Fleischeslust
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Der Monitoringbericht macht deutlich: Die Schwarz-Gelben Regierung kann die Energieeffizienzziele nicht erreichen. MEHR
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Dies ist ein Entwurf für den Abschlusstext zur Arbeit des Zukunftsforums Demokratie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er soll die bisherigen Diskussionsergebnisse des Zukunftsforums festhalten, diese einem breiteren Publikum zugänglich machen, und damit eine Debatte in der Partei anstoßen. Auf dem Demokratiekongress am 13. März in Mainz schaffen wir einen Rahmen, diese Debatte breiter zu führen. Auf dieser Seite kann der Text kommentiert werden. Bis zum großen Grünen Zukunftskongress im Juli in Berlin soll der Text laufend überarbeitet werden – ein aktueller Stand wird regelmäßig online gestellt.
Die Gefahr, dass mit einer Zuspitzung der Klimakrise der autoritäre Ruf nach expertokratischer Lenkung immer lauter wird, ist immens. Eine solche Entwicklung wäre eine Katastrophe für die Demokratie und damit ein Angriff auf die politische Freiheit aller. Der Ruf nach mehr Demokratie darf deshalb die Klimakrise nicht ignorieren, sondern muss sie zum Thema machen. Es geht darum zweierlei zu zeigen: Dass der Kampf gegen den Klimawandel als ein Kampf für Freiheit und Selbstverwirklichung aller zu verstehen ist, und damit auch als ein Kampf für unsere politische Freiheit von morgen. Und dass eine Lösung der Klimakrise nur demokratisch zu bewerkstelligen ist. Wie sonst kann man der Willkür der Lenker und Experten begegnen? Wie sonst können sich die Betroffenen der Veränderung selbst überzeugen lassen? Und wie sonst lässt sich ein produktiver Wettbewerb der besten Ideen und Ansätze herstellen?
Wir sagen: Bekämpfung von Klimawandel und Finanzkrise dürfen nicht gegen Demokratie ausgespielt werden. Wir wollen mehr Partizipation statt Experten-Lenkung und Populismus. So wollen wir Lehren ziehen aus dem Konflikt um Stuttgart 21 und der zunehmenden Politikverdrossenheit. Wir wenden uns gegen das Dogma des „Durchregierens“. Preußen und Obrigkeitsstaatlichkeit waren vorgestern – im 21. Jahrhundert, nach den Erfahrungen des Totalitarismus, wissen wir ein für alle Mal, dass die Idee der Freiheit und demokratischen Beteiligung das einzig akzeptable Prinzip ist, das als Grundlage gesellschaftlicher Regeln gelten kann. Demokratie braucht gerade in der pluralen Gesellschaft demokratischen Zusammenhalt – und wir sind davon überzeugt dass dieser Zusammenhalt gerade dann entsteht, wenn Bürgerinnen und Bürger auch wirklich politisch teilhaben – wenn wir gemeinsam, demokratisch, die großen Zukunftsherausforderungen angehen.
Wir wollen eine starke Demokratie: dafür brauchen wir starke Bürgerinnen und Bürger, starke Abgeordnete, und starke und transparente Parlamente. Wir wollen partizipatives Regieren und eine starke und unabhängige Justiz. Wir wollen demokratische Parteien und wir wollen Demokratie in der Wirtschaft. Schließlich wollen wir eine Stärkung der Kommunen und Regionen. Nur so können wir es schaffen, den Krisen entgegenzutreten ohne die Demokratie auf der Strecke zu lassen.
Die Institutionen der repräsentativen Demokratie sind am Ende ein Spiegel der Bürgergesellschaft. Nur wenn kritische und aufgeklärte Bürgerinnen und Bürger denjenigen, denen sie in Wahlen die politische Macht geliehen haben, auch auf die Finger schauen und schauen können, kann der Wille des Volkes zum Tragen kommen.
