Wahlprogramm

Kapitel 3: Solidarität sichern

Zwei Kinder, das eine hält das Gesicht des anderen
© gruene.de

Wir bringen die soziale Sicherung auf die Höhe der Zeit und schaffen Sicherheit im Übergang mit Kindergrundsicherung, Garantiesicherung, höherem Mindestlohn, guter Arbeit und Daseinsvorsorge. Wir erneuern das soziale Sicherheitsversprechen und ändern die Vorzeichen: Vorsorge soll zum Leitprinzip werden. Das gilt für das ganze Land: Wer auf dem Land wohnt, braucht genauso einen Zugang zu Ärzt*innen, schnellem Internet, öffentlicher Daseinsvorsorge wie Städter*innen. Und wer in der Stadt lebt, muss auch dort guten und bezahlbaren Wohnraum finden können. Hier findest Du ausgewählte Projekte des dritten Kapitels im grünen Bundestagswahlprogramm 2021.

  • Wir wollen Familien stärken mit einer einfachen und gerechten Kinder- und Familienförderung: der Kindergrundsicherung. Unser Vorschlag: Kindergeld, Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe in eine neue eigenständige Leistung zusammenzufassen. Mit der Kindergrundsicherung bekommt jedes Kind einen festen Garantie-Betrag, Kinder in Familien mit geringen oder gar keinem Einkommen bekommen zusätzlich noch einen GarantiePlus-Betrag. Je niedriger das Familieneinkommen, desto höher der GarantiePlus-Betrag. Nach einmaliger Beantragung bei Geburt wird die Höhe der Kindergrundsicherung automatisch berechnet und ausgezahlt.
  • Den gesetzlichen Mindestlohn werden wir sofort auf 12 Euro anheben.
  • Wir wollen die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung umbauen. Zentral dafür ist ein Rechtsanspruch auf Weiterbildung und die Stärkung der beruflichen Qualifikation. Überall dort, wo es eine Arbeitsagentur gibt, sollen Bildungsagenturen zentrale Anlaufstellen werden und Menschen bei der Neuorientierung unterstützen, Weiterbildungsberatung und -förderung sollen damit vereinfacht werden. Den Zugang zur Arbeitsversicherung werden wir deutlich erleichtern und bereits ab vier Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld einführen.
  • Arbeitsrecht und Arbeitsschutz müssen der Digitalisierung von Tätigkeiten und die digitale Vermittlung von Arbeit (Gig-Working, Crowd-Working) angepasst werden, damit daraus nicht neue Formen von Ausbeutung und Abhängigkeiten entstehen. Wir wollen Scheinselbständigkeit verhindern, indem wir bei der Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung für mehr Rechts- und Planungssicherheit sorgen. Unfaires Preis-Dumping gilt es durch ein Mindesthonorar für zeitbasierte Dienstleistungen zu unterbinden. Arbeitnehmerähnliche Personen und Solo-Selbständige, die für Plattformen tätig werden, sollen sich künftig leichter tariflich organisieren können, und branchenspezifisch sollen weitere verbindliche Honoraruntergrenzen vereinbart werden können, die auch für allgemeinverbindlich erklärt werden können.
  • Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit: Wir werden ein effektives Entgeltgleichheitsgesetz einführen, das auch für kleine Betriebe gilt und die Unternehmen verpflichtet, von sich aus über die Bezahlung von Frauen und Männern und über ihre Maßnahmen zum Schließen des eigenen Pay-Gaps zu berichten. Dieses Gesetz muss auch ein wirksames Verbandsklagerecht enthalten, damit nicht die Betroffenen alleine gegen ihr Unternehmen vorgehen müssen, wenn sie benachteiligt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Berufe, die vor allem von Frauen ausgeübt werden, eine höhere Wertschätzung erfahren als bisher, zum Beispiel in Form besserer Arbeitsbedingungen, besserer Bezahlung oder besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Deswegen wollen wir Hartz IV überwinden und ersetzen es durch eine Garantiesicherung. Sie schützt vor Armut und garantiert ohne Sanktionen das soziokulturelle Existenzminimum. Die grüne Garantiesicherung ist eine Mindestsicherung, die nicht stigmatisiert und die einfach und auf Augenhöhe gewährt wird. Sie schafft durch die Abschaffung der bürokratischen Sanktionen Raum und Zeit in den Jobcentern für wirkliche Arbeitsvermittlung und Begleitung. Dafür wollen wir die Regelsätze schrittweise anheben, sodass sie das soziokulturelle Existenzminimum verlässlich sicherstellen.
