Anreiz statt Sanktionen, bedarfsgerecht und bedingungslos

Wie wir die Beschlusslagen der Partei umsetzen und ein Garantiesystem aufbauen. Ein Debattenbeitrag von Robert Habeck zum Grundsatzprogramm.

Unser Sozialstaat beruht auf dem Vertrauen, dass er uns Sicherheit garantiert. Dieses Garantieversprechen ist brüchig geworden. Und es wird brüchiger werden. Durch die Digitalisierung und den globalen Wettbewerb werden wir einen extremen und hoch dynamischen Wandel in unserer Arbeitswelt erleben. Er wird für viele Menschen eine Zumutung sein: Jobs werden wegfallen, neue entstehen, die Lohn- wie Arbeitszeitnormen werden unter Druck geraten. Das ist eine völlig andere Herausforderung als zur Zeit der Einführung der Agendapolitik. Die Zeit und die politische Debatte sind über Hartz IV hinweggegangen.

Die Hartz-Reformen, an denen wir Grüne vor fast zwei Jahrzehnten beteiligt waren, stammten aus einem anderen Geist. Gerhard Schröder sagte damals, es gäbe kein Recht auf Faulheit. Dahinter steht der Gedanke, dass jede und jeder für sein Leben selbst verantwortlich ist und sich nur anstrengen muss, damit es ihm besser geht. Das ist im Kern ein unpolitischer Gedanke, denn er individualisiert politisch-strukturelle Probleme. Wenn ein großer Teil aller alleinerziehenden Frauen als arm gilt, wird man kaum sagen können, dass sie nur nicht so faul sein sollten.

Die Verunsicherung, die Hartz IV ausgelöst hat, erstreckt sich auf weitaus mehr Menschen als nur auf die Gruppe der tatsächlich Betroffenen. Die Reform war auch einer der Gründe für jahrelang ausbleibende Reallohnsteigerungen und für das Entstehen eines der größten Niedriglohnsektoren in den Industriestaaten. Damit hat Hartz IV bis weit hinein in die Mittelschicht zu Abstiegsängsten geführt, die das gesellschaftliche Klima vergiften und vermutlich auch einer der Gründe für den erstarkenden Rechtspopulismus sind.

Die deutsche Sozialhilfe hatte aber schon vor der Agendapolitik zahlreiche und gravierende Defizite. Schon damals war unser letztes Netz keineswegs verlässlich, und es gab Menschen, die durch die Maschen rutschten. In den einzelnen Kommunen herrschten sehr unterschiedliche Standards und auch die Sanktionen gab es schon zuvor. Daher wäre es auch der falsche Weg, zu einem System vor Hartz IV einfach zurückzugehen.

Heute geht es vielmehr politisch darum, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, Abstiegsängste zu nehmen und durch ein starkes Garantieversprechen Menschen Mut, Wagemut, Kreativität zu ermöglichen. Ohne soziale Sicherheit gibt es keine politische und individuelle Freiheit. Ohne Sicherheit funktioniert keine Teilhabe und gerät Demokratie in Gefahr. Wir müssen das Garantieversprechen des Sozialstaates erneuern.

Verlässliche öffentliche Institutionen

Zu dieser Garantie für soziale Sicherheit gehören unterschiedliche Elemente.

Erstens ist es von herausragender Bedeutung, dass man sich auf öffentliche Institutionen verlassen kann. Etwa auf eine gute Bildung, darauf, immer ein bezahlbares Dach über dem Kopf zu haben, darauf, dass uns bei Krankheit geholfen wird und wir im hohen Alter bei Pflegebedürftigkeit gepflegt werden. Es sind diese Institutionen, die ein demokratischer und gemeinwohlorientierter Staat bereitstellen sollte. Auch in Deutschland ist das nicht selbstverständlich. Höhere Bildung ist für Kinder aus ärmeren Haushalten oder von Migrant*innen kaum zu erreichen. In unseren Großstädten können immer mehr Menschen die steigenden Mieten nicht bezahlen. Auf dem Land schließt die letzte öffentliche Bibliothek, Bus- und Bahnverbindungen werden eingestellt. Und es herrscht Pflegenotstand. Diese Probleme lassen sich nicht mit Sozialtransferleistungen bekämpfen. Nur die Kombination aus einer guten öffentlichen Infrastruktur, guter und fair bezahlter Arbeit und einer funktionierenden Einkommenssicherung schafft die nötige Sicherheit.