Und: Demokratische Beteiligung erschöpft sich nicht in Wahlen und statistisch repräsentativen Meinungsumfragen. Demokratische Beteiligung ist auch, wenn Menschen sich aktiv in politische Entscheidungsprozesse einklinken, wenn sie ihre Meinung kund tun, durch Protest, durch Petitionen, durch Volksbegehren oder durch Bürgerinitiativen. Auch Konsumverhalten kann eine Form der politischen Beteiligung sein.
Der Versuch, die immer wieder eingeforderte Einmischung in politische Entscheidungen als „Verhinderungsdemokratie“ zu diskreditieren, ist unredlich und geht am demokratischen Selbstverständnis vieler Menschen vorbei. Wir Grüne wollen Bürgern Möglichkeiten geben, selbst mitzulesen, mitzureden, mitzugestalten und Einfluss zu nehmen. Wir wollen Beteiligung durch bestehende Möglichkeiten stärken und neue Möglichkeiten dazu schaffen.
Dabei ist es wichtig, immer im Blick zu haben, dass es beim Bürgerengagement eine weit auseinanderklaffende soziale Schere gibt. Dagegen direkt anzugehen ist nur schwer möglich, denn Engagement lebt von der freien Initiative. Die Ungleichheit in Engagement bestätigt uns jedoch in unseren Bemühungen um Politische Gerechtigkeit und deren Vorbedingungen. Auch sollte bei jeder Politik zu Stärkung bürgerschaftlichen Engagements die soziale Ungleichheit in Partizipation berücksichtigt werden und beständig nach neuen Möglichkeiten der Aktivierung der politisch Ausgegrenzten gesucht werden.
Bürgerinitiativen ernstnehmen
Wir Grüne nehmen Bürgerinitiativen sehr ernst. Wenn Bürgerinitiativen entstehen ist dies ein Ur-Impuls von Demokratie. Sie sind fast immer nicht nur Ausdruck von eigener Betroffenheit, sondern auch von Sorge um das Gemeinwohl. An vielen Orten sind wir Grünen auch Teil von Bürgerinitiativen, wir wollen uns aber davor hüten, sie parteipolitisch zu instrumentalisieren. Auch stimmen wir nicht mit allen Bürgerinitiativen überein. Aber selbst dann nehmen wir sie ernst, statt sie zu diffamieren und auszuschließen. Einzige Grenze ist die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung. Wer Grundrechte verletzt oder verletzten will, verlässt den Raum der Demokratie.
Direkte Demokratie stärken
Wir wollen direkte Demokratie stärken. Dazu wollen wir die stärkere Nutzung bereits bestehender Instrumente der direkten Demokratie fördern und setzen uns für eine Einführung einer drei-stufigen Volksgesetzgebung auf Bundesebene ein, sowie weitere Möglichkeiten zur direkten Einflussnahme von Bürgerinnen und Bürgern auf politische Entscheidungen.
Durch eine Ergänzung der auf Bundesebene bislang rein repräsentativen Demokratie um Elemente der direkten Demokratie erreichen wir, dass Bürgerinnen und Bürger künftig ihre Stimme nicht nur alle paar Jahre unwiederbringlich abgeben, sondern dass sie diese auch zwischen den Wahlen behalten. Mehr noch: Nicht nur Bundesregierung, Fraktionen oder Bundesrat sollen Gesetzesinitiativen formulieren und einbringen können, sondern jede und jeder kann eigene Volksinitiativen auf den Weg bringen. Unterstützt eine ausreichende Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern das Anliegen, muss sich der Bundestag damit beschäftigen. Wenn dieser der Sache nicht zustimmt, kann eine Initiative mit einer größeren Zahl von Unterschriften einen Volksentscheid erwirken. Dies ist dann ebenso ein Akt hoheitlicher Willensbildung wie etwa eine Wahl, nur dass es diesmal nicht um Personen geht, sondern um eine bestimmte Sachfrage.
