Fleischeslust
Welche politische Dimension der Genuss von Schnitzel, Gulasch und Co. hat, erklärt die Heinrich Böll Stiftung in ihrem Fleischatlas. MEHR
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Der Monitoringbericht macht deutlich: Die Schwarz-Gelben Regierung kann die Energieeffizienzziele nicht erreichen. MEHR
Die von der Merkel-Regierung verabschiedete Beihilferegelung für die Industrie fördert weder den Klimaschutz noch entlastet Sie die Bürger. MEHR
Eine Geschichte über unfaire Ausnahmen, die Schwarz-Gelb der Industrie gewährt. MEHR
Wie wir bis 2050 unabhängig von fossilen Energieträgern werden können. MEHR
Wir erklären, warum Solarstrom ein wichtiger Baustein für die Energiewende ist. MEHR
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Grüne Mitglieder können zehn Projekte für die Bundestagswahl 2013 auswählen. MEHR
Dies ist ein Entwurf für den Abschlusstext zur Arbeit des Zukunftsforums Demokratie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er soll die bisherigen Diskussionsergebnisse des Zukunftsforums festhalten, diese einem breiteren Publikum zugänglich machen, und damit eine Debatte in der Partei anstoßen. Auf dem Demokratiekongress am 13. März in Mainz schaffen wir einen Rahmen, diese Debatte breiter zu führen. Auf dieser Seite kann der Text kommentiert werden. Bis zum großen Grünen Zukunftskongress im Juli in Berlin soll der Text laufend überarbeitet werden – ein aktueller Stand wird regelmäßig online gestellt.
Die repräsentative Demokratie braucht starke Abgeordnete. Als gewählte Vertreterinnen und Vertreter des Volkes sind sie diejenigen, die den demokratischen Entscheidungen in Parlamenten ihre Legitimität verleihen. Nach unserem Gemeinwohlverständnis vertritt ein Parlamentarier oder eine Parlamentarierin nicht einfach eine Partei, und auch nicht allein diejenigen, die sie gewählt haben, sondern Kraft seiner oder ihrer Vernunft die gesamte Bevölkerung – auch wenn dies nicht ausschließt, dass im Sinne aller bestimmte Gruppen besonders gestärkt werden müssen, so wie wir dies etwa durch unseren Erweiterten Gerechtigkeitsbegriff wollen. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden dabei, sowohl wem, als auch welcher Partei sie diese Gemeinwohlorientierung am besten zutrauen. Damit Abgeordnete in ihrem Amt frei und gemäß ihres eigenen Urteils entscheiden können, hat das Grundgesetz sie mit dem freien Mandat ausgestattet. Wir wollen, dass dieses freie Mandat von den Abgeordneten auch ausgeübt werden kann. Deshalb gilt es, die Fraktionsdisziplin in eine gute Balance zwischen freiem Mandat und kollektiver Willensbildung durch Parteien und Fraktionen zu bring
Wahlrecht zur Stärkung einzelner Abgeordneter prüfen
Eine Änderung des Wahlrechts kann eine wirkungsvolle Möglichkeit sein, einzelne Abgeordnete zu stärken. Wenn Wählerinnen und Wähler direkten Einfluss auf die Listenreihenfolge einer Partei nehmen können, werden Abgeordnete unabhängiger von parteipolitischen Zwängen und sind weniger darauf bedacht die Machtbasis in ihrer Partei zu erhalten, denn die Wählerinnen und Wähler zu überzeugen. Andererseits ist eine gewisse Bindung an die Partei wichtig, damit von der Parteibasis getroffene Beschlüsse auch in die politische Arbeit von Abgeordneten hineinwirken können. Es gilt daher Vor- und Nachteile einer Änderung des Wahlrechts abzuwägen.
Zwei Maßgaben: Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit
Abgeordnete müssen unabhängig und glaubwürdig sein. Unabhängigkeit wird gestärkt, wenn Abgeordnete auch gut für ihre Arbeit bezahlt werden und sich ausreichend Expertise leisten können, durch die sie überhaupt erst von Lobbyisten unabhängig werden können. Glaubwürdigkeit hingegen verlangt, dass mit ungerechten Privilegien beispielsweise bei der Altersversorgung keine doppelten Standards angelegt werden. Die Bezahlung und Privilegien sollten von einem unabhängigen Gremium entschieden werden. Das entspricht demselben Prinzip nach dem wir meinen, dass Unternehmen und Verbände nicht Gesetze schreiben sollten, die ihre eigenen Interessen berühren. Außerdem setzen wir uns für ein striktes Verbot von Spenden an Abgeordnete ein.
Entweder oder: Regierung oder Parlament
Schließlich wollen wir das Prinzip der Gewaltenteilung ernstnehmen und uns für eine strikte Trennung von Parlament und Regierung einsetzen. Es ist höchst fragwürdig wenn Minister und Staatssekretäre ihr Abgeordnetenmandat behalten. Ihre Abgeordnetentätigkeit können sie in ihrer neuen Rolle eindeutig nicht zufriedenstellend ausüben. Auch sollte die Notwendigkeit der parlamentarischen Staatssekretäre überprüft werden.
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