Partizipatives Regieren und Verwalten

Dies ist ein Entwurf für den Abschlusstext zur Arbeit des Zukunftsforums Demokratie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er soll die bisherigen Diskussionsergebnisse des Zukunftsforums festhalten, diese einem breiteren Publikum zugänglich machen, und damit eine Debatte in der Partei anstoßen. Auf dem Demokratiekongress am 13. März in Mainz schaffen wir einen Rahmen, diese Debatte breiter zu führen. Auf dieser Seite kann der Text kommentiert werden. Bis zum großen Grünen Zukunftskongress im Juli in Berlin soll der Text laufend überarbeitet werden – ein aktueller Stand wird regelmäßig online gestellt.

Die Zeiten der „Zuschauerdemokratie“, in der milliardenschwere Großprojekte in Staatskanzleien, bei Kamin und in Hinterzimmerrunden beschlossen, geplant, und schließlich ungestört realisiert werden konnten und in der beispielsweise exorbitante Kostensteigerungen einfach in Kauf genommen werden konnten, sind vorbei. Angesichts der jüngsten Bürgerproteste ist Bürgerbeteiligung und Transparenz in aller Munde. Dabei darf es aber nicht um bloße Rhetorik gehen, oder gut dosierte und vor allem gut inszenierte Beteiligungshäppchen und Transparenzinseln.

Für uns Grüne geht es um eine konsequente Umsetzung des Prinzips partizipativen und transparenten Regierens und Verwaltens. Dazu sind institutionelle Reformen, aber auch eine andere Regierungskultur notwendig. Gerade in Behörden und Verwaltungen wollen wir einen gläsernen Staat, bei gleichzeitigem Persönlichkeitsschutz von Privatpersonen. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch zu erfahren, was in den öffentlichen Institutionen vonstattengeht, und ihnen ist eine Regierungskultur würdig, die auf Teilhabe und nicht Ausschluss bedacht ist. Offene Informationen, Moderation und Mediation werden zur Grundvoraussetzungen politischer Projektrealisierung

Bringschuld der Regierung

Offenheit und Transparenz der Regierung darf nicht erst auf Parlamentsanfrage zustande kommen – auch wenn diese Kontrollfunktion des Parlamentes natürlich für Demokratie unabdingbar ist. Regierungen sollten von sich aus fortlaufend über wichtige Prozesse informieren und etwa Transparenz schaffen, wer an welchen Gesetzesentwürfen mitgewirkt hat. Es kann nicht sein, dass kritische Medien, Opposition oder die Zivilgesellschaft der Regierung aus der Nase ziehen müssen, dass sie in Nacht und Nebel mit wenigen Konzernvertretern ein Gesetz ausgekungelt hat.

Informationsfreiheit 2.0

Neben den zahlreichen Vorschlägen zur Eingrenzung von Lobbyismus (siehe: 2.1 Politische Gerechtigkeit – Gleiche Zugänge) braucht es eine stetige Verbesserung der Zugänge zu Informationen über Regierungshandeln. Der freie und ungehinderte Zugang zu Informationen und Daten staatlicher Institutionen ist nicht nur förderlich für Innovation in Wissenschaft und Wirtschaft, sondern vor allem die Grundvoraussetzung für aktive Teilhabe mündiger Bürgerinnen und Bürger an gesellschaftlichen Willensbildungsprozessen in einer lebendigen Demokratie und damit die Grundlage für qualifizierte Entscheidungen und deren Akzeptanz. Gerade bei grundlegenden Informationen ist es wichtig, dass diese für alle Menschen einfach zugänglich und verständlich sind, damit hier nicht bestimmte Gruppen von neuen Informationsmöglichkeiten ausgeschlossen werden.

Schon heute gewährt das von den Grünen initiierte Informationsfreiheitsgesetz jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eine Begründung des Interesses – ob nun rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art – ist ausdrücklich nicht erforderlich. Die Bundesregierung hat sich auch auf internationaler Ebene wiederholt dafür ausgesprochen, öffentliche Daten zur Nutzung durch Dritte bereitzustellen. Vielfach sind Daten schon heute zugänglich und bei den Behörden abrufbar – allerdings bislang mit teilweise erheblichem Aufwand und eben nicht einfach, maschinenlesbar, online und an einem Ort.

Zugang zu Informationen („Open Data“) muss daher zukünftig auf einer Umkehrung bestehender Grundannahmen basieren: Die Norm muss die kostenfreie Veröffentlichung von Daten in mehreren elektronischen, freien Formaten sein. Auch hier waren wir Grünen mit den bereits existierenden Regelungen im Umweltinformationsgesetz Vorreiter. Grundsätzlich sollten Daten unter freien Lizenzen, zeitnah und kostenfrei, selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes von Privatpersonen, allen zur Verfügung gestellt werden. Wir wollen die sogenannten Ratsinformationssysteme, also die Internet-gestützten Systeme über die auch Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden Zugang zu Informationen erhalten, im Sinne von mehr Transparenz und auch Nutzerfreundlichkeit ausbauen.

