Fleischeslust
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Die bestehenden Regelungen zur Begleitung von Schwangerschaft sind überholt und werden den heutigen Anforderungen von Hebammen, Frauen und Familien nicht gerecht. Die skandalös hohen Haftpflichtversicherungsprämien müssen neu verhandelt werden.

Der Wunsch und konkrete Bedarf nach einer von Hebammen geleisteten Geburtshilfe steigt zunehmend. Hebammen bieten oft neben einer individuellen medizinischen und psychosozialen Versorgung ein breites Leistungsspektrum an. Von der Familienplanung über eine Eins-zu-Eins-Betreuung bei Geburten im Krankenhaus bis hin zu einer ganzheitlichen Wochenbettbetreuung zu Hause. Dadurch gehen sie auf die Bedürfnisse von Schwangeren weit über den eigentlichen Geburtsvorgang hinaus ein und leisten wertvolle Unterstützung gerade in der schwierigen Zeit vor und nach der Geburt.
Dennoch wird die berufliche Situation von Hebammen immer prekärer. Schuld daran sind auch und vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen, denn nach wie vor sind die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt für gesetzlich Krankenversicherte in der antiquierten Reichsversicherungsordnung (ROV) von 1917 (!) festgelegt. Diese kann der heutigen Situation mit verschiedenen Geburtsorten (Klinik, Geburtshaus, Hausgeburt), dem Präventionsgebot sowie den aktuellen Leistungsansprüchen der Versicherten nicht mehr gerecht werden. Zudem sind vielen Schwangeren die leistungsrechtlichen Regelungen und damit die gesetzlichen Ansprüche auf die Unterstützung durch Hebammen in der Schwangerschaft sowie im Wochenbett und während der Stillzeit nicht bekannt. Da in vielen Fällen eine leistungs- und vertragsrechtliche Absicherung für die Geburtshilfe fehlt, entbinden viele Schwangere entgegen ihrem Wunsch in Krankenhäusern. Es kann also weder von einer zeitgemäßen Ausgestaltung der Versicherungsregelungen noch von einer Wahlfreiheit von Frauen bezüglich des Geburtsortes die Rede sein.
Die Berufsverbände der Hebammen fordern die seit Jahrzehnten überfällige Überführung der Hebammen-Leistungen aus der völlig entleerten ROV in das Sozialgesetzbuch V. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben dies bezüglich einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Der Vorschlag der Regierungsfraktion hingegen, Hebammen-Leistungen bei wortgleicher Übernahme ohne Anpassung an heutige Gegebenheiten in das Sozialgesetzbuch V zu überführen, ist nicht akzeptabel. Die Grünen fordern Gesundheitsminister Daniel Bahr auf, die von Hebammenverbänden erarbeiteten und dem Gesundheitsausschuss seit Jahren vorliegenden Änderungs- und Ergänzungsvorschläge endlich ernst zu nehmen.
Zusätzlich bedarf es eines politischen Diskurses, der die exorbitant hohen und immer wieder steigenden Berufshaftpflichtprämien thematisiert. Es kann nicht sein, dass immer mehr freiberuflich tätige Hebammen ihr Leistungsspektrum und paradoxerweise ihr Kerngebiet, die Geburtshilfe einschränken müssen, weil sie sich schlicht die hohen Versicherungsprämien von bis 4200 Euro pro Jahr nicht mehr leisten können. Viele sehen sich gezwungen, trotz hoher Arbeitszufriedenheit und beruflicher Auslastung, ihren Beruf aufzugeben. Es stellt sich die Frage, warum die Mehrheit der angestellt tätigen Hebammen die Berufshaftpflichtversicherung vollständig selbst tragen müssen, obwohl die Absicherung von Berufshaftpflichtrisiken üblicherweise dem Arbeitgeber obliegt.
Diese Entwicklung steht im eklatanten Widerspruch zum Bedarf von Frauen, Familien und Paaren nach einer freien und selbstbestimmten Geburt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen daher die vielfältigen Hebammen-Proteste in diesem Jahr und fordern die Bundesregierung auf, endlich aktiv zu werden!