Arbeitsrecht und Mindestrente

Zweitens wünschen sich viele Menschen, dass ihre Lebensleistung anerkannt wird. Wer unverschuldet arbeitslos wird, muss sich darauf verlassen können, dass er oder sie nicht in Gefahr gerät, an den Rand der Gesellschaft zu rutschen und neben dem Verdienst auch die Würde zu verlieren. Siemüssen sich auch darauf verlassen können, dass die Solidargemeinschaft dafür sorgt, dass sie sich weiterbilden und Hilfe bei der Vermittlung in eine neue Arbeit bekommen. Ein großer Niedriglohnsektor und prekäre und befristete Beschäftigung schaffen Unsicherheit. Ein starkes Arbeitsrecht ist daher unerlässlich für einen funktionierenden Sozialstaat. Unsere Rentenversicherung muss dafür sorgen, dass wir nach dem Erwerbsleben eine Rente bekommen, die nicht nur gerade so eben zum Leben reicht, sondern die unsere Lebensleistung anerkennt und belohnt. Den Zweifeln, ob diese Sicherungsversprechen in unserem Sozialstaat noch gelten, müssen wir mit einem neuen staatlichen Sicherungsversprechen begegnen.

Drittens muss sich ein jeder Mensch darauf verlassen können, dass der lebensnotwendige Bedarf, also das Existenzminimum, abgesichert wird. Das ist – selbst in einem reichen Land wie unserem – keineswegs selbstverständlich. Und mit diesem Punkt befasst sich dieses Papier ausgiebig. Es skizziert einen Weg, wie wir das Hartz IV-System hinter uns lassen.

Dieses Papier soll die Debatte im Rahmen des Grundsatzprogrammprozesses eröffnen. Es baut auf den Parteitagsbeschlüssen seit 2007 auf, setzt sie ins Verhältnis und ist mit ersten Berechnungen hinterlegt. Es skizziert einen Weg und eröffnet eine Debatte.

Die zentralen Elemente eines neuen Garantiesystems sind

• Anreiz statt Bestrafung
• Die Höhe der Garantiesicherung muss existenzsichernd sein
• Der Zuverdienst wird attraktiver, damit Menschen von ihrer Arbeit wirklich profitieren
• Das Schonvermögen wird deutlich angehoben.
• Die Zahlungen erfolgen bedingungslos, aber bedarfsgeprüft.
• Bündelung aller existenzsichernden Leistungen

Gerade mit dem letzten Schritt schlagen wir eine Brücke zwischen den bislang gegensätzlichen Polen Grundeinkommen vs. Grundsicherung, die vielleicht geeignet ist, die Konfrontation aufzulösen.

Jeder, der einen Anspruch hat, muss ihn auch erhalten: Raus aus verdeckter Armut

Dem Hartz-System liegt die Auffassung zugrunde, dass Arbeitslosigkeit ein individuelles Problem ist. Wenn jemand keine Arbeit hat, sucht unser System zunächst die Schuld bei der Person selbst. Es wird erstmal angenommen, dass arbeitslose Menschen überhaupt nicht arbeiten wollen. Das ist falsch. Allein die Tatsache, dass 1,2 Millionen Menschen arbeiten, obwohl sie im Hartz-System durch die Anrechnungsregelungen nur 20 Prozent oder weniger dieses Arbeitseinkommens behalten dürfen, widerlegt das eindrucksvoll. Die sogenannten „Aufstocker“, die schlecht bezahlt arbeiten und für das eigene Überleben zusätzlich Hartz IV beziehen müssen, arbeiten oft für netto weniger als 2 Euro die Stunde. Ihnen kann man wohl kaum vorwerfen, nicht arbeiten zu wollen.