Insbesondere wollen wir endlich eine konsequente Veröffentlichung von Public-Private-Partnership (PPP) –Verträgen erwirken. Es kann nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger bei Fragen die die öffentliche Daseinsvorsorge betreffen im Dunkeln tappen müssen.

Beteiligung und Transparenz bei Planungsverfahren

Wie in einem Brennglas verdichtet sich die Frage nach Demokratie und Bürgerbeteiligung in Zeiten der Krise bei den aktuellen Konflikten um große Infrastrukturvorhaben. Wir wissen, dass es allein wegen des Klimawandels und zunehmender Ressourcenknappheit den Umbau von Infrastrukturen dringend braucht – seien es neue Energienetze, neue Mobilitätsstrukturen oder der Anschluss aller Regionen ans Internet. Gerade angesichts neuer Möglichkeiten, die uns das Internet in Sachen Information, Transparenz und Partizipation bietet, leuchtet vielen Bürgerinnen und Bürgern heute erst recht nicht mehr ein, warum sich ihre Beteiligung an politischen Entscheidungen auf den bloßen Wahlakt beschränken soll. Sie haben ein starkes und berechtigtes Interesse daran, sich unabhängig von Wahlen an politischen Entscheidungen zu beteiligen.

Große Planungsprojekte ohne angemessene Beteiligung und Kontrolle der Bürgerinnen und Bürger stellen sich oftmals am Ende des Planungsprozesses als weder wirtschaftlich noch umwelt-, verkehrs- oder stadtentwicklungspolitisch sinnvoll heraus - zu einem Zeitpunkt also, wo es bereits zu spät ist, noch etwas zu verändern. Die Ergebnisse einer solchen verfehlten Politik stehen dann als Bauruinen in der Landschaft herum oder liegen dem Steuerzahler ohne Nutzen auf der Tasche. Man denke nur an die zahlreichen überproportionierten Regionalflugplätze in Ost und West.

Es gibt gute Beispiele dafür, dass es auch anders geht und dass Großprojekte auch auf die Akzeptanz der Bevölkerung stoßen können: die Neue Eisenbahn-Alpentransversale NEAT in der Schweiz mit dem Bau des Lötschberg- und des Gotthardbasistunnels, die ohne den Einsatz der Bürgerinnen und Bürger so nicht entstanden wären.

Das Argument, mehr Mitsprache von Bürgerinnen und Bürgern oder Umweltverbänden führe zu vermehrten gerichtlichen Klagen und damit zu Verzögerung, überzeugt nicht. Bürgerproteste und Klagen folgen in aller Regel aus der Tatsache, dass Bedarfsentscheidungen ohne hinreichende Bürgerbeteiligung getroffen wurden oder Probleme und Konflikte in der Planung nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Klagemöglichkeiten sind ohnehin nur gegeben, wenn gravierende Verfahrensfehler vorliegen. Eine stärkere, bessere und frühere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Verbände ist daher kein Bremsklotz, sondern kann zu einem Instrument zur Beschleunigung und Sicherung und sogar zur Verbesserung der Planungsqualität werden.

Wir wollen, dass grundsätzlich zu einem frühen Zeitpunkt immer auch die Nullvariante, also das Projekt nicht durchzuführen, genauso wie Alternativen ernsthaft geprüft werden, sowohl was den Ort oder Verlauf eines Projektes betrifft, als auch hinsichtlich alternativer Lösungsansätze. Behörden sollten immer öffentlich informieren müssen, wenn Unterlagen zu einem Planungsverfahren als vollständig erachtet werden, mit einer dann ausgegebenen Frist, bis zu der Ergänzungen eingereicht werden können. Der sogenannte „Grundsatz der materiellen Präklusion“ sollte überprüft werden: es darf nicht sein, dass rechtswidrige Entscheidungen nur zurückgenommen werden können, wenn Betroffene ihre Einwände in richtiger Form geäußert haben.

Damit Planungen auch tatsächlich im Interesse aller ablaufen können sollten immer Ombudsleute für Anhörungsverfahren eingesetzt werden können, die unabhängig und mit professioneller Kompetenz für faire Verfahren sorgen. Entscheidend ist, dass Beteiligung nicht erst ermöglicht wird, wenn bereits Fakten geschaffen sind. Demokratische Prozesse laufen auf verbindliche Entscheidungen und Schlusspunkte hinaus – aber sie müssen gerade ganz zu Anfang offen beginnen: offen für alle Bürgerinnen und Bürger, und offen im Ergebnis.

Offene Konsultationsverfahren bei allen Gesetzgebungsverfahren

Wir wollen für alle Gesetzgebungsverfahren standardmäßig offene Konsultationsverfahren, über die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig mindestens per Internet beteiligt werden können. Auch auf Regierungsseite können Bürgeranhörungen per Los eine gute zusätzliche Möglichkeit sein, um Gesetzesvorhaben stärker an die Bevölkerung rückzukoppeln. Entscheidend ist, dass Verfahren so organisiert sind, dass vorgebrachte Argumente auch einfließen können und nicht eine Pseudobeteiligung zur Legitimitätsbeschaffung organisiert wird. Zentrale Bedingung ist auch, dass Bürgerinnen und Bürger auch hier nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden sondern die Verfahren wirklich noch offen sind.

