Fleischeslust
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Herr Poppe-Salbach isst gerne Apfelkuchen und handelt mit Aktien. Die Mehrwertsteuer beim Bäcker ist für ihn Normalität und sie stört ihn nicht. Aber wenn er jetzt eine Finanzumsatzsteuer auf seine Börsengeschäfte bezahlen müsste, würde das seinen hochspekulativen Tageshandel gehörig verhageln.
Wenn Herr Poppe-Salbach drei Brötchen und ein Stück Apfelkuchen kauft, muss der Bäcker sieben Prozent des Verkaufspreises an das Finanzamt abführen. Will sich Herr Poppe-Salbach eine neue Couch und einen neuen Wohnzimmerschrank anschaffen, geht er ins Möbelhaus und bezahlt an der Kasse nicht nur den Preis für die Einrichtungsgegenstände, sondern auch 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die Mehrwert- beziehungsweise Umsatzsteuer fällt immer dann an, wenn ein Produkt von A an B verkauft wird. Für Herrn Poppe-Salbach ist diese Steuer Alltag und ihn stört sie nicht.
Doch Herr Poppe-Salbach ist nicht nur Apfelkuchen-Liebhaber und Eigenheimbesitzer, sondern auch Aktienhändler. Der gute Mann liebt es, im großen Stil Anteile einzukaufen, die Kurse zu beobachten und schon nach wenigen Stunden die Aktien wieder zu verkaufen. Langfristige Investitionen in ein Unternehmen interessieren Herrn Poppe-Salbach nicht. Aktien sind für ihn berechenbare Kurven, nicht mehr und nicht weniger.
Stellt Herr Poppe-Salbach es geschickt an, werden aus einer Million Euro innerhalb von ein paar Stunden eine Million und 1.500 Euro. Er steckt diese 1.500 Euro in sein virtuelles Portemonnaie und freut sich. Denn von dem hin- und hergeschobenen Geld will niemand etwas haben. Der Handel mit Aktien ist in der Europäischen Union weitgehend steuerfrei. Das freut Herrn Poppe-Salbach, weil er dann am nächsten Tag ein noch größeres Stück Apfelkuchen kaufen und die Schrankwand schon noch ein paar Wochen wieder ersetzen kann, wenn er doch lieber ein anderes Modell hätte.
Weil es ungerecht ist, dass Herr Poppe-Salbach mit Geld spekulieren und Gewinne ohne Abzüge einstreichen kann, wenn doch sonst jedes Produkt mit einer Mehrwertsteuer belastet wird, sollte es auch eine Umsatzsteuer auf Finanzprodukte geben, finden wir GRÜNEN. Die grüne Finanzumsatzsteuer würde nicht nur auf Aktien sondern auf alle Geschäfte mit Finanzprodukten aufgeschlagen werden. So wird auch die Finanzbranche gerechter an der Finanzierung öffentlicher Ausgaben beteiligt.
Aber die Steuer hat noch einen zweiten positiven Effekt: Wenn unser Aktienhändler Poppe-Salbach kauft, verkauft, kauft und wieder weiterverkauft, würde bei jeder dieser Transaktion eine sehr geringe Steuerabgabe von beispielsweise 0,01 Prozent anfallen. Es wäre also für ihn nicht mehr so attraktiv, die Aktien nach wenigen Stunden wieder zu verkaufen, um auch noch die kleinsten Gewinne abzugreifen, weil er jedes Mal die Finanzumsatzsteuer auf den kompletten Betrag bezahlen müsste. Würde er also an 200 Tagen im Jahr eine Million Euro in Aktien jeweils kaufen oder verkaufen, müsste er auch jeden Tag die Finanzumsatzsteuer abdrücken. Lässt man die Gewinne bei diesen Geschäften aus den Augen, würden für Herrn Poppe-Salbach bei einem Satz von 0,01 Prozent auf das ganze Jahr bezogen 20.000 Euro an Finanzumsatzsteuer anfallen. Weil Herr Poppe-Salbach beim Daytrading, also Handelsgeschäften innerhalb eines Tages, auf sehr kleine Kursschwankungen wettet, kann es durchaus sein, dass er an diesen 200 Tagen mit einem Einsatz von einer Million Euro gar nicht mehr als 20.000 Euro Gewinn macht. Und dieser Gewinn würde sofort als Finanzumsatzsteuer einbehalten werden.
