapazitäten und bündeln Verfahren. Wir stärken auf allen Ebenen die Planungsbehörden und zuständigen Gerichte. Der Bundestag soll mehr Verantwortung bei Infrastrukturprojekten übernehmen, wenn dies Verfahren beschleunigt. Auch die frühzeitige Einbindung der Bürger*innen vor Ort führt in der Regel dazu, dass Projekte schneller und besser abgeschlossen werden können. Ziel ist, alle Planungs- und Umsetzungszeiten zu halbieren.
  • Wer mit einer digitalen Identität ausgestattet ist, kann sich bequem authentifizieren und sicher kommunizieren. Was in skandinavischen Ländern schon lange Praxis ist, Behördengänge einfach mit dem Smartphone erledigen zu können, wollen wir auch hier erreichen und dabei von Anfang an Möglichkeiten für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ganzheitlich denken. So wollen wir eine Identitäts-Infrastruktur schaffen, die es natürlichen und juristischen Personen erlaubt, ihre digitale Identität mithilfe von Smartphones, Onlinediensten oder Ausweisdokumenten zu nutzen. Mit Offenheit und Technologieneutralität wollen wir europaweit interoperable digitale Identitäten zu einer Basisinfrastruktur unseres digitalen Gemeinwesens machen. Bürger*innen sollen einen Anspruch auf die digitale Zustellung von Behördendokumenten erhalten. Dabei benötigen Menschen, die nur analog unterwegs sind, Unterstützung. Jede Person soll mit einer kostenfreien digitalen Identität ausgestattet sein, um sich digital ausweisen und digital unterschreiben zu können. Europa und Deutschland müssen bei hoheitlichen digitalen Identitäten Vorreiter sein und Vertrauen durch Souveränität schaffen.
  • Vielfalt in der Verwaltung: Wir werden verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund in der Verwaltung einführen.
  • Gesellschaftsministerium: Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern, wollen wir die verschiedenen gesellschaftlichen Themen, die die Gleichberechtigung und Teilhabe an der offenen und vielfältigen Gesellschaft betreffen, bei einem Ministerium bündeln und diese Einwanderungsthemen aus dem Innenministerium herauslösen.
  • Für Menschen, die hier jahrelang leben und Teil dieser Gesellschaft geworden sind, sollen Einbürgerungen früher möglich werden. Nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland sollen alle einen Antrag auf Einbürgerung stellen können.
  • Ausweitung des Wahlrechts: Wir werden uns dafür einsetzen, das Wahlalter für Bundestags- und Europawahlen abzusenken, in einem ersten Schritt auf 16 Jahre. Alle, die dauerhaft ihren Lebensmittelpunkt hier haben, sollen ein kommunales Wahlrecht erhalten.
  • Mit Bürger*innenräten schaffen wir die Möglichkeit, bei ausgewählten Themen die Alltagserfahrung von Bürger*innen in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. In einem ersten Schritt sorgen wir dafür, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt und sich das Parlament mit den Ergebnissen beschäftigen muss. In der kommenden Wahlperiode wollen wir weitere Optionen für eine stärkere Institutionalisieriung von Bürgerräten prüfen, unter anderem direktdemokratische Verfahren. Auf Initiative der Regierung, des Parlaments oder eines Bürger*innenbegehrens beraten zufällig ausgewählte Bürger*innen in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete Fragestellung. Sie erarbeiten Handlungsempfehlungen und geben Impulse für die öffentliche Auseinandersetzung und die parlamentarische Entscheidung.
  • Mit einem Demokratiefördergesetz werden wir das Engagement von engagierten Menschen, vor allem Ehrenamtler*innen in Initiativen, Verbänden, Vereinen oder NGOs nachhaltig, projektunabhängig und unbürokratisch finanziell absichern.
  • Wir setzen uns für ein europäisches Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht ein. Ein europäischer Vereinsstatus mit klaren Regeln zu Gründung, Gemeinnützigkeit und Auflösung würde europäische Vereine dem Schutz der EU unterstellen und nationaler Willkür entziehen.
  • Wir wollen die Europäische Bürger*inneninitiative als zentrales Instrument der Teilhabe der Bürger*innen und der Zivilgesellschaft stärken. So sollen Bürger*innen auch eine Reform der Verträge oder die Einberufung eines Bürger*innenrates fordern können. Ist eine Bürgerinitiative erfolgreich, sollte spätestens nach einem Jahr und einer Prüfung auf Vereinbarkeit mit den EU-Grundrechten ein Gesetzesvorschlag folgen und im Europaparlament eine Plenumsabstimmung über das Ziel der Initiative stattfinden.
