Fleischeslust
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"Die grüne Gerechtigkeitsidee ist das programmatische Rückgrad, der Kern grüner Politik", schreibt Peter Siller in seinem Gastbeitrag für gruene.de. Er erklärt, warum öffentliche Institutionen gestärkt werden müssen, um die Teilhabe aller an öffentlichen Gütern zu ermöglichen.

Es ist eine gute Nachricht, dass die Grünen die Frage der sozialen Gerechtigkeit nach vorne stellen. Gerechtigkeit ist nicht ein Wert unter vielen, sondern Gerechtigkeit ist der erste Grundsatz der Politik: hier entscheidet sich, wie sich unterschiedliche Ansprüche und Interessen zueinander verhalten. Gerechtigkeit steht deshalb auch nicht gegen Freiheit, wie immer wieder insinuiert wird, sondern gibt eine Antwort darauf, wie eine Ordnung aussehen kann, die die Freiheitsansprüche aller gleichermaßen berücksichtigt. Gleiche Freiheit ist eine Formel, die diesen wichtigen Aspekt der grünen Gerechtigkeitsidee auf den Punkt bringt.
Gemessen an diesem Anspruch befindet sich unsere Gesellschaft in einer alarmierenden Dynamik: Ganze gesellschaftliche Gruppen werden von der Teilhabe an - für ein selbstbestimmtes Leben entscheidenden - öffentlichen Gütern ausgeschlossen, die Aufstiegsmöglichkeiten von unten in die sozioökonomische Mitte sind verbaut und die Schere mit Blick auf die Einkommens- und Vermögensverteilung öffnet sich dramatisch. Der lange Zeit mit der Idee des sozialen Fortschritts verbundene Glaube an eine sozial bessere Zukunft scheint weitgehend verloren gegangen, die Abschottungstendenzen auch in der gehobenen Mittelschicht wachsen. Und das alles vor dem - paradoxen - Hintergrund einer nach wie vor hohen Produktivität und guter Wirtschaftswerte in der Bundesrepublik.
Trotz der aktuellen Dringlichkeit darf die Bedeutung der Gerechtigkeitsfrage für grüne Politik nicht den mitunter schnell schwankenden Konjunkturen der öffentlichen Aufmerksamkeit unterworfen werden. Die grüne Gerechtigkeitsidee ist das programmatische Rückgrad, der Kern grüner Politik. Und daraus ergibt sich der doppelte Auftrag zum einen, auf die Umsetzung einer Politik der Gerechtigkeit zu drängen und zum anderen fortwährend daran zu arbeiten, wie sich die grüne Gerechtigkeitsidee konkretisieren lässt. Eine eigene, klare und trennscharfe Gerechtigkeitsidee wird uns Grünen nicht in die Wiege gelegt. Sie muss diskutiert, erarbeitet und erstritten werden und der grüne Sozialkongress im Juli in Bielefeldt war ein wichtiger Schritt der Wiederaufnahme des Themas als Gesamtpartei.
Unstrittig ist, dass der grüne Gerechtigkeitsbegriff sowohl mit Blick auf den Radius (Globale Gerechtigkeit, Generationengerechtigkeit etc.) wie auch mit Blick auf die relevanten Güter (Bildungsgerechtigkeit, Arbeitsgerechtigkeit etc.) entscheidende Erweiterungen erfährt. Unstrittig ist die Notwendigkeit einer gerechteren Primärverteilung etwa mit Blick auf Einkommen oder Vermögen. Unstrittig ist auch die Notwendigkeit einer gerechten Steuer- und Abgabenpolitik auf der Einnahmenseite.
Klärungsbedürftig ist jedoch weiterhin die Frage, welcher Idee, welchem Maßstab Umverteilung aus grüner Sicht folgen sollte und welche Prioritätensetzung im Rahmen der finanziellen Handlungsspielräume für grüne Politik daraus auf der Ausgabenseite folgt. Zwei prominente Schlagworte, die nicht nur die grüne Gerechtigkeitsdebatte an dieser Stelle bestimmen, sind die von der Verteilungsgerechtigkeit und der Teilhabegerechtigkeit. Beide Begriffe sind bei weitem nicht so klar, wie in der politischen Kommunikation vorgegeben wird, und deshalb in hohem Maße konkretisierungsbedürftig. Gleichzeitig lässt sich an ihrem Gebrauch einiges über die unterschiedlichen, teils gegenläufigen Gerechtigkeitspositionen bei den Grünen lernen.
