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In einem Grundsatzurteil hat das Verfassungsgericht den Weg für den Vertrag von Lissabon geebnet, unter Voraussetzung von mehr Mitsprache des Bundestages. Eine Klatsche für die Kläger von CSU und Die Linke - die gegen die weiterführende Integration der Europäischen Union geklagt hatten.

Am Dienstag entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über eine Klage gegen den Vertrag von Lissabon, der die Europäische Union reformieren soll. Zu den Klägern gehörten unter anderen der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und Gregor Gysi, Fraktionsvorsitzender der Partei Die Linke im Bundestag.
Wir haben mit Rainder Steenblock, dem europapolitischen Sprecher der grünen Fraktion im Bundestag, über die Folgen des Urteils gesprochen.
Ist das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Lissabon-Vertrag Sieg oder Niederlage für Europa?
Es ist ein Sieg für die Demokratie in Deutschland und in Europa. Die demokratische Legitimation europäischer Entscheidungsprozesse ist gestärkt worden. Europa ist gestärkt worden, weil das Bundesverfassungsgericht noch einmal sehr eindeutig gesagt hat, dass die europäische Integration vom Grundgesetz gewollt ist und somit ein Auftrag an alle Regierungen ist. Die europafreundliche Interpretation ist in dieser Form neu. Sie geht über das Urteil von Maastricht hinaus.
So wie das Gesetz jetzt aussieht, ist da zu viel Regierung und zu wenig Parlament drin. Der Meinung sind auch wir Grüne. Das Parlament muss auf nationaler Ebene stärker involviert werden. Eine echte europäische Verfassung muss nicht nur vom Bundestag, sondern auch von der deutschen Bevölkerung noch einmal neu legitimiert werden.
Ist das Urteil eine Überraschung für Dich?
Es war nach der mündlichen Verhandlung eigentlich abzusehen, dass die Frage der demokratischen Legitimation und die Rechte des Bundestages die Schwerpunkte sein würden. Die Kläger um Gauweiler (CSU) auf der rechten und Gysi und Lafontaine (Linkspartei) auf der linken Seite hatten aber ganz andere Punkte beklagt. Das Gericht hat die Klage aber genutzt, um das grundsätzliche Verhältnis zwischen Deutschem Bundestag und Europäischer Union zu verhandeln. Es ist nur auf ganz wenige Punkte der Kläger eingegangen und hat diese fast alle abgelehnt, wie beispielsweise die Klage der Linken gegen den Lissabon-Vertrag.
Wird das Urteil helfen, die Europa-Skepsis zu mindern?
Es ist eine Chance für den Bundestag, aber auch kein Selbstläufer. Wenn alle europäischen Probleme viel intensiver und kompetenter im Bundestag diskutiert werden, bringt das Europa ein Stück näher zu den Menschen. Aber nur, wenn sich der Bundestag weiterentwickelt. Die Europakompetenz ist noch ausbaufähig. Auch den Europa-Ausschuss, der bisher eher ein Verschiebe-Bahnhof war, wird das aufwerten.
Es ist eine Chance, die Europa-Skepsis durch intensive Debatten zu verringern. Das Verfassungsgericht möchte das Verhältnis zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten intensivieren. Wir Grünen wollen manchmal zu sehr das "Europa der Bürgerinnen und Bürger". Es ist sicherlich wichtig, darauf hinzuarbeiten, aber bis dahin brauchen wir andere Spielregeln, um dem Nebeneinander von Verbund der Nationalstaaten und der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.
Werden denn Entscheidungsprozesse schwerfälliger, wenn es plötzlich so viele Beratungen gibt?
Es wird mehr Beratungen und mehr Entscheidungen in den Fachausschüssen zu Europa geben. Wenn die Leute nicht wissen, was sie tun sollen, wird es schwerfälliger werden. Wenn sie das wissen, wird es schnell gehen. Vor allem entsteht dadurch eine europäische Öffentlichkeit.
Abgelehntes Referendum in Irland, Skepsis von Seiten der Staats- und Regierungschefs. Steckt Europa in der Krise?
Das glaube ich nicht. Letztendlich sind sich alle Verantwortlichen einig, dass wir ein starkes Europa brauchen. Niemand will zurück zu nationalstaatlichen Regelungen. Europa ist aber immer ein Instrument, um populistische Strömungen in den einzelnen Ländern zu beleben. In ökonomischen Krisensituationen, wie wir sie jetzt erleben, werden häufig protektionistische Lösungen angestrebt. Gleichzeitig versucht man, europäische Integration zurückzudrängen.
Wie gehen die Abgeordneten mit dem Druck um, die Änderungswünsche des Bundesverfassungsgerichts möglichst schnell umzusetzen?
Die Fragen, um die es geht, diskutieren wir schon seit fünf Jahren. Wie Bundesregierung und Bundestag in europäischen Fragen zusammenarbeiten sollen, dazu gibt es mittlerweile Tausende Seiten von Papier. Das Verfassungsgericht hat uns im Grunde nur einen Fahrplan vorgegeben, wie das Gesetz aussehen soll. Die Umsetzung bedeutet zusätzliche Arbeit während der Sommerpause, zu kompliziert ist es aber nicht.
Wollten die Kläger den Lissabon-Vertrag torpedieren?
Es gibt einen linken und einen rechten Nationalismus in Deutschland, der die Kompetenzübertragung auf europäische Institutionen massiv behindern will. Die haben den Lissabon-Vertrag in der Sache angegriffen. Daneben gibt es vor allem bei den Linken Leute, die bestimmte Inhalte durchsetzen wollen. Das ist eine berechtigte Auseinandersetzung. Sie funktioniert aber nicht nach dem Motto "wenn ich nicht kriege, was ich will, mache ich nicht mit". So funktioniert die Europäische Integration nicht.
Vor allem hat das Gericht populistische Vorwürfe der Linken zur Militarisierung und Neoliberalismus im Verfassungsvertrag ausgeräumt. Es hat sehr klar gesagt, das verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Diese Debatte ist damit zu Ende. Nachdem die Linken bei der Europawahl eins auf die Mütze bekommen haben, sind sie auch in der Anti-Lissabon-Debatte ruhiger geworden. Dazu kommt das Urteil des Verfassungsgerichts, das eindeutig Pro-Lissabon ist.
Inwiefern bestärken Wahlergebnis und Gerichtsurteil die grünen Positionen?
Beide haben deutlich gemacht, dass Europa nur dann funktioniert, wenn es eine demokratische Grundlage hat. Deshalb die Stärkung des Europäischen Parlamentes im Lissabon-Vertrag, aber auch die Stärkung des deutschen Parlaments in der Mitentscheidung. Das ist der Weg, von dem wir Grüne glauben, dass er die Menschen dichter an Europa heranführen wird.
Hat das Gericht seine Interpretation vom Nationalstaat durch dieses Urteil verändert?
Nein, ich glaube nicht. Es hat aber sehr viel deutlicher die Frage der nationalen Souveränität im Verhältnis zur europäischen Integration dargestellt. Das ist eine Diskussion, die in der nächsten Legislaturperiode unbedingt stattfinden muss. Es geht um Legitimationsgrenzen, die sich daraus ergeben, dass zum Beispiel das Europäische Parlament kein vollwertiges ist und es keine Regierung gibt. Wie gehen wir damit um, wenn wir mehr Integration wollen? Aus dem Grundgesetz leitet sich aber nur der Staatenverbund ab. Es gibt viele offene Fragen und Aufgaben. Dieses Urteil wird den Bundestag in seiner Umsetzung noch lange beschäftigen.