  • Es wird Zeit für eine feministische Regierung, in der Menschen aller Geschlechter gleichermaßen für Geschlechtergerechtigkeit eintreten. Wir setzen auf eine verbindliche Gleichberechtigungsstrategie, die alle Lebens- und Politikbereiche umfasst, ressortübergreifend arbeitet und die Erkenntnisse in umsetzbare Ziele übersetzt.
  • Konsequent gegen Rassismus: Wir wollen den Schutz vor und die Beseitigung von Diskriminierungen und strukturellem Rassismus mit einem staatlichen Gewährleistungsanspruch in der Verfassung verankern, ergänzend zur überfälligen Ersetzung des Begriffs „Rasse“. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) muss unabhängiger und wirkmächtiger werden – mit mehr Personal, Budget und Kompetenzen. Sie soll durch eine*n vom Bundestag gewählten Antidiskriminierungsbeauftragte*n geleitet werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll zu einem echten Bundesantidiskriminierungsgesetz weiterentwickelt werden, welches zum Beispiel ein Verbandsklagerecht für Betroffene einschließt.
  • Konsequent gegen Antisemitismus: Dafür braucht es Leitlinien für den effektiven Schutz jüdischer Einrichtungen, in deren Entwicklung die jüdischen Gemeinden einbezogen werden müssen. Bessere Analysekapazitäten und eine entschlossene Ahndung und Dokumentation antisemitischer Vorfälle sind notwendig. Präventionsmaßnahmen und sensibilisierende Aus- und Fortbildungen, allen voran der Mitarbeiter*innen von Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden sowie der Gerichte, wollen wir gezielt ausbauen. Antisemitismus soll auch abseits des Geschichtsunterrichts in den Lehrplänen verankert werden.
  • Wir bekämpfen Hasskriminalität im Netz durch ein Gesetz für digitalen Gewaltschutz, das die Möglichkeit beinhaltet, gegen Accounts vorzugehen, wenn keine Täter*in festgestellt wird. Für den Umgang mit Desinformation, aber auch für die Rechtskontrolle der Anbieter insgesamt wollen wir die Aufsicht national wie auch europäisch besser strukturieren, unter anderem mit einer gemeinsamen Medienanstalt der Länder.
  • Wir richten nach dem Vorbild der Stasi-Unterlagen-Behörde ein Archiv über rechten Terror ein, in dem auch die Dokumente und Ergebnisse der 13 parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zum NSU ausgewertet werden und langfristig für Wissenschaftler*innen, Journalist*innen und die Zivilgesellschaft zugänglich sind.
  • Wir wollen auf Bundesebene einen Fonds für Opfer und Betroffene, insbesondere rechtsextremer, rassistischer oder islamistischer Gewalt einrichten. Dann können zum Beispiel die Angehörigen der Opfer einen finanziellen Anspruch geltend machen und sind nicht vom Ermessen der Behörden abhängig.
  • Polizist*innen brauchen gute Arbeitsverhältnisse und leistungsfähige Strukturen innerhalb der Behörden. Den früheren Personalabbau bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt wollen wir durch eine Offensive bei der Besetzung offener Stellen beheben.
  • Kultur und kulturelle Bildung soll selbstverständlicher Teil der Daseinsvorsorge werden. Deswegen wollen wir Kultur als Staatsziel im Grundgesetz verankern. Für eine vielfältige Kulturlandschaft braucht es eine Absicherung für Kulturschaffende, die Freiräume bietet und künstlerisches und kreatives Schaffen ermöglicht. Für die Zeit der Corona-Krise sollen sie mit einem Existenzgeld von 1.200 Euro im Monat abgesichert werden. Die Künstlersozialkasse (KSK) muss finanziell gestärkt, Rechtssicherheit für die Mitgliedschaft in der KSK geschaffen und die freiwillige Weiterversicherung für Selbständige in der Arbeitslosenversicherung vereinfacht werden. Es muss sichergestellt werden, dass Urheber*innen für ihre Werke eine angemessene Vergütung, etwa durch eine angemessene Beteiligung insbesondere an den Gewinnen der Vertriebsplattformen, erhalten.
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