Regierung lässt endlose Speicherung zu

Anlässlich der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, das keine Vorgabe für die Dauer der Speicherung von Vorratsdaten macht, schreibt Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, einen offenen Brief an die Vorstandsvorsitzenden von Telekom, O², E-Plus und Vodafone Germany und fordert diese auf, die eigene Speicherpraxis für die Kundinnen und Kunden transparent zu machen. Hier exemplarisch der Brief an René Obermann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom.

Porträtfoto von Malte Spitz, Foto: gruene.de (CC BY-NC 3.0)
Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Foto: gruene.de (CC BY-NC 3.0)

Sehr geehrter Herr Obermann,

am heutigen Donnerstag, dem 27. Oktober 2011, hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen.

Die verabschiedete Fassung ist ein fataler Formelkompromiss zwischen den Regierungsfraktionen, der zu Lasten aller Bürgerinnen und Bürger und ihrer Grundrechte geht. Der Novelle folgend, bleibt es den Telekommunikationsunternehmen selbst überlassen, Daten zu Abrechnungszwecken auch untereinander und zur Gewährleistung der Dienste zu speichern - ohne eine Vorgabe, die die Maximaldauer der Speicherung verbindlich regelt.

Ich halte dies für unverantwortlich! Die einzelnen Anbieter – und somit auch Ihr Unternehmen – speichern sensible persönliche Daten, ohne durch einen einheitlichen Rahmen gebunden zu sein. Es wir auch weiterhin nicht transparent sein, welche Daten zu welchen Zwecken über welchen Zeitraum gespeichert werden.

Ich fordere Sie daher auf, dass die Telekom schnellstmöglich offenlegt, welche Verkehrsdaten zu Abrechnungszwecken oder zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation gespeichert werden. Weitergehend bitte ich um eine Überprüfung, ob die aktuelle Speicherpraxis notwendig ist bzw. ob weitere Daten bei der Speicherung ausgelassen und für kürzere Zeiträume gespeichert werden. Für die Zukunft sollte Ihr Unternehmen umgehend jegliche Veränderungen der Speicherpraxis, auch nach Inkrafttreten der Neuregelung des TKG, veröffentlichen. Die Kundinnen und Kunden haben das Recht zu erfahren, was ihr Telekommunikationsanbieter über sie wie lange speichert. Datenschutz wird als Auswahlkriterium bei Produkten und Dienstleistungen zunehmend relevant. Die Kundinnen und Kunden müssen die Möglichkeit haben, den Anbieter, der am sparsamsten mit solch hochsensiblen Daten umgeht, auszuwählen.

Mit freundlichen Grüßen,
Malte Spitz

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