Starke und unabhängige Justiz

Dies ist ein Entwurf für den Abschlusstext zur Arbeit des Zukunftsforums Demokratie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er soll die bisherigen Diskussionsergebnisse des Zukunftsforums festhalten, diese einem breiteren Publikum zugänglich machen, und damit eine Debatte in der Partei anstoßen. Auf dem Demokratiekongress am 13. März in Mainz schaffen wir einen Rahmen, diese Debatte breiter zu führen. Auf dieser Seite kann der Text kommentiert werden. Bis zum großen Grünen Zukunftskongress im Juli in Berlin soll der Text laufend überarbeitet werden – ein aktueller Stand wird regelmäßig online gestellt.

Zu einer starken Demokratie gehört auch eine von der Politik und von mächtigen Wirtschaftsinteressen unabhängige Justiz. Das ist allein deshalb gerade für die Demokratie wichtig, weil eine Justiz, die nicht alle Kriminalität gleich behandelt, die Legitimität von demokratischen Gesetzen unterhöhlt.

Demokratie ist bereits in einer – auch in diesem Papier kritisierten – Schieflage, weil bei der Entstehung von Gesetzen bestimmte Lobbyinteressen einen besseren Zugang hatten als die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger. Wenn dann die Gesetze auch noch ungleich durchgesetzt werden, weil die Justiz etwa Wirtschaftskriminalität und organisiertes Verbrechen nicht im selben Maße verfolgt wie Kleinkriminalität – dann brauchen wir uns nicht wundern, wenn sich Menschen gerade aus sozial benachteiligten Schichten frustriert von der Demokratie abwenden. Und auch für Verdiener hoher Einkommen erscheint es wie Hohn wenn ihre Steuerzahlungen fast eher einer freiwilligen Leistung denn einer Bürgerpflicht gleichen, weil Steuerflucht nicht ausreichend geahndet wird. Eine starke und unabhängige Justiz ist somit eine wichtige Hintertüre zur Stärkung der Demokratie, insbesondere für eine größere Wertschätzung von Gesetzen und damit demokratischer Verfahren der Gesetzgebung.

Wir wollen Staatsanwaltschaften unabhängig machen von politischem Einfluss, und wir wollen deren Fähigkeiten bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und organisiertem Verbrechen stärken. Auch politischer Einfluss auf die Laufbahnen von Richtern muss strikt unterbunden werden. Der Grundsatz der Gewaltenteilung muss auch zwischen Regierung und Gerichten konsequent durchgesetzt werden. Mit dem sogenannten „Hamburger Modell“ wurden wichtige Schritte in diese Richtung versucht. Wir wollen die Erfahrungen aus Hamburg auswerten und eine Umsetzung in anderen Bundesländern und auf anderen Ebenen der Justiz prüfen.

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Kommentare

Horst
23-06-11 13:30
Liebe Redaktion,
nachfolkgend zwei weitere Vorschläge zum Punkt "Starke und unabhängige Just".
Dienstaufsicht:
Die Dienstaufsicht über Richter versagt fast vollständig. Die Dienstaufsicht über Richter sollte deshalb von den Ge-richtspräsidenten auf einen von diesen unabhängigen Justiz-ombudsmann übertragen werden. Dazu ist nötig, dass der § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetzz, der die Dienstaufsicht regelt, entsprechend geändert wird.
Richter auf Zeit:
Wer in der Demokratie Macht ausübt, darf nur auf Zeit er-nannt werden. Richter üben Macht aus. Sie sollten deshalb wie Politiker nur auf Zeit ernannt werden mit der Möglich-keit der Wiederwahl/erneute Bestallung, sofern sie ihr Amt getreu dem Grundgesetz und dem Gesetz ausgepbt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Trieflinger, Vors.
Verein gegen Rechtsmißbrauch e.V., FraNKFURT
WWW:JUSTIZGESCHAEDIGTE:DE
Horst
23-06-11 13:22
Liebe Redaktion,
meine Vorschläge zum Punkt "Starke und unabhängige Justiz":
Hinter dem ersten Satz des ersten Absatzes sollten folgende Sätze eingefügt werden:
"Wir fordern deshalb, sämtliche richterlichen Nebentätig-keiten, die Interessenkollisionen beinhalten, zu verbieten. Es handelt sich um Nebentätigkeiten als Treuhänder für Ban-en und Versicherungen, Leiter von betrieblichen Einigungs-
stellen, als Schiedsrichter (Schlichtung von Streitigkeiten
zwischen Unternehmen), Vortragsredner, besonders bei Banken und Versicherungen, Abgeordnete in Kommunalparlamenten und Kreistagen (Verstoß gegen das Gebot der Gewaltentrennung gemäß Art. 20 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz).
Vorschlag zur Wahl der Richter(innen):
Derzeit erfolgt die Wahl entweder durch das Justizministe-rium (z.B. in Bayern, NRW, Sachsen) oder durch Richterwahl-ausschüsse (Zusammensetzung aus Abgeordnete, Anwälten und Richtern). Die Wahl sollte nur durch Richterwahlausschüsse erfolgen, die durch kompetente Laien ergänzt werden und öffentlich tagen sollten.
Gregor
16-06-11 18:56
2.2/Starke und unabhängige Justiz:

