Die grüne Fairness-Pauschale

Ein neues Urheberrecht, das denen hilft, die zum Beispiel Musik machen? Und es anderen erleichtert, Musik zu tauschen und herunterzuladen? Hier ist eine Idee, die sich lohnt weiterzudenken.

Die grüne Fairness-Pauschale – Für ein Urheberrecht, das allen hilft

Als das heutige Urheberrecht in seinen Grundzügen erfunden wurde, fuhren die Menschen in Pferdekutschen umher. Was im Zeitalter des gedruckten Buches funktionierte, taugt für das Internet nicht mehr.

Digitale Werke können ohne Verluste immer wieder kopiert und weltweit geteilt werden. Das hat unsere Nutzungsgewohnheiten binnen weniger Jahre massiv verändert – und die Geschäftsmodelle von Plattenfirmen und Verwertungsgesellschaften vor riesige Probleme gestellt.

Wir brauchen darum ein Urheberrecht, das der neuen Realität Rechnung trägt. Und zugleich die Rechte von Künstlerinnen und Künstlern wahrt. Hier zeigen wir, wie es funktionieren könnte.

Unterhalb der Grafik gibt es einen barrierefreien Text über die grüne Fairness-Pauschale.

Infografik: Unser Vorschlag für ein neues Urheberrecht


Teilen und Geld verdienen im Netz.

Unsere Vision

Das Internet hat den Zugang zu Kulturgütern befreit: Sie können von allen getauscht und genutzt werden. Das hilft auch denen, die zum Beispiel Filme und Musik machen. Sie finden neue Fans und verdienen Geld im Netz.

Doch die Realität sieht anders aus: Seit 15 Jahren verdienen die Künstler mit ihren online getauschten Werken nichts. 4,3 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger* wurden schon einmal wegen illegaler Nutzung von Musik oder Filmen im Internet abgemahnt. 2011 betrug der durchschnittliche Mahnbetrag pro Download-Datei 682 Euro*.

Das heutige Urberrecht trennt zwei veraltete Kategorien: öffentlich & privat.

Aber was bedeutet eigentlich öffentlich und privat? Ist das Teilen eines YouTube-Videos mit Deinen Freunden auf Facebook öffentlich oder privat? Ist das Speichern Deiner MP3-Sammlung auf Cloud-Servern der Firma Apple öffentliche oder private Nutzung? Ist das Weitergeben einer MP3-Datei an einen Freund, der sie wiederum an einen Freund weitergibt, eine private oder eine öffentliche Handlung?

Bei der Idee der kommerziellen und nichtkommerziellen Nutzung lohnt sich das Weiterdenken. Kommerzielle Nutzung bedeutet: Wer zum Beispiel Filme oder Musik verkauft oder mit ihnen Geld verdient, muss dafür bezahlen. Nichtkommerzielle Nutzung heißt: Musik oder Filme dürfen genutzt werden, wenn damit kein Geld verdient wird.

Wir wollen,

  • dass Filme und Musik legal heruntergeladen werden können.
  • dass nichtkommerzielles Tauschen und Remixen nicht mehr verfolgt werden.
  • dass Künstler und Verwerter ihre Fans nicht mehr verklagen müssen.

Und wer bezahlt dann die Künstler? Ganz einfach: Wir alle.

Wer einen Breitbandinternetzugang hat, zahlt eine fixe Abgabe, die Dein Internetanbieter für Deinen Anschluss entrichtet. Alle Urheber erhalten Anteile aus der Summe aller Zahlungen.

Die Abgabe nennen wir: Fairness-Pauschale.

Schon heute zahlen wir viele solcher Abgaben, etwa auf DVD-Rohlinge, USB-Sticks und Smartphones. Es gibt also längst Strukturen, die wir aber reformieren und verbessern müssen, um diese Einnahmen gerecht zu verteilen.

Wie viel Geld bekommt dann zum Beispiel eine Band? Je nachdem, wie oft ihre Musik gehört wird.

Wir kann man das messen? Mit TestnutzerInnen, anonymen Download-Statistiken, Verkaufszahlen und Airplay, Marktforschung sowie individueller Bewertung der NutzerInnen.

Stimmt. Jedes einzelne Verfahren kann manipuliert werden. Um eine wirklich gerechte Verteilung der Einnahmen zu ermöglichen und auch den Datenschutz zu gewährleisten, müssen wir sie deshalb intelligent mischen.

Was bedeutet das alles?

Künstlerinnen und Künstler erhalten endlich eine angemessene Vergütung für ihre online getauschten Werke. Sie können weiterhin mit Partnern (Plattenfirmen, Verlagen) zusammenarbeiten. Aber sie müssen es nicht.

