Rückt die Daten raus!

Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, verklagt den Mobilfunkanbieter T-Mobile. Er fordert damit sein Recht und das Recht aller Bürgerinnen und Bürger auf Datenauskunft ein, dem die Telekommunikationsanbieter bisher nicht ausreichend nachkommen. Im Interview erläutern Spitz und der Berliner Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, was hinter der Klage steckt.

Malte Spitz, Sönke Hilbrans

Was ist der Grund für Deine Klage gegen den Mobilfunkanbieter T-Mobile?

Malte Spitz: Ich möchte damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durchsetzen, das man als Kunde gegenüber seinem Mobilfunkanbieter hat. Da tut sich nicht nur T-Mobile schwer. Keiner der großen Netzbetreiber gibt auf Anfrage die Daten heraus. Mit der Klage wollen wir deutlich machen, dass es hier einen Gesetzesanspruch gibt, dem sich die Unternehmen verweigern.

Warum ausgerechnet T-Mobile?

Malte Spitz: Weil ich Kunde bei T-Mobile bin. Eigentlich geht es hier aber gegen die vier großen Mobilfunkanbieter, denn die nehmen sich da alle nichts.

Was ist der Inhalt der Klage?

Sönke Hilbrans: Herr Spitz klagt gegen einen Mobilfunkprovider auf Auskunft über alle dort zu seiner Person gespeicherten Daten. Es geht um die sogenannten Bestandsdaten: Name, Adresse, Kontoverbindung; aber auch um Daten, die dort zu anderen Zwecken wie Markt- und Meinungsforschung oder zu Werbezwecken gespeichert sind. Es dreht sich im Kern aber auch um die Verbindungsdaten, die bei jedem Mobilfunkkontakt anfallen. Herr Spitz benutzt Funktionen, bei denen sehr viele Daten anfallen, etwa Daten über seinen Standort, über die Art und Dauer und Zeitpunkt einer Verbindung und die Art der genutzten Dienste.

Warum geben die Mobilfunkanbieter diese Daten nicht heraus?

Malte Spitz: Nach eigener Auskunft sehen sie sich in einer rechtlichen Grauzone. Ich bin allerdings der Meinung, dass die Situation klar ist: Auch hier gilt das Bundesdatenschutzgesetz. Jeder Kunde hat einen Anspruch auf Auskunft über seine Daten.

Die Unternehmen wollen dieses Fass nicht aufmachen, denn natürlich sind von dem Auskunftsrecht nicht nur die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung betroffen, sondern auch solche, die zu eigenen Zwecken und Werbemaßnahmen benutzt werden. Diese wollen sie ungern herausgeben. Sie haben Angst, die Kunden zu vergraulen, wenn die merken, wie viel über sie gespeichert wird und wie genau damit ein Persönlichkeitsprofil nachgezeichnet werden kann.

Wie aussichtsreich ist die Klage?

Sönke Hilbrans: Die Rechtslage ist relativ simpel. Das Telekommunikationsgesetz eröffnet den Betroffenen von Datenspeicherung das Recht auf Auskunft. Da gibt es keine auf Herrn Spitz zutreffenden Ausnahmen, auf die sich der Provider berufen könnte. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Klage sehr gute Aussicht auf Erfolg hat.

Welchen Weg wird die Klage gehen?

Sönke Hilbrans: Sie geht den ganz normalen Rechtsweg. Wir haben eine Klage beim Amtsgericht in Bonn (Sitz von T-Mobile) eingereicht, das über seine Zuständigkeit entscheiden wird. Wir haben Argumente aufgeführt, nach dem die Klage durchaus gleich zum Landgericht Bonn verwiesen werden kann. Die Klage wird dann T-Mobile zugestellt. Herr Spitz hat T-Mobile schon darüber informiert. Wir sind an einem Dialog interessiert.

Wann kann man mit einem Urteil rechnen?

Hilbrans: Das ist schwer einzuschätzen, aber wir gehen davon aus, dass es im Jahr 2010 eine erste Entscheidung geben wird.

Wie hat die T-Mobile auf die Klage reagiert?

Malte Spitz: Bisher war die Reaktion eher zurückhaltend. Sie haben noch keine weiteren Schritte eingeleitet. Die müssen sich jetzt erstmal mit der Klage auseinandersetzen und ihre Position dazu überprüfen. Vielleicht entscheiden sie sich sogar dazu, die Daten in Zukunft herauszugeben. Das wäre ein gutes Zeichen für mehr Transparenz.

