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Andreas Krisch, Datenschützer aus Österreich und Präsident des Vereins European Digital Rights (EDRi), und Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sprechen über die Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, die Zukunft der Privatsphäre und die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestages, die voraussichtlich Ende März/Anfang April ihre Arbeit aufnehmen wird.

Die Bundesregierung hat sich kürzlich dazu durchgerungen, das Zugangserschwerungsgesetz zur Sperrung von Webseiten auszusetzen. Am Montag legte EU-Kommissarin Cecilia Malmström den Entwurf einer Richtlinie vor, die die Mitgliedstaaten wiederum zu Internetsperren verpflichten soll. Kann und sollte sich Deutschland diesen Plänen widersetzen?
Malte Spitz: Die Bundesregierung ist hier leider ein Wackelkandidat. Es wird aktuell Abstand von Internetsperren genommen, dies basiert aber lediglich auf einem Erlass aus dem Bundesinnenministerium. Die gesetzliche Grundlage zur Sperrung von Internetseiten über geheime Sperrlisten ist weiterhin gegeben. Daher finde ich auch die erste Reaktion der Bundesregierung verwunderlich. Statt nur der europäischen Ebene hier Vorwürfe zu machen, sollte man auch in Deutschland das Sperrgesetz endlich zurücknehmen, dazu ist die Regierung aber gerade nicht bereit. Die Diskussion der letzten 12 Monate hat eindeutig gezeigt, das Sperren der falsche Weg ist im Kampf gegen solche Missbrauchsdarstellungen. Hier bedarf es grundsätzlicher Konzepte im Kampf dagegen, sei es gegen die Verbreitung dieser Inhalte, als auch schon früher beim eigentlichen Kampf gegen den Missbrauch selber. Daher sind Ansätze der europäischen Richtlinie nicht falsch, hier engagierter vorzugehen. Bei der Frage der Sperren schlagen sie aber die völlig falsche Richtung ein.
In Deutschland wurde die Vorratsdatenspeicherung gerade für verfassungswidrig erklärt. Die Karlsruher Richter sagen, die Vorratsdatenspeicherung ist mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar. Herr Krisch, sollte sich die Politik einfach gänzlich aus dem Internet raushalten?
Andreas Krisch: Aufgrund seiner internationalen Struktur ist das Internet mit einer Reihe von unterschiedlichen, einander zum Teil diametral gegenüberstehenden Interessen konfrontiert. Der Ausgleich dieser Interessen kann nicht einzig und allein den selbstregulierenden Kräften des Marktes überlassen werden, sondern muss teils auch – insbesondere beim Schutz der Grundrechte – staatlicherseits durch legislative Maßnahmen unterstützt werden. Für die Politik gibt es also durchaus wichtige Aufgaben zu erfüllen.
In Österreich hat die Politik zumindest den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ausgelagert.
Andreas Krisch: Das Infrastrukturministerium, das für die Entwicklung des Gesetzes zuständig ist, hat das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte mit der Erstellung eines Gesetzesentwurfs beauftragt. Im Wesentlichen wurde festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht grundrechtskonform umgesetzt werden kann. Außerdem gab es zwischen Infrastrukturministerium und dem Justiz- und Innenministerium keine Einigung, was die Schwelle für „schwere Straftaten“ im Internet angeht. Das Infrastrukturministerium möchte jetzt erreichen, dass Justiz und Inneres im Europäischen Rat die Vorratsdatenspeicherung auf die Agenda setzen, mit dem Ziel, diese auf europäischer Ebene abzuschwächen, wenn nicht gar aufzuheben.
Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene absägen
Malte, könntest Du Dir vorstellen, dass ein neuer Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgelagert wird?
Malte Spitz: Der bisherige wurde ja schon ausgelagert, indem man eine so schlechte Vorlage verabschiedet hat, dass diese gleich in Richtung Bundesverfassungsgericht zur Korrektur ausgelgert wurde. Und das Bundesverfassungsgericht musste dann wieder der Bundesregierung schreiben, wie man ein verfassungsrechtlich tragbares Vorgehen bei der Vorratsdatenspeicherung durchführen kann. In der Diskussion muss es jetzt um die Frage gehen: Setzt man die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in einem neuen Verfahren um oder drängt man darauf, auf europäischer Ebene den Ansatz der Vorratsdatenspeicherung abzusägen.
Müsste diese Diskussion nicht noch viel breiter in die Gesellschaft getragen werden? Immerhin hatten über 30.000 Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt.
Malte Spitz: Das Gesetz wurde im November 2007 verabschiedet und damals gab es schon im Vorfeld eine breite Diskussion und Stellungnahmen von Sachverständigen, die davor gewarnt haben, die Richtlinie der EU so umzusetzen. Klar muss sein: Es darf von der Bundesregierung jetzt keine Tricksereien geben. Also etwa still und heimlich ein neues Gesetz aufzulegen, indem sie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts selber interpretieren und den gleichen Krams von früher reinschreiben. Wir wollen auf allen Ebenen gegen ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kämpfen. Wir wollen, dass diese Politik der Massenüberwachung aller Bürgerinnen und Bürger hier ein Ende findet.