Viele unter den knapp 900.000 Langzeitarbeitslosen in Deutschland können zudem nicht arbeiten oder finden keinen Arbeitsplatz. Es ist deshalb nicht fair, all diese Menschen in einen Topf zu schmeißen mit jenen wenigen, die vielleicht wirklich nicht arbeiten wollen, und deshalb alle als arbeitsscheue Sozialschmarotzer zu verunglimpfen.

Man kann mit einiger Berechtigung sagen, dass das bestehende System, das ja eigentlich jeder und jedem das Existenzminimum garantieren soll, so angelegt ist, dass möglichst viele die Grundsicherung gar nicht erst beantragen. Das gesamte Verfahren zwingt die Betroffenen, sich vor dem Amt praktisch komplett durchleuchten zu lassen und es überhäuft sie mit Pflichten. Es ist äußerst kompliziert und in vielen Fällen erniedrigend und daher auch mit Stigmatisierung verbunden.

Viele Menschen in Deutschland verdienen so wenig, dass sie eigentlich Anspruch auf ergänzende Grundsicherung hätten. Es wird jedoch vermutet, dass nur ein Drittel bis die Hälfte der Menschen, die trotz Arbeit einen Anspruch hätten, diesen auch geltend machen. Alle anderen verzichten lieber auf das Geld, als in ein System aus Gängelung, Pflichten, Bürokratie und Sanktionen hineinzugeraten. In sozialwissenschaftlicher Sprache nennt man diese Menschen verdeckt arm, und es gibt schätzungsweise 1 bis 2 Millionen Menschen plus deren Kinder in Deutschland, auf die das zutrifft.

Dabei muss jeder Mensch, der einen Anspruch hat, diesen auch tatsächlich erhalten. Dafür müssen wir zahlreiche Dinge ändern.

Leistungsprämien statt Sanktionen

Die Sanktionen erreichen ihr Ziel meist nicht. Oft bewirken sie sogar das Gegenteil. Etwa wenn junge Erwachsene, denen die Leistung gestrichen wird, den Kontakt zum Jobcenter ganz abbrechen und den Weg in Schwarzarbeit nehmen. Das heutige Grundsicherungssystem passt mit seinen Sanktionen eher zu einem bevormundenden Obrigkeitsstaat als zu einer liberalen Demokratie.

Hinzu kommt: Es ist Teil des extrem komplizierten Systems. Allein im ersten Halbjahr dieses Jahres gab es über 30.000 fehlerhafte Hartz-Bescheide. Und das sind nur diejenigen, die als fehlerhaft erkannt wurden, weil die Betroffenen einen Einspruch einlegten und Recht bekamen. Nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Mitarbeiter*innen in den Jobcentern ächzen unter diesem System. Sie müssen zusätzlich zu den ohnehin schon komplizierten Anträgen auch noch eine Flut von Widersprüchen bearbeiten. Durch die Verwaltung der Grundsicherung werden die Jobcenter lahmgelegt. Für die Vermittlung der Arbeitslosen in Arbeit und für ihre Qualifizierung bleibt viel zu wenig Zeit und viel zu wenig Personal in den Jobcentern. Der dadurch entstehende Frust bei den Mitarbeiter*innen kommt dann bei den Betroffenen an, aber nur selten dort, wo er hingehört: in der Politik.

Sechs Seiten Formular müssen Menschen ausfüllen, wenn sie Arbeitslosengeld II beantragen wollen. Dazu kommen zahlreiche Anlagen zum Antrag: zu Einkommen, Vermögen, Unterhaltsansprüchen, weiteren Personen im Haushalt, Kindern, Wohnkosten, Sozialversicherung usw. Man muss nicht in besonders komplizierten Verhältnissen leben, um schnell mal auf einen Antrag von gut 20 Seiten zu kommen – plus zahlreicher Nachweise. Das Verfahren zur Beantragung des Existenzminimums ist somit oft komplizierter als das Ausfüllen einer Steuererklärung. Das Nebeneinander von unterschiedlichen Sozialleistungen, die sich meistens gegenseitig ausschließen, führt zusätzlich dazu, dass Betroffene von einer Behörde zur nächsten geschickt werden: vom Jobcenter zum Wohngeldamt und den Familienkassen oder ins Sozialamt. Das zermürbt und desillusioniert die Betroffenen.