Zusammenarbeit zwischen Behörden und Bürgerschaft stärken

Verwaltung und das Erfüllen öffentlicher Aufgaben liegt in der klaren Verantwortung des Staates. Bürgerinnen und Bürger können allerdings mithilfe neuer standardisierter Meldeverfahren fernab des klassischen Bürgertelefons durch die Weitergabe von Informationen dazu beitragen, dass Behörden diese Rolle besser erfüllen. In Modellen wie „Maerker Brandenburg“ können sie mit Hilfe des Internets Hinweise über Missstände beispielsweise im Straßenbau mit geringem Zeitaufwand melden und später auch nachverfolgen, ob Abhilfe geschaffen wurde. Auch zwischen verschiedenen Behörden kann mit solchen Modellen Informationsfluss und Transparenz verbessert werden.

Begrenzung der Amtszeit von Regierungsposten

Um zu verhindern, dass sich Machtstrukturen verfestigen, wollen wir auch die Begrenzung der Amtszeit von Regierungsposten inklusive der des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin. In vielen Staaten ist es Standard, dass ein Regierungschef maximal zwei Legislaturperioden im Amt sein darf. Dieses Modell wäre auch in Deutschland ein sinnvoller Schritt zur Entpersonalisierung und gegen Verkrustung von eingefahrenen Machstrukturen in der Politik. Auch die Begrenzung der Amtszeit für Bürgermeister sollte in diesem Zusammenhang geprüft werden.

Dieser Textabschnitt als Druckversion (PDF)

Der ganze Text als Druckversion (PDF)

Zurück zum Inhaltverzeichnis des Abschlusstextes zur Arbeit des Zukunftsforums Demokratie

Klicke auf die Buttons, um das jeweilige Netzwerk zu aktivieren. Beachte, dass dadurch persönliche Daten an Facebook, Twitter oder Google übertragen werden.

Kommentare

Carsten Posingies
26-05-11 15:46
Bei aller Begeisterung für eGovernment und Co. dürfen wir die Offline-Welt nicht vergessen. Partizipation muss unabhängig vom Internet sein. Stichwort "Barrierefreiheit". Fokussierung auf xyz2.0 würde eine neue Barriere errichten.

Open Data kann also nur Schritt 1 sein. Wir müssen Lösungen finden, die Daten auch offline zur Verfügung zu stellen, z.B. auch in Braille oder als Audio in BurgerInnen-Büros.
Jann- Olav
07-05-11 10:12
Beteiligung und Transparenz bei Planungsverfahren
Ihr erwähnt leider nicht, wie intransparent über die Angebote der Unternehmen entschieden wird. Oft gibt es nur einen Sacharbeiter, der weniger darauf achtet, wie schlüssig ein Angebot ist, sondern welcher „Preis“ unten steht. Und jedes Unternehmen hat nur einen „Schuss“, es kann sein Angebot nicht nachbessern. Somit sind nicht nur Bestechungsversuche zu erklären, sondern auch die steigenden Kosten bei der Verwirklichung. Besser wäre es, per Internet eine Auktion durchzuführen. Ob jedes Angebot auch versichert sein sollte (gegen Ausfälle von Zulieferern, Konventionalstrafen) ist aufgrund der zusätzlichen Kosten im Einzelfall zu prüfen. Journalisten mit Sachkenntnissen könnten sowohl über die Kalkulation der Angebote berichten, als auch die Begründung (wird auch im Internet veröffentlicht), warum ein Angebot genommen wurde kommentieren. Die Unternehmer hätten die Möglichkeit, auf die Konkurrenz zu reagieren und ihr Angebot nachzubessern.
Negatives Beispiel: Vergabe der Tankstellen an den ostdeutschen Autobahnen
Christiane Schulzki-Haddouti
15-03-11 09:54
Wichtig ist auch, dass Ausschreibungen der öffentlichen Hand komplett öffentlich gemacht werden und nicht nur teilweise (Beispiel Toll Collect).

Heute muss der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht gegen das öffentliche Interesse abgewogen werden. Das sollte aber künftig so sein, weil sonst zu viele gesellschaftlich berechtigte Anfragen blockiert werden.

Die Gebühren müssen reduziert werden, eine zentrale Antragstelle könnte vielen Bürgern einen langen Irrweg durch die Institutionen ersparen.

Öffentliche Daten dürfen nicht privatisiert werden (z.B. Geodaten, Gesetzestexte).
Ralf Josephy
13-03-11 11:36
Für mich ist der grosse Komplex, die die E-Partizipation bietet noch nicht eingearbeitet. Ich bin dafür, dass Open Government ein eigener Programmpunkt wird.
Kommentar

Wir freuen uns auf Meinungen zu diesem Artikel. Bitte beachtet unsere Nutzungsbedingungen.
Die Kommentarfunktion dient nicht dazu, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen oder Fragen zu stellen. Dafür haben wir ein Kontaktformular.



CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz

Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.