Wie sehen Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Herr Krisch?
Andreas Krisch: Mir wäre es recht gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht deutlichere Worte zu der EU-Richtlinie gefunden hätte. Die wurde nicht kritisiert.
Grundrechtsproblematik der Vorratsdatenspeicherung ist schon in der Richtlinie begründet
Aber letztendlich ist das Problem auf nationalstaatlicher Ebene auch nicht zu lösen.
Andreas Krisch: Richtig. Die Grundrechtsproblematik der Vorratsdatenspeicherung ist schon in der Richtlinie begründet und kann damit auch nur auf europäischer Ebene gelöst werden. Wer die Richtlinie richtig umsetzen will, hat also gar keine andere Möglichkeit, als sie grundrechtswidrig zu gestalten und ist damit automatisch in einer Zwickmühle. Eine Reparatur kann also nur auf europäischer Ebene erfolgen.
Und dort wollen Sie beweisen, dass die Vorratsdatenspeicherung im Konflikt mit der Europäischen Menschenrechtskonvention steht?
Andreas Krisch: Richtig. Unabhängig vom Zugriff wird mit der massenhaften Speicherung von Daten das Kommunikationsgeheimnis und das Recht auf den Schutz der Privatsphäre verletzt. Das muss auf europäischer Ebene irgendwann zur Kenntnis genommen werden. Eine gute Gelegenheit wäre, die von der Kommissarin Viviane Reding, EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, und anderen Kommissaren angekündigte Überprüfung der Vorratsdatenspeicherung. Die soll bis zum Herbst erfolgen. Dann könnte auch die Richtlinie zurückgenommen werden.
Herr Krisch, Sie sind Präsident der European Digital Rights (EDRi), einer Vereinigung von Bürgerrechtsorganisationen, die sich für den Schutz der Privatsphäre und der Freiheit der Bürger in der Informationsgesellschaft einsetzen. Wie wollen Sie diese gemeinsame Stimme in diesen Prozess mit einbeziehen?
Andreas Krisch: Wir arbeiten seit etlichen Jahren am Thema Vorratsdatenspeicherung und haben schon vor der Beschlussfassung im Europäischen Parlament 50.000 Unterschriften gegen die Vorratsdatenspeicherung gesammelt und dem Parlament übergeben. Leider damals ohne Erfolg. Wir arbeiten seitdem auf den nationalen Ebenen daran, die Vorratsdatenspeicherung grundrechtskonform zu gestalten – also nicht umzusetzen. Wir reden mit den Kommissaren, mit Abgeordneten, bringen Argumente vor und versuchen, Überzeugungsarbeit zu leisten.
Gibt es denn eine Chance, dass die Richtlinie fallen gelassen wird?
Andreas Krisch: Ich denke, die Ausgangssituation ist so gut wie schon seit sehr langer Zeit nicht mehr. Kommissarin Reding hat sich während der Anhörung im Europäischen Parlament sehr kritisch zur Richtlinie geäußert und sie ließ erkennen, dass sie sich mit der Grundrechtsproblematik auseinandersetzen will. Und wir sehen ja auch ein gestärktes Europäisches Parlament, dass bereit ist, seine neuen Kompetenzen auszuüben und durchzusetzen.
Malte Spitz: Ich glaube auch, dass es im Europäischen Parlament den Anspruch gibt, eine bürgerrechtsfreundliche Politik zu machen und die Geheimtaktikpolitik auf dem Gebiet der inneren Sicherheit zu beenden. Das hat man schon beim gekippten SWIFT-Abkommen gesehen. Wenn die Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten gut läuft, sind die Chancen gut, die Richtlinie zu kippen.
Werte wie Privatsphäre und Freiheit sind weiterhin sehr wichtig
Auch wenn viele Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt haben, gibt es auf der anderen Seite vor allem junge Leute, die nur zu gerne private Daten freigeben. So schreibt zum Beispiel Spiegel Online über die geplanten oder bereits umgesetzten Ortungsdienste der sozialen Netzwerke, sie seien zwar eine beunruhigende Vorstellung, werden sich wohl aber trotzdem durchsetzen, weil sie so nützlich sind. Wird es also in Zukunft noch schwieriger sein, Privatsphäre zu definieren, weil sich viele Menschen immer noch bereitwilliger total verfügbar machen?
Malte Spitz: So ist es ja nicht. Eine Generation, oder sind es nicht mittlerweile schon mehrere, nutzt neue Medien und geht anders mit ihnen um. Ich glaube, Werte wie Privatsphäre und Freiheit sind weiterhin sehr wichtig. Das sieht man auch an den Aktivitäten gerade jüngerer Menschen gegen Vorratsdatenspeicherung oder Netzsperren. Ähnlich wie vor allem junge Menschen vor 40 Jahren anders mit Öffentlichkeit neu umgegangen sind, geht diese Entwicklung weiter, wird internationaler, offener und schneller. Wichtig ist, allen Menschen die Möglichkeiten und auch Rechte zu geben, sich privat und anonym online frei bewegen zu können. Dafür bedarf es Angebote zur Vermittlung von Kompetenzen. Etwa praktisch: Wie surfe ich sicher und auch anonym im Netz. Oder rechtlich: Welche Rechte habe ich als Nutzer im Netz. Das sind Punkte, die aber alle Generationen angehen, nicht nur jüngere Menschen.