Deshalb wollen wir nicht nur die Sanktionen streichen, sondern die Garantiesicherung bedingungslos machen. Die Menschen sollen nicht gezwungen werden Termine mit dem Jobcenter zu machen oder Arbeit zu suchen. Stattdessen soll die Beratung und Weiterbildung freiwillig sein. Mit Arbeitslosen sollen die Jobcenter auch weiterhin Eingliederungsvereinbarungen schließen können, aber diese sollten belohnt und angereizt werden. Für diese Anreize sollen die Jobcenter einen eigenen Etat und verschiedene Instrumente der Förderung erhalten. Es kann sich zum Beispiel um die Erfüllung von sehr spezifischen Weiterbildungswünschen oder auch um monetäre Leistungsprämien handeln.

Damit schlagen wir eine Brücke zwischen den Befürwortern von Grundsicherung und Grundeinkommen. Nach wie vor gibt es eine Antragsstellung und die Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden (Einkommens-/ Vermögenssituation), so dass nur jene, die es brauchen eine Garantiesicherung bekommen. Gleichzeitig aber entfällt mit dem Zwang zur Arbeitsaufnahme das wesentliche Element von Hartz IV, die Gängelung. So ist das System bedingungslos und bedarfsgerecht zugleich.

Überführung aller Leistungen in eine Garantiesicherung

Mittelfristig wollen wir erreichen, dass das Nebeneinander von vielen konkurrierenden Sozialleistungen ein Ende hat. Arbeitslosengeld-II-Regelsätze, Sozialhilfe, Kosten der Unterkunft, Wohngeld oder BAföG sollen nach und nach in die neue Garantiesicherung überführt werden, um Betroffenen Hilfen aus einer Hand anbieten zu können. Das spart viel Bürokratie und schafft Transparenz für die Bürger*innen. Verwaltungskosten und der Aufwand der Bürger*innen werden damit spürbar sinken. Leistungen, die sich am Lebensstandard orientieren, wie das Arbeitslosengeld, die Rente oder das Elterngeld sind davon nicht betroffen. Nur Sozialleistungen, die das Existenzminimum garantieren sollen, wollen wir in einer transparenten, einfachen und verlässlichen Leistung zusammenfassen. Ein noch weitergehender Vereinfachungsschritt wäre es, die einheitliche Garantiesicherung auch mit der Einkommensteuer in ein einheitliches Steuer- und Transfersystem (negative Einkommensteuer) zu überführen. Das werden wir im Rahmen der Debatte um unser neues Grundsatzprogramm diskutieren.

Eine echte Existenzsicherung

Hartz IV sollte eigentlich vor Armut schützen. Tatsächlich wird es aber von vielen Menschen mit Armut gleichgesetzt. Denn durch die politisch gewollt knappe Berechnung des Existenzminimums fällt es möglichst niedrig aus und reicht deshalb nicht zum Leben. Die Garantiesicherung soll tatsächlich das Existenzminimum garantieren und die Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen. Dafür braucht es ein klares, verständliches und einfaches Verfahren für die Berechnung des soziokulturellen Existenzminimums, das zu einer Anhebung des Satzes führen wird und muss.