Internetnutzerinnen und Internetnutzer können beispielsweise Filme und Musik frei herunterladen, nutzen, tauschen und remixen (nichtkommerziell) – und zahlen dafür die Fairness-Pauschale.

Itunes, Amazon & Co verkaufen zum Beispiel besonders schnelle Zugänge oder andere Zusatzdienste.

Gema & Co sorgen als Verwertungsgesellschaften dafür, dass Künstlerinnen und Künstler für ihre Leistungen bezahlt werden. Sie gehören reformiert und demokratisiert. Die Verteilung der Einnahmen muss gerechter und transparenter erfolgen.

Und die Abmahnerinnen und Abmahner brauchen ein neues Geschäftsmodell.

Wie siehst Du die Idee einer Fairness-Pauschale? Wie viel Geld pro Monat wärst Du bereit, dafür zu zahlen? Diskutiere mit uns auf gruene.de, in den Blogs und auf Facebook und Twitter.

*http://verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/download/statistiken/2011/jahresbilanz_2011.html
http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Abmahnungen_Fakten-2012-06-21.pdf

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Kommentare

Urheber
02-09-12 00:56
Bullshit!
mensch
02-09-12 00:51
ich finde man sollte sich einfach daran orientieren was die musik gruppen von den platten firmen pro cd bekommen
CM
01-09-12 13:52
Ich halte nichts von einer solchen Pauschale. Diese stellt eine Benachteiligung derer dar, die nicht so viel Musik/Videos runterladen wie andere.

Das aktuelle Urheberrecht ist doch ziemlich ausgeglichen. Jeder Künstler sollte weiterhin mitbestimmen dürfen, wie weit sein geistiges Eigentum verwertet und verbreitet werden darf. Hier könnte an ein pauschales Entgelt für den Künstler gedacht werden, damit dieser seine Rechte abtritt und seine Schöpfungen frei zugänglich macht. Diese Pauschalen würden dann Verwertungsfirmen zahlen, die die Musik zum Download oder Abspielen anbieten.

Wer bestehende Werke recyclen will, zB DJs, sollte auch dem Künstler/sonstigen Rechteinhaber Geld dafür zahlen, dass er sich seines Werks bedienen darf. Der Maler muss auch seine Farben und die Leinwand bezahlen. Und der Bäcker den Teig, aus dem seine Brötchen entstehen.

Kostenlose Zugriffmöglichkeit zur nichtkommerziellen Nutzung? Wo ist die Rechtfertigungsgrundlage hierfür? Bei einer CD versteht jeder, dass man dafür zahlen muss, sind die darauf gespeicherten Daten aber auch online abrufbar, will niemand mehr dafür zahlen. Das ist höchst unlogisch.

Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem Eigentum verfassungsrechtlich geschützt ist. Die Künstler dazu zu zwingen, ihre Werke freizugeben und die Bevölkerung zur pauschalen Abgabe eines Beitrags hierfür zu zwingen stellt in meinen Augen einen Verstoß gegen Art. 14 GG dar.
Uli Fischer
31-08-12 19:13
Ja wenn die Welt doch immer so einfach wäre. Aber liebe Grünen. Habt ihr denn bei diesem Modell auch mal die Profis aus dem Business gefragt ob das so geht wie ihr euch das vorstellt. Oder habt ihr nur ein paar Musiker von der Strasse gefragt die nicht wirklich vom "Urheberrecht" leben ?
Wisst ihr eigentlich wie KOMPLEX das alles ist. Und daß das nie und nimmer für alle Formen anwendbar ist. Habt ihr Euch schon mal überlegt daß ein Komponist auch oft Musiker UND Produzent und damit Unternehmer ist ? ... Euer kommunistischer sozialer Ansatz in Ehren ... aber leider sind die Menschen nicht "gut" .. und ich hab auch keine Lust von einer staatlichen Abgabe zu leben wo ich drauf hoffen muß daß sie vielleicht richtig zugeteilt wird. Wie schwer und eurer Meinung nach ungerecht so was sein kann sieht man ja schon an der GEMA. Übrigens sollte man auch sehr unterscheiden ob ein paar Hobbymusiker über die Bedingungen der Einnahmenverteilung bestimmen. Wir Komponisten und Produzenten stehen aber gern bereit Euch die reale Welt zu erklären. Leider ist nicht immer alles so rosa .. tschuldigung grün wie man es sich wünscht.
Maa
31-08-12 15:29
Ich fände eine Pauschale von etwa 5 Euro monatlich gerechtfertigt.
Kommentar

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