... von „Gerichten“, wie es das Landgericht Neuruppin am 03. 7. 2010 tat!, belohnt werden!
Jann- Olav
07-05-11 10:16
Starke und unabhängige Justiz
Ihr kritisiert zu recht die Steuerflucht Verdiener hoher Einkommen. Die Praxis zeigt leider, dass eine prozentuale Besteuerung nicht praktikabel ist, auch wenn sie auf morale Pflichten verweist. Bestes Beispiel sind die 10% Almosen in der arabischen Welt, um die sich Reiche gerne drücken.
Ein vielleicht praktikabler Vorschlag: die Pflicht, den gesamten Verdienst etc. anzuzeigen (sonst gilt es als Steuerhinterziehung), verbunden mit einer absoluten Obergrenze (!?), was gezahlt werden muss. Die Differenz zwischen dem absoluten Betrag und dem errechneten prozentualen Betrag muss in nachhaltige Projekte investiert werden.
Vorteile: 1)gesamtes Vermögen wird erfasst, nur noch Kriminelle werden einen Vorteil darin sehen, Geld auf versteckten Konten zu haben (Transparenz!!!) 2)niemand fühlt sich gezwungen, aufgrund von Steuerverpflichtungen (s)ein Land zu verlassen 3) Geld kommt in nachhaltige Projekte, gleichzeitig wird kontrolliert, ob sie wirtschaftlich arbeiten → ohne dass der Staat reglementierend eingreifen muss (außer vielleicht in Erstellung von Listen, welche Projekte er für nachhaltig hält)
Jann- Olav
07-05-11 10:14
Hamburger Modell:
Könntet ihr das Hamburger Modell weiter unten mit ein paar Fakten erläutern: wann wurde es eingeführt, wer hat es eingeführt, wie hat es sich soweit ausgewirkt?
Klaus Lindner
05-03-11 19:32
MEDIATIONSGESETZ: VERHINDERUNG EINER AUSHÖHLUNG DER UNABHÄNGIGEN JUSTIZ DURCH "RICHTERMEDIATOREN" & "GERICHTSMEDIATION" !

Hallo Sven Giegold,

danke für Deine mail:

Das nachstehende zitierte Material haben wir dem Rechtsauschuß des Bundestages zur Verfügung gestellt:

Wir wollen in Deutschland keine angloamerikanische Streitkultur, mit der grundlegende Elemente der Rechtsstaatlichkeit abgeschafft würden.

Wir bitten um Eure Unterstützung.

Beste Grüße
Klaus Lindner


OFFENER BRIEF AN RECHTSAUSSCHUSS DES BUNDESTAGES


Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf das nachstehende Material, welches wir allen Abgeordneten des Ausschusses zur Verfügung gestellt haben, bieten wir an, im Verfahren zur öffentlichen Anhörung als Sachverständige zur Verfügung zu stehen.


Mit freundlichen Grüßen


Klaus Lindner





Sehr geehrtes Rechtsausschußmitglied,

die Regierung hat zur ersten Lesung dem Bundestag jetzt das sog. MEDIATIONSGESETZ vorgelegt.

Der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer haben sich bereits kritisch zur beabsichtigten Veränderung des "gesetzlichen Richters", insbesondere der Auflösung der Bindung des Richters an Gesetz und Recht (Art. 92 GG) geäußert. Zweifelhaft ist bereits die politische Absicht, eine Änderung der Rechtskultur nach amerikanischem Vorbild einzuführen!

Detailliertes Material zur "Gerichtlichen Mediation", der damit einhergehenden "JUSTIZ NACH GUTSHERRENART" und scheinbaren "KUSCHELJUSTIZ" finden Sie hier:

http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=13791 sowie

http://f3.webmart.de/f.cfm?id=2614366&r=threadview&t=3750531&pg=1

Der Regierungsentwurf enthält in Art.2 "Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes " mit

§ 15 GVG n.F. ein nichtiges Ermächtigungsgesetz, mit welchem ohne näherere Ausgestaltung des Rahmens durch den Bundesgesetzgeber die Landesregierungen, d.h. die Exekutive ermächtigt werden soll, das Justizgefüge auf Länderebene durch Umfunktionieren des "gesetzlichen Richters" zum Richtermediator abzuändern. §15 GVG n.F. RegE lautet:

Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß gerichtsinterne Mediation in Zivilsachen angeboten wird. Die gerichtsinterne Mediation kann einem Gericht für die Bezirke mehrerer Gerichte zugewiesen werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigungen durch Rechtsverordnung auf die jeweils zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

Eine solche Ermächtigung, verstößt gegen die Wesentlichkeitstheorie des BVerfG! Der Bundesgesetzgeber müßte sich mit der in unserem o.g. Beitrag aufgezeigten Problematik befassen und diese im wesentlichen selbst regeln (vgl. Art. 80 Grundgesetz; BVerfGE 33, 125; BVerfGE 47, 46; BVerfGE 49, 89 ).Dies darf nicht den Landesregierungen oder gar diesen nachgeordneten Behörden überlassen und hierdurch ein weiterer neuer Flickenteppich erzeugt werden.

Der Regierungsentwurf ist deshalb so nicht verfassungskonform.


Als Sachverständige im Anhörungsverfahren stehen wir selbstverständlich zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen


Klaus Lindner Michael Krämer

Assessor Vors.Richter am Landgericht


Kontaktanschrift
Klaus Lindner, Assessor jur.,
Kanzlei f. Mediation u. Controlling, Korruptionsermittlungen(CCO)
Stöckenweg 2, 37124 Rosdorf/Göttingen
Tel. 0551/782042/43 Fax 0551/781837
http://twitter.com/DJsualc_JusPol
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