Vor allem bei Kindern, also in der vielleicht sensibelsten Lebensphase, braucht es eine verlässliche Berechnung ihrer Bedürfnisse. Weil Kinder selbst kein eigenes Einkommen erzielen, macht es auch keinen Sinn, Einkommen der Eltern auf den Bedarf der Kinder anzurechnen. Das Nebeneinander von Kinderregelsätzen, Kindergeld und Kinderfreibetrag sollte deshalb mittelfristig durch eine Kindergrundsicherung ersetzt werden. Heute werden die Kinder von Gutverdienern über den Kinderfreibetrag finanziell stärker gefördert als andere Kinder. Die Kindergrundsicherung wird dagegen für alle Kinder gleich hoch sein und das sächliche Existenzminimum garantieren. Das Problem, dass sich Aufnahme oder Ausdehnung der Arbeit finanziell nur wenig lohnt, tritt ganz überwiegend bei Familien mit Kindern und Alleinerziehenden auf. Mit einer Kindergrundsicherung für jedes Kind lohnt sich Erwerbsarbeit auch bei Geringverdienern deutlich mehr als noch heute. Denn der Anspruch auf die Kindergrundsicherung bleibt, egal, wieviel die Eltern verdienen.

Zudem darf die Höhe der Garantiesicherung nicht davon abhängen, in welcher Haushaltskonstellation man lebt. Die Garantie wird erst dadurch eingelöst, dass das Netz immer da ist, egal aus welchen Gründen andere Absicherungen nicht greifen. Sofort wollen wir den Umstand beenden, dass Erwachsene bis 25 Jahre weniger Leistungen erhalten und de facto gezwungen werden bei den Eltern zu leben. Langfristig streben wir eine vollständige Individualisierung der Garantiesicherung an.

Erhöhung des Schonvermögens, selbstgenutztes Wohneigentum und Altersvorsorge freistellen

Die Hartz-Reform hat auch deswegen zu großer Unzufriedenheit geführt, weil Menschen gezwungen wurden, beim Bezug von Arbeitslosengeld II ihr hart Erspartes zu verbrauchen. Vermögen sollte nur dann auf die Garantiesicherung angerechnet werden, wenn es ein wirklich hohes Vermögen ist. Die heutigen Vermögensfreibeträge sind zu niedrig. Wir wollen, dass eine Vermögensanrechnung überhaupt nur noch dann geprüft wird, wenn das Vermögen einen Betrag von 100.000 Euro pro Person übersteigt. Die allermeisten Deutschen haben ein geringeres Vermögen. Geförderte Altersvorsorge und selbstgenutztes Wohneigentum in üblichem Umfang bleiben von der Prüfung ausgenommen. Damit kann die komplizierte Vermögensprüfung in der Regel ganz entfallen. Auch dies wird Berechtigte und die Verwaltung spürbar entlasten.

Durch die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen – Wegfall der Arbeitspflichten, Aufhebung des Status als nachgelagerte Leistung, Überführung der existenzsichernden Leistungen in eine einheitliche Garantiesicherung und langfristig auch die Individualisierung – entfällt ein großer Teil der Bürokratie automatisch. Vieles, was heute noch Bedingung ist, muss dann überhaupt nicht mehr geprüft werden. Die Beantragung wird dadurch erheblich einfacher.

Vereinfachung durch Pauschalisierung

Darüber hinaus wollen wir auch die Berechnung grundlegend vereinfachen. Kleinere Bedarfe zum Beispiel innerhalb der Leistungen für Bildung und Teilhabe werden wir weitgehend pauschaliert in den Regelbedarf integrieren. Darüber hinaus werden wir weitere Pauschalierungen prüfen wie eine regionale Differenzierung bei den Kosten der Unterkunft. Regional differenzierte Pauschalierungen sind aber nur sinnvoll, wenn sichergestellt ist, dass sie nicht zu sozialer Segregation und Verdrängung führen. Daher müssen sie räumlich kleinteiliger erfolgen als heute, in größeren Städten etwa auf Ebene der Stadtteile. Außerdem muss im begründeten Einzelfall auch eine Abweichung nach oben möglich sein, etwa wenn die Wohnung barrierefrei sein muss. Bei den Nebenkosten müssen auch Besonderheiten wie eine Warmwasserzubereitung mit Strom berücksichtigt werden.