Würde er sein Geld dagegen einmalig für ein Jahr anlegen und dann seine Aktien wieder verkaufen, müsste er nur ein Mal 100 Euro Finanzumsatzsteuer zahlen. Herr Poppe-Salbach würde sich sicherlich sehr gut überlegen, ob er noch jeden Tag auf das Glücksspiel des schnellen Handels setzt, oder ob er sein Geld nicht lieber langfristig investiert. Und wenn viele Leute so handeln, wird kurzfristige und oft schädliche Spekulation wirksam begrenzt.
Auch Kleinanleger müssten sich nicht um ihre Rendite sorgen. Kauft jemand eine Aktie für 100 Euro für seine Altersvorsorge und hält diese 20 Jahre, bekäme er bei einer Rendite von nur zwei Prozent pro Jahr etwa 45 Euro über den gesamten Anlagezeitraum. Davon zahlt er nur eine Finanztransaktionssteuer von einem Cent (bei einem vorgeschlagenen Steuersatz von 0,01 Prozent). Damit liegt seine Steuerbelastung auf die Rendite bei weniger als 0,03 Prozent. Das macht deutlich, dass es eben gerade nicht Kleinsparer sind, die belastet werden.
Es gibt noch weitere Behauptungen über die negativen Folgen einer Finanzumsatzsteuer. Wir liefern für vier dieser Behauptungen Gegenargumente.
Technisch wäre die Finanzumsatzsteuer sehr leicht einzuziehen, weil alle Transaktionen an den Börsen elektronisch registriert werden. Mittels einer Software könnte die Steuer eingezogen und an die betreffenden Finanzbehörden weitergeleitet werden. Bei einem Steuersatz von 0,01 Prozent könnten laut dem österreichischen Wirtschaftsinstitut pro Jahr EU-weit 65 Milliarden Euro an Steuern eingenommen werden – das ist etwa die Hälfte des aktuellen EU-Jahreshaushalts. Ein kleiner Teil dieser Einnahmen müssten den Mitgliedsländern zur Verfügung gestellt werden, die sich für eine Finanzumsatzsteuer entscheiden – es wäre ein Anreiz, sich diesem System anzuschließen. Der größere Teil müsste aber in den EU-Haushalt fließen und zur Finanzierung der Europäischen Union beitragen.
ZUR GESCHICHTE EINER STEUER AUF FINANZPRODUKTE
Prof. Dr. Rudolf Hickel, Forschungsleiter Finanzpolitik an der Universität Bremen, schreibt in einer Stellungnahme zur „Öffentlichen Anhörung zur Finanztransaktionssteuer“ am 17. 5. 2010 in Berlin: „Die Idee einer Besteuerung eines von den produktionswirtschaftlichen Vorgängen abgespaltenen spekulativen Handels mit Finanzvermögen ist nicht neu. John Maynard Keynes, der erstmals systematisch die Triebkräfte und Folgen von Spekulationen analysiert hat, schlug im Rahmen seiner „Allgemeinen Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes“ (1936) eine Besteuerung der Aktienumsätze vor. 1978 hat James Tobin eine Besteuerung des Devisenhandels mit dem Ziel gefordert, „Sand in das Getriebe“ dieses Handels mit spekulativen Finanzmarktprodukten zu streuen. Während 1991 die 1948 in Deutschland eingeführte Steuer auf Börsenumsätze abgeschafft wurde, gilt heute die britische „Stamp Duty“ (Stempelsteuer) mit 0,5 Prozent auf den Nennwert von Aktien als prominenter Beleg für die Machbarkeit einer nationalen Besteuerung von Spekulationsgeschäften (2006 ca. fünf Milliarden Euro Einnahmen).“
Das Ende der bloßen Vermutung - warum die Robin Hood-Steuer jetzt kommen muss!
Ein Kommentar von Barbara Unmüßig
Fotos:
Kuchen: mightymightymatze/flickr.com (CC BY-NC 2.0)
Bank: Leo Reynolds/flickr.com (CC BY-NC-SA 2.0)
Börsensaal: Travel Aficionado/flickr.com (CC BY-NC 2.0)