Mit direkter Demokratie stärken wir nicht nur die unmittelbare Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, sondern schaffen auch einen neuen Raum für demokratisches Leben: durch Kampagnen von Volksinitiativen und Volksbegehren und besonders im Vorlauf zu einem Volksentscheid kommt es zu einer intensiven öffentlichen Auseinandersetzung mit Sachfragen, und zwar nicht allein im Dreieck zwischen Regierungsmehrheit, Opposition und Massenmedien, sondern auch und viel unmittelbarer mit den Bürgerinnen und Bürgern und Initiativen aus der Zivilgesellschaft. Denn am Ende eines solchen Verfahrens sind alle bei der Abstimmung gefragt. Somit stärkt direkte Demokratie die demokratische Kultur und das politische Bewusstsein und die Informiertheit in der Bevölkerung.
Unser Vorschlag für eine Volksgesetzgebung auf Bundesebene umfasst drei Stufen: zunächst die Volksinitiative, durch die eine Initiative mit 400.000 Unterschriften eine Gesetzesvorlage zur Abstimmung im Bundestag einbringen kann. Darüber hinaus können fünf Prozent der Wahlberechtigten (also derzeit etwa drei Millionen Menschen) innerhalb von sechs Monaten ein Volksbegehren zustande bringen, durch welches weitere sechs Monate nach Erfolg des Begehrens ein Volksentscheid durchgeführt wird. Ist ein Volksbegehren erfolgreich, beginnt eine umfangreiche öffentliche Information und Diskussion über das zur Abstimmung stehende Vorhaben. Alle Bürgerinnen und Bürger erhalten mit der offiziellen Benachrichtigung ein Papier, das die Argumente für und gegen den Vorschlag authentisch und in gleicher Form und Länge enthält.
Der Bundestag kann dazu einen Alternativentwurf mit zur Abstimmung stellen. Durch eine präventive Normenkontrolle kann das Bundesverfassungsgericht verfassungswidrige Abstimmungsvorhaben stoppen. Wir halten es für überaus wichtig, dass eine gute und ausgewogene Information der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet wird. Dazu gilt es Transparenz über die Finanzierung von Volksentscheids-Kampagnen und eine Begrenzung der Spendenhöhe zu gewährleisten. Auch eine Begrenzung der Konzentration von medialer Macht gilt es deshalb in Angriff zu nehmen: denn nur bei einer vielfältigen Medienlandschaft ist ausgewogene Information möglich.
Wir sollten jedoch von vorneherein auch klar anerkennen, dass wir bei aller Begeisterung und guten Gründen die direkte Demokratie nicht für die Zauberlösung für alle Demokratieprobleme halten. Auch betrachten wir sie keinesfalls als Ersatz für die repräsentative Demokratie. Im Gegenteil: für uns ist direkte Demokratie eine wichtige Ergänzung und Bereicherung, ja eine Stärkung von repräsentativer Demokratie. Durch mehr direkte Beteiligung an politischen Entscheidungen werten wir die Arbeit von Parlamenten auf, wir stärken die direkte Anteilnahme der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsprozessen, und können damit auch aufgeklärtere und bewusstere Bürgerinnen und Bürger gewinnen, ohne die eine lebendige Demokratie nicht funktioniert.
Wir erkennen auch Probleme bei der direkten Demokratie an. So gelingt – wie in allen Bereichen politischer Beteiligung – häufig nur eine Mobilisierung bestimmter Schichten. Viele, die sich schon nicht an Wahlen beteiligen, können auch durch Volksgesetzgebung nicht für eine Mitgestaltung in der Demokratie gewonnen werden. Dieses Problem können wir nur an der Wurzel anpacken – weswegen auch die direkte Demokratie den Einsatz für Politische Gerechtigkeit und deren Vorbedingungen braucht. Wir sehen auch die Gefahren durch Versuche der Lobbymanipulation und wir erkennen an, dass es zahlreiche Negativbeispiele der direkten Demokratie gibt, in denen Rechtspopulisten fremdenfeindliche Ressentiments bei Volksentscheiden mobilisieren konnten. Es kommt daher umso mehr darauf an, Elemente der direkten Demokratie mit Bedacht umzusetzen und tieferliegende Probleme gleichzeitig an der Wurzel zu packen.