Ist denn der Bevölkerung das gesamte Ausmaß der Vorratsdatenspeicherung bewusst?

Malte Spitz: Eine Klage soll genauso wie unsere Datenauskunfts-Aktion auf Meine Kampagne darüber aufklären, in welchem Umfang Daten vorliegen und wie stark man damit in die Privatsphäre der Menschen eindringen kann. Wir wollen Bürgerinnen und Bürger dafür sensibilisieren und ihnen auch Mut machen, selbst an die Unternehmen heranzutreten und nachzufragen, was sie abgespeichert haben.

Was kann ein Telekommunikationsunternehmen mit meinen Daten anstellen?

Malte Spitz: Es kann komplette Bewegungsprofile von Dir anlegen. Gerade in den Städten sind die Funkzellen sehr klein, so dass man bis auf den Straßenzug sagen kann, wo Du Dich aufhältst. Immer mehr Leistungen können über das Handy abgewickelt werden: Fahrräder leihen oder den Parkschein bezahlen. Die Datenmenge, die ausgewertet werden kann, steigt so massiv an. Dass diese Daten missbraucht werden können, haben wir bereits erlebt. Die Gefahr ist real.

Was wäre die Konsequenz für die Unternehmen, wenn jeder Bürger schriftlich Auskunft über seine Daten verlangen könnte?

Sönke Hilbrans: Eigentlich kann das jeder Bürger schon heute. Dieses Recht wird nur von den Unternehmen verweigert. Die Folgen wären nicht so katastrophal, wie man sich das vielleicht vorstellt. Die Daten liegen in elektronischer Form vor und sind so aufbereitet, dass Sicherheitsbehörden in Minutenschnelle darauf zugreifen können. Es gibt ganze Abteilungen, die nur für solche Anfragen zuständig sind. es kämen noch ein paar mehr Anfragen von den Bürgerinnen und Bürgern dazu. Das fällt gar nicht groß auf. Der Zugewinn für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist allerdings erheblich, denn die wenigsten haben eine Vorstellung, was über sie gespeichert ist. Und soviel ist sicher: Es handelt sich um einen sehr großen Datenbestand.

Malte Spitz ist Mitglied im Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sönke Hilbrans ist Rechtsanwalt in Berlin und Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz. Er ist Prozessbevollmächtiger in der Klage von Malte Spitz gegen T-Mobile Deutschland GmbH.

Bildnachweise: Handy (Dommy/photocase.de) Sönke Hilbrans (Rechtsanwälte Hummel.Kaleck)

 

Klicke auf die Buttons, um das jeweilige Netzwerk zu aktivieren. Beachte, dass dadurch persönliche Daten an Facebook, Twitter oder Google übertragen werden.

http://www.gruene.de/uploads/tx_rsmttnewsext/malte-spitz-225_01.jpg

"Wir wollen echte Profillöschung"

Facebook und Co. – Soziale Netzwerke im Internet bringen uns einen großen Nutzen. Malte Spitz im Gespräch über Gefahren der Datenspeicherung

http://www.gruene.de/uploads/tx_rsmttnewsext/20110808_MalteSpitz_225x130.jpg

Regierung lässt endlose Speicherung zu

Malte Spitz fordert die Telekommunikationsunternehmen zu Transparenz auf.

http://www.gruene.de/uploads/tx_rsmttnewsext/malte-spitz-225_02.jpg

Stoppt die Überwachung

Schluss mit der Überwachung durch Regierung und Unternehmen im Netz, fordert Malte Spitz. Er setzt auf das Verfassungsgericht

http://www.gruene.de/uploads/tx_rsmttnewsext/Privatgelaende_Foto_von_derpunk_CC_BY-NC-SA_20_320x240.jpg

Nichts zu verbergen?

Datenschützer Andreas Krisch und Malte Spitz im Doppelinterview über Internetsperren, Vorratsdatenspeicherung, die Zukunft der Privatsphäre und die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“.

http://www.gruene.de/uploads/tx_rsmttnewsext/Facebook_pshab_flickr_CC_BY-SA_20_225x130.jpg

Kampf für Privatsphäre geht weiter

Facebook kündigt mehr Kontrolle über die eigenen Nutzerdaten an. "Jetzt müssen konkrete Taten folgen", meint Malte Spitz.

