Mit dem Sorgeunrecht Schluss gemacht

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt. Derzeit können Betroffene nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten - dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht. Astrid Rothe-Beinlich, Mitglied im Bundesvorstand und Frauenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, über das Karlsruher Urteil.

Astrid Rothe-Beinlich, Mitglied im Bundesvorstand und Frauenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Die Debatte rund um das Sorgerecht für unverheiratete Väter kocht seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ja ziemlich hoch und das Thema scheint hochemotional besetzt zu sein. Um was geht es eigentlich?
Astrid Roth-Beinlich: Väter, die nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind, haben derzeit zwar ein Umgangsrecht für ihr Kind, ein gemeinsames Sorgerecht hingegen können sie nur dann bekommen, wenn die Mutter damit einverstanden ist. Dies gilt selbst dann, wenn dem Kindeswohl eine gemeinsame Sorge nicht entgegensteht. Mit diesem unhaltbaren Zustand hat das Urteil des BVG, wie auch zuvor der EGMR jetzt Schluss gemacht. Das begrüßen wir sehr. Wir haben uns bereits in der letzten Legislatur mit einem eigenen Antrag der grünen Bundestagsfraktion dafür stark gemacht, den Vätern, die die Sorge für ihre Kinder übernehmen wollen, die Möglichkeit dazu einzuräumen - auch gegen den Willen der Mutter. Und genau diese Forderung haben die Gerichte mit ihren Urteilen nun auch bestätigt.

Was heißt das Urteil nun konkret? Bekommen unverheiratete Väter jetzt automatisch ein gemeinsames Sorgerecht?
Bis zu einer Neuregelung des Gesetzes muss auf Antrag der Eltern oder eines Elternteils, ein Familiengericht darüber entscheiden, ob die elterliche Sorge beiden Elternteilen übertragen werden kann. Das heißt, wenn sich die Eltern nicht einigen können, dann entscheidet das Familiengericht.  Diese Möglichkeit der Überprüfung muss auch in der Neuregelung des Gesetzes enthalten sein. Eine automatische Regelung, sprich dass beide biologischen Eltern von Anfang an das Sorgerecht erhalten, legt das Urteil nicht nahe, auch wenn dies verfassungsrechtlich möglich wäre. Das Urteil des BVGs, wie auch zuvor das des EGMR gibt zu bedenken, dass Kinder nicht verheirateter Eltern in eine Vielzahl familiärer Konstellationen hineingeboren werden. Erkennt man also die Lebensrealitäten an,  kann nicht davon ausgegangen werden, dass jedes Kind zum Zeitpunkt der Geburt einen Vater hat, der selbstverständlich bereit ist, Verantwortung für das Kind zu tragen. Wenn sich die Eltern einig sind, können unverheiratete Väter ja schon heute das Sorgerecht bekommen. Klärungsbedarf besteht demnach im Streitfall. Und hier gilt es, jeden Fall einzeln zu betrachten, um der Lebenslage des einzelnen Kindes gerecht zu werden.

Wie ist die Grüne Position dazu?
Wir waren und sind der Überzeugung, dass die Beziehungsform der Eltern nicht ausschlaggebend für das Sorgerecht sein darf. Deshalb halten wir es auch für überfällig, die Rechte unverheirateter Väter zu stärken. Zugleich wollen wir jeden Einzelfall im Blick behalten, um dem Kindeswohl zu entsprechen, aber auch Bedenken der Mutter, die gegebenenfalls einer gemeinsamen Sorge entgegen stehen, ernst zu nehmen. Beschlusslage ist nach wie vor, dass wir Vätern durch die gerichtliche Einzelfallprüfung die Möglichkeit einräumen wollen, das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Die Lebensrealität ist allerdings  immer noch davon geprägt, dass in der Regel die Frauen die Hauptverantwortung und Hauptlast bei der Sorge und Erziehung tragen.  90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Wir wollen daher eine Regelung finden, die dem Kindeswohl am ehesten entspricht und gleichzeitig diese Frauen nicht zusätzlich belastet. Aber natürlich ist auch bei uns die Debatte derzeit in vollem Gange. Insbesondere mit Blick auf die Anerkennung von Lebensrealitäten gilt es aus grüner Sicht, eine Regelung zu finden, die keine Familienform benachteiligt und den Erwachsenen, die verbindlich Verantwortung bei der Sorge um ihre Kinder übernehmen wollen, Rechtssicherheit bietet. Und dabei wollen wir alle Familienformen berücksichtigen, von der Alleinerziehenden über die klassische Ehe bis hin zu Regenbogen- und Patchworkfamilien.

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Kommentare

Tom Todd
04-04-12 17:46
Nach wie vor herrscht in der Gesetzgebung und bei den Parteien ein grosses Vorurteil vor: es entspreche dem Kindeswohl, wenn Kinder von Müttern alleine erzogen werden.

Frauen sind durch den Akt der Geburt automatisch Mütter. Männer nicht. Dies wird begründet durch die Realität, die aber eine solche geworden ist, weil eben den Kindern das automatische Recht auf erziehende Väter nicht eingeräumt wird und es den Vätern somit erschwert wird, dieser Pflicht nachzukommen.

Eigentlich war es nur noch in der Steinzeit so, dass das Verhältnis Vater-Kind von weniger Bedeutung war als das Verhältnis Mutter-Kind und zwar mit der gleichen impliziten Begründung der etablierten Meinung von heute: Väter sind nicht sozusagen blutsverwandt sprich die Mutterbeziehung ist vorrangig, weil das Kind im und verbunden mit dem Körper der Mutter war. Eine andere Erklärung lässt sich aus Gesetz und Rechtsprechung nicht herauslesen.

Dass einem Vater durch Anerkennung seiner Vaterschaft unterstellt werden kann, er will und kann seine Kinder erziehen, wird ignoriert. Schlimmer noch: diese katastrophalen sozialen Folgen der Erziehung von Millionen von Kindern ohne Vater (bspw. stark erhöhte Suizid- und Drogenabhängigkeits-Gefahr) werden komplett ausgeblendet (siehe Mattussek: Die vaterlose Gesellschaft).

Ich werde persönlich prüfen lassen, wie gegen dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht vorgegangen werden kann.
Thomas
15-02-12 21:21
Das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Deshalb brauchen wir eine klare und eindeutige Regelung. Das Ja der Mutter zum Vater ist offensichtlicss nicmuss nicht vor dem Jugendamt oder Familiengericht wiederholt werden.
patrick
04-04-11 16:54
Ich finde auch es sollte so sein wie in den skandinavischen Ländern. Aber was man machen, wenn es um Unterstützung von Bankrotten Staaten sind die deutschen Politiker immer da, aber wenn es z.B. um die Unterstützung der deutschen Bürger geht ist die Politik einfach nicht in der Lage dort zu helfen (Beruf verfehlt). Die meisten Probleme beim Sorgrechtsstreit enstehen doch nur weil das Kind als Waffe und Druckmittel benutz wird und da nicht von Richtern und Behörden unterstützt wird. Es muss sich was ändern ansonsten gehen unsere Kinder unter!!!
Oslo68
26-01-11 21:31
Das ist schon ein komische Koalition die sich da in der Frage der gemeinsamen Sorge findet.
In Sachen Gleichstellung sind die Grünen näher an der CSU (Fr. Bär) und berufen sich immer noch auf systembedingte Zahlen. In Deutschland sind 90% der Alleinerziehenden Mütter - sehr richtig ... aber nur jedes 400ste alleinige Sorgerecht wird in der BRD einem Vater zugesprochen. Da wird sich an den Zahlen auch so schnell nichts ändern. Das gemeinsame Sorgerecht wird quer durch die Parteien trotz EuGH-Urteil auf eine diskriminierendes "Antragsrecht" zurecht gestutzt. Einzige Ausnahme: erstaunlicher Weise die FDP! ... die sich anscheinend im restlichen Europa schlau gemacht haben. Aus meiner Erfahrung funktioniert die gemeinsame Sorge in den skandinavischen Ländern recht problemlos - zumal dort auch noch ein selbstverständliches Wechselmodell für die Betreuung die Regel ist. Entlastet die Mütter und lässt die Väter an der Entwicklung ihrer Kinder gleichberechtigt teilnehmen.
Auch wenn der Grün-Schwarze Schulterschluss aus verschiedenen Beweggründen geschieht (Grün: den Frauen keine angestammten Rechte entreissen / Schwarz: Das Kind gehört zur Mutter) so ist das Ergebnis dennoch traurig: Wenn Mama nicht will dann wächst das Kind eben ohne Papa auf.
viele Grüße aus Köln
Matthias
21-01-11 12:50
Hinweis an Frau Möller,

vielleicht sollten Sie mal alle wissenschaftlichen Untersuchungen europaweit zum Wechselmodell lesen, damit sie wissen, wie der Forschungsstand ist. Entweder man richtet sich nach dem Forschungsstand, oder nach subjektiven Wahrnehmungen. Beides zusammen sich jeweils raus zu suchen ist nicht seriös und auch nicht im Sinne des Kindeswohls!
Matthias
21-01-11 12:47
Die Begründung entbehrt natürlich jeder wissenschaftlichen Faktenlage und dem Forschungsstand auch in anderen europäischen Ländern, bei denen sogar oftmals das Umgangsrecht als WEchselmodell gesetzlich verankert ist. Seltsam, dass niemals über die Mütter diskutiert wird, die zwar Sorgerecht haben, aber auch ihre Kinder verwahrlosen lassen. Die bekannten Fälle waren immer Mütter. Ohne zu generalisieren, aber hier geht es um Gleichberechtigung und dsa Kindeswohl. Das Klischee vom nicht sorgenden Vater ist von vor vorgestern. Die Fakten sind bekannt, die psychologischen Forschungen auch und trotzdem ging das an der Wahrnehmung der Grünen vorbei!
mm
24-09-10 11:34
Gibt es bei den Grünen eigentlich auch einen männerpolitischen Sprecher ? Und wenn nein, warum nicht?