Eine Frage der Gerechtigkeit: Wer arbeitet, muss davon profitieren

Aktuell werden je nach Einkommenshöhe 80, 90 oder gar 100 Prozent des selbstverdienten Einkommens auf Hartz IV angerechnet. Während in Deutschland immer wieder über ein zu frühes Einsetzen eines Spitzensteuersatzes von 42 Prozent geredet wird, scheinen viele nicht zu wissen, dass gerade die Menschen, die am wenigsten verdienen, 80 Prozent und mehr ihres selbstverdienten Einkommens abgeben müssen. Wir halten diesen Zustand für ungerecht und demotivierend. In einem ersten Schritt wollen wir daher erreichen, dass alle Empfänger*innen mindestens 30 Prozent des selbst verdienten Einkommens behalten können.

Das klingt immer noch wenig, aber ein Beispiel verdeutlicht, was das für die Betroffenen heißt. Heute verfügt eine vierköpfige Familie mit einer erwerbstätigen Person, die 1.500 Euro brutto verdient und die zusätzlich im Hartz-Bezug aufstocken muss, über 330 Euro netto mehr, als wenn niemand in der Familie arbeiten würde und das Einkommen allein aus der Grundsicherung käme. In unserem Vorschlag steigt nun diese Differenz auf 520 Euro. Wenn erst einmal eine Kindergrundsicherung eingeführt ist, steigt das verfügbare Einkommen der Familie sogar noch weiter. Dann können Eltern mit ihren Kindern auch mal etwas unternehmen, was für andere Familien mit mehr Geld eine Selbstverständlichkeit ist. Sei es der Besuch des Freizeitparks oder des Kinos.

Menschen mit geringem bis hin zu mittlerem Einkommen stärken wir damit also deutlich. Es sind diese Menschen, die von den Steuersenkungen der großen Koalition, wie der Abschaffung des Solidaritätszuschlags, nichts haben. Auch profitiert unsere Beispielfamilie derzeit nicht von Steuersenkungen. Selbst, wenn sie Steuern zahlt, mindert jeder Euro Steuersenkung ihren Anspruch auf Grundsicherung um ebenfalls einen Euro. Um von der Abschaffung des Solidaritätszuschlags überhaupt etwas zu haben, müsste eine vierköpfige Familie ein monatliches Bruttoeinkommen von über 5.000 Euro haben.

Durch die Garantiesicherung, die ihr Einkommen ergänzt, steigt ihr Nettoeinkommen hingegen spürbar. Es erhöht auch den finanziellen Abstand zwischen jenen, die nur von Garantiesicherung leben und jenen, die zusätzlich arbeiten. Wir tun dies weil wir es für ein Gebot der Gerechtigkeit halten, dass Leistung sich lohnt, und ausdrücklich nicht, weil wir denken, dass Menschen andernfalls nicht arbeiten würden.

Weil derzeit die Einkommen im unteren Lohnbereich so gering sind, würden nach unserem System auch Menschen mit kleineren bis mittleren Einkommen einen ergänzenden Anspruch zu ihrem Erwerbseinkommen erhalten. Von der Höhe des Zuverdienstes hängt es ab, wie weit das System ausgreift – aber auch, wie teuer es wird und wie es gegenfinanziert wird. Je nachdem, welches Modul wie stark veranschlagt wird, wäre für die wichtigsten Schritte sehr grob mit Kosten von 30 Milliarden Euro zu rechnen. Das ist viel Geld, gemessen an der Wirtschaftsleistung aber wiederum nur ein Prozent. Die Gegenfinanzierung muss aus einer gerechteren Verteilung der Wohlstandsgewinne dieses Landes erfolgen.

Mit unserer Reform würde die Garantiesicherung erfüllen, was sie verspricht: vor Armut schützen. Es gäbe zwar mehr Empfänger der Garantiesicherung, aber weniger Armut. In Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung würden mindestens vier Millionen zusätzliche Haushalte einen Anspruch erhalten, zu denen auch solche gehören, die ein geringes Einkommen haben und formal noch nicht als arm gelten.

