Stoppt die Überwachung

Laut Gesetz müssen Verbindungsdaten von Handy-, Telefon- und Internetkommunikation für sechs Monate gespeichert werden. Dem könnte das Bundesverfassungsgericht ein Ende setzen. Malte Spitz spricht mit uns über die zweifelhafte Überwachung von 82 Millionen Bürgerinnen und Bürger und die Klage von mehr als 33.000 Menschen

Malte Spitz, Parteimitglied Bündnis 90/Die Grünen

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist seit 500 Tagen in Kraft. Deine Bilanz?

Das Gesetz untergräbt den Datenschutz und es hat sich gezeigt, dass es wenig bringt. Viele europäische Länder weigern sich, die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Das sollte Deutschland ebenfalls. Ich hoffe, dass wir kein weiteres Jubiläum feiern müssen.

Das hoffen mit dir noch über 33.000 andere Menschen und haben Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Unter den Klägern sind viele Grüne, die Bundestagsfraktion der Grünen, ver.di., Interessenverbände. Das ist die größte Verfassungsklage in der Geschichte der Bundesrepublik. Dies zeigt, wie besorgt die Menschen sind.

Innenminister Schäuble behauptet, wir brauchen die gesammelten Daten zur Bekämpfung des Terrors. Du sagst, die Vorratsdatenspeicherung wird diesem Zweck nicht gerecht. Was ist die Alternative?

Es gibt andere technische Lösungen, die deutlich praktikabler sind, zum Beispiel das quick freeze-Verfahren. Mit diesem können die Behörden schnell und zielgenau Daten von Personen protokollieren, sofern begründeter Verdacht besteht. Wir sollten die Verfahren verwenden, die bereits bei der Verbrechensbekämpfung ihre Wirksamkeit bewiesen haben. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden 82 Millionen Menschen unter Verdacht gestellt. Ich gehe nicht davon aus, dass es so viele aktive Terroristen gibt.

Daten auf Vorrat zu speichern, ist aufwendig und kostet Geld. Wie stehen die Provider zur Vorratsdatenspeicherung?

Provider wünschen sich eine Vergütung für den Aufwand, den sie betreiben müssen. Die Frage der Kosten sollte aber nicht der Maßstab sein. Ich finde es schade, dass die Provider sich nicht gegen die Vorratsdatenspeicherung gewehrt und stattdessen an den möglichen Profit gedacht haben. Aber gerade bei solch sensiblen Themen wie auch Internetsperren sollten Unternehmen – als Teil unserer Gesellschaft – für die Rechtsstaatlichkeit im digitalen Raum kämpfen. Das haben sie nicht getan.

Wer kann auf die gespeicherten Daten zugreifen?

Nicht nur die Staatsanwaltschaft darf die Vorratsdaten einsehen, sondern auch jede Nutzerin und jeder Nutzer. Fragt man als Kunde beim Provider nach, kann es passieren, dass dafür 25 Euro in Rechnung gestellt werden. Das ist unverhältnismäßig und sehr fragwürdig. Schließlich sind das die eigenen Daten.

Nehmen die Menschen die Möglichkeit, ihre Daten einzusehen, wahr?

Viele Leute wissen nicht, dass sie das können. Deshalb haben wir Grüne mit der Webseite datenschutz-ist-buergerrecht.de und der Aktion "Meine Daten gehören mir" auf dieses Recht aufmerksam gemacht. Das gilt nicht nur gegenüber Telekommunikationsunternehmen, sondern auch gegenüber Buchhandlungen oder Kundenkartendiensten. Es ist wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger immer, bei allen Institutionen und Unternehmen, kontrollieren können, welche Daten diese speichern und woher diese stammen.

Die Bürgerinnen und Bürger gehen doch mit ihren Daten via Facebook oder payback-Karten sehr freizügig um. Kämpfen die Grünen an der falschen Front?

Wir kämpfen ja nicht nur gegen Datenspeicherung durch den Staat oder Telekommunikationsunternehmen. Wir kämpfen für einen starken Datenschutz in jedem Lebensbereich. Da darf man Social Communities wie facebook nicht außen vor lassen. Der Unterschied ist: Hier werden die Daten freiwillig abgegeben. Bei der Vorratsdatenspeicherung hat man diese Wahl nicht. Ich stehe ihr machtlos gegenüber.

Zum Abschluss: Wie steht die Chance auf Erfolg der Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung?

Viele europäische Länder weigern sich, die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Nach Eilanordungen an die Bundesregierung im vergangenen, wie auch in diesem Jahr, wurde ein Teil des Gesetzes gekippt. Das zeigt, dass das Bundesverfassungsgericht an diesem Punkt ein großes Fragezeichen macht. Ob das Gesetz lediglich in Teilen revidiert werden muss oder komplett gestrichen, ist schwer vorherzusehen. Ich sehe aber eine große Chance auf Erfolg.

Klicke auf die Buttons, um das jeweilige Netzwerk zu aktivieren. Beachte, dass dadurch persönliche Daten an Facebook, Twitter oder Google übertragen werden.

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Rückt die Daten raus!

Wir haben ein Recht zu wissen, welche Daten die deutschen Mobilfunkbetreiber über uns speichern. Malte Spitz und Sönke Hilbrans erklären die Klage gegen T-Mobile

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"Wir wollen echte Profillöschung"

Facebook und Co. – Soziale Netzwerke im Internet bringen uns einen großen Nutzen. Malte Spitz im Gespräch über Gefahren der Datenspeicherung

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Regierung lässt endlose Speicherung zu

Malte Spitz fordert die Telekommunikationsunternehmen zu Transparenz auf.

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Datenschutz als Chance

Facebook steht wegen mangelhaftem Datenschutz wieder in der Kritik. Sollte man jetzt sein Profil löschen? Falk Lüke meint: Datenschutz muss von einem Sozialen Netzwerk nicht als Hindernis sondern als Pluspunkt begriffen werden.

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Überwachung stoppen!

Tausende setzten sich auf der Demo "Freiheit statt Angst" für Bürgerrechte und einen modernen Datenschutz ein.

Kommentare

Retnüg Grebnellusch
20-06-09 10:09
Man kann auch alle Sicherheit, für die der Staat verantwortlich abschaffen; Grüne wollten ja mal den Verfassungsschutz abschaffen, sogar die Polizei.
Eine gewisse Verantwortlichkeit kann man in einem Wahljahr dem Staat nicht absprechen; man muss auch über die Gefahrenlage der BRD im allg. und des Bürgers im besonderen erst diskutieren.
Die Polizei in NRW, dem größten Bundesland, läuft noch mit riesengroßen schweren Funkgeräten herum, während die Kriminellen, nein schon
jedes Kind en miniatur drahtlos kommunizieren kann.
Das sollte mal ein Fachmann dran.
Tschett
18-06-09 14:04
Beispiel: Der Deutsche Gewinnclub belästigt seit Monaten immer wieder meine Frau mit Telefonanrufen, wobei behauptet wird, sie hätte mit dieser Firma einen Vertrag abgeschlossen. Als Beweis wird angeführt, dass die Firma von Ihren Bankverbindungsdaten Kenntnis habe. Diese können jedoch nur durch eine unerlaubte Datenübermittlung eines Tatsächlichen Vertragspartners in unbefugte Hände gelangt sein.
hardy
17-06-09 17:23
Beispiel: Meine E Mail Adresse wurde missbraucht. Auf eine schriftliche Anfrage diesbezüglich habe ich bis heute vom Anbieter keine Antwort erhalten (nun schon mehrere Monate).
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