Im Mittelpunkt: Der Mensch

Die Grünen wollen das solidarische Gesundheitssystem wiederherstellen und seine Finanzierung auf eine breitere Basis stellen. Dies schlägt der Antrag vor, den der Bundesvorstand in dieser Woche für den Bundesparteitag im November vorlegte. Im Zentrum des grünen Gesundheitskonzepts: Stärkung der Prävention, eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für alle und die Einführung einer Bürgerversicherung.

Grüne stellen die Patienten in den Mittelpunkt - und nicht die Pharmalobby, Foto: valentin.d (CC BY 2.0)

"Unser Antrag zeigt: Es gibt eine eindeutige Alternative zur Gesundheitspolitik à la Schwarz-Gelb.", sagte Bundesvorsitzende Claudia Roth bei der Vorstellung. "Wir stehen mit unserem ganzheitlichen Konzept für die Erhaltung und die Stärkung der Solidarität im Gesundheitssystem, Philipp Rösler und die Bundesregierung stehen für Pharmainteressen, Zweiklassenmedizin und Zusatzbeitrag." Das Konzept wolle das Gesundheitssystem wieder vom Kopf auf die Füße stellen. "Das heißt, der Mensch in den Mittelpunkt, die Genesung und das Wohlbefinden als Ziel und entscheidendes Kriterium für jede Maßnahme im Gesundheitssystem."

Unter anderem wollen Bündnis 90/Die Grünen Prävention durch ein eigenes Präventionsgesetz stark ausbauen. "Gesundheit ist neben der Bildung das zentrale Thema in der Sozialpolitik", so Claudia Roth. Wer in Deutschland in einem benachteiligten Stadtviertel aufwachse, arm sei und in einer schwierigen Familiensituation lebe, werde deutlich öfter krank und sterbe erwiesenermaßen früher. "Deshalb ist Eigenverantwortung beim Thema Gesundheit zwar ein wichtiger Aspekt, der aber nicht dogmatisch im Mittelpunkt stehen darf." Dagegen wollen die Grünen die von der großen Koalition eingeführten Zusatzbeiträge wieder abschaffen ebenso wie den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, der seit 2004 erhoben wird. Auch sämtliche Selbstbeteiligungen der Patienten wie Praxisgebühren oder Zuzahlungen auf Arzneimittel sollen nicht mehr erhoben werden.

Bürgerversicherung soll Finanzierung sichern

Um die Finanzierung des Gesundheitssystems zukunftsfester und gerechter zu machen, wollen die Grünen eine Bürgerversicherung einführen. Dies bedeutet, Beiträge auch auf Einkommen aus Kapitalanlagen, Vermietung und Verpachtung sowie aus Gewinne zu erheben, statt wie bisher nur auf Arbeitseinkommen und Renten. Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sollen nach Vorstellung der Grünen höhere Einkommen stärker an der Finanzierung des Gesundheitssystems beteiligt werden. Über die exakte Höhe soll der Parteitag entscheiden. Außerdem sollen Private Krankenversicherungen mit den Gesetzlichen Versicherungen gleichbehandelt werden.

Der Antrag soll auf der Bundesdelegiertenkonferenz in Freiburg (19.-21.11.) debattiert und beschlossen werden und gilt als eine wichtige Vorarbeit für das Bundestagswahlprogramm 2013.

Hier den Antrag "Zugang, Teilhabe, Prävention: Grüne Gesundheitspolitik erhält und stärkt die Solidarität" lesen. 

 

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Zugang, Teilhabe und Prävention

BDK beschließt den gesundheitspolitischen Leitantrag für stärkere Solidarität in der Gesundheitsversorgung und eine grüne Bürgerversicherung.

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Gesundheit

Unser Ziel ist ein leistungsfähiges Gesundheitssystem, das die medizinisch notwendige Versorgung für alle Menschen bereitstellt.

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Schwarz-gelbe Klientelpolitik

Mit der Erhöhung der Kassenbeiträge haben sich die Koalitionsspitzen auf die unsozialste Rechnung geeinigt, sagt Claudia Roth im Interview.

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Auftrag: Grün

Die Politische Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke stellt das Motto der Bundesdelegiertenkonferenz vor und erklärt, warum in Freiburg keine Teppiche geknüpft werden.

Dagegen: Zweiklassenmedizin

Kommentare

Gudrun
01-09-11 16:08
Wurde an die FDP-Fraktion geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,

der „Mindestbeitrag“ für „hauptberuflich Selbstständige“ liegt bei 327,00€. Das ist ein Beitragssatz, der bezahlt werden kann, wenn ein Einkommen erwirtschaftet wird, welches regelmäßig und sicher deutlich über der „Beitragsgrenze“ von 400,00€ liegt, denn es gibt ja auch noch die Kosten, die zum Erhalt des Betriebes und auch zum „Erhalt“ des Selbstständigen anfallen. Die Kassen teilen mit, dass der Gesetzgeber diesen Beitrag festgelegt hat und somit für die gesetzlichen Kassen auch kein Spielraum – etwa für schwankendes Einkommen, geringeres Einkommen während der Startphase, für Rücklagen etc. – existiert. So frage ich den Gesetzgeber: Was hat er sich bei der Festlegung dieses Mindestbeitrages gedacht? Was bedeutet die „Grenze“ von 400,00 Euro? Ist das ein Betrag nach Abzug aller anfallenden Kosten – Betriebskosten, Kosten für den privaten Unterhalt, Kosten für Rücklagen fürs Alter etc.? Wie sieht der Gesetzgeber die Alternative, sich gar nicht zu versichern? Weshalb gibt es die Alternative Familienversicherung nicht mehr? Sind beide selbstständig und haben schwankende Einkommen, dann müssten sie dennoch annähernd 700,00 Euro jeden Monat aufbringen.
Was ich aus dieser Gesetzeslage entnehme, ist der Wink der FDP, die uns mitteilen will, dass es keinerlei Verständnis gibt für die „neuen Kreativen“, die „den Markt“ beleben und erobern könnten und deren Durststrecken. Es sind die „am Tropf der großen Wirtschaftsfaktoren Hängenden“ mittleren und höheren Beamte und Angestellte, denen die paar hundert Euro von anderen bezahlt werden. Oder sehe ich das ganz falsch? Dann freue ich mich über eine Richtigstellung von Ihnen. Im Voraus danke.

Mit freundlichen Grüßen

Gudrun Beißwenger
LSL
21-12-10 09:00
Im übrigen würde ich es bei der Rente genau so machen (1-2% mehr Einkommenssteuer),
nur das die Rente nicht mehr prozentual sondern als Festbetrag (z.B. 1000,00 €) für alle gleich gezahlt werden sollte.
Warum?
NA, wer viel verdient hat in seinem Arbeitsleben, konnte viel zurücklegen und benötigt somit eigentlich keine staatliche Rente.
Wer aber immer als Verkäuferin oder Friseuse für lau sich abgeschuftet hat, sollte wenigstens als Rentner nicht mehr zur Arge laufen müssen um dort zu betteln. Das wäre gerecht.
Im übrigen ist die Prozentrechnung der Fluch unserer Gesellschaft. Denn, wer 10 Euro verdient bekommt bei 10% Gehaltssteigerung 1 Euro, Wer aber 100 verdient bekommt 10 Euro was die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander steigen lässt.
LSL
21-12-10 08:46
Es wird Zeit das der Geldfressende Wasserkopf in der Gesundheitsversorgung beseitigt wird. Wenn Bürgerversicherung dann gleich als Teil der Steuererklärung und nicht ein neues zweites Rechenwerk über Einkommen oder Nichteinkommen. 1-2% mehr Einkommensteuer für die Krankenversicherung und schon ist diese gerecht und unbürokratisch finanziert. Dazu eine Krankenkasse für alle mit einer genau festgelegten "Grundversicherung" und wer mehr will, kann sich ja privat dazu-versichern. Das ist einfach, logisch nachvollziehbar, und mit Sicherheit am billigsten für alle Beteiligten.
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17-12-10 18:10
Die Agenda 2010 soll wieder rückgängig gemacht werden? Diese wurde doch unter rot-grün eingeführt? HMM??? Gesundheitsreform heist bei Grün "Bürgerversicherung" und Abschaffung von Unternehmen der priv. KV mit über 40000 Arbeitsplätzen in Deutschland. Hauptsache der nicht arbeitende Bürger zahlt keine Praxisgebühr mehr, die ja von Rot-Grün eingeführt wurde... Danke für solche Zukunftsaussichten. Vielleicht bekommen die Angestellten der priv. KV ja einen Ersatzarbeitsplatz von Rot-Grün vermittelt...oder können Hartz4 geniesen.
M.K:
24-11-10 19:34
warum kann man nicht endlich der Pharmaindustrie ( wie in anderen Ländern auch) die Preise diktieren...um Kosten zu sparen