Arbeit wird immer noch oft auf Erwerbsarbeit verkürzt. Viel wertvolle Arbeit wird aber unentgeltlich verbracht, in der Familie oder im Ehrenamt. Dem tragen wir Rechnung. Wir schaffen mit der Garantiesicherung auch für Menschen mit geringem Einkommen die Möglichkeit, den Umfang der Erwerbsarbeit zu reduzieren, um anderer Arbeit nachzugehen, z.B. Care-Arbeit oder bürgerschaftliches Engagement. Diese neuen Freiräume können die Menschen nach ihren individuellen Wünschen nutzen.

Von der Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung

Viele Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die heute von den Jobcentern angeboten werden, sind sinnfrei, unnötig und werden als Schikane empfunden. Wir wollen die Weiterbildungsangebote zu individuell maßgeschneiderten Angeboten weiterentwickeln, die durch die Umbrüche im Zuge der Digitalisierung erst recht notwendig sind.

Damit dies gelingt, soll die Garantiesicherung von einer eigenständigen Behörde ausgezahlt werden. Sie soll die Berechtigten umfassend beraten und garantieren, dass grundlegende materielle Existenzbedürfnisse unbürokratisch abgesichert werden. Wegen der Bürokratie und der Vermischung von Existenzsicherung und Arbeitsmarktpolitik bleiben bislang viele Menschen auf der Strecke. Das ändert sich, wenn sie sich an eine kompetente Stelle wenden können, die ihnen tatsächlich und in ihrer konkreten Situation hilft. Die Verlagerung der Garantiesicherung auf eine andere Behörde schafft die Möglichkeit, die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterzuentwickeln. So erhalten auch Menschen, die heute keinen Anspruch auf die Dienstleistungen der Jobcenter haben, Angebote für Qualifizierung und Weiterbildung. Wir wollen sogar noch einen Schritt weiter gehen und erreichen, dass Menschen schon einen Anspruch auf Qualifizierung haben, bevor sie überhaupt ihren Job verlieren. Zusätzlich bedarf es einer unabhängigen geförderten Sozialberatung.

Insgesamt wird mit diesem Konzept das Über-Unterordnungs-Verhältnis zwischen Verwaltung und Betroffenen aufgehoben und die Arbeitsverwaltung ein echter Dienstleister, mit dem Arbeitslose auf Augenhöhe zusammenarbeiten können.

Hinzu kommt: Bei den Jobcentern werden heute personelle Ressourcen für die Verwaltung von Hartz IV verwendet, die dann bei der Qualifizierung und der Arbeitsvermittlung fehlen. Laut der Bundesagentur für Arbeit liegen die Kosten für die Verwaltung mittlerweile bei etwa 5 Milliarden Euro. Das ist ein Hinweis darauf, dass das heutige System aus umfangreichen Prüfungen und Sanktionen vermutlich noch nicht einmal zu relevanten Einsparungen führt.

Höherer Mindestlohn auch Ziel

Eine Garantiesicherung, wie wir sie vorschlagen, gibt den Menschen die nötige Sicherheit, zu inakzeptablen Arbeitsbedingungen auch einfach einmal „Nein“ sagen zu können – und damit übt es auch Druck aus, für bessere Arbeitsbedingungen und die Durchsetzung des Rechtes. Denn trotz Mindestlohn gibt es heute Menschen, die für niedrigere Löhne und unter miserablen Bedingungen arbeiten müssen. Nach Schätzungen erhalten mehr als 2 Millionen Menschen in Deutschland nicht den vereinbarten Mindestlohn. Das betrifft vor allem die Menschen in Leiharbeit, mit fragwürdigen Werkvertragskonstruktionen und in erzwungener Scheinselbständigkeit. Dieses Problem lässt sich jedoch durch eine Änderung im Arbeitsrecht beheben. Entsprechend folgt aus unserer Argumentation, dass die Mindestlohnkommission nicht nur das Ziel verfolgen soll, den Mindestlohn an die Inflation anzupassen, sondern dass man von seiner Hände Arbeit auch ohne staatliche Zuschüsse leben können soll.

Porträtfoto eines Mannes.

Robert Habeck

Parteivorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN