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Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt. Derzeit können Betroffene nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten - dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht. Astrid Rothe-Beinlich, Mitglied im Bundesvorstand und Frauenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, über das Karlsruher Urteil.

Die Debatte rund um das Sorgerecht für unverheiratete Väter kocht seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ja ziemlich hoch und das Thema scheint hochemotional besetzt zu sein. Um was geht es eigentlich?
Astrid Roth-Beinlich: Väter, die nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind, haben derzeit zwar ein Umgangsrecht für ihr Kind, ein gemeinsames Sorgerecht hingegen können sie nur dann bekommen, wenn die Mutter damit einverstanden ist. Dies gilt selbst dann, wenn dem Kindeswohl eine gemeinsame Sorge nicht entgegensteht. Mit diesem unhaltbaren Zustand hat das Urteil des BVG, wie auch zuvor der EGMR jetzt Schluss gemacht. Das begrüßen wir sehr. Wir haben uns bereits in der letzten Legislatur mit einem eigenen Antrag der grünen Bundestagsfraktion dafür stark gemacht, den Vätern, die die Sorge für ihre Kinder übernehmen wollen, die Möglichkeit dazu einzuräumen - auch gegen den Willen der Mutter. Und genau diese Forderung haben die Gerichte mit ihren Urteilen nun auch bestätigt.
Was heißt das Urteil nun konkret? Bekommen unverheiratete Väter jetzt automatisch ein gemeinsames Sorgerecht?
Bis zu einer Neuregelung des Gesetzes muss auf Antrag der Eltern oder eines Elternteils, ein Familiengericht darüber entscheiden, ob die elterliche Sorge beiden Elternteilen übertragen werden kann. Das heißt, wenn sich die Eltern nicht einigen können, dann entscheidet das Familiengericht. Diese Möglichkeit der Überprüfung muss auch in der Neuregelung des Gesetzes enthalten sein. Eine automatische Regelung, sprich dass beide biologischen Eltern von Anfang an das Sorgerecht erhalten, legt das Urteil nicht nahe, auch wenn dies verfassungsrechtlich möglich wäre. Das Urteil des BVGs, wie auch zuvor das des EGMR gibt zu bedenken, dass Kinder nicht verheirateter Eltern in eine Vielzahl familiärer Konstellationen hineingeboren werden. Erkennt man also die Lebensrealitäten an, kann nicht davon ausgegangen werden, dass jedes Kind zum Zeitpunkt der Geburt einen Vater hat, der selbstverständlich bereit ist, Verantwortung für das Kind zu tragen. Wenn sich die Eltern einig sind, können unverheiratete Väter ja schon heute das Sorgerecht bekommen. Klärungsbedarf besteht demnach im Streitfall. Und hier gilt es, jeden Fall einzeln zu betrachten, um der Lebenslage des einzelnen Kindes gerecht zu werden.
Wie ist die Grüne Position dazu?
Wir waren und sind der Überzeugung, dass die Beziehungsform der Eltern nicht ausschlaggebend für das Sorgerecht sein darf. Deshalb halten wir es auch für überfällig, die Rechte unverheirateter Väter zu stärken. Zugleich wollen wir jeden Einzelfall im Blick behalten, um dem Kindeswohl zu entsprechen, aber auch Bedenken der Mutter, die gegebenenfalls einer gemeinsamen Sorge entgegen stehen, ernst zu nehmen. Beschlusslage ist nach wie vor, dass wir Vätern durch die gerichtliche Einzelfallprüfung die Möglichkeit einräumen wollen, das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Die Lebensrealität ist allerdings immer noch davon geprägt, dass in der Regel die Frauen die Hauptverantwortung und Hauptlast bei der Sorge und Erziehung tragen. 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Wir wollen daher eine Regelung finden, die dem Kindeswohl am ehesten entspricht und gleichzeitig diese Frauen nicht zusätzlich belastet. Aber natürlich ist auch bei uns die Debatte derzeit in vollem Gange. Insbesondere mit Blick auf die Anerkennung von Lebensrealitäten gilt es aus grüner Sicht, eine Regelung zu finden, die keine Familienform benachteiligt und den Erwachsenen, die verbindlich Verantwortung bei der Sorge um ihre Kinder übernehmen wollen, Rechtssicherheit bietet. Und dabei wollen wir alle Familienformen berücksichtigen, von der Alleinerziehenden über die klassische Ehe bis hin zu Regenbogen- und Patchworkfamilien.