So wie dies auch für alle Mehrheitsentscheidungen durch Volksvertreterinnen und –vertreter in den Parlamenten gilt, so sind die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte auch für Volksgesetzgebung bindend. Für direkte Demokratie muss daher genauso die präventive Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht gelten. Auch im Nachhinein muss ein Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht gekippt werden können, wenn es verfassungswidrig ist. So wäre es gar nicht möglich, durch ein Volksbegehren beispielsweise die Todesstrafe einzuführen oder eindeutig minderheitenfeindliche Gesetze durchzusetzen. Ein Problem allerdings sehen wir in der Grenzziehung: Ab wann ist ein minderheitenfeindliches Gesetz nicht mehr explizit genug, um durch den Grundrechtsschutz verhindert zu werden? Dies ist jedoch ein generelles Problem, welches auch für parlamentarische Mehrheitsentscheidungen gilt. Und genau deswegen hilft es dagegen auch nicht, sich hinter Repräsentanten, die durch Mehrheiten gewählt werden und mit Mehrheiten entscheiden, zu verstecken. Demokratie ist immer ein Balanceakt zwischen Mehrheitswille auf der einen Seite und Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenschutz auf der anderen Seite – egal ob der Mehrheitswille über Abgeordnete oder per Volksentscheid in die Gesetzgebung übersetzt wird. Diese Balance im Sinne von Freiheit, Gerechtigkeit und Vielfalt zu finden ist eine gesellschaftliche Herausforderung, der wir uns immer aufs Neue werden stellen müssen. Ein Volksentscheid verursacht keine Probleme – er deckt sie wenn überhaupt nur auf.
Über die dreistufige Volksgesetzgebung hinaus wollen wir dem Bundestag selbst die Möglichkeit eröffnen, einen Volksentscheid zu solchen Gesetzen einzuleiten, für die eine verfassungsändernde Mehrheit erforderlich ist. Der Volksentscheid käme in einem solchen Fall zustande, wenn eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag das entsprechende Gesetz für so bedeutend hält, dass das Volk selbst über dessen Zustandekommen entscheiden soll. Der Vorlagebeschluss bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Wir befürworten außerdem obligatorische Referenden über Änderungen des Grundgesetzes und über die Ratifizierung neuer EU-Verträge. Zu diskutieren ist die Frage, ob Änderungen des Grundgesetzes selbst oder eine Verfassungsreform auf direktdemokratischem Wege ermöglicht werden sollten, und wenn ja nach welchem Verfahren.
Auf der Ebene der Europäischen Union gibt es neuerdings die Möglichkeit zu einer europäischen Bürgerinitiative (EBI). Dies begrüßen wir und wollen deren Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger der EU fördern. Dazu wollen wir sie bürgerfreundlicher und klarer ausgestalten.
In der Kommunalpolitik sind Bürgerhaushalte ein zusätzliches Modell der direktdemokratischen Mitgestaltung durch das Bürgerinnen und Bürger direkt über die Verwendung eines Teils der öffentlichen Mittel entscheiden können. Gerade hier ist wichtig, dass auch tatsächlich ein relevantes Haushaltsvolumen zur Verteilung freigegeben wird. Denn für Mangelverwaltung sind Bürgerhaushalte ungeeignet, verstärken sie doch so nur die Frustration über kommunale Handlungsunfähigkeit. Gerade am Modell der Bürgerhaushalte wird deutlich, dass Beteiligung immer nur funktionieren kann, wenn sowohl wirklich Macht abgegeben wird, als auch mit dieser Bürger-Macht etwas zu bewegen ist.
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