Ich finde, wenn das Thema ersnst nehmen würde, dann müsste es eigentlich so sein, oder ?

MfG
Geschlechtergleichheit
20-08-10 13:50
Eine Partei wie die Grünen, die sich der Gleichheit der Geschlechter verschrieben hat, muss sich selbstverständlich für eine geschlechterneutrale gesetzliche Regelung stark machen. Dass dies im Interview nicht klarer formuliert wird, finde ich erstaunlich. Wenn Sie der Meinung sind, dass Kinder in Regenbogenfamilien (bspw. 2 Väter) mit anderen Kindern gleichzustellen sind, dann muss das doch wohl auch für unverheiratete heterosexuelle Elternteile gelten.
Ich kenne übrigens im Gegensatz zu Claudia Möllers Behauptung viele Kinder, die mit einem Wechselmodell zwischen väterlicher und mütterlicher Umgebung sehr gut leben können.
Wenn stimmen würde, was Frau Möller schreibt, dann müsste wohl auch im konfliktären Schewidungsfall einem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden - etwa der Mutter? Ich bin froh, dass dieses Modell aus der Mottenkiste des Familienrechts bereits 1998 abgeschafft wurde.
Claudia Möller
19-08-10 14:35
Als Förderschullehrerin im gemeinsamen Unterricht komme ich an vielen Grundschulen herum und lerne eine Vielzahl kindlichen Lebensfeldern kennen. Und ich erlebe immer wieder, dass das gemeinsame Sorgerecht, sei es bei geschiedenen oder sonst getrennt lebenden Partnern, nur dann funktioniert, wenn eine gemeinsame Einsicht und Verständigungsbereitschaft beider Partner da ist. Ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen des Elternteils, bei dem das Kind lebt, führt häufig zu massiven Konflikten und zur Gefährdung des Kindeswohls, weil Partner versuchen, psychischen Druck auf Kinder auszuüben.
Vor allem halte ich es nach meiner Erfahrung für notwendig, dass ein Kind einen festen Lebensschwerpunkt hat. Ich kenne aus meiner Praxis keinen Fall, wo ein Kind ohne Beeinträchtigung und Verunsicherung damit hätte umgehen können, zwischen beiden Eltern zu pendeln, wie das in Medien gern blumig geschildert wird. Diese exotischen Einzelfälle, die es vielleicht bei großstädtischen Intellektuellen gelegentlich geben mag, können nicht als Maßstab gelten.
Und zuletzt: Erziehung ist nicht in erster Linie Recht, sondern auch vor allem Pflicht der Eltern gegenüber dem Kind. Diese Einsicht fehlt mir oft, wenn von den "Rechten der Väter" die Rede ist. Viel häufiger, als Väter, die sich vergeblich um die Beteiligung an Erziehungsaufgaben bemühen (darum sollte es doch wohl gehen), erlebe ich solche, die sich dem entziehen, sei es, weil sie bei verabredeten Kontakten nicht zuverlässig präsent sind, sei es, dass sie sich nicht der Mühe unterziehen, erzieherische Regeln auch umzusetzen, sei es auch einfach, dass sie ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen.

In der Summe: Die geplanten Änderungen erscheinen mir problematisch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Eltern, die nicht durch eine Ehe oder zumindest durch ein längerfristiges Zusammenleben sich zu gemeinsamer Verantwortung bekannt haben, diese vernünftig teilen können, wenn ein Partner dem nicht zustimmt.
In erster Linie sollte es nicht um Väterrechte, sondern um Kinderrechte gehen!
konsequent
09-08-10 10:05
Gleichberechtigung wäre es wenn das Sorgerecht automatisch an beide Vergeben würde, und dann, wenn das dem Kindeswohl entspricht durch gerichtliche Einzelfallprüfung einem von beiden entzogen werden kann.
Das könnte dann aber auch die Mutter sein. Diese müsste in dem Fall dann ggf. Unterhalt zahlen und würde bei verweigerung ins Gefängnis kommen.
Wenn es um die Unterhaltspflicht geht muss man sich ja auch nicht erst einig werden sondern die hat man automatisch, so muss das auch mit dem Sorgerecht sein.
Wenn Eltern sich was das Sorgerecht betrifft einig sind können sie den Vater ja immernoch als unbekannt angeben, nur in dem Fall hätte er natürlich auch keine Pflichten.

Alles andere ist nicht gleichberechtigun.

Die "Lebensrealitäten" die beachtet werden sollen kommen ja auch aufgrund von Ungleichstellung von Mann und Frau im Sorgerecht überhaupt zustande.
Kommentar

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