Warum wird nicht mal endlich sinnloses Fressen ... genau so geächtet , wie Rauchen !!!! oder Saufen


Warum kann ich immernoch nicht sofort zum Arzt gehen, sondern muß immernoch oft 3 Monate auf einen Termin warten...
( Oder wissen viele schon Monate vorher wann sie krank werden)
Gerechter
22-11-10 14:31
Versicherungen keine Steuern. Deswegen sollte man das auch nicht vermengen. Das Solidarprinzip sollte generell nur für Stueren gelten, nicht für Versicherungen. Deswegen machen auch Beitragsbemessungsgrenzen Sinn, da der mit Höchstsatz ja schon das doppelte zahlt wie der Durchschnittszahler. Somit ist hier schon derm Solidarprinzip mehr als Genüge getan, ab dann sollte das Gerechtigkeitsprinzip (Gleiches geld für gleiche Leistung) gelten. Wer das nicht versteht hat keine Ahnung von staatlicher Ordnungspolitik und wird willkürlich und unwählbar.
Colanuss
19-11-10 03:26
Also, nach so vielen bedeutungsschwangeren Überschriften, die einem hier so um die Ohren fliegen, erwarte ich von den Gruenen in Regierungsverantwortung wirklich nicht wenig...
Aber das ist ja deren Anspruch an sich selbst, nicht meiner an sie... Ich erwarte eine Kehrtwende in der Energiepolitik um mindestens 120 %, ausgehend vom aktuellen Stand. Denn die bösen Energiekonzerne müssen für ihre Fehltritte der letzten Zeit bestraft werden... Durch Fehler lernt man... Außerdem erwarte ich eine Umorientierung von der Agenda 2010 hin zu einem fairen Finanztransfermodell, das jeden Arbeitnehmer in die Lage versetzt, sich von Lohnabhängigkeit und Armut zu befreien...
Erste Schritte hin zu einer ökologischen Wirtschaft wären sicher auch nicht schlecht... Aber das werden unerfüllte Wünsche bleiben...
Henry
04-11-10 18:22
ach ja!!! noch was!

Wäre ja super wenn ihr Grünen die Praxisgebühr
wieder abschaffen würdet, die ihr uns ja aufgebürdet habt!!!!!!!!!!!!
henry
04-11-10 18:14
wenn jeder sich ein bischen gesund ernährt
der wird nicht so schnell krank.
Raucher, Säufer tragen den Schaden, den sie
anrichten bitte selbst...sehe nicht ein, das ich für Raucher und Säufer Geld bezahlen soll.
Medikamentenmissbrauch!!! da sollte mal einer
dahinter gucken!! Mir wollte ein Arzt Beta-Blocker aufschreiben, die Packung habe ich entsorgt und habe mit gesund ernährt, da war der
Bluthochdruck usw. weg!!! das sollten die Ärzte
doch bitte mal erst versuchen und nicht die Patienten süchtig machen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Marcel
24-10-10 19:39
Hallo

Mit welche Begründung lässt man eine Beitragsbemessungsgrenze? Diese Grenze begrenzt doch die Solidarität im Gesundheitssystem, so dass die Reicheren der Gesellschaft, nicht die gleiche Belastung haben, wie die Ärmeren. Oder soll die Solidargemeinschaft nicht über das Gesundheitssystem ablaufen sondern über die Einkommenssteuer/Vermögenssteuer?
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