Kommentare

Karl-heinz Krönes
14-09-09 09:27
ich habe kein Anschluss handy auch Vodafone mich kann
nich überwachen
Malte
01-09-09 14:03
Es gibt schon einzelne Rückmeldungen, teilweise aber sehr unterschiedlich. Wir werden die 14 Tage abwarten und ab Donnerstag/Freitag den nächsten Schritt der Aktionskette starten!
Der Datenschutzbeauftragte ist über unsere Aktion informiert, eine Reaktion gibt es aber noch nicht.
emwede
01-09-09 12:00
Hmm, die t-mobile hat hier (Firmenkunde) nun 20 Briefe angeliefert. Dort wird zwar der Einzelgesprächsnachweis erwähnt, nicht aber die Daten, die z.B. von Smartphones im Rahmen des Internetzuganges gespeichert werden. Speichern die also die Internetzugangsdaten von Smartphones nicht (und verstoßen damit gegen das Gesetz) oder lügen die ?
Daniel Schuster
31-08-09 22:18
@MalteSpitz: Gibt es von der Aktion irgendwelche Rückmeldungen, bzw erste Antworten von Mobilfunkkonzernen, welche relevante Daten beinhalten? Was sagt der Datenschutzbeauftragte der Unternehmen zu den von uns gestellten Forderungen? Besteht diesbezüglich auch schon Kontakt mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten?
Gibt es schon Zahlen, wieviele Bürger auf MeineKampagne solch eine INformationsuaskunft an Ihre Mobilprovider gestellt haben?
mfg
Daniel Schuster
Björn
28-08-09 15:13
Ihr habt doch dem Großen Lauschangriff 2005 zugestimmt. Es tut mir sehr leid, aber Ihr seid einfach unglaubwürdig. Aus rein populistischen Gründen wird das Thema jetzt aufgegriffen, um möglichst keine Wähler an die Piratenpartei zu verlieren. Ich fühle mich veräppelt und für dumm verkauft. Einfach nur platt und weder Fleisch noch Fisch wie immer.
Sorry von mir wird es in naher Zukunft keine Stimmen mehr geben.
Florian Gründel
26-08-09 10:13
Da bin ich gespannt ob die Klage erfolgreich ist. Schliesslich verweigert T-Mobile seinen Kunden z.B. auch Rechnungskopien zu denen sie rechtlich verpflichtet wären.
Ich gehe also davon aus dass dieser Prozess ein beinharter Kampf gegen einen völlig uneinsichtigen Prozessgegner wird und wünsche mir dass T-Mobile eindeutig unterliegt.
Viel Erfolg!
Malte Spitz
26-08-09 09:31
Hallo Fawkes,

vielen Dank für deine Anmerkung. Hier aber ein kurzer Verweis auf einen Beitrag vom Blog www.daten-speicherung.de der glaube ich deine Bedenken ausräumt:

Seit 2008 müssen die Anbieter von Telefon-, Handy-, E-Mail-, Internetzugangs- und Anonymisierungsdiensten aufzeichnen, wer mit wem an welchem Standort in Kontakt gestanden hat (Vorratsdatenspeicherung). Zurzeit wird kontrovers diskutiert, ob man als Inhaber eines Telefon- oder Handyanschlusses, eines E-Mail-Kontos, eines Internetzugangsvertrags oder eines Anonymisierungsdienst-Zugangs von seinem Anbieter Auskunft über die auf Vorrat gespeicherten Kommunikationsdaten verlangen kann.

Auskunft auch über Vorratsdaten

Im Grundsatz gibt § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) jeder Person einen Anspruch auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten (siehe Auskunftsrecht). § 93 Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht eine Informationspflicht des TK-Anbieters vor und bestimmt: „Das Auskunftsrecht nach dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt davon unberührt.“ Das Auskunftsrecht nach § 34 BDSG besteht also im Grundsatz auch gegenüber TK-Anbietern.

