Starke Abgeordnete

Dies ist ein Entwurf für den Abschlusstext zur Arbeit des Zukunftsforums Demokratie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er soll die bisherigen Diskussionsergebnisse des Zukunftsforums festhalten, diese einem breiteren Publikum zugänglich machen, und damit eine Debatte in der Partei anstoßen. Auf dem Demokratiekongress am 13. März in Mainz schaffen wir einen Rahmen, diese Debatte breiter zu führen. Auf dieser Seite kann der Text kommentiert werden. Bis zum großen Grünen Zukunftskongress im Juli in Berlin soll der Text laufend überarbeitet werden – ein aktueller Stand wird regelmäßig online gestellt.

Die repräsentative Demokratie braucht starke Abgeordnete. Als gewählte Vertreterinnen und Vertreter des Volkes sind sie diejenigen, die den demokratischen Entscheidungen in Parlamenten ihre Legitimität verleihen. Nach unserem Gemeinwohlverständnis vertritt ein Parlamentarier oder eine Parlamentarierin nicht einfach eine Partei, und auch nicht allein diejenigen, die sie gewählt haben, sondern Kraft seiner oder ihrer Vernunft die gesamte Bevölkerung – auch wenn dies nicht ausschließt, dass im Sinne aller bestimmte Gruppen besonders gestärkt werden müssen, so wie wir dies etwa durch unseren Erweiterten Gerechtigkeitsbegriff wollen. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden dabei, sowohl wem, als auch welcher Partei sie diese Gemeinwohlorientierung am besten zutrauen. Damit Abgeordnete in ihrem Amt frei und gemäß ihres eigenen Urteils entscheiden können, hat das Grundgesetz sie mit dem freien Mandat ausgestattet. Wir wollen, dass dieses freie Mandat von den Abgeordneten auch ausgeübt werden kann. Deshalb gilt es, die Fraktionsdisziplin in eine gute Balance zwischen freiem Mandat und kollektiver Willensbildung durch Parteien und Fraktionen zu bring

Wahlrecht zur Stärkung einzelner Abgeordneter prüfen

Eine Änderung des Wahlrechts kann eine wirkungsvolle Möglichkeit sein, einzelne Abgeordnete zu stärken. Wenn Wählerinnen und Wähler direkten Einfluss auf die Listenreihenfolge einer Partei nehmen können, werden Abgeordnete unabhängiger von parteipolitischen Zwängen und sind weniger darauf bedacht die Machtbasis in ihrer Partei zu erhalten, denn die Wählerinnen und Wähler zu überzeugen. Andererseits ist eine gewisse Bindung an die Partei wichtig, damit von der Parteibasis getroffene Beschlüsse auch in die politische Arbeit von Abgeordneten hineinwirken können. Es gilt daher Vor- und Nachteile einer Änderung des Wahlrechts abzuwägen.

Zwei Maßgaben: Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit

Abgeordnete müssen unabhängig und glaubwürdig sein. Unabhängigkeit wird gestärkt, wenn Abgeordnete auch gut für ihre Arbeit bezahlt werden und sich ausreichend Expertise leisten können, durch die sie überhaupt erst von Lobbyisten unabhängig werden können. Glaubwürdigkeit hingegen verlangt, dass mit ungerechten Privilegien beispielsweise bei der Altersversorgung keine doppelten Standards angelegt werden. Die Bezahlung und Privilegien sollten von einem unabhängigen Gremium entschieden werden. Das entspricht demselben Prinzip nach dem wir meinen, dass Unternehmen und Verbände nicht Gesetze schreiben sollten, die ihre eigenen Interessen berühren. Außerdem setzen wir uns für ein striktes Verbot von Spenden an Abgeordnete ein.

Entweder oder: Regierung oder Parlament

Schließlich wollen wir das Prinzip der Gewaltenteilung ernstnehmen und uns für eine strikte Trennung von Parlament und Regierung einsetzen. Es ist höchst fragwürdig wenn Minister und Staatssekretäre ihr Abgeordnetenmandat behalten. Ihre Abgeordnetentätigkeit können sie in ihrer neuen Rolle eindeutig nicht zufriedenstellend ausüben. Auch sollte die Notwendigkeit der parlamentarischen Staatssekretäre überprüft werden.


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Kommentare

Jann- Olav
07-05-11 10:09
Entweder oder: Regierung oder Parlament
1) Statt einer strikten Trennung wäre auch ein 12(?) Jahres Konto denkbar: die Teilnahme an Regierung/Parlament ist auf diese Zeit begrenzt; falls jemand beides ausüben möchte, würde die Zeit entsprechend doppelt zählen

Legislative soll Gesetze auch schreiben können
Warum gibt es für Parlamentarier als Beruf keine Prüfung? In einem Kurs über zB. 50 Stunden werden Gesetzesgrundlagen (insbesondere auf Verfassungskonformität, bürokratischer Aufwand etc.) vermittelt aber Gefahren durch Lobbyarbeit erläutert. Der Kurs muss alle 4 Jahre wiederholt werden (Vergleichbar mit den Röntgenkursen bei Ärzten). Der Kurs bildet die Grundlage für die postulierte Zusammenarbeit mit den fraktionsunabhängigen Mitarbeitern.

2)Euren Vorschlag, dass jemand für eine Zeit nach seiner politischen Tätigkeit für Lobbyarbeit gesperrt wird, finde ich nicht praktikabel. Besser wäre, dass ein entsprechendes Gremium auf Antrag darüber entscheiden kann, ob die neue Tätigkeit als Lobbytätigkeit zu werten ist. Falls dies der Fall sein sollte, könnte das Streichen von Bezügen veranlasst werden. Ein Wechsel von politischer Tätigkeit zur Lobbyarbeit sollte erst nach einer Legislaturperiode möglich sein.
3)Ein Vorteil der Lobbyarbeit ist, dass Gesetze nicht völlig realitätsfern erlassen werden und kontraproduktiv sind. Gegen eine zu starke Einflussnahme muss die Gesetzgebung jedoch geschützt werden.
Jann- Olav
07-05-11 10:08
Starke Abgeordnete
Die Idee, dass von außen Einfluss auf die Listenreihenfolge genommen werden kann, finde ich nicht praktikabel (leider).
Kommentar

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