AKW-Ausbau in Temelin stoppen
Bis zum 5. Juni können auch deutsche Bürgerinnen und Bürger noch Einspruch gegen den Neubau zweier Atomreaktoren im tschechischen Grenzgebiet einlegen. MEHR
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Ein neuer Report des Club of Rome zeichnet ein düsteres Bild von der Zukunft unseres Planeten. Dennoch lohnt es sich, für ein Umdenken zu kämpfen. MEHR
Bundesrat beschließt mit einer Zweidrittelmehrheit eine grundlegende Überarbeitung der schwarz-gelben Solarkürzung. Eine Schlappe für Röttgen. MEHR
Der Bund hätte nie komplett aus der Verantwortung bei der Bildung entlassen werden dürfen, sagen Sylvia Löhrmann und Cem Özdemir. MEHR
Wie viel Basisdemokratie steckt im grünen Delegiertenprinzip? Ein Gastbeitrag von Till Westermayer. MEHR
Der Entzug der Eishockey-WM 2014 wäre ein Zeichen gegen das Lukaschenko-Regime. MEHR
20 Jahre nach dem ersten Erdgipfel trifft sich die Weltgemeinschaft erneut in Brasilien. Ein Dossier der Böll-Stiftung. MEHR
Bei der Energiewende agiert die Bundesregierung planlos und bremst die Entwicklung mit falschen Entscheidungen aus. MEHR
Das Betreuungsgeld hilft niemandem wirklich weiter. MEHR
Am 25. November ist der "Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen". Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter und ist leider immer noch alltäglich. Sie reicht von häuslicher Gewalt, über Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, Gewalt im Namen der ,Ehre' bis hin zu Frauenhandel und Zwangsprostitution. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, endlich aktiv zu werden und diese Frauen nicht länger alleine zu lassen.
Dazu gehört auch, die Neuregelungen zum Ehegattennachzug unverzüglich zurückzunehmen. Frauen, die per Ehegattennachzug nach Deutschland gekommen sind, erhalten demnach im Fall einer Trennung erst nach einer dreijährigen Bestandszeit der Ehe ein vom Ehegatten unabhängiges Aufenthaltsrecht. Betroffene Frauen werden dadurch gezwungen, noch länger in einer Gewaltbeziehung auszuharren. Auch wenn es eine Notklausel für diese Frauen gibt, zeigt die Praxis, dass die betroffenen Frauen sie nur sehr schwer einklagen können. Wir fordern für diese Frauen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, damit diese sich aus der Gewaltsituation möglichst schnell befreien können.
Die Rechte von Frauen, die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution geworden sind, müssen gestärkt werden. Sie brauchen ein gesichertes Aufenthaltsrecht und effektive Zeugenschutzprogramme – nur dann wird es gelingen, mit Hilfe ihrer Aussagen auch wirklich Strukturen des Menschenhandels zu zerschlagen, denn in den meisten Fällen sind die Aussagen der Opfer die wichtigste Grundlage, um Täterinnen und Täter verfolgen und verurteilen zu können.
Momentan gibt es jedoch nicht annähernd genügend Betreuungs- und Beratungsleistungen für alle Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Hinzu kommt: die Leistungen sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Hier ist die Bundesregierung, allen voran Bundesministerin Schröder, in der Pflicht, Frauenhäuser als wichtige Zufluchtsstätten sowie Frauenberatungsstellen dauerhaft und ausreichend zu finanzieren und diese endlich als staatliche Pflichtaufgabe festzuschreiben.
Aber auch auf internationaler Ebene müssen Frauen in das Blickfeld gerückt werden. In Kriegs- und Krisensituationen sind sie in besonderem Maße von Gewalt betroffen. Gleichzeitig müssen sie in ihrer wichtigen Rolle bei der Konfliktvermeidung und Wiederaufbau gestärkt werden. Die UN-Resolutionen 1325 und 1820 zur Förderung der Partizipation von Frauen, zur Stärkung ihrer Rechte und zum Schutz von Frauen vor den vielfältigen Formen von Gewalt müssen deshalb konsequent durchgesetzt werden. Wir brauchen dringend einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung dieser Resolutionen.
„Frei leben ohne Gewalt“ das muss für alle Frauen gelten. Dafür setzen wir uns ein und deshalb unterstützen wir die Fahnenaktion und die Arbeit von Terre des Femmes.