  • Eine kapitalgedeckte Altersvorsorge kann das Umlagesystem sinnvoll ergänzen. Wir wollen die Riester-Rente durch einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds ersetzen und in diesen überführen. Durch den Bürgerfonds profitieren die Menschen am Wertezuwachs der Wirtschaft. Der Fonds kann langfristig orientiertes Eigenkapital für die Wirtschaft bereitstellen. In den Bürgerfonds zahlen alle ein, die nicht aktiv widersprechen. Der Bürgerfonds wird politisch unabhängig verwaltet und investiert nachhaltig.
  • Wir wappnen unser Gesundheitssystem für künftige Pandemien. Spätestens jetzt ist der Moment, die Krankenhaus- und Notfallversorgung zu reformieren und die Digitalisierung, insbesondere in den Gesundheitsämtern, beherzt voranzutreiben. Um Pandemien zukünftig effektiv und nachvollziehbar zu bekämpfen, sollen Stufen zur Eindämmung von Pandemien im Infektionsschutzgesetz definiert, Pandemieschutzpläne aktualisiert und soll ein unabhängiger und interdisziplinärer Pandemierat eingerichtet werden. Wir investieren in Gesundheitsforschung, zum Beispiel bei Medikamenten oder der Entwicklung neuer Testverfahren. Auch die Produktion von Medikamenten und Medizinprodukten soll – in europäischer Kooperation – vorangetrieben werden, die Versorgung, zum Beispiel mit Atemschutzmasken, durch eigene Produktionsstandorte sichergestellt werden. Auf europäischer Ebene braucht es mehr gemeinsame Strategie und Koordinierung, etwa durch die gemeinsame Planung und Nutzung medizinischer Notfallkapazitäten oder durch ein europäisches Frühwarnsystem.
  • Kliniken sollen deshalb in Zukunft nicht mehr nur nach Fallzahl, sondern auch nach ihrem gesellschaftlichen Auftrag finanziert werden. Wir werden eine Säule der Strukturfinanzierung einführen und den verbleibenden fallzahlabhängigen Vergütungsteil reformieren. Bund und Länder sollen Investitionskosten in Zukunft gemeinsam tragen. Welche Angebote es vor Ort gibt, darf nicht davon abhängen, was sich rentiert, sondern soll sich danach richten, was nötig ist.
  • Wir werden die Mittel für den sozialen Wohnungsbau deutlich erhöhen und verstetigen, statt sie zu kürzen. Wir werden die Kommunen unterstützen, ihre bestehenden Wohnungsgesellschaften zu stärken und neue zu gründen. Dazu wollen wir mit einem Bundesprogramm „Neue Wohngemeinnützigkeit“ für eine Million zusätzliche, günstige Mietwohnungen in den Ballungsräumen sorgen, sicher und auf Dauer. Die noch vorhandenen bundeseigenen Bestände sollen nicht mehr an private Investor*innen veräußert, sondern ausschließlich verbilligt an Kommunen mit einer dauerhaften Sozialbindung abgegeben werden. So wollen wir in den nächsten zehn Jahren den Bestand an Sozialwohnungen um eine Million erhöhen.
  • Wir wollen den Erwerb von Wohneigentum erleichtern. Deshalb soll das Prinzip „wer den Makler bestellt, bezahlt“ genauso für Immobilienkäufe eingeführt werden, so wie es für Maklerprovisionen bei Vermietungen bereits gilt. Wir streben an, die Courtage zu begrenzen, damit sie nicht auf verstecktem Weg zu noch höheren Kaufpreisen führt. Dazu wollen wir die Kaufnebenkosten weiter senken, indem wir es den Ländern ermöglichen, den Steuersatz der Grunderwerbssteuer beispielsweise für große Wohnungsunternehmen zu erhöhen und für private Selbstnutzer*innen zu senken. Wir wollen Mietkauf für selbstgenutztes Wohneigentum über die Länder und Kommunen fördern, auch den Kauf und die Modernisierung leerstehender Wohnungen und Ausbauten zu günstigem Wohnraum unterstützen wir. Beteiligungen an Genossenschaften und den gemeinschaftlichen Erwerb durch Mieter*innen wollen wir unterstützen, zum Beispiel indem wir günstige Kredite oder Bürgschaften gewähren.
  • Unser Ziel ist es, dass individuelle Entfaltung, demokratische Teilhabe und gesellschaftliches Engagement überall im Land möglich sind, auch in strukturschwachen Regionen. Hier brauchen wir gute Infrastruktur und den Zugang zu öffentlichen Gütern in den Kommunen. Deshalb wollen wir gemeinsam mit Bund und Ländern eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Daseinsvorsorge“ im Grundgesetz einführen. Regionen, die heute mit großen Versorgungsproblemen zu kämpfen haben, sollen wieder investieren und gestalten können. Ziel ist, anhand von regionalen Indikatoren in allen Bundesländern Förderregionen auszuwählen und die Zusammenarbeit der Kommunen in diesen Regionen zu unterstützen. Mit Regionalbudgets geben wir Bürger*innen und Akteur*innen vor Ort die Möglichkeit, ihre Entwicklungsstrategien und Ziele selbst zu bestimmen. Für zentrale Versorgungsbereiche wie Gesundheit, Mobilität und Breitband wollen wir nötige Mindeststandards formulieren.