Teilweise wird die Auskunft über Verkehrsdaten, die auf Vorrat gespeichert werden (§ 113a TKG), verweigert mit dem Argument, die Verwendung dieser Daten sei gesetzlich nur für bestimmte staatliche Zwecke erlaubt, zu denen die Auskunfterteilung an den Betroffenen nicht gehöre (§ 113b TKG). Eine gesetzliche Verwendungsbeschränkung steht der Auskunfterteilung an den Betroffenen aber nicht entgegen. Es ist Voraussetzung jedes Eingriffs in unsere Privatsphäre, dass der Zweck der Daten verbindlich festgelegt wird. Eine solche Festlegung findet sich in jedem Gesetz über persönliche Daten, ohne dass damit der gesetzliche Auskunftsanspruch ausgeschlossen wäre. Dass in gesetzlichen Zweckbestimmungen nicht immer auch die Auskunfterteilung an den Betroffenen ausdrücklich erwähnt wird, schließt diese nicht aus.

Teilweise wird der Auskunft über vorratsgespeicherte Verkehrsdaten entgegen gehalten, Vorratsdaten seien nur aufgrund gesetzlicher Anordnung gespeichert, und eine Auskunfterteilung würde einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern (§§ 34 Abs. 4, 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG). Die Auskunfterteilung über Verkehrsdaten kann aber schon deshalb keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, weil Deutschlands Telekommunikationsanbieter täglich über 100mal Verbindungsdaten an Staatsbehörden weitergeben. Wenn dem Staat routinemäßig Auskunft erteilt wird, können solche Auskünfte auch an den Betroffenen keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. – Im Übrigen verstößt §§ 34 Abs. 4, 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG gegen Art. 12 der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG. Die Richtlinie befreit bei Unverhältnismäßigkeit nur von der Initiativbenachrichtigung (Art. 11 Abs. 2), nicht aber von dem Auskunftsanspruch (Art. 12, siehe auch die Begründung des Gesetzentwurfs auf S. 45).
Fawkes
26-08-09 09:10
Ach so, als Nachtrag: Ganz witzig ist natürlich, dass hier zuerst das TKG herangezogen wird, danach das BDSG. Wirklich überzeugend....
Fawkes
26-08-09 09:08
Ich zitiere mal:

"Die Rechtslage ist relativ simpel. Das Telekommunikationsgesetz eröffnet den Betroffenen von Datenspeicherung das Recht auf Auskunft. Da gibt es keine auf Herrn Spitz zutreffenden Ausnahmen, auf die sich der Provider berufen könnte. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Klage sehr gute Aussicht auf Erfolg hat."

Es gibt für mich, als jemanden der zumindest lesen kann und ein wenig juristische Ausbildung verfügt, da ein Problem: Entweder ich muss euch unterstellen, dass ihr nicht wisst, was ihr da tut. Oder ich muss euch unterstellen, dass ihr den Leser bewusst in die Irre führt.

Warum? Weil ich im §35 IV BDSG das hier lese:
"Eine Pflicht zur Auskunftserteilung besteht nicht, wenn der Betroffene nach § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 bis 7 nicht zu benachrichtigen ist."

Also: Ja, es gibt keine Ausnahme für Herrn Spitz. Es gibt eine Ausnahme die für jeden gilt. Und nun lesen wir mal den §33 BDSG, speziell die bezogene Stelle Nr.2:

"Eine Pflicht zur Benachrichtigung besteht nicht, wenn [...] die Daten nur deshalb gespeichert sind, weil sie aufgrund gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsvorschriften nicht gelöscht werden dürfen oder ausschließlich der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen und eine Benachrichtigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde [...]"

Die Daten der VDS werden auf Grund eines Gesetzes gespeichert und dürfen auf Grund dieses Gesetzes nicht gelöscht werden. Hinzu kommt die Frage, ob ein Ausdruck sämtlicher gespeicherten Verbindungsdaten einen "unverhältnismäßigen Aufwand" bedeuten würde.

Und vor dem Hintergrund sieht der zitierte "Experte" eine gute Aussicht auf Erfolg.

Ehrlich, und ihr wundert euch, dass ihr nicht so oft für voll genommen werdet.
Kommentar

Wir freuen uns auf Meinungen zu diesem Artikel. Bitte beachtet unsere Nutzungsbedingungen.
Die Kommentarfunktion dient nicht dazu, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen oder Fragen zu stellen. Dafür haben wir ein Kontaktformular.



CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz

Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.