Fleischeslust
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Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Gleichberechtigung.

Das Abkommen, das bereits von 186 Staaten weltweit ratifiziert wurde, stärkt die Rechte von Frauen. Auf der wirtschaftlichen, demokratischen, privaten und rechtlichen Ebene, kam es so zu nachhaltigen Verbesserungen; häusliche Gewalt zum Beispiel wird nicht länger als innerfamiliäre Angelegenheit angesehen, in die der Staat sich nicht einzumischen hat.
"Das CEDAW-Übereinkommen ist das wichtigste verbindliche internationale Instrument zur Stärkung und Verwirklichung von Frauenrechten. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich dabei nicht nur, die rechtliche Gleichstellung von Frauen umzusetzen, sondern auch, gegen
nicht-staatliche Diskriminierung vorzugehen und für echte Gleichberechtigung zu sorgen", so Claudia Roth, grüne Bundesvorsitzende, und Astrid Rothe-Beinlich, Frauenpolitische Sprecherin und Mitglied des Bundesvorstandes, anlässlich des 30-jährigen Bestehens der Konvention.
Als eine große Stärke des Abkommens werteten die beiden Politikerinnen, die direkte Einbeziehung und Aufwertung von NGOs, denn dadurch könne ein wirklichkeitsnahes Bild der Situation von Frauen in allen beteiligten Ländern gezeichnet werden. Weltweit bestünde jedoch noch immer großer Handlungsbedarf aufgrund von Gewalt gegen Frauen, Genitalverstümmelung, schlechte Gesundheitsversorgung, der Benachteiligung von Frauen mit Behinderungen sowie mangelnde Gleichberechtigung in Ehe, Familie und Beruf.
Kritik übten Claudia Roth und Astrid Rothe-Beinlich auch an der Umsetzung des Abkommens seitens der schwarz-gelben Bundesregierung. "Nicht umsonst hat das Komitee des CEDAW in seinem jüngsten Bericht die Tatenlosigkeit der deutschen Bundesregierung in der Gleichstellungsförderung sowie das Festhalten an traditionellen Rollenbildern angeprangert." Verwiesen wird von der CEDAW diesbezüglich auf das Ehegatten-Splitting im Steuerrecht, im Rentenrecht und im Scheidungsfolgerecht.
Die gezielte Umsetzung der Konvention zu fördern sei eine wichtige Aufgabe und "dabei muss unmissverständlich klar sein: Frauenrechte sind Menschenrechte - unteilbar und universell gültig", so Claudia Roth und Astrid Rothe-Beinlich.