Andreas Krisch: Die Definition des Begriffs Privatsphäre ist von dem Trend dieser Ortungsdienste meines Erachtens nicht betroffen. Das Kernproblem ist aus meiner Sicht das mangelnde Bewusstsein der Menschen dafür, wie weitreichend die Konsequenzen eines leichtfertigen Umgangs mit personenbezogenen Daten sein können. Wie eine Studie der niederländischen Datenschutzaufsichtsbehörde gezeigt hat, reagieren Menschen, die „nichts zu verbergen“ haben, durchaus schockiert, wenn ihnen vor Augen geführt wird, welche Informationen über sie verfügbar sind.
Vielleicht ist es auch der Gang der Evolution. Verliert eine Generation, die selbstverständlich mit Handy und digitaler Offenheit in sozialen Netzwerken aufwächst, einfach jede Sensibilität hinsichtlich Privatsphäre und Datenschutz? Also kann man denen überhaupt noch erklären, was Privatsphäre ist?
Andreas Krisch: Ja, kann man. Leider passiert das aber nur viel zu selten. Wir verfügen in Europa über eine durchaus vorzeigbare Datenschutzgesetzgebung. Gleichzeitig sehen wir jedoch das Problem, dass die Durchsetzung dieser Datenschutzgesetze in sehr vielen Fällen zu wünschen übrig lässt. Unsere Datenschutzaufsichtsbehörden sind oftmals – sowohl in finanzieller als auch personeller Hinsicht – mit zu geringen Mitteln ausgestattet und können ihre Aufgaben daher nicht ausreichend wahrnehmen. Gleichzeitig wird in unseren Bildungssystemen zu wenig getan, um ein Bewusstsein für die Bedeutung des Datenschutzes zu schaffen. Wir sehen meiner Meinung nach also nicht eine Generation, die keinen Wert auf ihre Privatsphäre legt, sondern eine Generation, die einerseits zu wenig über das Thema Datenschutz weiß, und andererseits wahrnimmt, dass eine effektive Durchsetzung des Datenschutzes nur sehr selten stattfindet. Was bleibt, ist eine gewisse Form der Resignation und des blinden Vertrauens darauf, dass ein Missbrauch von Daten schon nicht stattfinden wird. Die unmittelbare Alternative wäre, eine Reihe von durchaus praktischen und unterhaltsamen Diensten nicht zu nutzen. Das ist aus nahe liegenden Gründen für viele Menschen keine wirklich brauchbare Option.
Enquete-Kommission darf kein Verschiebebahnhof für Themen werden
Vielleicht kann auch die vom Deutschen Bundestag ab voraussichtlich Ende März/Anfang April eingesetzte Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ bei der Aufklärung helfen. Im Antrag zu der Kommission heißt es: „Das Internet ist nicht länger nur eine technische Plattform, sondern entwickelt sich zu einem integralen Bestandteil des Lebens vieler Menschen, denn gesellschaftliche Veränderungen finden maßgeblich in und mit dem Internet statt.”
Malte Spitz: Es ist ein positives Zeichen, dass sich der Bundestag mit der rechtlichen als auch mit der technischen Seite des Internets befasst, und dafür ist eine Enquete-Kommission eine Möglichkeit. Aber sie darf kein Ort werden, wohin Themen verschoben und damit versenkt werden. Außerdem muss die Enquete-Kommission aktuelle Diskussionen schnell vorantreiben und ihre Arbeit transparent und partizipativ gestalten. Menschen und Institutionen, die Interesse an einer Teilnahme haben, sollten neben den Sachverständigen mit einbezogen werden. Dafür muss man Formen finden. So sollten etwa Vorlagen frei zugänglich sein und der Abschlussbericht, der nach zwei Jahren geplant ist, könnte zur Diskussion gestellt werden. Man könnte auch öffentliche Anhörungen abhalten, bei denen auf einer Twitter-Wall Fragen aus dem Publikum auftauchen. Also, ich bin grundsätzlich positiv eingestellt, was diese Enquete-Kommission angeht, die konkrete Ausgestaltung lässt aber noch Fragen offen. Sie könnte dabei helfen, Diskussionen zum Thema Netzpolitik strukturierter zu führen. Außerdem kam die Idee einer solchen Kommission schon früher von uns, bevor sich jetzt CDU/CSU und FDP da draufgesetzt haben.
Resolution des 12. Council Meetings der Europäischen Grünen Partei (19.-21. März 2010 in Barcelona): "Stop Data-Retention in Europe!" (PDF, Englisch)