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Homeoffice durchsetzen: Webinar

Person in blauem Pulli sitzt mit dem Rücken zur Kamera an einem Schrebtisch vor einem Laptop. Im Hintergrund sieht man eine Pflanze.
© Jan Baborák/Unsplash

Fast das ganze Land befindet sich im Lockdown. Schulen, Kitas, Kultureinrichtungen, Gastronomie und Einzelhandel sind seit Wochen geschlossen. Für den privaten Lebensbereich gelten strenge Beschränkungen. Doch immernoch müssen Menschen auch dort im Büro arbeiten, wo das anders möglich wäre. Laut neuer Verordnung sind Unternehmen verpflichtet, ihren Mitarbeiter*innen Homeoffice anzubieten, wo immer das möglich ist. Leider gibt es aber noch immer kaum Möglichkeiten, gegen Arbeitgeber*innen vorzugehen, die sich nicht daran halten. Laura Dornheim spricht am Sonntag, den 31. Januar, um 11 Uhr mit Anja Piel. Melde Dich jetzt an zum Webinar!

Webinar am Sonntag, den 31. Januar von 11-12 Uhr

Es gibt viele Berufe, die nicht von zu Hause ausgeführt werden können. Aber was ist mit denen, bei denen Arbeitgeber*innen aus Misstrauen, oder Verharmlosung der Pandemie Präsenz fordern? Während das private Leben zum Erliegen gekommen ist, pendeln immer noch tausende Menschen täglich zu ihren Arbeitsstellen, obwohl eine Präsenzpflicht für ihren Beruf nicht nötig ist.

Laura Dornheim, die Initiatorin des Hashtags #MachtBürosZu und Anja Piel, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), sind im Austausch mit Betroffenen und setzen sich für Homeoffice ein, wo es die Tätigkeit erlaubt. In einem interaktiven Webinar sprechen die beiden mit Dir über:

  • Die Corona-Arbeitsschutzverordnung: Was gilt aktuell?
  • Welche Rechte gelten für Arbeitnehmer*innen mit Bürojobs?
  • Welche Pflichten haben Arbeitgeber*innen?
  • Wie kann ich Home Office bei meinem Unternehmen durchsetzen?

Dieses Webinar ist keine Rechtsberatung. Aber wir freuen uns auf eine rege Diskussion zum Thema Homeoffice und Infektionsschutz im Büro.

Finde hier Deine zuständige Beschwerdestelle

Wenn Du Dich bei Deinem*Deiner Arbeitgeber*in beschwert hast und sich trotzdem nichts geändert hat, kannst Du Dich im zweiten Schritt an die zuständige Arbeitsschutzbehörde oder Deine Unfallversicherung wenden.

Alles zu den aktuellen Regelungen kannst Du auch auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nachlesen.

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