Fleischeslust
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Am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen wird am 25. November 2012 zum 26. Mal auf Frauen als Opfer von Gewalt aufmerksam gemacht. Neben der zentralen Aufgabe von Staat und Gesellschaft zur Prävention, muss die Versorgung der von Gewalt betroffenen oder bedrohten Frauen sichergestellt werden. Seit den 1970er Jahren haben sich bundesweit Frauenhäuser und Beratungsstellen etabliert, die von Gewalt Betroffenen und ihren Kindern Zuflucht und Unterstützung anbieten. Die Finanzierung der Häuser ist unklar, daher möchten wir eine staatliche Verpflichtung für die Finanzierung und Bereitstellung der Frauenhäuser und ihrer Beratungsstellen.

Jährlich fliehen laut Deutschem Fürsorge Verein etwa 40.000 Frauen und ihre Kinder vor Gewalt aus ihrem häuslichen Umfeld. Sie suchen Schutz in Einrichtungen, wie den Frauenhäusern. Platz ist dort jedoch nicht für alle Betroffenen und so kommt es immer wieder vor, dass Frauen trotz Schutzbedarfs nicht aufgenommen werden können. Die Zahl der schutzsuchenden Frauen, die von den Frauenhäusern aufgrund mangelnder Plätze abgewiesen werden mussten, belief sich in 2011 auf 9.000 Frauen – die jedoch zum Teil an andere Schutzeinrichtungen weiterverwiesen werden konnten. Die genaue Zahl kann also nicht festgestellt werden. Hinzu kommt, dass auch die Beratungsstellen und Einrichtungen nicht alle Frauen in Not erreichen können, daher muss von einer hohen Dunkelziffer von Frauen ausgegangen werden, die keine Hilfe bekommen.
Zum Jahreswechsel 2011/2012 gab es in Deutschland laut Bericht des Bundesministeriums 353 Frauenhäuser und 41 Flucht-, Schutz-, bzw. Zufluchts- wohnungen. Diese haben eine Kapazität von 6.000 Plätzen, in denen jährlich etwa 15 000 bis 17 000 Frauen mit ihren Kindern unterkommen.
Die Frauen, die Zuflucht in Frauenhäusern suchen, sind meist Opfer von häuslicher Gewalt. Männern bleibt der Zutritt zu den Häusern verwehrt und es gilt zum Schutz der Frauen der Grundsatz der Anonymität. Die Aufnahme der Adressen von Frauenhäusern in öffentlichen Verzeichnissen gibt es daher nicht. Ein Hilfetelefongesetz, das die Vermittlung von Frauen an Frauenhäuser und Beratungsstellen bundesweit regeln soll, wurde einstimmig vom Bundestag beschlossen. Diese bundesweite Telefonnummer ist ein Schritt in die richtige Richtung. Problematisch und zugleich entlarvend für die Bundesregierung dabei ist jedoch, dass die dahinterstehenden Institutionen, also die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Selbst wenn Frauen an die entsprechenden Stellen weitergeleitet werden, bleiben sie oftmals schutzlos, wenn sie aus Platzmangel und wegen der fehlenden Finanzierung abgewiesen werden müssen.
Problematisch ist also vor allem die Finanzierung der Frauenhäuser. Sowohl autonome, als auch nicht-autonome Frauenhäuser werden durch öffentliche Mittel teil- oder komplett finanziert. Die besonderen Regelungen der Bundesländer bestimmen dabei die Zuwendung für die einzelnen Personen nach dem Sozialgesetzbuch. Der Status von Auszubildenden und Studentinnen ist hierbei besonders schwierig, da sie nur in seltenen Fällen einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch haben. Auch die Zuständigkeit für Frauen, die Frauenhäuser außerhalb ihres Wohnorts in Anspruch nehmen wollen, ist nicht geklärt. Die Finanzierung der Einrichtungen wird von den Bundesländern, Städten und Landkreisen übernommen, diese Regelungen sind bundesweit aber nicht einheitlich. Wollen Frauen außerhalb ihres Wohnortes Hilfeeinrichtungen in Anspruch nehmen, so wechseln sie damit den Zuständigkeitsbereich und die Finanzierung ihres Aufenthalts wird erneut unklar.
Gerade die Situation von Frauen, die aus persönlichen Gründen Schutz jenseits ihres eigentlichen Wohnortes suchen, lässt eigentlich keine bürokratische Prüfung und Antragstellung zu, da sie unmittelbare Hilfe benötigen. Die Verbände der Frauenhäuser fordern daher einen schnellen und unbürokratischen Weg, um den Frauen die Hilfe, die sie benötigen, geben zu können, ohne lange Antragsverfahren und Wartezeiten. Die Probleme sind schon seit Jahren bekannt. Trotzdem gibt es bis heute immer noch keine konkreten Konzepte zur Verbesserung von Seiten der Bundesregierung. Das Problem wird schlichtweg ignoriert, eine längst überfällige Neuregelung der Frauenhausfinanzierung die die Finanzierung auf breitere und unbürokratischere Füße stellt bleibt aus.
Wir unterstützen daher eine staatliche Verpflichtung für die Finanzierung und Bereitstellung der Frauenhäuser und ihrer Beratungsstellen und damit einhergehend eine dauerhafte Absicherung der Frauenhausfinanzierung.