Auf den ersten unbefangenen Blick ist in der Tat gar nicht klar, worin eigentlich der Unterschied zwischen den beiden Gerechtigkeitsbegriffen liegen soll. Denn wenn man einer Person nach einem bestimmten Verteilungsmaßstab ein Gut zuordnet, dann hat diese Person auch entsprechend an diesem Gut teil. Gemeint war im politischen Sprachgebrauch freilich zumeist etwas anderes: Mit Verteilungsgerechtigkeit wurde oftmals lediglich die monetäre Verteilung zwischen Individuen thematisiert, mit Teilhabegerechtigkeit der Zugang zu einem öffentlichen Gut jenseits der monetären Verteilung. Beide Sprechweisen waren deshalb extreme Verkürzungen unter dem kommunikationsstrategischen Schutzmantel des jeweiligen Begriffs.
Auf der einen Seite versuchte man mit Hilfe des Begriffs der Verteilungsgerechtigkeit eine Position stark zu machen, die Verteilung auf Individualtransfers reduzierte, auf der anderen Seite versuchte man mit Hilfe des Begriffs der Teilhabegerechtigkeit eine Position stark zu machen, die Gerechtigkeit von der Notwendigkeit monetärer Umverteilung ablöste. Eine falsche Entgegensetzung, die die Herausbildung einer grünen Gerechtigkeitsidee lange blockierte. Dass sich die Debatte jetzt aus dieser Entgegensetzung heraus bewegt ist ein gutes Zeichen. Ergebnis der Konkretisierung des grünen Gerechtigkeitsanspruchs sollte dabei kein bloßes Nebeneinanderstellen, kein denkfaules oder taktisches Sowohl-als-auch sein, sondern eine Anordnung, die den Zusammenhang von Teilhabe und Verteilung deutlich macht und daraus verteilungspolitische Konsequenzen zieht.
Wenn es stimmt, dass der Skandal ungerechter Verhältnisse maßgeblich in dem Ausschluss zahlreicher Menschen von den entscheidenden öffentlichen Gütern liegt, die ein selbstbestimmtes Leben überhaupt erst ermöglichen, dann muss der Fokus grüner Gerechtigkeitspolitik darauf liegen, die Teilhabe aller an diesen öffentlichen Gütern zu ermöglichen. Bildung ist in diesem Zusammenhang ein entscheidendes Gut, aber keineswegs das einzige; es geht gleichfalls um Arbeit, Energie und Mobilität, öffentlichen Raum und Kultur, Gesundheit und Pflege. Ermöglichen lässt sich diese Teilhabe jedoch oftmals nur über öffentliche Institutionen, die diese Güter in einem kooperativen Akt generieren und allen zugänglich machen. In der Erneuerung und Stärkung öffentlicher Institutionen liegt deshalb die entscheidende strategische Antwort der Grünen auf die soziale Frage.
Die Pointe dabei ist jedoch, dass die grüne Institutionenstrategie eine starke verteilungspolitische Seite hat, denn gute, inklusive und partizipative Institutionen benötigen ausreichende Mittel, um ihrem Anspruch gerecht werden zu können. Teilhabegerechtigkeit in diesem Sinn steht nicht gegen Verteilungsgerechtigkeit, sondern verlangt Verteilungsgerechtigkeit und gibt ihr zugleich eine Richtung, indem sie das Ziel der Verteilung benennt. Die verteilungspolitische Forderung danach, den institutionellen Transfer massiv zu stärken (etwa nach dem symbolischen Schlüssel 2:1 mit Blick auf künftige Mehreinnahmen) ist Ausdruck einer politischen Strategie, die dem Zusammenhang zwischen Teilhabe und Verteilung Rechnung trägt.
Die grüne Strategie der Teilhabe durch die Erneuerung und Stärkung öffentlicher Institutionen zielt auf eine individuelle Leistung in Form der Zugänglichmachung eines öffentlichen Guts für alle. Sie weiß jedoch zugleich um die freiheitsermöglichende Funktion des öffentlichen Raums und öffentlicher Netze und unterliegt nicht dem (letztlich privatistischen) Fehlschluss einer Fokussierung auf kompensatorische Politik durch Individualtransfers.
Eine Priorisierung grüner Ausgabenpolitik im Namen der Teilhabe entlang der beschriebenen Institutionenstrategie heißt auch, dass für Verbesserungen auf Seiten des Individualtransfers ein angemessener Spielraum eröffnet wird. Eine menschenwürdige und vom Verfassungsgericht angemahnte Grundsicherung ist Grundvoraussetzung gesellschaftlicher Teilhabe und deshalb ein zentrales Anliegen grüner Politik. Doch auch die darüber hinausgehenden zukünftigen Einkommensmöglichkeiten der heute Ausgeschlossenen und Marginalisierten werden entscheidend davon abhängen, ob die Teilhabe aller an den Grundgütern unserer Gesellschaft gewährleistet wird oder nicht. Daran muss sich grüne Politik messen.